Widerspruch: Hochradioaktiver Atommüll – Atomaufsicht Schleswig-Holstein handelt grob rechtswidrig
Mit einem Widerspruch fordert der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit im Namen der Klägerin Anke Dreckmann die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein dazu auf, die aus seiner Sicht illegale Bereitstellung von Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in das nicht genehmigte Vattenfall-Zwischenlager am Standort Brunsbüttel unverzüglich zu beenden. Bereits in einer umfangreichen Stellungnahme für Greenpeace hatte Wollenteit die Atomaufsicht in Kiel schwer kritisiert und ihr vorgeworfen, sie würde sich strafbar machen. Die aufschiebende Wirkung ist beantragt, andernfalls würde einstweiliger Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein beantragt.
Nach einer Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht wurde im Frühjahr 2015 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wirksam, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. In dem Urteil wird festgestellt, dass die Sicherheit des Zwischenlagers in Brunsbüttel in Bezug auf terroristische Angriffe nicht nachgewiesen ist und die Genehmigung unter mehreren Aspekten ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit beinhalte. Schleswig-Holsteins oberster Atomaufseher, der Grüne Robert Habeck, stoppte zunächst weitere Einlagerungen von Castor-Behältern aus dem Reaktor Brunsbüttel in das Zwischenlager.
Im Juli 2016 gestattete er dem Betreiber jedoch, weitere Castoren in dem nicht genehmigten Lager einzustellen. Unterstützt mit einem Rechtsgutachten erklärte Habeck, dass dies keine Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll wäre, sondern bezeichnete dies als „Bereitstellung“. Ein Vorgehen, das nicht nur abenteuerlich ist, sondern das bundesweit katastrophale Folgen haben könnte, wenn auch andere Betreiber oder Aufsichtsbehörden mit dieser sprachlichen Umdeutung künftig Atommüll lagern, auch wenn die entsprechenden atomrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.