Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

Dirk Seifert

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