Rückbau AKW Brunsbüttel: Fehlende Informationen zum Schutz der Bürger

Vattenfall-AKW-Brunsbuettel-Dez2013-01Der Erörterungstermin für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel mit dem Ziel des Abrisses hat heute begonnen. Zur Eröffnung war auch der zuständige grüne Minister Robert Habeck persönlich erschienen. Der Minister drängt vor allem auf das Tempo im Verfahren. Eine Genehmigung wird für 2017 erwartet. Demgegenüber kritisieren Atomkraft-GegnerInnen, dass viele der für eine Bewertung erforderlichen Unterlagen vom Betreiber Vattenfall und der grün geführten Atomaufsicht gar nicht erst zu Verfügung gestellt wurden. Völlig unklar bleibt derzeit, was eigentlich mit den hochradioaktiven Brennelementen werden soll, die immer noch im Reaktor stehen. Diese sollen eigentlich in jedem Fall vor dem Abrissbeginn aus der Anlage, sagt auch Vattenfall. Aber: Das benachbarte Castor-Lager hat seit Januar 2015 keine Genehmigung mehr und damit ist unklar, wohin dieser Atommüll gebracht werden soll, bevor der Rückbau überhaupt beginnen kann.

Rund 900 Einwendungen hatte es zu den Rückbauplänen zum AKW Brunsbüttel gegeben. Rund 150 Menschen nahmen heute an dem Erörterungstermin teil. In vielen der Fragen monierten die EinwenderInnen, allen voran Karsten Hinrichsen (Brokdorf akut) und Werner Neumann (BUND, siehe auch hier), die völlig unzureichenden Unterlagen, die öffentlich im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt wurden.  Dabei würden von den insgesamt sieben Haupt-Themenpunkten am ersten Tag lediglich die Themen Verfahrensfragen und Verfahrensbeschreibung abgearbeitet werden.

Karsten Hinrichsen bezeichnete den Stilllegungsantrag von Vattenfall als dreist und kritisierte, dass beim Abriss ein Vielfaches mehr an Radioaktivität abgeben werden soll, als während des Betriebs.

Der NDR berichtet per Video hier und hier. Vor allem der zweite NDR-Bericht nimmt eine Vielzahl von Kritikpunkten auf und berichtet über die Vorwürfe gegen den Betreiber und gegen die Atomaufsicht, sowie deren Sichtweisen. Deutlich heißt es in dem Bericht: Vertrauen gegenüber Vattenfall und der Atomaufsicht gäbe es wohl kaum.

Einer der Vorwürfe auch: Vattenfall kann, muss aber eine Genehmigung zum Rückbau nicht umsetzen. Sollten die atomrechtlichen Anforderungen zu hoch sein, könne das Unternehmen schlicht darauf verzichten, von der Genehmigung Gebrauch zu machen. Ohne die rechtliche Möglichkeit, das Unternehmen zwingen zu können, könnten aber im Genehmigungsverfahren seitens der Behörde Maßnahmen runtergefahren werden, so die Sorge. Habeck wies den Vorwurf, seine Behörde könnte angesichts dieser schwierigen Rechtslage unter Druck geraten, zurück.

Wo BürgerInnen und Einwender ihre Sorgen hinsichtlich der Strahlenbelastungen formulieren, sagt der grüne Energieminister: „Habeck betonte jedoch, dass ein Atomkraftwerk zu 97 Prozent aus nicht radioaktiv belastetem Material bestehe. „Dieses Material muss anders behandelt werden als das radioaktiv belastete Material“, meinte der Grünen-Politiker.

Weiter heißt es beim NDR und zu den Äußerungen von Habeck: „Im AKW lagern noch 6.000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle. Die Inbetriebnahme des Endlagers für diese Abfälle – nach jetzigem Stand wird es das stillgelegte Eisenerz-Bergwerk Schacht Konrad – ist erst für Anfang des nächsten Jahrzehnts geplant. Also müsse auf dem Brunsbütteler Kraftwerksgelände ein Zwischenlager her, so Habeck: „Wie das geht, wird zu diskutieren sein.“ Ein Endlager für hoch radioaktiven Müll soll laut gesetzlichen Vorgaben bis 2050 fertig sein.“

Behörde schützt BürgerInnen mit zu wenig Informationen

Die Kritik der Atom-GegnerInnen an den vielen fehlenden Unterlagen ist in jedem Fall nicht unberechtigt. Denn das Ministerium teilte in einem Brief vom 3. Juni 2015 an einen der Einwender, der auf Herausgabe weiterer Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens drängte, mit, dass man die Informationen lieber begrenze, um Bürger nicht zu verwirren bzw. vom Wesentlichen nicht abzulenken.

Zitat: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

So gab die Atomaufsicht während der Erörterung einem Antrag statt, zumindest eine Liste vorzulegen, in der die von Vattenfall insgesamt gelieferten bzw. zu liefernden Unterlagen dargestellt werden. Immer wieder mussten die EinwenderInnen auf konkrete Fragen hören: Liegt noch nicht vor, ist der Behörde noch nicht bekannt, wissen wir noch nicht, ist noch nicht entschieden, können wir noch nicht sagen….

Die Welt berichtet zum Verfahren: „Wir wollen alle, dass (das Akw) Brunsbüttel zurück gebaut wird“, sagte Karsten Hinrichsen von der Bürgerinitiative Unterelbe: „Aber nicht um den Preis, dass vieles, das von der Radioaktivität jetzt noch im Gebäude vorhanden ist, an die Umwelt und an die Menschen abgegeben wird.“ Eine Zuhörerin ergänzte: „Jede Hausfrau weiß: ‚rum wühlen ergibt Staub.“ Deshalb solle man das Akw zunächst einmal komplett „endlagern“, forderte sie. Für Schleswig-Holsteins Energie- und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) keine Alternative: „Ich glaube nicht, dass der Rückbau besser wird oder konstruktiver voran geht, wenn man auf Zeit spielt“, sagte er.“ Auch die SHZ berichtet über den Termin. Das Neue Deutschland berichtet vorab dies hier.

Atommüll-Kommission: Tagt länger, weitere Beschlüsse und ein Leitfaden zum Konfliktumgang

Atommuell-Kommission_Juli2015-2Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat am vergangenen Freitag und Samstag auf einer Doppel-Sitzung zahlreiche Themen bearbeitet und Beschlüsse gefasst. Klar ist nunmehr: Die Kommission verlängert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Arbeitszeit um ein weiteres halbes Jahr. Neben der Diskussion mit Sigmar Gabriel zu den Rückstellungen und dem weiteren Vorgehen bei den Atommüll-Transporten aus dem Ausland, stellte die Kommission fest, dass die bisherigen Regelungen im Standortauswahlgesetz nach EU-Recht unzureichend sind. Bedeutsam auch ein Papier aus der Adhoc-AG EVU Klagen, in dem „Leitlinien zur Konfliktbewältigung“ (PDF) behandelt werden. Das Papier, das die Kommission mehrheitlich zur Kenntnis nahm, hat wichtige Deutungen zum Inhalt, wie die Konfliktlage angeblich aussieht. Hier zunächst als Dokumentation über die Themen der Doppel-Sitzung die PM der Pressestelle der Kommission.

„Pressemitteilung Berlin, 4. Juli 2015, Nr. 15/2015

Endlager-Kommission strukturiert Arbeit an ihrem Endbericht – Unterstützung für Castor-Initiative der Bundesumweltministerin

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dringt auf eine zügige Lösung für die Zwischenlagerung der letzten 26 Castor-Behälter, die Deutschland aus dem Ausland zurücknehmen muss. Die Endlager-Kommission stellte sich bei einer zweitägigen Sitzung in Berlin hinter das Konzept von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Zwischenlagerung der Behälter in vier Bundesländern.
Zudem verständigte sich die Kommission am Samstag auf einen Fahrplan zur Erstellung ihres Endberichts und auf eine vorläufige Gliederung des Berichts.

„Ein erster Gesamtentwurf des Berichtes muss Anfang Januar vorliegen“, sagte der Kommissionsvorsitzende Michael Müller. Dann könne die Kommission den Bericht noch intensiv mit der Öffentlichkeit diskutieren, ihn aufgrund der Beteiligungsergebnisse überarbeiten und ihn Ende Juni 2016 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorlegen.

Im Zuge ihrer Arbeitsplanung beschloss die Kommission auch die Verlängerung der eigenen Tätigkeit um ein halbes Jahr bis zum Ende Juni kommenden Jahres. Das Standortauswahlgesetz gibt ihr die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit einmalig zu verlängern. Die nun beschlossene Verlängerung hatte die Endlager-Kommission früh ins Auge gefasst, nachdem sie sich sehr viel später konstituiert hatte, als ursprünglich geplant. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Gegenstimme für die Verlängerung der Arbeitszeit. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Kommission sieht Rechtsschutzdefizit im Standortauswahlgesetz

Nach Auffassung der Kommission verstößt das Standortauswahlgesetz in einem wichtigen Punkt gegen europäisches Recht. Als Konsequenz will das Gremium dem Gesetzgeber empfehlen, den Bürgern bei der Standortsuche mehr Klagemöglichkeiten einzuräumen.

In einem einstimmigen Beschluss stellte die Kommission fest, dass das Standortauswahlgesetz „ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“. Die Kommission will nun in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das „Rechtsschutzdefizit behebt“. Die Kommission hatte zwei Rechtgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit europäischen Recht eingeholt.

Mit nur einer Gegenstimme beschloss die Kommission zudem, die Initiative von Umweltministerin Hendricks zur Umsetzung des Verzichts auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, stellte sie fest. Sie forderte die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

(Leitlinien zur Konfliktbewältigung)

Die Endlager-Kommission nahm in einem weiteren Beschluss zudem Leitlinien zur Konfliktbewältigung zustimmend zur Kenntnis, die ihre Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“ erarbeitet hatte. Die Kommission hatte die Ad-hoc-Gruppe hatte eingesetzt, nachdem Schadensersatzklagen der Kraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernkraft für Konflikte in dem Gremium gesorgt hatten. Die Ad-hoc-Gruppe entwickelte daraufhin Leitlinien zum Umgang mit Konflikten, die sie nun in abgewandelter Form als Vorschläge zum Umgang mit Konflikten bei der neuen Endlagersuche in den Kommissionbericht einbringen will.
Gespräch mit Wirtschaftsminister Gabriel über Endlagerforschung und Rückstellungen

Zu Beginn ihrer zweitägigen Sitzung führte die Endlager-Kommission ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Dabei machte Gabriel die Bereitschaft deutlich, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die

Planung von Endlagerforschung einzubeziehen

Der Bundeswirtschaftsminister informierte die Kommission über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Zudem sprach sich Gabriel für das Konzept von Bundesumweltministerin Hendricks zur Zwischenlagerung der 26 Castor-Behälter aus. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Kommission-Vorsitzende Müller. Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser hob als hilfreich hervor, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges (@) bundestag.de“

×