Das Bundesumweltministerium hat seine Zukunftsplanungen für den Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung in einem Entwurf für ein so genanntes “Nationales Entsorgungsprogramm” geschrieben. Zusätzlich muss das Atomgesetz entsprechend geändert werden, damit dieses Programm – das als Reaktion auf eine EU-Richtlinie erfolgt – einen entsprechenden nationalen Rechtsrahmen erhält. Nach der Sommerpause wird der Bundestag über die 14. AtG-Novelle und den Umgang mit Atommüll zu beraten haben. Der Bundesrat hat sich bereits Anfang Juli mit der Novelle befasst, der BUND eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung vorgelegt.
Auf der Seite des Bundesrats unter TOP 24 ist zu lesen: “Der Bundesrat hat am 10.07.2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Er möchte erreichen, dass auch zukünftig die Länder Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle einholen können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompetenz des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums verkenne die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder.
Zudem schlägt der Bundesrat vor, Verstöße der Anlagenbetreiber gegen die Befugnisse der Überwachungsbehörden – wie zum Beispiel gegen Auskunfts- oder Betretungsrechte – künftig mit einem Bußgeld zu belegen.” Die entsprechenden Dokumente und Beschlüsse zur AtG-Novelle sind hier zu finden.
Bereits im April hatte das Bundesumweltministerium zum Entwurf einer 14. Novelle des Atomgesetzes eine Verbändeanhörung durchgeführt. Unter anderem der BUND hatte mit Datum vom 28. April eine Stellungnahme eingereicht, die hier als PDF dokumentiert (PDF) ist.
Zusammenfassend heißt es dort: “Der BUND begrüßt, dass mit der 14. Novelle des Atomgesetzes nun endlich wesentliche Anforderungen aus der Richtlinie 2011/70/EURATOM umgesetzt werden. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen zum Nationalen Entsorgungsprogramm1 und zur regelmäßigen Bestandsaufnahme über den Atommüll in Deutschland.
Es ist sinnvoll, dass für die Erstellung dieser Programme und Berichte nun eine Auskunftspflicht für die Abfallbesitzer normiert wird. Aus Sicht des BUND fehlt in den Regeln zur Aufstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms und der Bestandsaufnahme die klare Vorschrift, dass hier auch die Probleme, Herausforderungen und ungelösten Fragen dargestellt werden müssen. Denn die Praxis der bereits vorliegenden Entwürfe zeigt, dass dies deren Hauptdefizit ist. Bei den jetzt ins Atomgesetz eingeführten „Grundsätzen der nuklearen Entsorgung“ muss das Primat der Sicherheit deutlicher herausgestellt werden. Außerdem spricht sich der BUND dafür aus, dass auf der Grundlage von Art. 4 Abs.3 a) der EU-Richtlinie ein Gebot übernommen wird, „die Erzeugung radioaktiver Abfälle … auf ein Mindestmaß zu reduzieren“.
Der BUND kritisiert, dass die Artikel 9 „Finanzmittel“ und 10 „Transparenz“ der EU-Richtlinie nicht mit dieser AtG-Novelle in das deutsche Recht eingeführt werden.”
Außerdem fordert der BUND dort ein klares Verbot für Atommüllexporte, Veränderungen beim Umgang mit gering strahlenden Abfällen (sogenanntes Freimessen: stärkere Kontrollen und Einführung des “französischen Konzepts”), eine Erweiterung der Auskunftspflicht sowie mehr Klarheit bei den Kosten für die “Entsorgung”.
Zur “Umsetzung von europäischem Atomrecht” heißt es beim Bundesrat außerdem: “Der Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung der Europäischen Richtlinie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in nationales Recht. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau im Bereich der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf ergänzt deshalb das Atomgesetz.
Die Bundesregierung schlägt unter anderem Regeln für ein nationales Entsorgungsprogramm vor. Zudem verpflichtet der Entwurf die Betreiber von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen einzuführen.”
Das Deutsche Atomforum in einer Pressemeldung: “Das DAtF begrüßt, dass das für die Endlagerung zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit der Veröffentlichung eines Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms eine ganzheitliche Bestandsaufnahme aus seiner Sicht zur Entsorgung radioaktiver Reststoffe vorlegt. Damit besteht die Möglichkeit, diese Vorgabe der sogenannten Waste-Directive der Europäischen Union (2011/70/EURATOM) nunmehr auch in Deutschland zu erfüllen.” Und: Für Fortschritte bei der Endlagerung in Deutschland bedarf es einer klaren Perspektive, stabiler Rahmenbedingungen und effizienter Prozesse. „Das Nationale Entsorgungsprogramm kann ein Beitrag sein, bei der Endlagerung in Deutschland zu mehr Planungssicherheit zu kommen“, so DAtF-Präsident Dr. Ralf Güldner.
Ein Gedanke zu “Atomrecht: Bundesrat und BUND zur 14. Änderung des Atomgesetzes für das “Nationale Entsorgungsprogramm””