Volksentscheid Unser Netz: SPD-Senat verzögerte Fernwärme-Übernahme von Vattenfall

logo_rgb_balkenDer Hamburger SPD-Senat hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ in der letzten Legislatur den Rückkauf der Fernwärme aus eigenem Antrieb verzögert. Öffentlich hatte der Senat den Eindruck erweckt, dass die mit Vattenfall vereinbarte Übernahme aus Steuergründen erst zum Jahr 2019 erfolgen könne. Tatsächlich wäre eine Übernahme aber steuerlich schon für 2017 möglich gewesen. Das hat gestern der jetzige grüne Umweltsenator Jens Kerstan im Rahmen einer Veranstaltung des 4. Wärme-Dialogs auf Nachfrage bestätigt. Der Grund für den späteren Rückkauftermin der Fernwärme von Vattenfall in 2019 hat nichts mit Steuergründen zu tun, sondern war der Wunsch des damaligen Hamburger SPD-Senats: Vattenfall sollte den geplanten Neubau eines Ersatzkraftwerks in Wedel übernehmen.

  • Der erfolgreiche Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz beauftragte im September 2013 den Senat: »Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.«

Der jetzige Umweltsenator hatte seinerzeit als Oppositionsabgeordneter mehrfach mit kleinen Anfragen nach dem späten Übernahmetermin bei der Fernwärme-Übernahme durch die Stadt gefragt. Dabei hatte der Senat zunächst darauf verwiesen, dass eine spätere Übernahme aus den Steuerregelungen des „Umwandlungsgesetzes“ resultiert. Auch gegenüber den Medien hatte der Senat seinerzeit vor allem diese Steuergründe betont.

In der Antwort auf die Anfrage 20-11237 sagt der Senat: „Es handelt sich um die Vermeidung eines Steuernachteils, der daraus entstehen würde, dass die Vattenfall Europe Wärme AG ihre Unternehmenseinheit „Wärme Hamburg“ im Jahr 2012 abgespalten und auf die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH übertragen hat, um der HGV die vereinbarte Beteiligung von 25,1 % am Hamburger Wärmegeschäft zu ermöglichen. Dieser Vorgang müsste nachträglich zeitanteilig versteuert werden, wenn die Vattenfall Europe Wärme AG ihre Anteile an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren nach Einbringung veräußern würde. Bei der Nachversteuerung würde es um einen dreistelligen Millionenbetrag gehen“.

Diese Antwort reichte dem damaligen Abgeordneten Kerstan nicht, so dass er nachfragte und in Drucksache 11/451 diese Antwort erhielt: „Die Abspaltung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH beruht steuerlich auf § 15 des Umwandlungssteuergesetzes. Der steuerliche Nachteil kommt zustande, wenn die Anteile an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH innerhalb der Haltefrist weiterveräußert werden. Der vereinbarte Optionsausübungszeitpunkt 1. Januar 2019 wurde vor dem Hintergrund der Haltefrist und (Hervorhebung umweltFAIRaendern.de) der prognostizierten Fertigstellung des geplanten Innovationskraftwerkes in Wedel gewählt, die nach dem Wunsch der Stadt noch unter der Federführung von Vattenfall erfolgen soll.“

Beide Antworten erwecken nun den Eindruck, als stünde der „Optionsausübungszeitpunkt“ zum Januar 2019 in direktem Zusammenhang mit dem Umwandlungssteuergesetz. Das aber ist in Wahrheit gar nicht der Fall (und wird vom Senat tatsächlich auch nicht behauptet).

Die Steuerfrage ist ausgelöst durch die Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent, mit der sich der Senat vor dem Volksentscheid 2012 an der Vattenfall-Wärmegesellschaft beteiligt hatte. Vattenfall musste dazu die „Hamburger-„Teile aus seiner Unternehmung abspalten, um die Beteiligung der Stadt zu ermöglichen.

Für diesen Vorgang, so der Hamburger Senat in seiner ergänzenden Antwort, ist der § 15 des Umwandlungssteuergesetzes Grundlage. Offenbar aber hatte niemand dann genauer nachgeschaut: Im Abs. 3 Satz 4 wird von einer Frist von fünf Jahren gesprochen, in der ein Wiederverkauf nicht zulässig wäre, ohne dass Steuerrückzahlungen die Folge wären. (§22 Umwandlungssteuergesetz, auf den sich der Senat nicht beruft, sieht für bestimmte Fälle eine Frist von sieben Jahren vor.)

Der Zeitpunkt der Beteiligung der Stadt Hamburg als Minderheitspartner bei der abgespaltenen Vattenfall-Wärme war 2012. Demnach wäre aus steuerlichen Gründen entsprechend § 15 Umwandlungsgesetz eine vollständige Übernahme der Wärmegesellschaft durch die Stadt bereits 2017 möglich.

Entscheidend ist in der Antwort des Senats auf die damaligen Anfragen von Kerstan der in der Drucksache 11/451 ergänzte Satz: „… UND der prognostizierten Fertigstellung des geplanten Innovationskraftwerkes in Wedel gewählt, die nach dem Wunsch der Stadt noch unter der Federführung von Vattenfall erfolgen soll.“

Mit anderen Worten: Für das späte Übernahme-Datum 2019 ist der Wunsch der Stadt Hamburg, dass Vattenfall die Federführung für den geplanten Bau des neuen Kraftwerks in Wedel habe, der eigentliche Grund! Das bedeutet auch: Nicht Vattenfall ist dafür verantwortlich, dass die 100-prozentige Übernahme erst für 2019 vereinbart wurde, sondern der Hamburger Senat!

Die Verträge mit Vattenfall:

a. Minderheitsbeteiligung der Stadt, Abspaltung der Wärme aus der Vattenfall AG (PDF)

b. Vertrag nach dem Volksentscheid mit Vattenfall zur vollständigen Übernahme der Wärme-Gesellschaft. (PDF)

 

Bundesregierung muss Erdbebengefahr aufklären, statt totschweigen – DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Erdbebenrisiken der Erdgasförderung

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„In Kanada hat Fracking ein Erdbeben der Stärke 4,4 ausgelöst, wie die kanadische Regulierungsbehörde für die Erdöl- und Gasindustrie jüngst bekannt gab. Auch in Deutschland musste das Landesbergamt (LBEG) in Niedersachen jetzt zugeben, dass die Erdgasförderung in den Förderregionen eine drastische Zunahme von Erdbeben verursacht hat. Und damit nicht genug: Das LBEG geht davon aus, dass durch die Erdgasförderung weitere Erdbeben vorprogrammiert sind. Was wird erst passieren, wenn nach den Plänen der Bundesregierung auch noch Fracking eingesetzt wird? Wir haben daher einen umfangreichen Fragenkatalog zu Erdbebenrisiken der Erdgasförderung an die Bundesregierung gestellt und werden die Regierung dazu drängen, das Erdbebenrisiko endlich ernst zu nehmen, statt die Gefahr weiterhin totzuschweigen“, so MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Die Erdgasförderung, insbesondere Fracking, sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und von wissenschaftlichen Studien, z.B. aus den USA, bekannt. Die Zunahme von Erdbeben in niedersächsischen Erdgasfördergebieten zeigt, dass Industrie und Politik die Risiken bisher einfach ignoriert haben. Die Erdgaskonzerne, die jetzt mit allen Mitteln Fracking durchsetzen wollen, haben jahrelang einen Zusammenhang der Erdbeben mit ihrer Gasförderung abgestritten.

Zdebel erklärt daher weiter: „Das Erdbebenrisiko stellt eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum, wie z.B. Wohnhäuser und die öffentliche Infrastruktur dar, im Fall des Groninger Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres. Die vorliegenden wissenschaftlichen Publikationen über potenzielle und schon eingetretene Erdbeben durch die Erdgasförderung oder das Verpressen von Lagerstättenwasser in den Untergrund sowie die aktuelle Debatte über das von der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung vorgelegte Fracking-Erlaubnisgesetz zeigen: Das Thema Erdbebenrisiko durch Erdgasförderung ist dringend und erfordert mehr Transparenz sowie politische und wissenschaftliche Beschäftigung. Dies gilt auch hinsichtlich der Fragen der Prävention und der Beherrschbarkeit der Auswirkungen des Fracking-Prozesses, wenn Fracking in geologische Störungen oder in deren direkter Nähe erfolgt. Solange diese Fragen nicht einwandfrei geklärt sind, muss die Erdgasförderung dort, wo es schon zu Beben kommt, mindestens reduziert werden. Außerdem muss die Bundesregierung ihre Pläne für das Fracking-Erlaubnisgesetz stoppen.“

Die komplette Anfrage mit 36 Fragen finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/058/1805834.pdf

Atommüll-Lagerung: Umweltministerium und Teile der Kommission gespalten – Verstoß gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit – keine solide Politikberatung

Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.
Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.

300.000 Kubikmeter Atommüll und richtig Ärger in der Atommüllkommission und mit dem Bundesumweltministerium. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth reagiert jetzt in einem Brief an die Atommüll-Kommission mit „Verwunderung“, mit „Unverständnis“ und mit „Erstaunen“. Er wirft Mitgliedern der AG3 der Kommission vor, mit ihrer „Herangehensweise ohne weitere Debatte“ ein Problem „vom Tisch zu fegen“, was „nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen“ folgt. Ziel der heftigen – man könnte fast sagen wütenden – Reaktion ist der Co-Vorsitzende der AG3: Michael Sailer, immerhin Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums und Chef des Öko-Instituts.

Siehe auch den Bericht dazu in der Süddeutschen.

Sailer hatte nach der letzten Sitzung der AG3 per Pressemitteilung verkündet, dass eine gemeinsame Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll gemeinsam mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung der URENCO in Gronau eher keine gute Idee wäre und hatte dann in Verdrehung des Arbeitsauftrags der Kommission erklärt:„Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“. Das aber ist nicht der Auftrag, denn nach langen Debatten – auch mit den Umweltverbänden – war ein kleines Wörtchen ergänzt worden: „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung!

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Umweltstaatssekretär Flasbarth: Fast 70.000 Einwendungen gegen noch mehr Atommüll im Schacht Konrad.

Der Umweltstaatssekretär ist „angefasst“: Mit „Verwunderung“ habe er die Pressemitteilung zur letzten Sitzung der AG3 zur Kenntnis genommen. „Erstaunt“ wäre er, dass „damit pauschal Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert“ wurden, „obwohl es eine vertiefte fachliche Beratung zu diesem Thema in der Kommission selbst bisher nicht stattgefunden hat, geschweige denn, dass es dazu eine beschlossene Kommissionsempfehlung gäbe.“

Schon das sind deutliche Worte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung auf Anforderung der EU einen Bericht zum Umgang mit den radioaktiven Stoffen vorlegen musste und dies mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ getan hat. War zunächst noch im Entwurf eine Einlagerung der ASSE- und Gronau-Abfälle entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll (was dann Aufgabe der Atommüll-Kommission wäre) vorgesehen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss entschieden, die Option für den Schacht Konrad zurück zu stellen und festgelegt, dass zunächst eine gemeinsame Einlagerung in einem noch zu findenden Atomlager geprüft werden soll. Damit war die Aufgabe an die Kommission klar formuliert.

  • DRITTES „ENDLAGER“? Schon vor Jahren war angesichts von immer neuen Atommüllbergen davon die Rede, dass es ein drittes Endlager brauchen würde, wenn man nicht noch mehr im umstrittenen Schacht Konrad einlagern wolle und auch eine gemeinsame Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll nicht gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen wolle: Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen. Verwiesen sei auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – unter anderen Rahmenbedingungen – eine gemeinsame Lagerung dieser unterschiedlichen Abfälle nicht für sinnvoll befand. Darauf hatte zuletzt auch die BI Lüchow-Dannenberg verwiesen.

Schon im Mai hatte die Kommission dieses Thema aufgegriffen und der AG3 den Auftrag erteilt, das Thema vorzubereiten. Schon bei dieser Sitzung war deutlich, dass einige Mitglieder der Kommission nicht eben angetan waren, noch kurz vor dem Ende der Kommissionsarbeit ein solch gewaltiges Thema aufgreifen zu müssen. Es sei keine Lappalie, diese große Menge von Müll mit ganz anderen Anforderungen bei der Lagerung nun zusätzlich noch in die Befassung und für die Kriterienentwicklung mit aufzunehmen. Vertreter des Umweltministeriums und aus Niedersachsen hielten das aber für erforderlich. Auch von Seiten einiger Bundestagsvertreter und des BUND wird dieses Anliegen unterstützt.

  • Der Streit, der jetzt zwischen BMU und Teilen der Kommission aufbricht, ist erheblich und hat unterschiedliche Ebenen: Einerseits würde eine gemeinsame Lagerung der hier in Rede stehenden Abfälle auch angesichts des großen Volumens die Salzlinie und damit auch Gorleben verstärkt wieder ins Gespräch bringen. Aber bedeutsam ist eben an der jetzt aufziehenden Debatte: Die Atommüll-Probleme sind größer, als viele meinen und vor allem: Ein Konsens an der einen Stelle würde – wie jetzt mit Blick auf Schacht Konrad – an anderer Stellen erhebliche neue Konflikte aufwerfen. Wer die Atommüllprobleme nicht nur als technisches, sondern auch als gesellschaftliches Probleme anerkennt, kann daher nur zu einer Schlussfolgerung kommen: Die Kommission und das Standortauswahlgesetz brauchen eine Erweiterung und Erneuerung.

Die Befassung in der AG3 fand nun in der letzten Woche erstmals statt und führte zu den schon erwähnten Reaktionen. umweltFAIRaendern.de hatte hier berichtet:

Flasbarth schreibt: „Mit Unverständnis nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3, Michael Sailer, offenbar davon ausgeht, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe die Kommission kein Mandat, sich mit der vorgenannten Thematik zu befassen; es würden  deshalb „weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeitet.“ Das Gegenteil ist der Fall, und das Gegenteil ist notwendig.“

Ausdrücklich weist der Sailer darauf hin, dass es nicht ausschließlich um hochradioaktive Abfälle bei der Arbeit der Kommission geht, sondern dass gesetzlich festgelegt ist, dass es „insbesondere“ um diese Abfälle geht. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Denn in der Auseinandersetzung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen, die die massive Einschränkung auf nur die hochradioaktiven Abfälle angesichts der zahlreichen Atommüllprobleme auch mit den anderen radioaktiven Abfällen kritisierten, ist dieses kleine Wörtchen „insbesondere“ ergänzt worden, um so eine Bereitschaft zu signalisieren, auch diese Themen aufzugreifen.

Sicher: Es hätte auch deutlicher formuliert werden können, was damit genau gemeint sein soll, denn seit Anfang an gibt es in der Kommission immer wieder Auseinandersetzungen, was mit dem Wort „insbesondere“ nun dazu gehört und was nicht. So hat der BUND auch einige Vertreter aus Bundestagsfraktionen immer wieder gefordert, z.B. auch die Zwischenlagerung im Vorfeld der „Endlagerung“ als Thema einzubeziehen.

Flasbarth geht mit seinen Vorwürfen an die AG3 bzw. an Michael Sailer ins Detail, was sicherlich unterstreicht, dass ihn die Befassung in der AG3 nervt. Er verweist darauf, dass schon im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (im Januar 2015) die Weichenstellung zwischen Konrad und Kommission enthalten war. Frühzeitig habe auch ein Vertreter des BMU in der Kommission „gebeten, dass sich die Kommission mit dieser Thematik beschäftigen möge“ und stellt fest: „Wenn die Kommission der Meinung wäre, dass eine Einbeziehung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sowie ggf. des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung entweder nicht vom Kommissionsauftrag abgedeckt ist oder faktisch unter keinen Umständen in Betracht kommt, hätte sie seit Monaten Gelegenheit gehabt, dies zu artikulieren. Dass Teile der Kommission sich erst jetzt und ohne weitere Beratungen im Plenum der Kommission in der erfolgten Art an die Öffentlichkeit wenden, entspricht weder den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit noch meinen Erwartungen an eine solide Politikberatung“.

Der nächste Satz müsste nun eigentlich sowas wie Rücktritt, Auflösung oder etwas in dieser Art beinhalten – aber der Satz folgt dann nicht. Getrost darf man aber sagen: Vollklatsche!

Flasbarth verweist darauf, dass International ähnliche Optionen wie jetzt im NaPro vorgeschlagen, behandelt werden. Er verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium an vielen Punkten die Arbeit der Kommission konstruktiv begleitet und unterstützt habe. Ausdrücklich betont er, dass für die Entscheidung, den ASSE- und Grona-Atommüll in der Kommission befassen zu lassen auch eine Rolle spielt, die „Bedenken aus der Region Salzgitter bezüglich einer Erweiterung des Endlagers Konrad ernst zu nehmen und vorrangig eine andere Option (zu) verfolgen.

Dass die Arbeitsgruppe 3 versucht, diese Herangehensweise ohne weitere Debatte vom Tisch zu fegen, entspricht nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen. Hier erwarte ich von der Kommission konstruktive Unterstützung, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Flasbarth wird auf der kommenden Sitzung der Kommission als Gast über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung informieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Debatte weiter geht.

Klar ist: Die Realität der Atommüllprobleme ist derart, dass es immer mehr die Kommission einholt. Damit bestätigt sich auch die Kritik zahlreicher Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der Kommission. Einen Weg zu einem wirklichen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften könne es nur gegen, wenn Gorleben endlich als Standort endgültig aufgegeben würde und wenn über alle Arten von Atommüll nach einem möglichst sicheren Umgang gesucht wird. Dafür – und das ist immer wichtiger – braucht es mehr Zeit, als das StandAG für die Kommission vorgesehen hat. Die muss ihre Arbeit nach dem derzeitigen Stand im Sommer 2016 beenden.

Das bedeutet, schon zum Jahreswechsel muss ein Endbericht vorliegen, der umfassend einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden soll. Wie aber soll das nun gelingen, wenn wenige Monate zuvor derart großen Themen – völlig zurecht – neu aufgeworfen werden und diese in einem solchen Bericht enthalten sein müssen? Immer deutlicher wird: Es braucht einen Neustart des Neustarts und es braucht mehr Zeit.

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