Das bundesdeutsche Atommüll-Programm und eine Kritik aus Österreich
Im August hat die Bundesregierung auf Anforderung der EU-Kommission ein nationales Entsorgungsprogramm beschlossen und damit vor allem rund um den Schacht Konrad und in der Atommüll-Kommission viel Alarm ausgelöst. Doch auch andere Reaktionen auf die Atommüll-Pläne hat es gegeben. Beispielsweise hat Österreich im Rahmen einer internationalen Beteiligung umfangreich zu den Plänen Stellung genommen und diese der Bundesregierung übermittelt. Österreich? Richtig. Das sind die, die mit einer großen Volksabstimming am 5. November 1978 gegen das betriebsbereite AKW Zwentendorf Nein zur Atomenergie gesagt haben und seitdem emsig auch gegen europäischen Atom-Wahnsinn aktiv sind.
- Interessant: Die Akte Zwentendorf (Teil 1), eine vierteilige ORF-Doku auf Youtube
- Atomrecht: Bundestag beschließt Atomgesetzänderung zum Nationalen Entsorgungsprogramm
- Mehr Atommüll im Programm der Kommission
Auf seiner Homepage berichtet das österreichische Umweltbundesamt über diese Stellungnahme und ihre Mängel, die hier im folgenden dokumentiert wird. Unten befinden sich ein ausführliches Gutachten zum deutschen Entsorgungs-Programm und weitere Dokumente in diesem Zusammenhang.
- Radioaktiv: Dokumente staatlicher Planungen zum Umgang mit Atommüll – Das Nationale Entsorgungsprogramm und Anlagen – Dokumentation
- Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart
- Ausführlich und mit Informationen zu allen bundesdeutschen Atommüll-Standorten berichtet der Atommüllreport auf seiner interaktiven Homepage. Dazu gehören auch fachliche Stellungnahmen zum nationalen Entsorgungsprogramm.
„Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt werden.
Die wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus der Fachstellungnahme sind:
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Die übermittelten Informationen im Umweltbericht erlauben nicht an allen Stellen eine Beurteilung möglicher erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Österreich. Unfälle mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet sind in den bestehenden süddeutschen Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente, in den Lagerbecken in Isar 1, im Nasslager Obrigheim und – sofern es an einem Standort in Süddeutschland errichtet wird – im Eingangslager des Endlagers nach Standortauswahlgesetz (StandAG) nicht auszuschließen.
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Der voraussichtlich erforderliche gesamte Lagerzeitraum für die Behälter mit abgebrannten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Deutschland von 70‒130 Jahren kann gegenwärtig noch nicht als Stand von Wissenschaft und Technik der trockenen Zwischenlagerung bezeichnet werden, da es bisher in keinem Land der Welt Erfahrung mit einer derart langen Lagerdauer gibt. Mit zunehmender Zwischenlagerdauer ist von einer Veränderung der Materialien bzw. des Zustandes von Behälterkomponenten und Brennelementen bzw. Kokillen auszugehen. Relevant ist nicht, wie im NaPro angedeutet wird, die zeitliche Überbrückung zwischen Ende der Genehmigung der Zwischenlager und Betriebsbeginn des Eingangslagers, sondern zwischen Ende der Zwischenlager-Genehmigung und dem Ende des Einlagerungsbetriebs. Dazu sind im NaPro keine Angaben vorhanden.
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Im Falle von schweren Unfällen oder sonstigen Einwirkungen Dritter beim Transport von bestrahlten Brennelementen oder hoch radioaktiven Abfällen sind Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet nicht auszuschließen, wenn die Transporte in Grenznähe durchgeführt werden. Sollte je ein Transport über österreichisches Gebiet durchgeführt werden, wären in diesen Fällen jedenfalls Auswirkungen gegeben. Transporte in Grenznähe sind bei entsprechender Endlagerstandortwahl möglich.
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Deutschland verfügt derzeit über kein Endlager für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente. Die Suche nach einem Endlager ist im Standortauswahlgesetz 2013 geregelt, das ein stufenweises Vorgehen für die Festlegung vorsieht. Die Standortauswahl soll bis 2031 abgeschlossen sein, das Endlager um 2050 in Betrieb gehen.
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Die in den Unterlagen des Nationalen Entsorgungsplans angegebenen Daten von schwach, mittel und sehr schwach radioaktiven Abfällen lassen eine Beurteilung nach RL 2011/70/Euratom, Art. 12 Abs. 1 lit. c derzeit nicht zu. Die angegeben Abfalldaten liegen inkonsistent in der Klassifizierung, unübersichtlich über verschiedene Unterlagen und in der Regel ohne Aktivitätsangaben vor.
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Im Vorwort zum Nationalen Entsorgungsprogramm ist angeführt, dass die deutsche Bundesregierung den Berichtspflichten gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom in mehreren Berichten nachkommen wird. Im Zusammenhang damit soll der Europäischen Kommission ein Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt werden. Dieser Berichte wurde der österreichischen Seite im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht übermittelt. Es ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Fachstellungnahme nicht feststellbar, ob der Bericht bereits vorliegt oder erst erstellt werden muss.“
Verfahrensrelevante Dokumente (auf dem Server des Umweltbundesamt.AT)
Entwurf Entsorgungsprogramm [PDF, 1.6MB]
Zusammenfassung Umweltbericht [PDF, 102KB]
Umweltbericht [PDF, 681KB]
Notifikationsschreiben [PDF, 1.3MB]
Fachstellungnahme Österreich [PDF, 3.3MB]
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