Energiewende retten – Bundesregierung stoppen: Aktionen am 10. Mai bundesweit in neun Landeshauptstädten

Aktionsbild für "Energiewende retten!"

Mit einem bundesweiten und dezentralen Aktionstag reagieren die Akteure der Energiewende auf das Bestreben der Bundesregierung, nach der Solarenergie nun auch die Windkraft abzuwürgen. „Im Schnellverfahren wird eine Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bis Mitte Juni durch den Bundestag gedrückt. Das Recht aller Bürgerinnen und Bürger Erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen, ist in Gefahr. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll massiv gedrosselt werden – bis hin zum Rückbau. Dagegen müssen wir uns sofort wehren!“, heißt es in einer Erklärung, mit der für den 10. Mai zu Aktionen vor den Landtagen und Staatskanzleien diverser Bundesländer aufgerufen wird.

Damit soll der Druck auf die Ministerpräsidenten der Bundesländer erhöht werden, bevor sich diese am 12. Mai in Sachen Windenergie und Erneuerbare Energien Gesetz beraten.

In der Erklärung heißt es weiter: „Je nach Bundesland beteiligen sich unterschiedliche Organisationen an der Aktion z.B. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), IG Metall, Campact, Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und Landesbauernverbände aber auch weitere Verbände und Organisationen und vor allem viele Menschen, die gemeinsam für die Energiewende kämpfen. Unsere Forderungen: Der Ausbau der Erneuerbaren Energie muss weitergehen! Das Recht auf Bürgerenergie muss erhalten bleiben!“ Mehr Informationen dazu auf Wind-Energie-Kampagne.

Unten folgt noch ein Positionspapier von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE + Fachverband Biogas e.V. – FvB + Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW + Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE als Dokumentation.

Alle Aktionsorte und Zeiten:

Bayern: 8:30-10:00 Uhr

Staatskanzlei (gegenüber), Franz-Josef-Strauß-Ring 1,  München

Kontakt: Nicole Schultz, nicole.schultz@biogas.org

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Brandenburg: 10:30 – 12 Uhr

Landtag, Alter Markt 1, Potsdam

Kontakt: Laura Kölbel, be-bb@bwe-regional.de

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Hamburg: 10:15 – 12 Uhr

Rathaus Markt oder Jungfernstieg/Reesendammbrücke (noch unklar), Hamburg

Kontakt: Heinz Otto, h.otto@bwe-regional.de

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Hessen: ab  10 Uhr

Landtag, Schloßplatz 1-3, Wiesbaden

Kontakt: Joachim Wierlemann, he@bwe-regional.de

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Niedersachsen: 10:15 – 12 Uhr

Ort: Staatskanzlei, Planckstr. 2, Hannover

Kontakt: Paul Schächterle, p.schaechterle@bwe-nord.net

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Nordrhein-Westfalen: 9:30 – 12:30

Ort: Landtag, Platz des Landtages 10, Düsseldorf

Kontakt: Jan Dobertin, info@lee-nrw.de

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Sachsen: 09:00

Ort: Staatskanzlei, Archivstraße 1, Dresden

Kontakt: Jan Schubert, sn@bwe-regional.de

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Sachsen-Anhalt: 10:00-11:30

Ort: Staatskanzlei, Hegelstraße 40 – 42, Magdeburg

Kontakt: Jörg Dahlke, joerg.dahlke@lee-lsa.de

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Schleswig-Holstein: 11 Uhr

Ort: Landtag, Düsternbrooker Weg 80, Kiel

Kontakt: Sven Köllner, s.koellner@wind-energie.de

Energiewende retten! – EEG verteidigen!

PS: Dieser ZDF- Beitrag beschreibt die Bedrohung der Energiewende durch die Bundesregierung sehr deutlich

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/video/2722844/Sonne,-Wind-und-Wut

Weitere Termine:

  1. Mai – bundesweite Warnminute „5 vor 12“ zur Rettung der Energiewende

Ende Mai/Anfang Juni – große Demonstration in Berlin, www.wind-energie.de/eeg-kampagne

Dokumentation: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE + Fachverband Biogas e.V. – FvB + Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW + Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE

Di. 10. Mai 2016

Energiewende retten!

Die Diskussion um den nachhaltigen Umbau der deutschen Energiewirtschaft hat mit den Vereinbarungen von Paris neue Impulse bekommen. Deutschland ist nicht nur Vorreiter der Energiewende im eigenen Land, sondern in vielen Bereichen technologischer Weltmarktführer.

Wir haben uns die besten Voraussetzungen erarbeitet, auf deren Basis Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte, Industrie, Akteure im ländlichen Raum und Umweltverbände gemeinsam erfolgreich an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft arbeiten können.

Mit Sorge verfolgen wir nun die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile für Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige Änderungen im Interesse von über 370.000 Beschäftigten, der Stärkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Bürgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern.

Hierzu zählen insbesondere:

Ausbau Windenergie an Land:

  • Nach intensiven Verhandlungen wurde im EEG 2014 ein Ausbaukorridor für Windenergie an Land von 2.500 MW netto pro Jahr Dieser Konsens muss mindestens bestehen bleiben. Eine Begrenzung der Onshore-Windenergie, durch die Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien, steht dem Ziel der Kosteneffizienz entgegen. Deshalb muss sich der Ausbau mindestens an der “Marktanalyse Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums orientieren.

Ausbau Bioenergie:

  • Bei der Beibehaltung der Regelungen des EEG 2014, wird es spätestens ab 2021 zu einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung für Bestandsanlagen zu schaffen, muss der Ausbaukorridor dringend angepasst werden. Die beste Möglichkeit ist die Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf 100 MW netto pro Jahr,h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die (vorrausichtlich) aus dem EEG ausscheidende Leistung erhöht werden sollte.

Ausbau Solarenergie:

  • Es sollten zumindest die von der Bundesregierung angestrebten jährlichen 2,5 GW-Photovoltaikzubau in Deutschland erreicht werden können. Zur Absicherung der Ausbauziele muss das Auktionsvolumen ebenerdig errichteter Solarparks auf 1.000 MW pro Jahr verdoppelt werden. Größere Aktionsmengen für ebenerdig errichtete Solarparks sind tragbar. Standort-Restriktionen sollten möglichst gleichzeitig gelockert werden. Auf Ausschreibungen bei Solarstromanlagen auf oder an Gebäuden muss jedoch ebenso verzichtet werden wie auf eine finanzielle Belastung solarer Selbst- und Mieterstromversorgung.

Ausbau Windenergie auf See

  • Für die Offshore-Windenergie muss auch ab 2020 ein Zubau erfolgen können, der die wirtschaftliche Basis der Industrie erhält. Die Einführung von Ausschreibungen muss ein Höchstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit gewährleisten. Offshore-Projekte haben lange Laufzeiten. Unklare Zukunftsperspektiven gefährden bereits heute gerade die mittelständische Industrie und zwingen zu Kurzarbeit und Beschäftigungsabbau.

Kein Ausbaudeckel

  • Der Zubau von erneuerbaren Energien darf nicht durch einen Ausbaudeckel ausgebremst werden. 45 Prozent erneuerbarer Strom bis 2025 dürfen keine starre Obergrenze werden. Die deutschen Klimaziele erfordern vielmehr einen deutlich stärkeren Ausbau als aktuell vorgesehen, wie die Klimaschutzszenarien für die Bundesregierung bestätigen. Demnach ist ein „frühzeitiger und anhaltend starker Ausbau“ deutlich über den Ausbauzielen notwendig, um bis 2050 80 bis 95 Prozent CO2-Minderung erreichen zu können. Auch das angestrebte Ziel von mehr Kosteneffizienz würde durch eine Deckelung des Ausbaus stark behindert. Erst ein ausreichend dynamisches Ausbauvolumen sorgt für Investitionen in innovative Technologien und Fertigungsprozesse mit denen nachhaltige Kostensenkungen erreicht werden können.

Akzeptanz und Akteursschutz

  • Die breite Akzeptanz der Energiewende muss erhalten bleiben. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und anderen kleinen Akteuren am Ausbau erneuerbarer Energien ist dafür entscheidend und schafft nicht zuletzt auch mehr Wettbewerb.
  • Damit weiterhin eine große Vielfalt von Akteuren gewährleistet ist, muss das EEG 2016 geeignete Regelungen treffen. Notwendig ist – ähnlich wie bei der Photovoltaik bereits geschehen – mindestens die Einführung einer sinnvollen Ausnahmeregelung für Windkraftanlagen an Land (de minimis). Der EU-rechtlich mögliche Rahmen, Projekte mit bis zu sechs Anlagen mit je bis zu drei MW von Ausschreibungen auszunehmen, muss dafür ausgeschöpft werden.
  • Bei der Bioenergie müssen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Regelungen geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Anlagen mit hoher und Anlagen mit niedriger Leistung ermöglichen, analog zum Referenzertragsmodell bei der Windenergie an Land. Darüber hinaus sind adäquate Ausnahmeregelungen (de minimis) notwendig, insbesondere für Güllekleinanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen, besonderes systemdienliche Biogas-Bestandsanlagen sowie Anlagen mit sehr niedriger Leistung.
  • Die komplexen und heterogenen Projekt-, Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozesse erfordern bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden die Beibehaltung des derzeitigen EEG-Mengen- und Preisfindungsmechanismus.

Den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien derart drastisch einzuschränken, wie es die Reformvorschläge zum EEG 2016 vorsehen, halten wir klima- und wirtschaftspolitisch für falsch. Stattdessen muss es unser gemeinsames Ziel sein, die Potenziale für einen Umbau der Energiewirtschaft weiter zu fördern und die Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität auf den Weg zu bringen.

Dirk Seifert

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