Verkauf Uranfabrik URENCO: RWE und E.ON widersprechen Bundesregierung und verhindern erfolgreich definitiven Ausschluss des URENCO-Börsengangs
Die Atomkonzerne RWE und E.ON lehnen die Vereinbarungen der Regierungen Großbritanniens, der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zum geplanten Verkauf des trinationalen Urankonzerns URENCO ab. Während die drei Staaten bei einem geplanten Verkauf ausschließen wollen, dass die URENCO an der Börse gehandelt werden kann, fordern RWE und E.ON genau dies. Dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel liegt ein Brief des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp an das niederländische Parlament vor, in dem dies mitgeteilt wird. Der Brief ist hier online; die deutsche Übersetzung ist unten im Text.
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Damit haben RWE und E.ON erst einmal erfolgreich verhindert, dass eine Börsennotierung für die URENCO definitiv ausgeschlossen wird. Genau das war das Ziel. Das Gesetzgebungspaket zur URENCO in den Niederlanden liegt auf Eis und die niederländische Regierung lotet schon Alternativmöglichkeiten aus. Das alles bestärkt mich in der Auffassung: Der URENCO-Konzern mit seinen vier Uranfabriken, in der die Möglichkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran besteht, gehört nicht verkauft. Der beste Schutz ist die Stilllegung und Demontage der Uranfabriken, wie sie URENCO beispielsweise in Gronau noch betreibt.“
RWE und E.ON halten ein Drittel der URENCO-Anteile, ebenso große Anteile halten Großbritannien und die Niederlande. Die Bundesregierung und die beiden anderen Staaten haben den Menschen versprochen, aufgrund der Fähigkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran bei der URENCO mittels des „Vertrags von Almelo“ darüber zu wachen, dass ein militärischer Missbrauch ausgeschlossen werden kann. (Dennoch gelangte Ende der 70er Jahre durch einen Spion das Know-How für diese Technik von der URENCO nach Pakistan. Dieses Know-How legte die Grundlage dafür, dass Pakistan inzwischen zum Atomwaffenstaat wurde. Das zeigt, wie berechtigt die Sorgen sind.)
Bei einem Verkauf, den die Briten ebenso wie RWE und E.on anstreben, müssten umfassende Sicherungen dafür geschaffen werden, dass auch in Zukunft diese Technik nicht in falsche Hände geraten kann. Die Regierung der Niederlande, die ihre Anteile zumindest zur Zeit nicht verkaufen wollen, bereitet daher schon seit einiger Zeit auch ein Gesetzgebungspaket zur „Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd.“ vor, wie es in dem Brief des dortigen Wirtschaftsministers Kamp heißt. Darüber sei mit der deutschen und britischen Regierung eine Übereinkunft erzielt worden.
„Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden.“ Während der niederländische Wirtschaftsminister regelmäßig das dortige Parlament informiert, liegt dem Deutschen Bundestag auch dies Übereinkunft bisher nicht vor.
In dem Brief des Wirtschaftsministers an das niederländische Parlament heißt es dazu weiter: „Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt.“ Aber, so der Minister: „Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE.“
Minister Kamp berichtet, dass trotz zahlreicher Bemühungen um eine Zustimmung zu dieser Regelung in Richtung der beiden deutschen Unternehmen „E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt (haben), dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.“
Ferner berichtet der Minister: „Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird.“
Wie diese Alternativmöglichkeiten aussehen könnten , bleibt in dem Brief offen.
Anlässlich der Fragestunde des Bundestags am 9.11.2016 erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries (Drucksache 18/10201, Frage 9), dass für die Bundesregierung bei dem geplanten Verkauf maßgeblich sei, „dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs- und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest verankert sind. Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseigner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bundesregierung ohne Relevanz.“
RWE und E.on erklärten gegenüber Medienvertretern, dass ein Verbot der Börsenotierung für sie nicht in Frage komme, weil das aus ihrer Sicht faktisch darauf hinauslaufe, dass ein Anteilsverkauf unmöglich gemacht werde (siehe u.a. Handelsblatt).
Dokumentation in der deutschen Übersetzung des Briefs des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp vom 31. Oktober 2016 an die Twede Kamer der Staten General:
An die Präsidentin der
Tweede Kamer der Staten-Generaal
Binnenhof 4
2513 AA ’s-GRAVENHAGE
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in meinem Brief vom 2. Februar 2016 (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 233) habe ich das Hohe Haus über den Sachstand bei der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit in Sachen der URENCO Ltd. unterrichtet. Darin habe ich dargelegt, dass sich die niederländische Regierung mit den Vertragspartnern des Vertrages von Almelo (Deutschland und dem Vereinigten Königreich) und den Mitanteilseignern an der URENCO Ltd. (dem Vereinigten Königreich und den deutschen Energieversorgern RWE und E.ON) noch in der Abstimmung des Gesetzesvorschlags zur Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd. befindet. Mit diesem Brief möchte ich das Hohe Haus auch im Namen der Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten über die Ergebnisse dieser Abstimmung unterrichten.
In dem vorbezeichneten Brief habe ich dargelegt, dass es im Interesse der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit dann neuer und zukunftssicherer Rechtsvorschriften bedarf, wenn das Vereinigte Königreich den geplanten Verkauf seiner Anteile vollzieht und die Niederlande aufgrund dessen öffentlicher Minderheitsanteilseigner an der URENCO Ltd. werden. Darüber hinaus habe ich in diesem Brief darauf hingewiesen, dass ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag vorlegen werde, sobald dem alle beteiligten Akteure definitiv zugestimmt haben. Die niederländische Regierung hat ihre Anstrengungen während des Verhandlungsprozesses stets und vollumfänglich auf die Erreichung einer gemeinsamen Übereinkunft mit den genannten Vertragspartnern des Vertrages von Almelo und den privaten Mitanteilseignern an der URENCO Ltd., E.ON und RWE ausgerichtet.
Im vergangenen Sommer haben die Vertragspartner des Vertrages von Almelo nach schwierigen und komplexen Verhandlungen bezüglich des Gesetzgebungspakets eine Übereinkunft erzielt. Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden. Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt. Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE. Die niederländische Regierung hat sich in den zurückliegenden Wochen maximal für die Erreichung dieser Zustimmung von E.ON und RWE eingesetzt. Ungeachtet dieses Einsatzes haben E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt, dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.
Aufgrund der ausbleibenden definitiven Zustimmung der Mitanteilseigner kann ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag nicht vorlegen. Ich bedauere das. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Verbesserung und Modernisierung von Struktur und Governance des Unternehmens notwendig ist, wie dies der Minister für Finanzen auch im Namen des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten sowie in meinem Namen in seinem Brief an das Hohe Haus vom 23. Mai 2013 bereits dargelegt hat (Drucksache 2012/13, 28 165, Nr. 161).
Für das Kabinett genießt die bestwirksame Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit Priorität. Die Leitlinien des vorbezeichneten Briefs gelten dabei uneingeschränkt. Wie der Finanzminister während der Ausschussberatung zur Beteiligungsstrategie am 3. Februar 2016 bereits dargelegt hatte, ist der Verkauf der niederländischen Anteile an der URENCO Ltd. zurzeit kein Thema (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 248). Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird. Das erfordert eine genaue Analyse der niederländischen Handlungsperspektive in der gegebenen Situation. Damit werde ich mich in der kommenden Zeit gemeinsam mit dem Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten befassen. Ich werde das Hohe Haus über den Fortgang dessen unterrichten.
(gez.) H.G.J. Kamp
Wirtschaftsminister