Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht – Auslegung beginnt

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Das Reaktorgebäude der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, heute HZG.

Die Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, beginnt am 5. Dezember. Das kündigt der Amtliche Anzeiger (siehe auch hier, PDF) an. Zwei Monate werden die Antragsunterlagen, die einen Rückbau des Forschungsreaktors, der heißen Zellen sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffes Otto Hahn vorsehen, in Kiel und im Kreis Herzogtum Lauenburg dann ausliegen. Außerdem soll eine Transportbereitstellungshalle auf dem Gelände der heutigen Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht (HZG) errichtet werden.

Vor über zwei Jahren, Anfang März 2013, hatte der Betreiber HZG nach gemeinsamen Diskussionen mit einer zuvor gebildeten Begleitgruppe für einen “konsensorientierten Dialog” den entsprechenden Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel gestellt. Begleitgruppe und Betreiber hatten sich vorher darauf verständigt, einen Alternativenvergleich durchzuführen, ob der direkte Rückbau oder aber möglicherweise auch der längerfristige Einschluss der Anlage oder Teilen davon, z.B. unter Strahlenschutzgesichtspunkten, zweckmäßiger sein könnte. Die Prüfung ergab, dass grundsätzlich der Rückbau der Atomforschungsanlage sinnvoll sei. Allerdings wurde bis vor wenigen Monaten noch der Teileinschluss des sogenannten Reaktor-Schwimmbeckens weiter untersucht und diskutiert. Hier hatte eine gutachterliche Prüfung weitere Untersuchungen als sinnvoll ausgewiesen, die auch vom Betreiber HZG als sinnvoll erachtet worden war.

  • Siehe dazu hier im Newsletter des Dialogs, dort auch der Download eines Gutachtens von Wolfgang Neumann, Intac Hannover, zu diesem Thema
  • Ausführliche Informationen über den konsensorientierten Dialog zwischen HZG und der Begleitgruppe – darunter die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Dialog, zahlreiche Gutachten sowie gemeinsam erstellte Pressemitteilungen und Newsletter finden sich hier.

Auf praktisch freiwilliger Ebene, ohne dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen oder Regelungen gibt, wird in Geesthacht seit nun über vier Jahren im Rahmen des “konsensorientierten” Dialogs intensiv über die Fragen zum Vorgehen bei der Stilllegung der Atomanlagen auf dem HZG-Gelände zwischen dem Betreiber und einer aus BürgerInnen, Anti-Atom-Aktiven und Vertretern aus der Kommunalpolitik bestehenden Begleitgruppe diskutiert.

Die nach Atomrecht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung aber startet nun offiziell nach Mitteilung im amtlichen Anzeiger am 5. Dezember. Diese besteht aus einer zweimonatigen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (auch im Internet auf den Seiten der Atomaufsichtsbehörde im Energieministerium Schleswig-Holstein sowie beim Betreiber HZG) und einem dann folgenden Erörterungstermin. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören Sicherheitsberichte, Kurzbeschreibungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

DPA meldet dazu auch: “Die im Jahr 2010 endgültig abgeschaltete Forschungsreaktoranlage in Geesthacht soll nach ihrer Stilllegung abgebaut werden. Die Unterlagen dazu können von Montag nächster Woche an im Rathaus der Stadt und im Energieministerium in Kiel zwei Monate lang eingesehen werden. In dieser Zeit kann jeder Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Die Einwendungen sollen dann ab 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek mit den Kritikern und Vertretern des Helmholtz-Zentrums erörtert werden. Später werde das Ministerium dann über die Anträge entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1, der von 1958 bis 2010 gelaufen war, sowie den Abbau derForschungsreaktoranlage und des sogenannten Heißen Labors. Auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes «Otto Hahn» und der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle gehören dazu. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrums Geesthacht könnte der endgültige Abbau der kerntechnischen Einrichtungen im Jahr 2030 abgeschlossen sein.”

In Schleswig-Holstein läuft bereits ebenfalls das Stilllegungsverfahren für das AKW Brunsbüttel. Nach der Sommerpause 2016 soll die Öffentlichkeitsbeteiligung dann für das abgeschaltete AKW Krümmel anlaufen. In Brokdorf steht das letzte noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk. Erst Ende 2021 soll es abgeschaltet werden.

Dirk Seifert

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