Block 1 AKW Philippsburg – Rückbau-Genehmigung erteilt
Das AKW Obrigheim wird seit Jahren zurückgebaut, vor kurzem wurde die Stilllegungsgenehmigung für den Rückbau von Neckarwestheim 1 erteilt, jetzt liegt eine solche Genehmigung auch für den Block 1 in Philippsburg vor. Zwei Reaktoren sind in Baden-Württemberg noch in Betrieb. Über die Genehmigung zum Rückbau von Philippsburg 1 informiert das Umweltminsterium BaWü hier.
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Anti-Atom-Initiativen kritisieren an fast allen Standorten, dass die Genehmigungen die Strahlenrisiken beim Rückbau der Anlagen unterschätzen und damit zu unnötigen radioaktiven Belastungen führen. Über Sorgen beim Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg 1 berichtete jüngst der SWR: „Kritik von Bürgern am Verfahren – Was ist wichtig, wenn man ein Atomkraftwerk stilllegt und dann zurückbaut? Um solche Fragen ging es am Montag in Philippsburg bei einem öffentlichen Fachgespräch, zu dem auch Bürger kamen.“ Bei der Veranstaltung, über die dort berichtet wird, handelte es sich bereits um den sogenannten Scoping-Termin für den Rückbau des noch in Betrieb befindlichen Block 2 am Standort Philippsburg.
- Der Genehmigungsbescheid für den Rückbau von Philippsburg 1 ist hier als PDF online oder hier. Die Gutachten und Genehmigungen in BaWü zur Stilllegung von Atomanlagen befinden sich hier.
Besorgt sind Anti-Atom-Initiativen und Betroffene auch, was den Umgang mit den vermeintlich gering belasteten Bauschutt-Abfällen angeht. Der Beton und Stahl darf unterhalb bestimmter Strahlenwerte einfach an die Umwelt abgegeben werden, z.B. zum Straßenbau oder in das Stahlrecycling. Geht diese Form der sogenannten Freigabe nicht, sollen die Abfälle auf normale Hausmülldeponien gehen. Initiativen fordern jedoch keine unkontrollierte Freigabe und eine Überwachung der Abfälle sowie höhere Sicherheitsstandards bei der Deponierung.