Vattenfall baut um: Abfallverbrennungsanlagen verkauft

Vattenfall ist dabei, den angeschlagenen Konzern umzustruktieren und die Geschäftsfelder neu auszurichten. Aus diesem Grund hat das Unternehmen nun insgesamt zwei Abfallverbrennungsanlagen an die Steag verkauft. Der grundsätzliche Beschluss dazu ist bereits Ende letzten Jahres gefallen, wie Juve seinerzeit berichtete. Jetzt meldet Vattenfall Vollzug. Bei Juve hieß es dazu: „Der Essener Energiekonzern Steag übernimmt zwei Müllverbrennungsanlagen von Wettbewerber Vattenfall. Von der deutschen Tochter des schwedischen Konzerns erwarb Steag deren Anteile an der Thermischen Abfallbehandlung Lauta und das Industriekraftwerk Rüdersdorf. Das Bundeskartellamt hat die Transaktion bereits freigegeben. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Vattenfall-Aufsichtsrates.“ Diese Zustimmung ist nun offenbar erteilt worden.

Auch in anderen Städten und Bundesländern hat sich Vattenfall in den letzten Jahren von Abfallverbrennungsanlagen getrennt.

Nachdem die Hamburger Müllverbrennungsanlage in der Borsigstraße und auch die Anlage VERA inzwischen verkauft sind, wurde eigentlich auch der Verkauf der Müllverbrennungsanlage am Rugenberger Damm erwartet. Dies solle, so ist Gerüchten zu entnehmen, auch immer noch im Gespräch sein. Als Käufer käme die Hamburger Stadtreinigung in Frage, die bereits als Minderheitspartner mit 45 Prozent an der Anlage beteiligt sind. Erst vor wenigen Wochen hatte die MVR erneut einen Liefervertrag mit Umlandgemeinden unter Dach und Fach gebracht.

Dokumentation: Pressemeldungen | 04-05-2017 | 15:50 PM

Vattenfall übergibt weitere Abfallverbrennungsanlage an STEAG

Die Essener STEAG GmbH hat heute die Anteile des Energieversorgers Vattenfall am Industriekraftwerk (IKW) Rüdersdorf in Brandenburg wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar übernommen. Die rund 40 Mitarbeiter des Industriekraftwerks sind damit in den STEAG Konzern übergegangen.

Das IKW Rüdersdorf östlich von Berlin ist die zweite Anlage, die von Vattenfall auf STEAG übergegangen ist. Bereits im Januar hat STEAG die Thermische Abfallbehandlung Lauta (T.A. Lauta) in Sachsen übernommen. Der Verkauf beider Anlagen an die STEAG wurde im November letzten Jahres vereinbart. Über die Kaufsumme haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.

Vattenfall unternimmt mit dem nunmehr zweiten Eigentümerwechsel einen weiteren Schritt bei seiner strategischen Neuausrichtung, die sich in Deutschland auf den Ausbau der Windkraft, auf die Wärmewende in Städten, die Verteilnetze sowie kundennahe Energiedienstleistungen konzentriert. „Die Zahl der Kunden, die uns in Deutschland vertrauen, ist auf über drei Millionen gestiegen. Ausgehend von Berlin und Hamburg werden wir innovative und ökologisch attraktive Lösungen anbieten. Wir investieren in den nächsten fünf Jahren im Schnitt jeden Tag weit mehr als eine Million Euro in die deutsche Energiewende“, sagt Tuomo Hatakka, Vorsitzender der Geschäftsführung der Vattenfall GmbH.

AKW Brokdorf: Absturz einer A380 spielt keine Rolle – Grüner Minister Habeck lehnt Antrag auf Stilllegung ab

Das unter Leitung des grünen Ministers Robert Habeck stehende Energieministerium in Schleswig-Holstein hat wenige Tage vor den  Landtagswahlen einen Antrag auf Widerruf der Betreibsgenehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Den Antrag hatte der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit bereits im letzten Jahr im Auftrag zweier Kläger und mit Unterstützung von Greenpeace gestellt. In der Begründung wird unter anderem der Vorwurf erhoben, das AKW Brokdorf sei gegen terroristische Angriffe z.B. mit großen Flugzeugen nicht ausreichend gesichert. Der Großflieger A380 wird in den Betrachtungen nicht berücksichtigt. Zuletzt am 10. März hatte es einen Luft-Terror-Alarm über Deutschland gegeben, bei dem in den deutschen Atomkraftwerken, darunter auch Brokdorf, das Betriebspersonal teilweise evakuiert wurde. Diese Alarme werden als RENEGADE-Fall bezeichnet. Zu dem Flugzeug bestand für ca. eine Stunde kein Funkkontakt und das wurde daher als möglicherweise terroristischer Vorfall bewertet.

In einer Presseerklärung (siehe unten als Dokumentation) verweist die Initiative Brokdorf Akut zur Begründung der Klage für die Stilllegung des AKW Brokdorf auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, welches wegen unzureichender und fehlerhafter Nachweise die Genehmigung für das mit hochradioaktivem Atommüll bestückte Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hatte. Bei diesem Urteil stellte das Gericht auch fest, dass die Nachweise mit Blick auf den Großflieger A380 nicht ausreichend erfolgt sind.

Empört reagieren Karsten Hinrichsen und Eilhard Stelzner von Brokdorf akut auch darauf, dass die Kieler Atomaufsicht die Ablehnung u.a. damit begründet, „dass „die nunmehr ohnehin sehr begrenzte Restlaufzeit von 56 Monaten zu berücksichtigen“ sei. Diese Verharmlosung der Gefahr, die das AKW Brokdorf für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet, hat die Kläger sehr betroffen gemacht.“

Weiter heißt es in der PM: „Das MELUR missachte die aktuelle Rechtslage und behauptet in ihrem Schriftsatz, das AKW Brokdorf müsse nur gegen einen A 340-600 ausgelegt werden, der nur halb so viel Treibstoff mit sich führt wie ein A 380. Die Behörde bezieht sich dabei auf  Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.“

Dieser Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – (an dem natürlich auch der Bund beteiligt ist), hat am 31. August 2016 einen Beschluss zum Thema „Rechtlicher Rahmen der Beurteilung des Szenarios ,Terroristischer Flugzeugabsturz‘ durch die Exekutive“ gefasst und im September im Amtlichen Bundesanzeiger teilweise veröffentlicht (PDF).

In dem Ausschuss sind auch die von den Grünen geführten Landesministerien Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit am Tisch! In den Beschlüssen wird u.a. festgestellt, das der „Terroristische Flugzeugangriff“ als Szenario NICHT in die Lastannahmen aufgenommen wurde! Der A380 spielt in den Betrachtungen ebenfalls keine Rolle – obwohl genau dieses Flugzeug beim o.g. Urteil des OVG Schleswig – bestätigt durch das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts – zentrale Bedeutung hatte. Der Länderausschuss bezieht sich hier auf die Reaktorsicherheitskommission, ein Beratergremium der Bundesregierung, das nach Fukushima die deutschen AKWs prüfte. Statt den real existierenden A380 einzubeziehen, wird „als schwerste Verkehrsmaschine exemplarisch“ lediglich ein Airbus A340-600 betrachtet, der „vergleichbar hinsichtlich der Lasten der Einwirkungen auf Gebäude mit einer Boeing 747, sogenannter Jumbojet“ wäre.

Dokumentation:

Initiative Brokdorf-akut, c/o Karsten Hinrichsen,  Eilhard Stelzner.

 Pressemitteilung vom 4. Mai 2017: Minister Habeck will AKW Brokdorf wieder ans Netz lassen
Die Atomaufsichtsbehörde in Kiel hat die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf vor dem OVG Schleswig vehement verteidigt. Zwei Kläger hatten – unterstützt von Greenpeace – beantragt, die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf zu widerrufen, weil es u. a. nicht gegen terroristischen Flugzeugabsturz ausgelegt sei. Minister Habeck ließ nach 9 Monate langem Schweigen am 13. April 2017 beantragen, den Antrag abzuweisen.

Die Kläger begründen ihre Klage mit den temporären Maßnahmen, die an AKW-Standorten getroffen werden (sog. Renegade-Voralarm), wenn der Funkkontakt zu einem Verkehrsflugzeug abbricht: dann steigen Abfangjäger der Bundeswehr auf und Atomkraftwerke werden teilevakuiert – seit dem Jahr 2010 bereits sechsmal.

Die Kläger verweisen in diesem Zusammenhang auf das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das dem atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung entzogen hatte, weil dessen Sicherheit gegen den Absturz eines Airbus A 380 nicht nachgewiesen wurde. Gleiches gelte auch für das AKW Brokdorf, das nur gegen den Absturz einer Militärmaschine vom Typ Phantom ausgelegt ist.

Das MELUR missachte die aktuelle Rechtslage und behauptet in ihrem Schriftsatz, das AKW Brokdorf müsse nur gegen einen A 340-600 ausgelegt werden, der nur halb so viel Treibstoff mit sich führt wie ein A 380. Die Behörde bezieht sich dabei auf  Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.

Weiter begründet der Minister seinen Antrag auf Abweisung der Klage damit, dass „die nunmehr ohnehin sehr begrenzte Restlaufzeit von 56 Monaten zu berücksichtigen“ sei. Diese Verharmlosung der Gefahr, die das AKW Brokdorf für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet, hat die Kläger sehr betroffen gemacht.

i. A.     Karsten Hinrichsen, email: karsten-hinrichsen@web.de

Handelskammer Hamburg nach der Rebellion: Hauptgeschäftsführer Schmidt-Trenz geht

„Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz hat sein Amt als Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg niedergelegt“, heißt es kurz und knapp auf der Facebook-Seite von „Die Kammer sind WIR„. Nach den letzten Wahlen zum Plenum der Handelskammer Hamburg im Frühjahr hat die Gruppe mit einem Erdrutschsieg fast alle Sitze gewonnen. Inzwischen ist „WIR“-Chef Tobias Bergmann zum neuen Präses und insgesamt ein neues Präsidium gewählt worden, das Plenum hat beschlossen, dass künftig alle Sitzungen öffentlich sind und nun sind die Konflikte zwischen alter und neuer Führung offenbar derart verlaufen, dass auch der bisherige Geschäftsführer seinen Hut nimmt. Der umstrittene ehemalige Präses Fritz Horst Melsheimer hatte schon vor den Wahlen angekündigt, für das Amt nicht mehr anzutreten.

Schmidt-Trenz und Melsheimer waren es in den letzten Jahren, die mit ihrem Agieren an vielen Stellen immer wieder Kritik und Protest auslösten und die auf die bereits vor drei Jahren erstmals ins Plenum gewählte Gruppe „Kammer sind WIR“ mit Widerstand reagierten. Lange Auseinandersetzungen der auf Demokratisierung und Transparenz zielenden „Kammer-Rebellen“ hatte es um das Gehalt des Geschäftsführers gegeben. Dem Druck musste die damalige Kammer-Führung nachgeben und so wurde bekannt, dass Schmidt-Trenz ein Jahresgehalt von fast einer halben Million Euro aus den zwangsweise erhobenen Mitgliedsbeiträgen Hamburger Unternehmen erhielt. Eine Gehalts-Dimension, die heftig kritisiert wurde und für die WIR-Gruppe nicht zu rechtfertigen war. Mit dem Abgang von Schmidt-Trenz ist dieses Thema für den Neuanfang in der Handelskammer Hamburg damit aus der Welt.

Fukushima: Waldbrände in der Sperrzone

Mit Datum 2. Mai berichten mehrere Medien über Waldbrände in der Sperrzone von Fukushima, wo es im März 2011 zu einem mehrfachen Super-Gau nach Kernschmelzen und Wasserstoffexplosionen zu einer massiven Freisetzung von Radioaktivität gekommen war.  Spreadnews und auch die Journalistin und Japan-Kennerin Juliane Dickel geben in ihren Beiträgen einen Überblick über den Stand der Dinge. Die Sorge ist, dass in dem belasteten Gebiet in der Nähe der havarierten Reaktoren durch das Feuer Radioaktivität aufgewirbelt und über die Luft verbreitet werden könnte. Erhöhte Radioaktivität wurde bislang nicht gemessen. In einem weiteren Beitrag bei Spreadnews wird allerdings vor einer „Internet-Hysterie“ gewarnt.

Bei Dickel wird Heinz Smital von Greenpeace mit Blick auf die Befürchtungen einer weiteren Verbreitung von Radioaktivität zitiert: „Zur Sorge einiger Betroffener, die Radioaktivität könnte vom Wind bis nach Tokio getragen werden erklärt Smital, es sei grundsätzlich möglich, dass sie mehr als 100 Kilometer weitergeweht werde. „Aber, ob das wirklich eine Gefahr darstellt, wird man messen müssen.““

  • Update 05/05/2017: Bei Greenpeace ist ein Interview nachzulesen, in dem Shaun Burnie, Greenpeace-Experte für Atomenergie, zu den Umständen und Problemen bei den Waldbränden informiert. Dort heißt es auf die Fragw: „Gibt es Messungen, wie hoch die freigesetzte Radioaktivität tatsächlich ist? – Nein. Nach Behörden-Angaben weisen die offiziellen Messstationen in den nahegelegenen Geisterstädten Futuba und Okuma noch keine erhöhte Radioaktivität auf. Allerdings wissen wir von früheren Messungen, dass die Zedern Werte von 31.000 Becquerel pro Kilo Biomasse aufweisen, damit gelten sie als Atommüll. Und diese Radioaktivität gelangt dort gerade wieder in die Umwelt.“

Außerdem berichtet Dickel direkt mit Bezug auf japanische Medien und nennt auch weitere Quellen, wie z.B. ein Video der eingesetzten Feuerwehrkräfte. Weiter berichtet sie über die Einschätzung des Greenpeace-Experten: „Er sagt, es sei gut möglich, dass die Strahlung in Brandnähe kaum gestiegen sei, da es dort ohnehin eine hohe Grundbelastung gebe. „Die Gefahr ist aber, dass durch den Brand große Mengen der schon vorhandenen Radioaktivität unkontrolliert freigesetzt und eingeatmet werden.“ Diese innere Belastung sei das Dramatische.“

Über die offiziellen Messungen und konkret vorliegenden Informationen wird bei Spreadnews berichtet. Dort heißt vor dem Hintergrund der „Internet-Reaktionen“, die auch als Fake-News bezeichnet werden, mit Blick auf vorliegende Messungen: „Demnach wurde in Okuma radioaktives Cäsium-137 in Höhe von 0,54 Millibequerel nachgewiesen. Im vergangenen Jahr waren am gleichen Messposten noch 1,2 Millibequerel festgestellt worden. Die Atomaufsichtsbehörde NRA veröffentlichte ihrerseits Daten von Messposten in der nördlichen Kanto-Region und aus dem Großraum Tokyo. Demnach liegt keine erhöhte Strahlungsbelastung vor. Das berichten Präfekturmedien.“

Über die Brände heißt es bei Spreadnews mit Datum 2. Mai: „Brände in kontaminiertem Waldgebiet noch nicht unter Kontrolle – Die Waldbrände in einem Waldgebiet der Sperrzone um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ist auch nach vier Tagen noch nicht unter Kontrolle. Der Brand war am 29. April, offenbar aufgrund von Blitzschlag, in einem gebirgigen Waldgebiet der Gemeinde Namie ausgebrochen. Das Gelände ist nur schwer zugänglich und wird zudem aufgrund der Radioaktivität als „langfristig unbewohnbar“ eingestuft. Ausgangsort des Waldbrands war offenbar die Region des Bergs Juman (448 Meter).“

Außerdem berichtet das Portal über Schwierigkeiten bei den Löscharbeiten, die nicht nur durch das schwierige Gelände verursacht werden: „Feuerwehrleute können zudem aufgrund der kontaminationsbedingten Klassifikation des Sperrgebiets dort nicht wie üblich agieren. Zusätzlich zur sonstigen Kleidung zur Brandbekämpfung müssen die Einsatzkräfte auch weitere Schutzkleidung und Vollgesichts-Atemschutzmasken tragen, um das Risiko einer radioaktiven Kontamination zu verringern. Der Umstand, dass das Gebiet evakuiert und daher die Infrastruktur nicht gepflegt wurde, zeigt sich nach Angaben eines Leiters der Feuerwehr auch im Zustand der Straßen. Der Zugang zum Gebiet werde sowohl durch Bereiche mit hoher Radioaktivität (Hot Spots) als auch durch umgestürzte Bäume behindert.“

Konkrete Hinweise, die z.B. die auf der von Franz Alt verantworteten und von einem offenbar aus Österreich stammenden „Anti-Atom-Komitee“ auf der „Sonnenseite“ veröffentlichten Spekulationen begründen, liegen den mit Quellenangaben versehenen oben genannten Berichten zu folge zumindest derzeit nicht vor. Dort heißt es z.B.: „Der Waldbrand bei Fukushima führt zu einer neuerlichen Verseuchung weiterer Gebiete in Japan.“

Kritik gibt es an der Informationspolitik von japanischen Behörden und dem Fukushima-Betreiber TEPCO, z.B. mit Datum 1. Mai 2017 hier im Blog von Kazuhiko Kobayashi.

Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

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