Vattenfalls Klima-Kohlemonster Moorburg: Kein Elbwasser mehr – Umweltbehörde muss Klage zurückziehen!

Vattenfalls Klima-Kohlemonster Moorburg: Kein Elbwasser mehr – Umweltbehörde muss Klage zurückziehen!

Die Hamburger Umweltbehörde hat jetzt als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs dem Konzern Vattenfall verboten, weiterhin Elbwasser zur Kühlung für das 1.600 MW Kohlemonster in Moorburg zu nutzen. Nur noch der Kühlturm darf ab sofort für diesen Zweck eingesetzt werden. Der BUND hatte die Umweltbehörde jüngst außerdem dazu aufgefordert, die gemeinsam mit Vattenfall angestrengte Revision gegen ein vom BUND erwirktes Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg zurückzuziehen. Auch das OVG hatte den Betrieb des Kühlturms statt der Wasserentnahme über die Elbe vorgeschrieben. Der Betrieb des ohnehin schon extrem unwirtschaftlichen Kohlekraftwerks Moorburg wird dadurch noch unattraktiver für Vattenfall.

Mit einer Presserklärung teilte die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie gestern mit: „Wasserentnahme gestoppt Moorburg-Urteil wird umgesetzt – In Folge des EuGH-Urteils vom 26.4. kann das Kraftwerk nur mit Kühlturm betrieben werden“ und informierte:

„Am 26. April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil zum Kraftwerk Moorburg über die Wasserrechtliche Erlaubnis entschieden. Im Kern ging es um die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt und vollständig war oder nicht. In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung. Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.

Moorburg-Urteil wird umgesetzt:Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt ist davon nicht betroffen. Aufgehoben wird von der BUE in Folge des EuGH-Urteils jetzt die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung. Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.

Die Durchlaufkühlung benötigt 64 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde. Zum Betrieb des Kühlturms wird lediglich ein Kubikmeter pro Sekunde benötigt.“

Das Abendblatt berichtet dazu unter anderem auch: „Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass Vattenfall andernfalls wohl mit einer Klage Erfolg haben würde. Die Entscheidung des schwarz-grünen Senates von 2008 ist laut EuGH gleichwohl rechtswidrig gewesen – schon allein deshalb, weil die Wirksamkeit einer Fischtreppe zum Zeitpunkt der Genehmigung gar nicht festgestellt werden konnte. „In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung“, teilt die Behörde von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) nun am Donnerstag mit. „Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.““

Auch die Welt berichtet über die Anordnung der Umweltbehörde. Im Abendblatt heißt es weiter: „Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt sei davon nicht betroffen. Aufgehoben werde lediglich die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung“, so die Umweltbehörde. „Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.““ Und weiter: „Das EuGH-Urteil dürfte auch in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle spielen. Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht den ganzjährigen Betrieb des Kühlturms durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind dagegen in Revision gegangen.“

Die Erfolgsaussichten dieser von Umweltbehörde und Vattenfall beantragten Revision dürften nach dem Urteil der EuGH reichlich schlecht stehen. Der BUND hatte die Umweltbehörde deshalb aufgefordert, diese Revision zurückzuziehen. Eine Entscheidung in dieser Sache hat die Umweltbehörde noch nicht mitgeteilt.

Auseinandersetzungen, bei denen Vattenfalls Kohlemonster Moorburg außerdem eine Rolle spielt, gibt es auch um die künftige Fernwärme-Versorgung. Vattenfall versucht mit allen Mitteln, Kohlekraft in die Wärmeversorgung zu bekommen, um die wirtschaftliche Lage zu verbessern. Im Rahmen der Planungen für den Ersatz des alten Kohleheizkraftwerks in Wedel soll nach einigen Alternativ-Szenarien auch eine Fernwärmeleitung von südlich der Elbe in den Norden entstehen. Für Vattenfall könnte diese Leitung zum Einstieg durch die Hintertür werden, um künftig Moorburg-Kohle-Wärme besser verkaufen zu können.

In einem weiteren Artikel im Abendblatt hatte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch zwei Jahre Rot-Grün in Hamburg u.a. mit den Worten kritisiert: „Von einer ökologisch-sozialen Wärmepolitik, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ist wenig zu sehen. Und obwohl vereinbart wurde, dass kohlebefeuerte Erzeugungsanlagen nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen, gibt es im rot-grünen Regierungslager offenbar Stimmen, die das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg wieder ins Spiel bringen wollen.“ Zuvor hatte der BUND Hamburg wie auch z.B. der Hamburger Energietisch erklärt, dass es bei der Neuausrichtung der Fernwärme infolge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netzkeine Hintertür für einen Anschluss von Vattenfalls Moorburg-Monster geben dürfe.

Spannend dürfte dieses Thema auch auf der kommenden Mitgliederversammlung der in Hamburg mitregierenden Grünen werden. Am 24. Juni findet die im Bürgerhaus Wilhelmsburg statt. In der Abteilung Anträge steht die künftige Ausrichtung der Hamburger Wärmeversorgung auf der TO: 11 b) „Antrag: Hamburg wird Vorreiter bei der Wärmewende: Dafür Kohleausstieg in Hamburg und im Bund voranbringen!“ Der Antrag selbst aber ist noch nicht online zu finden, weil es bei den Grünen dazu offenbar noch einiges zu klären gibt.

Dirk Seifert

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