Strahlenschutz: Trotz Kritik des Ärztetages – Bundesregierung will beim Umgang mit belasteten AKW-Abriss-Abfällen nichts ändern

„Während der Umweltverband BUND, die Ärzte der IPPNW und zuletzt der Deutsche Ärztetag vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Lagerung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW) auf normalen Mülldeponien warnen, sieht die Bundesregierung ‚in keinster Weise‘ einen Grund, an der gegenwärtig inakzeptablen Praxis etwas zu ändern“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antwort der Bundesregierung auf seine entsprechende schriftliche Frage.

Zdebel weiter: „Augen zu und durch. Nach diesem Motto wollen offenbar die Bundesregierung und auch die meisten Landesregierungen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor einer flächendeckenden, zusätzlichen Strahlenbelastung aussitzen. Denn für die Bundesregierung ‚handelt es sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle‘, so die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) in ihrer Antwort.

Fast überall in der Bundesrepublik entwickelt sich im Zusammenhang mit den gering radioaktiv belasteten Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler Protest vor allem an den Deponie-Standorten, auf denen diese Abfälle ohne weitere Schutzmaßnahmen gelagert werden sollen. Bürgerinnen und Bürger, Deponie-Betreiber und auch Behörden stellen sich vielerorts quer. Kritisiert wird zudem die sogenannte Freigabe, nach der diese belasteten Abrissabfälle (Stahl, Beton) unterhalb von 10 Micro-Sievert ganz einfach auch ins Recycling gelangen können.

Trotz der geringen zusätzlichen Strahlung können durch die großen Mengen und die fehlende Kontrolle gesundheitliche Risiken entstehen, die sich vermeiden lassen. Der BUND (PDF), die internationale Ärzteorganisation IPPNW und DIE LINKE kritisieren die Praxis des sogenannten Freimessens per Gutachten und fordern Änderungen. Als Vorschläge für den Umgang mit diesen Abfällen wird ein Verbot der unkontrollierten Freigabe zum Recycling gefordert sowie die Prüfung von Alternativen, wie die weitere Zwischenlagerung vor Ort an den Atommeilern oder verbesserte und zu kontrollierende Deponien.“

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit der Arbeitsnummer 09/101 vom 11. September 2017 (Eingang im Bundeskanzleramt am 11. September 2017).

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017, S. 240, http://www.bundesaerztekammer.de/ fi/eadmin/user upload/downloads/pdfOrdner/120.DAET/Beschlussprotokoll 120 DAET.pdf), in dem die Medizinerinnen und Mediziner die sogenannte „Freigabe“ bzw. das Freimessen gering belasteter radioaktiver Abfalle aus dem Rückbau von Atomanlagen in die allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien kritisieren sowie davon sprechen, dass die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis ausgesetzt wird, und ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine Überarbeitung der bislang gültigen Praxis in der Weise vorzunehmen, dass diese belasteten Abfalle künftig nicht mehr in die Abfallwirtschaft zum unkontrollierten Recycling abgegeben werden können, sondern ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfalle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden (Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland, Oktober 2013, Wolfgang Neumann (Intac), im Auftrag des BUND, S. 50f, https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_freimessung_studie.pdf)?

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB, vom 18. September 2017:

Die Bundesregierung teilt die Bewertung der in Bezug genommenen Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages in keinster Weise. Es handelt sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat das strahleninduzierte Gesundheitsrisiko bewertet. Eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ist nach Auffassung der ICRP so gering, dass sie außer Acht gelassen werden kann. Dieser Bewertung folgend fordern die internationalen Regelwerke zum Strahlenschutz, die „International Basic Safety Standards“ der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) sowie die EURATOM-Richtlinien im Strahlenschutz, die Richtlinien 96/29/EURATOM und 2013/59/EURATOM, keine staatliche Kontrolle über Stoffe, von denen eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ausgeht. Dies wurde in das deutsche Atom- und Strahlenschutzrecht umgesetzt.

Die unabhängige Entsorgungskommission (ESK) hat die unterschiedlichen Entsorgungswege in Deutschland und Frankreich im Jahr 2014 verglichen (http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/vergleichmassenstroeme_homepage.pdf). Danach werden auch in Frankreich ähnlich große Mengen wie in Deutschland in den konventionellen Stoffkreislauf entlassen, allerdings nicht aufgrund eines behördlich kontrollierten messtechnischen Freigabeverfahrens. Die in Deutschland lediglich zur Deponierung freigegebenen Stoffe gelangen in Frankreich zum Teil ohne Beschränkung in die konventionelle Verwertung. Aus Sicht der Bundesregierung ist mit dem unter dem vorgenannten Link näher beschriebenen französischen Vorgehen kein Sicherheitsgewinn gegenüber dem deutschen Vorgehen verbunden. Eine Adaption der französischen Regelungen ist daher nicht vorgesehen.

Mindestens 21 gefälschte Sicherheitsüberprüfungen bei Atommitarbeitern in Jülich: Laut BMUB kein Terrorhintergrund – Schutz vor Innentäter wird geprüft

Mindestens in 21 Fällen hat laut Angaben des BMUB ein Mitarbeiter in der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich Zuverlässigkeits-Überprüfungen manipuliert und damit Beschäftigten ohne ausreichende Kontrolle Zugang zu sicherheitstechnisch relevanten Bereichen ermöglicht. Aufgrund sogenannter „Quermeldungen“ hatten diese Beschäftigten grundsätzlich Zugang auch in die Sicherheitsbereiche anderer Atomanlagen. In der Antwort (siehe unten) auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt das BMUB mit, dass es nach derzeitigem Stand keinen terroristischen Hintergrund gäbe und es sich in Jülich um einen Einzeltäter handeln solle. Derzeit läuft eine Überprüfung des Vorfalls bei allen Atomanlagen. Im Oktober will die Bundesregierung Konsequenzen beraten.

Hubertus Zdebel: „In Zeiten wachsender Terror-Risiken ist es überaus alarmierend, dass in Jülich ein Mitarbeiter gleich in 21 Fällen Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in den atomaren Sicherheitsbereichen gefälscht hat. Die Risiken, die von sogenannten Innentätern in Atomanlagen ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen. Die Bundesregierung ist daher gut beraten, wenn sie das System der Sicherheitskontrollen nach diesem Vorfall aus den Prüfstand stellt.“

Zusätzlich zu den Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Hubertus Zdebel informiert das BMUB in einem Bericht an den Umweltausschuss des Bundestages. Dort heißt es zunächst: „In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sind Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern manipuliert worden. Inzwischen wurden 21 Fälle festgestellt, in denen die Zuverlässigkeit ohne zu Grunde liegende Überprüfung durch die zuständige Behörde für die Weitermeldung an einen anderen Genehmigungsinhaber (sog. Quermeldungen) bestätigt wurde. Damit war der unberechtigte Zugang zu Sicherungsbereichen möglich.“

Im weiteren teilt das Ministerium mit: „Das BMUB wurde am 18. August 2017 von der Aufsichtsbehörde informiert. Nach bundesaufsichtlicher Bewertung informierte das BMUB unmittelbar schriftlich alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt mit der Maßgabe, Mitarbeitern aus Jülich nur nach einer von den Behörden verifizierten Zuverlässigkeitsüberprüfung weiteren Zutritt zu Sicherungsbereichen zu gewähren. Zudem sind die Maßnahmen aller Genehmigungsinhaber zur Manipulationssicherheit der Quermeldungen zu überprüfen, gegebenenfalls sofort zu verbessern und dem BMUB zu berichten.“

Zum geplanten Vorgehen heißt es: „Unabhängig von dem Einzelfall, der weiter aufgeklärt wird, sind Manipulationen von Quermeldungen bundesweit zu verhindern, da es damit potentiellen Tätern möglich wäre, sich unberechtigten Zugang zu kerntechnischen Anlagen zu verschaffen. Sofortmaßnahmen sind eingeleitet und wirksam. Auf der Basis der Berichte der Länder werden im Oktober 2017 eventuell notwendige langfristige Änderungen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit im Bereich der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung in den entsprechenden Gremien des Länderausschuss für Atomkernenergie diskutiert und festgelegt.“

Zum Hintergrund teilt das BMUB in dem Bericht an den Umweltausschuss weiter mit: „Personen, die in kerntechnischen Anlagen tätig werden, bedürfen nach § 12b Atomgesetz (AtG) in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese Überprüfung wird von der für die kerntechnische Anlage zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes durchgeführt. Dazu werden von der Aufsichtsbehörde Auskünfte verschiedener Landes- und Bundesbehörden eingeholt, im Einzelfall bewertet und schriftlich beschieden.

Wenn Personen in verschiedenen kerntechnischen Anlagen (bundesweit) tätig werden, wird während der Geltungsdauer der vorhandenen Zuverlässigkeitsüberprüfung (bis zu fünf Jahre) keine erneute Prüfung behördlicherseits beim aufnehmenden  Genehmigungsinhaber durchgeführt. In einem solchen Fall informiert die abgebende Anlage die aufnehmende Anlage mittels einer sogenannten Quermeldung über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Quermeldungen liegt bei den Genehmigungsinhabern. Die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden bekommen in der Regel keine Kenntnis über solche Quermeldungen.“

Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen von Hubertus Zdebel:

Frage: „ Welche Kenntnisse haben die für die Sicherheit der Atomanlagen verantwortliche Bundesregierung und die in ihrem Auftrag tätigen Atomaufsichtsbehörden der Länder angesichts manipulierter Sicherheitsunterlagen bei Mitarbeitern im Forschungszentrum Jülich (Quelle: https://www.aachenerzeitung.de/lokaleslregion/sicherheitsunterlagen-von-mitarbeitern-innuklearen-anlagen-manipuliert-1.1700246) über die Hintergründe hinsichtlich möglicher Auswirkungen auch auf andere Atomanlagen, und mit welchen Maßnahmen wird angesichts wachsender Terrorgefahren durch sogenannte Innentäter gewährleistet, dass Manipulationen an Sicherheitsunterlagen nicht auch in anderen Atomanlagen getätigt wurden und bislang möglicherweise unerkannte Risiken bestehen?“

Antwort der Bundesregierung vom 8. September 2017, Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMUB):

„Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen manipuliert worden.

JEN geht nach heutiger Erkenntnislage von einem Einzeltäter aus und schließt einen terroristischen Hintergrund aus. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Im Übrigen liegen auch den Bundessicherheitsbehörden keine Anhaltspunkte für einen etwaigen Terrorismusbezug vor. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde am 18. August 2017 von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) über den Vorfall unterrichtet. BMUB informierte daraufhin unmittelbar schriftlich alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt mit der Maßgabe, dem betroffenen Personenkreis nur nach einer von den Behörden verifizierten Zuverlässigkeitsüberprüfung weiteren Zutritt zu  Sicherungsbereichen zu gewähren.

Zudem sind die Maßnahmen aller Genehmigungsinhaber zur Manipulationssicherheit der Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu überprüfen, gegebenenfalls sofort zu verbessern und dem BMUB zu berichten. Erkenntnisse zu möglichen Manipulationen der Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen in anderen kerntechnischen Anlagen liegen dem BMUB nicht vor.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) ist ein Bestandteil einer Vielzahl von Maßnahmen gegen Innentäter in kemtechnischen Anlagen. Diese Maßnahmen werden ausgehend von einer regelmäßig stattfindenden Lageeinschätzung der  Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder fortlaufend überprüft und ggf. angepasst.“

Zdebel kritisiert Zuwachs von Leiharbeit in Münster

„Seit 2003 hat sich die Leiharbeit in Münster verfünffacht. Mittlerweile müssen in unserer Stadt bereits rund 5000 Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis verdingen. Leiharbeit ist nichts anderes als eine moderne Form von Sklaverei. Wir warnen seit Jahren vor amerikanischen Verhältnissen in Münster, diese Studie gibt uns leider Recht“, so Hubertus Zdebel Bundestagskandidat der LINKEN in Münster zu den Ergebnissen der Studie „Atypische Beschäftigung“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Zdebel weiter: „Diese Entwicklung ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern setzte mit der Agenda 2010 ein, die Bundeskanzler Schröder (SPD) im Jahr 2003 gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt hat. Es ist allerhöchste Zeit für einen Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik: Statt Hungerlöhnen, miesen Arbeitsbedingungen und unsicheren Zukunftsperspektiven braucht es die Umwandlung von Leiharbeit in sichere Arbeitsverhältnisse. Die Wirtschaft muss gesetzlich zu guten Arbeitsbedingungen verpflichtet werden. Dafür ist es notwendig, sich mit der mächtigen Wirtschaftslobby anzulegen, wozu bisher nur DIE LINKE bereit war.

Die Studie wirft insgesamt ein schlechtes Licht auf die Arbeitsbedingungen in Münster. Demnach stiegen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum ebenfalls stark an. Besonders heraus sticht dabei der Anteil von Frauen. 67 Prozent aller prekär Beschäftigten in Münster sind weiblich. Wer sich die Gleichberechtigung von Frau und Mann auf die Fahnen schreibt, ist daher nur glaubwürdig, wenn er/sie sich auch gegen die Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die vergangenen Regierungen engagiert.“

Standortsuche Atommüll-Endlager in Schleswig-Holstein: Sterup – „besser geeignet als Gorleben“

Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll, dessen dauerhaft sichere Lagerung bis heute ungeklärt ist? Das neue Standortauswahlverfahren ist gerade angelaufen und zunächst sollen alle möglichen Regionen in fast ganz Deutschland entlang von Ausschluss- und Mindestkriterien untersucht werden. In vielen Regionen, die nach alten Karten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) möglicherweise in Frage kommen, werden Behörden und BürgerInnen aufmerksam. In Schleswig-Holstein z.B. bringt eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (PDF) das Örtchen Sterup ins Spiel. Im Umweltausschuss verlangte die SPD einen „Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand der Atommüll-Endlagersuche in Schleswig-Holstein“ (PDF). Und die Kieler Nachrichten wissen: „Neun Gemeinden aus SH als Endlager denkbar„. Eine erste Veranstaltung der Naturfreunde SH fand jetzt mit dem Co-Vorsitzenden der ehemaligen Endlager-Kommission, Michael Müller, in Sterup statt. Und dann war da ja noch Oldenswort. (Siehe auch hier).

In einer Pressemitteilung zur Veranstaltung in Sterup (19.9.2017) teilen die Naturfreunde SH mit: „Anlass sind jüngste Medienberichte, wonach in Schleswig-Holstein Standorte für ein Atommüllendlager im Gespräch sind – so im Raum um Rendsburg, in Schleswig-Flensburg bei Sterup, in der Nähe von Itzehoe bei Krempe und im südlichen Schleswig-Holstein bei Siek. Bereits jetzt gelten Veränderungssperren. So dürfen Tiefbohrungen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis vorgenommen werden. Dass hat zu Aufregung und Sorgen in den betroffenen Gemeinden geführt, zumal noch wenig bekannt ist und daher Sorge besteht, dass den „Dörflern“ etwas untergejubelt werden solle.“

In den Kieler Nachrichten heißt es mit Blick auf die möglichen Regionen in SH: „Dazu gehören neben den Salzstöcken bei Sterup im Kreis Schleswig/Flensburg auch Hamdorf und Eisendorf-Gnutz südlich von Rendsburg, das nordfriesische Oldenswort, Hennstedt in Dithmarschen, Krempe im Kreis Steinburg sowie Siek im Lauenburgischen. Besondere Sorge macht man sich in Sterup, weil dieser Standort vom Tüv Hannover vor Jahren als besser geeignet als Gorleben bewertet worden war. Ob die Salzstöcke tatsächlich in die nähere Auswahl kommen, ist offen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat gerade ein Forschungsprojekt ausgeschrieben, in dem geklärt werden soll, ob Salzstöcke überhaupt die Bedingungen für ein Endlager erfüllen.“

Weitere Berichte über Sterup im Zusammenhang mit der Endlagersuche gibt es bei der SHZ „Atommüll-Endlager-Suche: Die Verunsicherung in Angeln wächst“ und hier „Die Endlagersuche geht los – auch in SH“ und bei Sat1-Regional.

Über eine weitere Region berichtet die SHZ: „Zwei riesige Salzstöcke in der Hohner Harde und im Nortorfer Land wurden bereits 1995 geprüft / Umwelt-Landesamt beschwichtigt“. Bereits 1995 seien diese schon in einem Untersuchtungsbericht der BGR genannt worden. „Das wurde damals nicht an die große Glocke gehängt, Markus Mehrens wurde zumindest nichts darüber mitgeteilt. Der 66-Jährige ist seit 1993 Bürgermeister in Gnutz.“

Der NDR berichtet im Zusammenhang mit der Veranstaltung in Sterup und hat mit dem zweiten Referenten gesprochen. „Endlagersuche: „Alte Gutachten sind obsolet“, schreibt der Sender über das Gespräch mit dem Geowissenschaftler Andreas Dahmke von der Universität Kiel. „Heutzutage Untersuchungen wie jene von 1995 oder älter als Kriterium heranzuziehen, sei „obsolet“, erklärte Dahmke im Vorfeld der Infoveranstaltung: „Das ist, als wenn Richter heute ein Urteil sprechen und sich dabei auf eine uralte Rechtsprechung beziehen.“ Der Wissenschaftler ist kein Experte für radioaktive Abfälle, kennt Schleswig-Holsteins Untergrund nach eigenen Angaben aber „ziemlich gut“. Das Land sei von sogenannten Salzmauern durchschlagen – Ablagerungen von großen Meeren, die Schleswig-Holstein vor knapp 300 Millionen Jahren überzogen. Eine dieser Salzmauern habe beispielsweise den berühmten Kalkberg in Bad Segeberg entstehen lassen. Insgesamt seien die Salzstöcke jedoch zu wenig erkundet, um ihre Endlager-Eignung zu beurteilen, so Dahmke.“

Außerdem berichtet der NDR: „In Sterup formiert sich Widerstand“ und schreibt dazu: „Sterup im Kreis Schleswig-Flensburg gehört zu den Gemeinden, die Mitte der 1990er-Jahre als mögliches Endlager in Betracht gezogen wurden. Eine Bürgerinitiative setzte sich dort zuletzt erfolgreich gegen Ölförder-Bohrungen ein. Der Bürgermeister rechnet bereits mit massivem Widerstand, falls der Bund Sterup tatsächlich für ein Atommüll-Endlager in Betracht ziehen sollte. Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass bis 2031 schrittweise ein Standort gefunden wird. „In ganz Deutschland gilt das Prinzip der weißen Landkarte“, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck NDR 1 Welle Nord. Kein Ort müsse mehr Sorgen haben als ein anderer, so der Grünen-Politiker: „Das gilt von Bayern bis Flensburg.“ Habeck hatte zuletzt für Solidarität geworben.

Der Darstellung von Habeck widerspricht Dahmke: „Die Landkarte sei „eben nicht weiß in Deutschland“. Ballungszentren wie etwa in Nordrhein-Westfalen fielen beispielsweise als Endlager-Standorte aus. Dort gebe es zudem wenig Salze und Tone – Gesteinsarten, die unter anderem für die Aufbewahrung von Atommüll als geeignet betrachtet werden und in Schleswig-Holstein zum Beispiel vorhanden sind. Anders herum hält Dahmke es auch für falsch, Naturschutzgebiete von vornherein als mögliche Standorte auszuschließen. „Wenn das Endlager für eine Million Jahre sicher sein soll, was sowieso Käse ist, dann ist es egal, ob dort heute ein Naturschutzgebiet ist oder nicht“, sagte der Wissenschaftler.“

Viele offene Fragen bei York-Kaserne: Zdebel (DIE LINKE) macht weiter Druck für Änderung des BImA-Gesetzes

Zur Einigung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Stadt Münster über die Bedingungen, unter denen die Stadt die York-Kaserne in Münster-Gremmendorf übernehmen kann, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Bisher sind öffentlich erst wenige Details über den Deal zwischen der Stadt Münster und der BImA bekannt. Dass die Verständigung ausgerechnet eine Woche vor der Bundestagswahl bekannt gegeben wurde und offensichtlich bisher nur Politikerinnen und Politiker der CDU informiert wurden, hat ein Geschmäckle und stinkt nach einem CDU-Wahlkampfmanöver. Dass sich jetzt überhaupt etwas in Sachen BImA-Konversionsflächen bewegt, zeigt allerdings auch, unter welchen Druck die CDU steht. Und das ist in erster Linie ein Verdienst all der Menschen, die gemeinsam mit uns seit Jahren diesen Druck für eine andere BImA-Politik aufgebaut haben.

Dennoch: Bislang ist der Kaufpreis für das York-Gelände nicht genannt worden. Aus gutem Grund. Inzwischen ist klar, dass von einem ‚Sonderpreis‘ für die Stadt Münster, von dem die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning (CDU) noch am Wochenende gesprochen hatte, keine Rede sein kann. Staatssekretär Jens Spahn (CDU) hat darauf hingewiesen, dass der Bund die BImA-Konversionsflächen nicht unter Wert verkaufen könne. Alles andere wäre ein Gesetzesverstoß, denn im BImA-Gesetz ist festgelegt, dass die BImA bundeseigene Immobilien nach dem Profitprinzip verkaufen muss. Das bedeutet im Klartext, dass die Stadt für den Ankauf der Flächen einen hohen Kaufpreis zahlen muss. Dass das zu Lasten der Schaffung bezahlbaren Wohnraums gehen wird, ist vorprogrammiert.

DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine Änderung des BImA-Gesetzes ein, um die BImA-Verkaufspolitik nach wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Erfordernissen wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums auszurichten, statt Immobilien an den Höchstbietenden zu verscherbeln. Entsprechende Anträge der Fraktion DIE LINKE wurden in den vergangenen Jahren von CDU/CSU und SPD im Bundestag abgelehnt. Auch Christoph Strässer und Sybille Benning stimmten namentlich dagegen und damit gegen die Interessen der Münsteranerinnen und Münsteraner.

In meinen Augen ist es erforderlich, die Liegenschaftspolitik des Bundes transparent und rechtssicher neu auszurichten. Dazu gehört: Der Stopp aller Privatisierungen bundeseigener Wohnungen und Grundstücke sowie die Vergabe nach Konzept und vorzugsweise in Erbpacht, vorrangig an kommunale und gemeinnützige Träger. Dafür setzt sich DIE LINKE weiterhin ein.“

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