Tote Fische: Deutschland wegen Vattenfall-Klimakiller Moorburg verurteilt

Vattenfall dürfte not amused sein. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Verfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland geurteilt, dass bei der Genehmigung des 1.600 MW Kohlekraftwerks von Vattenfall europäische Umweltschutzanforderungen nicht eingehalten wurden. Die Genehmigung war damals von der grünen Umweltbehörde im gemeinsamen Senat mit der CDU in Hamburg erteilt worden. Das jetzige Urteil könnte erhebliche Folgen für Vattenfall haben, da der Hamburger BUND noch eine Klage laufen hat, in der es um den Schutz der Elbe und den Einsatz eines Kühlturms für das Kohlekraftwerk geht. Sollte das Bundesverwaltungsgericht auf Basis des jetzigen EuGH-Urteils der BUND-Klage Recht geben und die Revision ablehnen, müsste Vattenfall möglicherweise ganzjährig den Kühlturm einsetzen und auf die direkte Kühlung mit Elbwasser verzichten. Das würde den klimaschädlichen Kohlestrom aus Moorburg verteuern.

Dokumentation – Der BUND erklärt und kommentiert hier das Urteil:

Kohlekraftwerk Moorburg: EuGH verurteilt Deutschland
Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Hamburg hat Gesetzesvorgaben missachtet

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg verurteilt. Der BUND Hamburg sieht sich in seiner Rechtsauffassung, die bereits Grundlage einer EU-Beschwerde in 2010 gewesen ist, bestätigt. Das Ziel des Umweltverbandes, die problematische Kühlwasserentnahme aus der Elbe zu verhindern, ist mit dem Urteil ein großes Stück näher gerückt. Zudem wird das Urteil fallübergreifend dafür sorgen, dass wichtige Vorgaben des Umweltrechts zukünftig stärker beachtet werden müssen.

Konkret wurde im Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Moorburg die entscheidende Verträglichkeitsprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fehlerhaft durchgeführt. Eine solche Verträglichkeitsprüfung muss vorgenommen werden, wenn Eingriffe in europäische Schutzgüter zu erwarten sind. Zum Zeitpunkt der Genehmigung konnten aber die Behörden nicht sicherstellen, dass es zu keiner erheblichen
Beeinträchtigung beispielsweise der Fischfauna kommt. Daran ändere nach Ansicht des EuGH auch die neue Fischtreppe am Wehr Geesthacht nichts, da diese erst später in Betrieb gegangen und die Funktionsfähigkeit nicht gesichert war.

Unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb des Kraftwerkes gibt es zunächst voraussichtlich nicht. Das EuGH-Urteil wird aber im noch anhängigen nationalen Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Rolle spielen. Der BUND Hamburg hatte 2013 in erster Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG)
Hamburg den ganzjährigen Betrieb des mittlerweile vorhandenen Kühlturms und damit einen weitreichenden Gewässerschutz durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind aber in die Revision gegangen, so dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Die Richter in Leipzig müssen die aktuelle EuGH-Entscheidung nun berücksichtigen. Vieles spricht dafür, dass dies zu einer Ablehnung der Revision führt. Damit wäre das OVG-Urteil rechtskräftig und der Kühlturm müsste ganzjährig betrieben werden.

„Das Urteil ist ein toller Erfolg für den Umweltschutz und in der Perspektive hoffentlich auch für die Elbe. Mit diesem Rückenwind rückt unser Ziel, die Elbe konsequent zu schützen und die schädliche Kühlwasserentnahme zu verhindern, in greifbare Nähe. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Moorburg-Verfahren nun schnell wieder aufnimmt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Entschließungsantrag: Unzureichendes Strahlenschutzgesetz

Der Entwurf für ein Strahlenschutzgesetz der Bundesregierung stößt bei Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE in der jetzigen Fassung auf Ablehnung. In einem Entschließungsantrag verlangen Zdebel und Fraktion eine Reduzierung der Dosiswerte um den Faktor 10, eine Absenkung des Radon-Richtwertes von derzeit 300 Bequerel/Kubikmeter auf unter 100 und außerdem höhere Sicherheitsstandarts für die Abrissabfälle beim Rückbau der Atomkraftwerke. Auch in vielen weiteren Fällen hält die Fraktion DIE LINKE die Regelungen im neuen Strahlenschutzgesetz für nicht ausreichend. Das Gesetz steht am Donnerstag abend zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages.

Mehr zum Hintergrund gibt es hier:

Nachgefragt: Uranbrennstoff aus Lingen für maroden Atomreaktor Tihange

Auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE hatte die Bundesregierung vor einigen Wochen eingeräumt, dass sie die Ausfuhr von Brennelementen aus Lingen für das morde Atomkraftwerk in Tihange genehmigt hatte. Jetzt will Zdebel wissen, wieviele Brennelemente bereits geliefert wurden und wie viele derartiger Atomtransporte nach Tihange noch folgen werden. Per Entschließungsantrag will die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass die Ausfuhr von Uranbrennstoff per Atomgesetz verboten wird.

Die Menschen in der Region rund um das maorde belgische Atomkraftwerk Tihange sind alarmiert. Auch das Bundesumweltminsterium ist der Auffassung, dass der Block 2 mit seinen tausenden Rissen im Reaktordruckbehälter nicht sicher ist. Dennoch lässt es die Bundesregierung zu, dass aus deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau Brennstoff für den Betrieb dieser Risiko-Reaktoren wie in Tihange und entlang der Grenze auch in Frankreich und der Schweiz exportiert werden darf. Die dafür erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen werden von der BAFA nach Atomrecht geprüft und erteilt. Mit der mündlichen Frage, die heute im Bundestag von der Regierung beantwortet werden muss, will Zdebel mehr Informationen über den skandalösen Vorgang in Erfahrung bringen.

Am Freitag wird außerdem ein Entschließungsantrag Thema im Bundestag sein, mit dem DIE LINKE ein Verbot der Ausfuhr von Uranbrennstoff für Risiko-Reaktoren fordert.

  • Der Antrag „Ausfuhr von Uran-Brennstoffen für den Betrieb störanfälliger Atomkraftwerke im Ausland stoppen“ (PDF) findet sich hier zum Nachlesen.

Die mündliche Frage im Wortlaut:

Abgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE.)
Wie viele Brennelemente sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der bestehenden Verträge zwischen dem Betreiber des Atomkraftwerkes Tihange 2 und der Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen insgesamt für den Betrieb von Tihange 2 von AREVA Lingen geliefert werden, und wie viele dieser Brennelemente sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausgeliefert worden?

Nachgefragt: RENEGADE – Atom-Luft-Alarm – Wie oft wurden AKWs evakuiert?

Mit einer mündlichen Frage an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung erfahren, wie oft es bei den sechs Atom-Luft-Alarmen (Renegade) in den letzten Jahren auch zur teilweisen Evakuierung von Beschäftigten in den deutschen Atomkraftwerken gekommen ist, wie das bei einem solchen Vorfall am 10. März 2017 der Fall war.

Der Funkkontakt zu einem indischen Passagierflugzeug war damals über Osteuropa abgebrochen. Das löste einen solchen Luftalarm aus. Kampfjets der Bundeswehr stiegen auf, um herauszufinden, ob es sich möglicherweise um einen terroristischen Vorfall handelte. Außerdem wurden sämtliche Atomkraftwerke  informiert und die Belegschaften teilweise evakuiert. Der Vorfall dauerte etwa eine Stunde, Grund war eine angeblich falsch eingestellte Funkfrequenz bei der indischen Maschine.

Bekannt geworden war der Vorfall nur per Zufall, weil AKW-GegnerInnen an diesem Tag das AKW Brokdorf mit einer Aktion blockierten. Die Öffentlichkeit wurde bislang von derartigen Vorfällen auch im Nachhinhein nicht informiert.

Außerdem will Zdebel den Grund für diese Teilevakuierung der Belegschaften in den Atomkraftwerken erfahren. Dabei gehe es nach seiner Überzeugung nicht darum, die Zahl der möglichen Opfer bei einem Terrorangriff im Atommeiler zu reduzieren, sondern das Risiko möglicher Innentäter zu reduzieren.

Die mündliche Frage im Wortlaut:

Abgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE.): „Wann ist es jeweils bei den von der Bundesregierung eingeräumten sechs Renegade-Vorfällen auch vor dem letzten Vorfall am 10. März 2017 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/11957) zu Teilevakuierungen bei den Atomkraftwerken in Deutschland gekommen (bitte jeweils mit Datumsangabe auflisten), und trifft es zu, dass die Teilevakuierung der Beschäftigten in den Atomkraftwerken jeweils erfolgte, um die Zahl möglicher Innentäter in so einem Fall zu reduzieren?“

RWE-Hauptversammlung in Essen – Rote Karte für den Klimakiller

„An diesem Donnerstag (27. April) ist es wieder einmal so weit: Der Vorstand von Deutschlands Klimakiller Nr. 1 bittet zur Aktionärsversammlung. Es wird Zeit, dem Energieriesen die rote Karte zu zeigen“, kommentiert der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die anstehende Hauptversammlung des DAX-Konzerns.

Zdebel, Obmann seiner Fraktion im Bundesumweltausschuss, grüßt die u.a. von den Kritischen Aktionären und attac angekündigten Protestaktionen in Essen:

„Der Widerstand gegen die völlig fehlgeleitete und ewig gestrige Unternehmenspolitik von RWE lässt nicht nach und das ist auch sehr gut so. Ich hoffe, dass bei der Hauptversammlung ein deutliches Zeichen für einen konsequenten Klimaschutz gesetzt werden kann. Der Konzern gehört zu den größten Klimasündern Europas und verzögert seit Jahren die Energiewende. Damit sind die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens massiv gefährdet. Mit seiner neuen PR-Offensive ‚Zukunft.Sicher.Machen‘ inszeniert sich RWE zwar als sogenannte ‚Energie-Feuerwehr‘ (O-Ton von RWE-Chef Rolf Martin Schmitz) und behauptet, dass es dem Konzern um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gehe. In Wahrheit, und das wird die Hauptversammlung einmal mehr zeigen, hat die RWE-Führungsetage jedoch nur Profite auf Kosten von Mensch und Umwelt im Sinn.“

Dabei agiert der Konzern keineswegs zimperlich, wie Zdebel betont:

„In NRW setzt RWE Waldrodungen rings um den Hambacher Forst durch und überzieht die Aktivistinnen und Aktivisten der ‚Ende-Gelände‘-Proteste mit Repressionen. Die anstehenden Kosten der Energiewende versucht RWE mit massiven Kürzungen auf die eigene Belegschaft und mit Verfassungsklagen auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuwälzen. Aus der Haftung für die Ewigkeitskosten des Atomausstiegs wurde der angeschlagene Energieriese bereits entlassen, weil im vergangenen Dezember eine ganz große Koalition aus Union, SPD und Grünen im Bundestag dafür stimmte. Logisch, dass RWE sich ähnliche Hoffnungen für die Braunkohlesparte macht.“

Dem hält Zdebel entgegen: „DIE LINKE fordert einen verbindlichen Plan für den sofortigen Kohleausstieg, wobei RWE für die Kosten des Strukturwandels aufkommen muss. Die Bundesregierung und die rot-grüne Landesregierung in NRW sind nun gefordert, den vielen Worten endlich Taten folgen zu lassen und RWE in die Verantwortung zu nehmen.“

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