Bahnstrecken-Ausbau Münster-Lünen verzögert sich weiter

Trotz gegenteiligen Versprechens aus dem Bundesverkehrsministerium: Der Teilausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen ist bisher noch nicht in den „vordringlichen Bedarf“  im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des Münsteraner Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hervor. Im Klartext: Der Ausbau liegt hinter dem Zeitplan; denn der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), hatte im Rahmen der Münsteraner Bahnhofseröffnung im Sommer 2017  feierlich verkündet, dass die Höherstufung bis „Ende des Jahres“ abgeschlossen werde.

Zdebel erklärt: „Ohne eine Höherstufung des Bauprojektes passiert gar nichts. Die Bundesregierung hat mir geantwortet, dass die für die Höherstufung notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung noch nicht abgeschlossen sei. Die Antwort bestätigt meinen damaligen Verdacht, dass es sich bei der vollmundigen Verkündung eines schnellen Teilausbaus der Strecke – kurz vor der Bundestagswahl – um ein Wahlkampfmanöver gehandelt hat.

Es muss jedoch betont werden, dass auch ein Teilausbau noch unzureichend wäre. Wir LINKEN fordern weiterhin einen vollständigen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen, damit die Fahrgäste davon wirklich etwas haben. Dass der vollständige Ausbau der Bahnstrecke von der Großen Koalition nicht für notwendig gehalten wird, ist Ausdruck einer verfehlten Verkehrspolitik, welche die Bahninfrastruktur zugunsten von größenwahnsinnigen und teuren Prestigeprojekten wie Stuttgart 21 verkommen lässt.“

Nachgefragt: Umgang mit kontaminierten Uranbrennelementen und Sonderbrennstäben aus Atomkraftwerken

Über Probleme mit verunreinigten Uranbrennelementen und hoch radioaktiven Sonderbrennstäben will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Bundesregierung bekommen. Vattenfall hatte als Betreiber des AKW Krümmel vor kurzem angekündigt, mit Kobald-60 kontaminierte Brennelemente zur Reinigung in die USA liefern zu wollen. Auch hochradioaktive Sonderbrennstäbe bereiten demnach – nicht nur in Krümmel – noch Probleme.

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage (hier mit den Fragen als PDF)

Laut Angaben von Vattenfall sollen bis Ende 2018 insgesamt 12 unbenutzte Uran-Brennelemente aus dem Atomkraftwerk (AKW) Krümmel in die USA transportiert werden, weil diese mit Kobalt-60 kontaminiert sind. Ziel ist es, das in den Brennelementen enthaltene angereicherte Uran aus den Brennstäben so zu bearbeiten, dass es anschließend verkauft werden kann (vgl. www.bergedorfer-zeitung.de/geesthacht/article212662317/Brennstaebe-sollen-in-die-USA.html).

Laut dem Bericht der Bergedorfer Zeitung ist offenbar das Problem, dass diese Brennelemente zwar vor Ort gereinigt wurden, ein Nachweis, dass diese anschließend auch tatsächlich frei von Kobalt-60 sind, jedoch nicht erbracht werden könne. Angeblich könne keine Anlage in Deutschland derartige Reinigungsarbeiten verrichten. Als Empfänger der verunreinigten Brennelemente wird eine Anlage in Richland, USA genannt.

Außerdem wird in dem Artikel darauf verwiesen, dass sich im Brennelementelagerbecken des AKW Krümmel „noch 78 Sonderbrennstäbe sowie ein Brennelement, das wiederum in 76 dieser Sonderbrennstäbe zerlegt werden müsse“, befinden. „Um diese Brennstäbe in Castoren unterzubringen, würden sogenannte Köcher benötigt, für die es noch keine Zulassung gebe.“ Diese Sonderbrennstäbe bzw. das Brennelement sind hochradioaktiv.

Auch das noch: Bundesgesellschaft für Endlagerung bloggt

Was die Neuordnung der Atommüll-Verwaltung doch alles mit sich bringt: Nachdem die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Mitte letzten Jahres die bisherige Tagesspiegel-Journalistin Dagmar Dehmer zur Leiterin der Unternehmenskommunikation gemacht hat, bloggt das Amt nun auch fleißig. Die BGE ist zuständig für die havarierten Endlagerprojekte Morsleben und Asse, betreibt den Neustart bei der Suche nach einem Atommüll-Dauerlager für hoch radioaktiven Abfall und ist derzeit bemüht, den wenig geeigneten Schacht Konrad für die unterirdische Einlagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll betriebsbereit zu bekommen. Und nun bloggt die fürs unterirdische Lagern zuständige Gesellschaft auch noch. Wer das genauer lesen will, folgt einfach diesem Link.

Stromkonzerne und internationale Schiedsgerichte: E.on zahlt in Belgien keine Atomsteuer

E.on und seine Atomsparte PreussenElektra müssen 321 Millionen Euro Atomsteuer in Belgien nicht zahlen, entschied jetzt ein ICC-Schiedsgerichtsverfahren, teilt „Juve“ auf seiner Homepage mit: „Das Schiedsgericht folgte damit der Sicht der Deutschen, die sich dagegen wehrten, dass sie wegen einer Kooperation mit Electrabel die belgische Steuer zahlen sollten.“

  • Über das Thema der umstrittenen Schiedsgerichte informiert umweltFAIRaendern hier.

Auf der deutschen Seite der internationalen Handelskammer ist zum Schiedsgericht zu lesen: „Der 1923 in Paris gegründete Internationale Schiedsgerichtshof (International Court of Arbitration) der ICC ist die älteste und renommierteste Institution zur privatwirtschaftlichen Streitschlichtung. Er hat die Schiedsgerichtsbarkeit – so wie wir sie heute kennen – überhaupt erst entwickelt. Laut einer aktuellen Umfrage der Queen Mary Universität London ist die ICC bei Nutzern die mit Abstand beliebteste Schiedsgerichtsinstitution.“

Der WDR berichtet zu dem „Urteil“ bezüglich E.on: „Seit 2009 liefern sich Eon und die Belgier wechselseitig Strom. Bei dem Streit ging es um Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen zwischen Preussen-Elektra und dem belgischen Energieversorger. In Preussen-Elektra hat Eon inzwischen sein Geschäft mit der Kernkraft gebündelt. Das Urteil werde sich positiv auf den Konzernüberschuss sowie die Nettoverschuldung auswirken, teilte Eon weiter mit. Die für Eon entscheidenden Kennziffern wie das bereinigte operative Ergebnis (Ebit) und der bereinigte Konzernüberschuss blieben davon unberührt.“ Der Schiedsspruch trägt die Bezeichnung ICC 20659/GFG (Link ?)

Juve teilt außerdem mit: „In dem Streit aus dem Jahr 2014 ging es um Zahlungspflichten aus wechselseitigen Stromlieferverträgen, die zwischen PreussenElektra und dem belgischen Stromversorger im Jahr 2009 vereinbarten worden waren. Die Deutschen hatten vor dem Schiedsgericht darauf gedrungen, dass Electrabel einen Anteil an der deutsche Atomsteuer in Höhe von 100 Millionen Euro übernehmen und 199 Millionen gezahlter belgischer Atomsteuer an E.on zurückzahlen sollten. Electrabel hatte in einer Widerklage darauf gepocht, dass E.on die belgische Steuer zahlt und sie die deutsche Atomsteuer in Höhe von 189 Millionen Euro zurückgezahlt bekommt. Hierzulande war die von der Bundesregierung im Jahr 2010 eingeführte Kernbrennstoffsteuer allerdings 2017 endgültig vom Bundesverfassungsgericht abgeräumt worden. „Verfassungswidrig“, lautete damals das Urteil in Karlsruhe, bereits erhobene Steuern wurden an die Atomenergiekonzerne zurückgezahlt. Daher ging es in dem Schiedsverfahren zwischen Electrabel und PreussenElectra nur noch um die belgische Steuer. Dem Nachrichtenportal GAR zufolge muss Electrabel jetzt 10,7 Millionen Euro plus Zinsen an PreussenElectra zurückzahlen. Die Kosten des Schiedsverfahrens wurden zwischen den Beteiligten geteilt.“

E.on berichtet in einer Presserklärung über das „Urteil“ und schreibt: „PreussenElektra siegt gegen Electrabel vor Schiedsgericht

Essen, 28.12.2017 – Ein internationales Schiedsgericht hat auf Klagen der PreussenElektra GmbH, einer E.ON-Tochtergesellschaft, und der Electrabel S.A., Belgien, zu Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen ganz überwiegend zugunsten PreussenElektra entschieden. PreussenElektra war danach nicht verpflichtet, die belgische Nuclear Tax in Höhe von insgesamt EUR 321 Millionen zu zahlen. Das Urteil wirkt sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus. Da es sich um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handelt, bleiben die Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss weitgehend unbeeinflusst. Weitere Informationen zu den Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss sind im letzten Geschäftsbericht der E.ON SE enthalten.“

Auf Juve wird auch über die Konfliktparteien und deren Anwälte berichtet. Außerdem gibt es Angaben zur Zusammensetzung des ICC-Schiedsgerichts in dem Fall:

Vertreter PreussenElektra/E.on
Luther (Hamburg). Dr. Richard Happ (Federführung), Dr. Ulrich Theune; Associate: Ariam Buck
Stibbe (Brüssel): Wouter Geldhof (Energierecht), Associate: Marthe Maselis
Inhouse (Hannover): Dr. Mario Pohlmann, Dr. Andreas Schirra

Vertreter Electrabel
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Frankfurt): Prof. Dr. Richard Kreindler, Jan Meyers (Brüssel); Associates: Johannes Schmidt, Charlotte Vanden Daele (Brüssel)

ICC-Schiedsgericht
John Beechey (Vorsitzender), Dr. Klaus-Albrecht Gerstenmaier (Deutschland, benannt von PreussenElektra), Bernard Hanotiau (Belgien, benannt von Electrabel)

Nachgefragt: Atom- und Kohlekraftwerke verstopfen Stromnetz und bremsen Erneuerbare Energie

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten der Betrieb von Atomkraftwerken befördert. Dabei können AKWs wie Brokdorf und Lingen nur dann bis zum Ende ihrer gesetzlich festgelegten Laufzeit am Netz bleiben, wenn Strommengen von anderen, bereits abgeschalteten Atommeilern, auf sie übertragen werden. Ohne diese Übertragung müsste die Abschaltung früher erfolgen. Der atompolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, hat zu diesem komplexen Thema jetzt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er u.a. auch wissen will, ob die bis Ende Juni 2018 erforderliche Änderung des Atomgesetzes auch Regelungen enthalten soll, die derartige Strommengenübertragungen auf Atommeiler in Netzausbaugebieten künftig untersagt.

 

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage (hier samt Fragen als PDF)

Im Atomgesetz ist die schrittweise Abschaltung der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke (AKW) mit festen Terminen geregelt. Zusätzlich ist den jeweiligen Atomkraftwerken eine Reststrommenge zugeordnet. Einzelne Atomkraftwerke haben die ihnen zugewiesene Reststrommenge vermutlich vor dem Ende der Laufzeit verbraucht. Ohne Strommengenübertragungen von anderen, bereits abgeschalteten Atomkraftwerken müssten mindestens einige der noch am Netz befindlichen AKW vor Erreichen der festgelegten Abschalt-Termine runtergefahren werden (www.bfe.bund.de/DE/kt/kta-deutschland/kkw/laufzeiten/laufzeiten).

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt diese Stromerzeugungen zu reduzieren und Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten das Gegenteil verursacht.

Von der 87. Umweltministerkonferenz am 2. Dezember 2016 (Top 18 „Übertragung von Reststrommengen aus AKW-Anlagen in das neue Netzausbaugebiet“) liegt ein Beschluss vor, in dem die Umweltministerinnen und -minister der Länder erklären: „Ziel sollte sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist.“ Darüber hinaus haben die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer Protokollerklärung (www.umweltministerkonferenz.de/documents/87-_UMK_Protokoll_16122016.pdf) den Bund u. a. aufgefordert, „eine Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in dem neuen Netzausbaugebiet zu verhindern“.

Anlass dafür war und ist, dass die Stromerzeugung von Atomkraftwerken im Netzausbaugebiet teilweise zur Verschärfung von Netzengpässen beiträgt (www.erneuerbareenergien.de/wer-darf-im-netzausbaugebiet-einspeisen/150/434/105064/). Ziel sollte aus Sicht der Fragesteller sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Auch auf der 88. Umweltministerkonferenz am 6. Mai 2017 war diese Problematik erneut im TOP 18 Thema: „Entlastung der Stromnetze durch eine Absenkung der Mindestleistung („must-run“) konventioneller Kraftwerke“ (www. umweltministerkonferenz.de/documents/88-UMK-final.pdf).

Dort heißt es unter anderem: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Stromnetz-planung nicht allein auf Leitungsausbau- und -verstärkung zu beschränken, sondern stärker als bisher bestehende, kosteneffiziente Potentiale zur Entlastung der Stromnetze unter Wahrung des hohen Versorgungssicherheitsniveaus effektiv einzubinden. Ziel muss sein, die Belastung der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher abzusenken.“

Weiter wird festgestellt: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und – senatoren der Länder stellen fest, dass die Stromnetze derzeit in erheblichem Umfang auch durch die konventionelle Mindestleistung belastet werden. Studien zeigen zugleich, dass die aktuelle konventionelle Mindestleistung das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß deutlich übersteigt.“

Und: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung zur prüfen, wie die Dauerproduktion konventioneller Kraftwerke in Engpasssituationen auf das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß reduziert werden kann. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder betonen darüber hinaus die Notwendigkeit, dass zukünftig verstärkt EE-Anlagen und Flexibilitätsoptionen wie insbesondere Energiespeicher Systemdienstleistungen kosteneffizient erbringen und so zur Gewährleistung der Netz- und Systemstabilität beitragen sollten, um die für die Netzstabilität erforderliche Mindestleistung konventioneller Kraftwerke sukzessive zu reduzieren. Sie bitten die Bundesregierung einen Vorschlag vorzulegen, inwieweit und wie schnell konventionelle Erzeugung im Regelleistungs-markt durch erneuerbare Energien oder geeignete Flexibilitäten ersetzt werden kann.“

In einer Protokollerklärung der Länder Bayern und Sachsen heißt es dazu: „Aus Sicht Bayerns und Sachsens sind weitere Einschränkungen der konventionellen Kraftwerksleistung über den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien hinaus nicht angemessen, da sich der Kraftwerkseinsatz der konventionellen Kraftwerke im Gegensatz zu den EEG-geförderten Anlagen am Markt orientiert. Wesentlich ist ein zügiger Netzausbau.“

Die angestrebte Regelung hätte beispielsweise laut dem schleswig-holsteinischem Newsportal „shz.de“ folgende Konsequenzen: Für das AKW Brokdorf würde das „angestrebte Verbot bedeuten, dass der Reaktor an der Unterelbe schon im Herbst 2019 endgültig vom Netz gehen müsste und nicht erst wie bisher geplant Ende 2021. Denn bei der dort durchschnittlich produzierten Strommengen von 11 000 Gigawattstunden pro Jahr wäre das bestehende Brokdorfer Reststrom-kontingent von 30 000 Gigawattstunden bereits Ende September 2019 aufgebraucht. Der Meiler müsste stillgelegt werden. Verhindern kann der Betreiber Preussenelektra – die Atomsparte von Eon – das nur dadurch, dass er verbliebene Produktionskontingente von bereits vorzeitig abgeschalteten Kernkraftwerken wie Krümmel oder Mülheim-Kärlich auf Brokdorf überträgt“ (Quelle: www.shz.de/16141451).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Dezember 2016 über den nach dem Reaktorunfall von Fukushima im Sommer 2011 per Atomgesetz neuerlich beschlossenen Ausstieg den Atomkonzernen nur in geringem Umfang Entschädigungsansprüche zugebilligt. Bis Ende Juni 2018 hat die Bundesregierung nunmehr die Aufgabe, eine Regelung zu finden, um vor allem die monierten Regelungen hinsichtlich der noch ungeklärten Umgangsweise mit den verbleibenden Strommengen aus den AKWs Mülheim-Kärlich und Krümmel zu regeln. Außerdem ist unter Umständen eine Entschädigung für Investitionen im Zeitraum von Dezember 2010 bis März 2011 zu regeln.

Nach unseren Kenntnissen haben RWE und Vattenfall keine Möglichkeit, die noch bestehenden Reststrommengen von insgesamt 81 bis 88 TWh in eigenen Atomkraftwerken zu verbrauchen.

Über die mögliche Höhe einer angemessenen Entschädigung berichtet der Spie-gel nach der Urteilsverkündung: „Wenn überhaupt Geld fließt, dann sicher nicht mehr als ein oberer dreistelliger Millionen-Euro-Betrag“, sagt der Berliner Atomrechtsexperte Olaf Däuper, Prozessbevollmächtigter dreier Bundesländer. Auch der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers, erwartet, dass es mit Blick auf die Reststrommengen nur um „einen Bruchteil“ der bisher thematisierten Entschädigungssummen gehen werde“ (SPON, 6. Dezember 2016, 17:43 Uhr).

Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Bund in dem Urteil drei Möglichkeiten, die Ansprüche der AKW-Betreiber zu regeln: Neben einer direkten finanziellen Entschädigung könnte auch eine Laufzeitverlängerung einzelner AKWs oder die Festlegung fairer Preise für die Übertragung von Reststrommengen von RWE oder Vattenfall auf E.on oder EnBW erfolgen.

Im Februar 2017 war das Thema in der Fragestunde des Deutschen Bundestags. (Plenarprotokoll 18/217). Laut den Antworten sah die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt offenbar keinen Grund zu einer Neuregelung hinsichtlich der Netzzubaugebiete und einem Verbot der Strommengen-Übertragung auf Atom-kraftwerke und konventionelle Kraftwerke zu kommen.

Das Scheitern der bisherigen Regelung zu einer Brennelemente-Steuer vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. April 2017 hat den Atomkonzernen jüngst eine Rückzahlung von circa sieben Milliarden Euro beschert. Eine Studie der Forums Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verzicht auf eine verfassungskonforme Neuregelung dieser Steuer dem Bund in der Summe der Jahre 2017 bis 2022 Steuereinnahmen zwischen 3,9 und 5,8 Mrd. Euro entgehen. In dem genannten Zeitraum werden die AKW-betreibenden Unternehmen einen zusätzlichen Gewinn durch das Fehlen dieser Steuer von ca. 2,9 bis 4,4 Mrd. Euro erzielen (vgl. FÖS – Kurzanalyse im Auftrag von Naturstrom AG, Kernbrennstoffsteuer nach 2016? 9/2016; www.foes.de/pdf/2016-09-Kurzanalyse-Kernbrennstoffsteuer-nach-2016.pdf).

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