Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material

Was tun mit den gering radioaktiv belasteten Abfällen aus dem Rückbau von Atomkraftwerken. Nachdem sich die Bundesärztekammer und die Ärztekammer Baden-Württemberg im letzten Jahr auf ihren Jahresversammlungen mehrheitlich gegen das Verfahren einer Freigabe ausgesprochen hatten, ist es in den Verbänden zu Kontroversen gekommen. Vor allem den Vorständen passten die kritischen Beschlüsse nicht, nicht zuletzt weil auch grün geführte Atomaufsichten der Länder das nicht hinnehmen wollten. Letztes Wochenende fand nun mit allen Beteiligten ein Workshop in Baden-Württemberg zu dem Thema statt. Darauf reagieren die internationalen Ärzte der IPPNW mit der Presseerklärung „Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem Rückbau von Atomkraftwerken haben Bestand“. (Foto: AKW Neckarwestheim)

umweltFAIRaendern.de informierte hier über den Workshop und zum Hintergrund. Die PM von AtomErbe Neckarwestheim ist hier online. Hier als Dokumentation die PM der IPPNW:

Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem Rückbau von Atomkraftwerken haben Bestand

Symposium der Landesärztekammer „Gesundheitliche Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung beim Rückbau von Atomkraftwerken und in Folge medizinischer Anwendungen“, 05.02.2018

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Deutsche Ärztetag haben in 2016 und 2017 Entschließungen verabschiedet, in denen sie vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die allgemeine Wiederverwertung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken oder deren Einbau in konventionelle Bauschuttdeponien warnen. In den Entschließungen wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, den beim Rückbau anfallenden gering radioaktiven Restmüll stattdessen auf den Kernkraftwerksgeländen zu verwahren.

Zur tiefergehenden Befassung mit der Thematik fand am 03. Februar 2018 in Stuttgart  ein Symposium der Landesärztekammer statt, das sich mit Rückbaukonzepten und den gesundheitlichen Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung befasste. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurden das Freimessverfahren und die geltenden Konzepte des Strahlenschutzes von Befürwortern und Kritikern des Verfahrens kontrovers diskutiert.

Übereinstimmend konnte festgehalten werden, dass für die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung auf die Gesundheit auch im Bereich kleiner Dosen keine Schwellenwerte bestehen. Der Hemminger Arzt und Abgeordnete des Deutschen Ärztetages Dr. Robin Maitra wies darauf hin, dass die Strahlung von atomarem Restmüll zwar ein geringes, aber nichtsdestotrotz zusätzliches Strahlenrisiko für die Bevölkerung bedeute. „Es ist nicht einzusehen“, so Maitra, „dass die Beweislast für die mögliche Schädlichkeit der Freisetzung von atomarem Restmüll bei den Kritikern liegt.“

Der Vorsitzende der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges IPPNW, Dr. Alex Rosen, erläuterte alternative Konzepte zum Rückbau von AKWs, die auf große Zustimmung stießen: „Die gutachterlich geprüften Alternativen bieten einen größeren Schutz der Bevölkerung und des Personals vor Strahlung“, führte Rosen aus und forderte die Behörden zu einer gewissenhaften Prüfung alternativer Lösungsansätze auf.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine an der Universität Greifswald wies darauf hin, dass gerade in den letzten 10 Jahren zahlreiche internationale Studien veröffentlicht wurden, die das Krebsrisiko auch bei geringen Strahlenbelastungen belegen: „Deshalb ist eine Neubewertung des Strahlenrisikos erforderlich, wobei als ärztliche Aufgabe nicht nur das statistische Durchschnittsrisiko, sondern auch das Schicksal besonders empfindlicher Gruppen in der Bevölkerung zu berücksichtigen ist.“ Ein Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer, wonach das gesundheitliche Risiko der Deponierung freigemessenen Restmülls als „vernachlässigbar“ beurteilt wurde, wurde von vielen Teilnehmern kritisch hinterfragt.

Prof. Hoffmann widersprach der Kritik der Fachverbände der Radiologen und Nuklearmediziner und der Bundesärztekammer, nach der die Ärztetagsbeschlüsse wissenschaftlicher Grundlagen entbehrten. Tatsächlich gäbe es gute Gründe dafür, so Hoffmann, jede zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung zu vermeiden. Während Dr. Rosen auf die den Anträgen zugrunde liegende wissenschaftliche Evidenz verwies, betonte Dr. Maitra, dass die Gültigkeit der Beschlüsse der Landesärztekammer Baden-Württemberg und des Deutschen Ärztetages weiterhin gegeben sei.

Einigkeit herrschte bei Referenten und Teilnehmern darüber, dass das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes auch in der Medizin kritisch angewendet werden muss. Im Ergebnis des Symposiums konnte festgestellt werden, dass die allgemeine Wiederverwendung und die Deponierung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken ein geringes, aber zusätzliches gesundheitliches Risiko beinhaltet. Unterschiedlich wurde die Bedeutung dieses Risikos im Vergleich zu Aufwand und Kosten für dessen Minimierung beurteilt.

Sie können die Pressemitteilung hier als pdf-Dokument herunterladen https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/03022018_Freisetzung.pdf

HerausgeberInnen:
Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung
Demokratische Ärztinnen und Ärzte – Sprechende Medizin
LDÄÄ, Münchinger Str. 2, 71282 Hemmingen

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW),
Körtestr. 10, 10967 Berlin

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin IPPNW, Tel. 030 – 69807415, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

MdB Zdebel beim Protest gegen Atomfabriken und für Kohleausstieg in Düsseldorf

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) beteiligt sich an der Protest-Aktion zahlreicher Anti-Atom- und Klimaschutz-Organisationen am morgigen Dienstag (6.2.) vor der NRW-Staatskanzlei in Düsseldorf. „Uranfabriken müssen endlich stillgelegt werden, Brennstoff- und Atommüllexporte aus Deutschland müssen gestoppt werden und statt einer Aufweichung der Klimaschutzziele brauchen wir jetzt die Abschaltung von Braunkohlekraftwerken“, stellt Zdebel mit Blick auf die Ergebnisse der bisherigen Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD fest. „Für dieses konzernfreundliche Ergebnis ist NRW-Ministerpräsident Laschet als CDU-Verhandlungsführer maßgeblich verantwortlich.“

Zdebel weiter: „Zwar soll nach den unzureichenden Vereinbarungen von CDU/CSU ‚geprüft‘ werden, wie Brennstoffexporte aus den deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau für marode Reaktoren Marke Doel und Tihange künftig verhindert werden könnten. Die längst überfällige Einbeziehung der bislang vom Atomausstieg nicht betroffenen Uranfabriken soll aber offenbar nicht erfolgen. Damit könnten diese Anlagen weiterhin weltweit Atommeiler mit Uranbrennstoff versorgen. Das wäre absurd und ein Spiel mit dem Super-Gau.

Statt die Klimaschutzziele für 2020 aufzuweichen, wie es jetzt in den Vereinbarungen einer möglichen neuen Großen Koalition vorgesehen ist, braucht es Maßnahmen, diese Ziele umzusetzen: Dafür ist die Stilllegung von 20 Kohlekraftwerken ein wichtiger erster Schritt.“

Zu der Protestaktion am Dienstag ab 16 Uhr vor der Staatskanzleit am Horionplatz rufen die internationale Ärzteorganisation IPPNW, der BUND, münsterländische Anti-Atom-Initiativen, die Initiative Stop Tihange, der Nabu und andere auf. Der Aufruf zu dieser Aktion samt Presseerklärung ist hier z.B. bei der IPPNW online.

Atommüll ohne Ende: In Hanau soll ein neues Atommüll-Zwischenlager entstehen

Nicht nur an den vielen AKW-Standorten werden neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll entstehen. Nun darf auch in Hanau am ehemaligen Siemens-Standort von der Nuclear Cargo Service (NCS) ein weiteres Zwischenlager gegen den Willen der Stadt entstehen. Das hat jetzt nach einer entsprechenden Klage das Frankfurter Verwaltungsgericht in erster Instanz entschieden. Große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Atomabfälle lagern überall in der Bundesrepublik, weil sich der Ausbau des geplanten Endlagers im Schacht Konrad in Salzgitter seit Jahren immer weiter verzögert. Dort sollen insgesamt rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Atommüll unterirdisch „endgelagert“ werden. Bis heute gibt es massive Sicherheitsbedenken gegen eine Inbetriebnahme, da Konrad wie z.B. auch die unterirdischen Atommülllager ASSE und Morsleben in bereits zuvor in einem wirtschaftlich ausgebeuteten Bergwerk errichtet werden soll. Über die Zwischenlager-Planungen zu diesen Atomabfällen gibt der Atommüllreport einen Überblick und hier über die NCS in Hanau.

„Im Streit mit der Firma Nuclear Cargo Service (NCS) muss die Stadt Hanau eine Niederlage hinnehmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab der Klage des Unternehmens statt, das eine Baugenehmigung für ein weiteres Zwischenlager im Technologiepark Hanau Wolfgang erstreiten will. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht nach Angaben der Stadt angedeutet, dass es den Betrieb eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle trotz der Festsetzungen des Bebauungsplans für zulässig und in einem Gewerbegebiet für verträglich halte. Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) wertete das Urteil als einen Rückschlag für die Stadt. Allerdings habe das Gericht die Berufung zugelassen. Die Stadt werde daher auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen,“ berichtet die FAZ.

Die NCS versucht nun zum zweiten Mal in Hanau ein zusätzliches Zwischenlager zu errichten. Der erste Versuch war vor Gericht gescheitert. Weiter heißt es in der FAZ: „Dabei gehe es der Stadt nicht um einfaches Sankt-Florians-Denken, sondern darum, dass sie nicht allein die Lösung für ein bundesweites Problem übernehmen könne. Immerhin bestehe in Wolfgang bereits ein Zwischenlager mit den schwach radioaktiven Abfällen aus dem Abriss der alten Atomanlagen auf dem Gelände. „Wir tragen also längst unseren Teil der Verantwortung für den Atommüll, der angefallen ist.“ Doch die Stadt Hanau sei nicht bereit, weitere wertvolle Gewerbefläche zu opfern, um dort den Atommüll aus der gesamten Bundesrepublik oder vielleicht sogar darüber hinaus unterzubringen.“ Auch der „Hanauer.de“ berichtet über diese Auseinandersetzung, ebenso der Focus.

Beim Hanauer heißt es, dass die Stadt wohl in die nächste Instanz gehen will, um das zusätzliche Atommülllager zu verhindern: „“Leider müssen wir auf die schriftliche Begründung dieses Urteils noch eine Weile warten“, rechnet Hanaus OB frühestens für März damit. Danach bleibe der Stadt ein Monat Zeit, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. Ohne den Gremienbeschlüssen vorweggreifen zu wollen, so Kaminsky, gehe er jedoch davon aus, dass sich auch dieses Mal alle einig darin sind, dass die Stadt alle politischen und juristischen Mittel ausschöpfen werde, um dieses Zwischenlager zu verhindern. Schließlich erinnert der OB daran, dass es in der Frage des fehlenden Endlagers auch in den letzten zehn Jahren keine Fortschritte gegeben habe. „Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass auch die Bezeichnung Zwischenlager mehr als irreführend ist.““

Große Koalition verschiebt Klimaschutz auf den St. Nimmerleinstag

Zu den Einigungen von Union und SPD im Bereich Klimapolitik und Energiewende, die nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verkündet wurden, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Die große Koalition verschiebt den Klimaschutz auf den St. Nimmerleinstag und knickt damit einmal mehr vor der Industrielobby ein. Mit der Aufgabe des Klimaziels für 2020 können Union und SPD ihr eigenes Politikversagen der letzten Jahre nicht deutlicher eingestehen. Damit brechen die ‚Klimakanzlerin‘ und Martin Schulz, der zuletzt die Notwendigkeit eines Kohleausstiegs einräumte, zentrale Wahlkampfversprechen.

Schön und gut, dass Union und SPD den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und die Klimaschutzziele für 2030 gesetzlich verbindlich machen wollen. Doch wer kann das ernst nehmen, wenn sie zugleich die 2020er Klimaziele achselzuckend aufgeben und die Verhandlungen über einen dringend benötigten Kohleausstieg in eine zahnlose Kommission auslagern? Wer vom heutigen Regierungspersonal wird 2030 überhaupt noch im Amt sein? Der Klimaschutz muss im Hier und Jetzt vorangetrieben werden. Deutschland kann seine Reduktionsziele überhaupt nur dann erreichen, wenn die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 abgeschaltet werden. Doch vor dieser Verantwortung drücken sich die Koalitionäre.

Stattdessen können Union und SPD gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass ihnen die ‚Wettbewerbsfähigkeit‘ des Industriestandorts Deutschland am Herzen liegt, die Energiewende noch ‚marktorientierter‘ werden müsse und der ‚Schutz des Eigentums‘ über allem steht. Aus einem ‚zielgerichteten Ausstieg‘ aus den fossilen Energieträgern wird eine ’schrittweise Reduzierung‘. Kurzum: Die Verhandlungsführer Armin Laschet (CDU; NRW-Ministerpräsident), Georg Nüßlein (CSU) und Stephan Weil (SPD, Niedersachsen-Ministerpräsident) haben ganze Arbeit geleistet, damit RWE und Co. auch weiterhin nichts zu befürchten haben.“

LINKE-Bundestagsfraktion stellt Antrag für gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss:

„Es ist überfällig, dass diese unbeherrschbare Risikotechnik endlich umfassend verboten wird. Dies fordern zu Recht auch zahlreiche Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik. Die bestehenden Schlupflöcher in der Gesetzgebung, die Fracking in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zulassen, müssen vollständig geschlossen werden. Gerade in Niedersachsen stehen die Gaskonzerne in den Startlöchern, um mit Fracking in Tight-Gas-Reservoirs zu beginnen. Und auch das Moratorium für Fracking im Schiefergestein, das 2021 überprüft werden soll, droht dann auf Druck der Industrie gekippt zu werden. In den Bundesländern werden diese Entwicklungen durch die frackingfreundliche FDP forciert. Dabei gibt kein gutes oder schlechtes Fracking. Diese Technik ist in jeder Gesteinsart eine immense Gefahr für die Menschen und die Umwelt.

Fracking dient lediglich den Profitinteressen der Gaskonzerne, besitzt aber keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir haben in unserem Antrag ausführlich dargelegt, zu welchen Schäden und ungelösten Problemen Fracking führt. Hierzu gehören Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser. Unkontrolliert austretendes Methan trägt zur Schädigung des Klimas bei. Der Frack-Vorgang führt zur Entstehung von Erdbeben, insbesondere in geologischen Störungszonen. Eine umweltfreundliche Entsorgung des Rückflusses, eines Gemisches aus verbrauchter Frack-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser, ist bis heute ungeklärt. Der erhebliche Anfall von Bohrschlamm bei einem großflächigen Einsatz der Fracking-Technik würde zudem dazu führen, dass die Restvolumina vieler Deponien schnell erschöpft sind und der Bohrschlammtourismus extrem zunehmen würde. Demgegenüber könnte das durch Fracking geförderte Gas bestenfalls zwei Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands decken. Dies könnte durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schnell aufgefangen werden.“

×