Atomgefahren Tihange und das BMUB: Gefahr verschwiegen – Mein Gastkommentar in der Jungen Welt

Gleich zwei Atomexperten aus dem Umfeld des Umweltministeriums schlagen Alarm angesichts der jetzt aufgedeckten vermehrten »Precursor«-Störfälle in belgischen AKWs, besonders im Block 1 von Tihange (Bericht Monitor). Diese besonderen Störfälle gelten als Vorboten für Schäden im Reaktorkern, die auf signifikante Sicherheitsprobleme hinweisen, warnt der eine. Die »Alarmglocken« müssten auch im Bundesumweltministerium anspringen, sagt der andere Experte. Das jedoch hat von dieser besonderen Häufung gewusst – und geschwiegen!

In der Jungen Welt findet ihr dazu meinen Gastkommentar: Gefahr verschwiegen – Störfälle im Atomkraftwerk Tihange. Gastkommentar.

Atomgeschäfte: GNS und Westinghouse werden Reaktoren von E.on/PreussenElektra zerlegen

Einschlägige Atomkonzerne haben sie aufgebaut und Geld verdient – nun verdienen sie mit dem Abbau. Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) hat vor wenigen Tagen von E.on/PreussenElektra gemeinsam mit dem angeschlagen Konzern Westinghouse den Zuschlag erhalten, insgesamt sechs Reaktoren aus den stillgelegten AKWs zu zerlegen und zu verpacken. GNS? Genau, die Firma, die die „berühmten“ Castor-Behälter für hochradioaktiven Atommüll herstellt. Zum Auftragswert sagten die Unternehmen nichts. Die Laufzeit soll über zehn Jahre betragen. umweltFAIRaendern dokumentiert die PM von E.on/Preussen Elektra bzw. von der Seite der GNS.

Dokumentation: GNS und Westinghouse erhalten Zuschlag für Großprojekt, 23.01.2018

Nach mehrmonatigen Verhandlungen vergab PreussenElektra Mitte Dezember einen Großauftrag zur Zerlegung und Verpackung der Reaktordruckbehälter-Einbauten in sechs seiner zum Rückbau anstehenden Kernkraftwerke. Der Auftrag wurde an die Bietergemeinschaft ZerKon, bestehend aus den drei Gesellschaften GNS Gesellschaft für Nuklear-Service, Westinghouse Electric Germany und Westinghouse Electric Sweden, vergeben.

„Die Vergabe dieses Auftrags ist für uns ein wichtiger Meilenstein: Das Entfernen der Einbauten in den Reaktordruckbehältern hat für jeden einzelnen Rückbaustandort und für die gesamte Flotte entscheidende Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung unserer Rückbaustrategie“, so der für Stilllegung und Rückbau zuständige Geschäftsführer Jan Cornelis Homan. „Die Zerlegung und Verpackung dieser Einbauten gehört zu den technisch anspruchsvollsten und komplexesten Projekten innerhalb des Rückbaus. Aus diesem Grunde benötigen wir für diese Arbeiten erfahrene und bewährte Partner, die die Komplexität des Projekts einerseits und die Sensibilität in Sachen Arbeitssicherheit andererseits in unserem Sinne sicher und zuverlässig umsetzen können. Wir sind überzeugt, dass wir diese mit den ausgewählten Firmen gefunden haben.“

GNS übernimmt im Rahmen der Abwicklung dieses anspruchsvollen Projektes die Führung des Konsortiums und ist insbesondere verantwortlich für die endlagergerechte Verpackung der Abfälle. Westinghouse übernimmt vorrangig die Zerlegung der RDB-Einbauten unter Verwendung bewährter Zerlegetechnik.

Das Projekt ist auf mehr als 10 Jahre angelegt. Zu den Einbauten im Reaktordruckbehälter gehören maßgeblich Einrichtungen, die die Brennelemente im Behälter fixiert und die Durchströmung mit Kühlmittel sichergestellt haben. Die Zerlegung und Verpackung erfolgt dabei fernhantiert unter Wasser. Für die sechs Kernkraftwerke der PreussenElektra sind dabei insgesamt ca. 900 Tonnen in rund 1.100 endlagerfähige Behälter und Container zu verpacken.

Atomrisiken nicht nur in Bayern: „Atommüll-Zwischenlager bei Terrorangriffen nicht geschützt“

„Nicht sicher vor Terroranschlägen“ (idowa) ist das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Niederaichbach/Landshut. Mit Blick auf das Zwischenlager am AKW Grafenrheinfeld titelt der Bayerische Rundfunk: „Atommüll-Zwischenlager bei Terrorangriffen nicht geschützt“. Und die Süddeutsche Zeitung berichtet mit Bezug auf Edo Günther vom BUND Bayern: „Zugleich werfen sie den Betreibern vor, dass die Anlagen viel zu wenig gegen Flugzeugabstürze, Terroranschläge und andere Gefahren von außen gesichert seien. Das Zwischenlager am AKW Isar liegt sogar in der Einflugschneise des Flughafens München.“ Für diese Berichte sorgten zwei Veranstaltungen des BUND Naturschutz, bei denen die Atomexpertin Oda Becker über die Ergebnisse einer Studie zu den Sicherheitsmängeln bei der Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls informierte. Als Sachverständige sorgten die Sicherheitsanalysen von Becker im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig maßgeblich dafür, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel wegen fehlender und mangelhafter Sicherheitsnachweise aufgehoben wurde. (Foto: Zwischenlager am AKW Isar (links im Bild))

Dem Bericht beim BR ist zu entnehmen: „Becker beschäftigt sich mit Fragen zur Sicherheit an Kernkraftwerken und Zwischenlagern und kommt zu dem Schluss, dass diese nur unzureichend gegen potenzielle Terroranschläge geschützt sind – zum Beispiel, wenn sie mit panzerbrechenden Waffen beschossen werden oder ein Flugzeug gezielt dort zum Absturz gebracht wird. „Beide Szenarien könnten zu erheblichen Freisetzungen führen,“ sagte Becker wörtlich und verwies darauf, dass dabei Radioaktivität freigesetzt werde.“

Und die SZ schreibt zum Anlass und Hintergrund: „Der Bund Naturschutz (BN) fordert höhere Sicherheitsstandards in den atomaren Zwischenlagern im schwäbischen Gundremmingen, am niederbayerischen Atomkraftwerk Isar und im unterfränkischen Grafenrheinfeld. „An allen drei Standorten befinden sich gigantische Mengen radioaktives Material, am Standort Isar ist es die zigfache Menge dessen, was 1986 bei der Atomkatastrophe in Tschernobyl freigesetzt wurde“, sagt Edo Günther von der BN-Kreisgruppe in Schweinfurt, der auch Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie im BUND ist. „Dieser hoch radioaktive Müll wird weit über die genehmigte Zeit hinaus in den Zwischenlagern bleiben.“ Deshalb müssten dort die Sicherheitsvorkehrungen dringend verbessert werden.

Die Zwischenlager an den drei bayerischen Atomkraftwerken sind eigentlich als Übergangslösungen gedacht, bis es ein Endlager für den radioaktiven Müll aus den Anlagen gibt. Deshalb sind sie auch nur bis 2046/2047 genehmigt. Da die Suche nach einem Endlager aber nicht vorankommt, werden sie deutlich länger in Betrieb sein. Experten wie Günther schätzen, dass die Zwischenlager „wohl erst weit in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts“ geräumt werden können.“

Wie ernst die bestehenden Probleme sind, ist auch dem BR zu entnehmen: „Castorbehälter halten Kerosinbrand nicht Stand“, berichtet der Sender und schreibt: „Bislang sind die Castorbehälter so konzipiert, dass sie bei Feuer eine Temperatur von 800 Grad Celsius über eine halbe Stunde aushalten müssen. Laut Becker würde bei einem gezielten Absturz einer Verkehrsmaschine Kerosin in Brand geraten – was bis zu 1.200 Grad heiß werden könne. Das berge die Gefahr, „dass es zu Dichtungsversagen und zu erheblichen Freisetzungen kommen kann.“ Aus Sicht von Becker müssten man sich mit Beteiligung der Bevölkerung ein Zwischenlagerkonzept überlegen. Bislang gibt es kein Endlager. Die Genehmigung für das Atommüllzwischenlager am KKW Grafenrheinfeld geht bis 2046.“

  • Die derzeit laufenden Nachrüstungen an den Zwischenlagern werden auch als „Härtungen“ unter dem Begriff „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) gefasst und unterliegen strenger Geheimhaltung. Grundlage für diese Maßnahmen sind Lageeinschätzungen der deutschen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste. Alles zum Thema SEWD auf umweltFAIRaendern.de. Wie dabei teilweise von staatlichen Stellen umgegangen wird, zeigt sich beispielsweise auch daran, welche Risiken eigentlich betrachtet werden. Als Reaktion auf die vom OVG Schleswig aufgehobene Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel, bei der der nicht ausreichend berücksichtigte Absturz des A380 eine bedeutsame Rolle spielte, haben die Atomaufsichten von Bund und Ländern kurzerhand die Sache neu geregelt und nun nur noch den A340 zum Maßstab erklärt. Siehe dazu: AKW Brokdorf: Absturz einer A380 spielt keine Rolle – Grüner Minister Habeck lehnt Antrag auf Stilllegung ab. Dort ist u.a. zu lesen: „Die Behörde bezieht sich dabei auf Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.“ Dieser Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – (an dem natürlich auch der Bund beteiligt ist), hat am 31. August 2016 einen Beschluss zum Thema „Rechtlicher Rahmen der Beurteilung des Szenarios ,Terroristischer Flugzeugabsturz‘ durch die Exekutive“ gefasst und im September im Amtlichen Bundesanzeiger teilweise veröffentlicht (PDF).“

Die Gutachterin nimmt auch zu den an nahezu allen Zwischenlagern laufenden Nachrüstungen Stellung: „Eine geplante Mauer an den Längsseiten des Gebäudes würde aus Sicht von Becker keinen Schutz bei Terrorangriffen bieten. Zudem ist sie der Ansicht, dass eingelagerte Castorbehälter mit abgebrannten Brennelementen zur Sicherheit vor Angriffen von außen nochmals ummantelt werden und die Gebäude baulich verstärkt werden müssten.“

Über die Veranstaltung in Schweinfurt (Grafenrheinfeld) berichtet die Main-Post: „Wir müssen hingucken, nicht weggucken“, sagt Babs Günther vom Schweinfurter Aktionsbündnisses gegen Atomkraft. Und damit die Öffentlichkeit hinguckt, hat man die Physikerin zu einer Informationsveranstaltung ins Kolping-Bildungszentrum in Schweinfurt eingeladen. Rund 50 Interessierte sind gekommen. Unter ihnen Bürgermeister, Stadträte und Gemeinderäte der Anliegergemeinden, Vertreter von Vereinen und Verbänden und besorgte Bürger.“ Und auch hier die Kritik von Oda Becker am Konzept der heutigen Zwischenlager: „Becker sieht Defizite nicht nur bei der Sicherung, sondern vor allem bei der Sicherheit der Zwischenlager. Als diese gebaut wurden, hatte man Terroranschläge noch nicht auf dem Schirm. Und als BELLA (Brennelementbehälterlager) im Februar 2006 in Grafenrheinfeld in Betrieb ging, glaubte man noch, dass Castoren kein attraktives Ziel für Terroristen seien. Heute ist das anders. „Das BKA sagt, dass in Deutschland Anschläge auf Atomanlagen nicht mehr auszuschließen sind.“

Laut Becker ist eine „bewaffnete Terrorgruppe (ist) in der Lage, in die Halle einzudringen“, heißt es in der Main-Post. „Die Atommüll-Zwischenlager sind bei Terrorangriffen nicht geschützt, sagt Diplom-Physikerin Oda Becker. „Man braucht nicht viel TNT, um die 55 Zentimeter starke Decke des Zwischenlagers zu sprengen“, verdeutlicht Becker die Gefahr. 2010 hätten sich Behörden und Betreiber zwar auf die Nachrüstung der Zwischenlager mit zusätzlichen Mauern und Schleusen am Eingangsbereich verständigt, doch der Schutz gegen potenzielle Terrorangriffe sei auch mit diesen baulichen Nachbesserungen nur unzureichend. Für Grafenrheinfeld seien sie zudem noch gar nicht genehmigt. „Eine bewaffnete und entschlossene Terrorgruppe ist in der Lage, in die Halle einzudringen“, ist Becker überzeugt. Auch vor einem gezielten Flugzeugabsturz seien die Castoren nicht geschützt. Laut Becker halten sie einer Temperatur von 800 Grad Celsius über 30 Minuten stand. Wenn Kerosin in Brand gerät, entstehen aber Temperaturen von bis zu 1200 Grad Celsius. Die Dichtungen an den Castordeckeln könnten versagen und erhebliche Radioaktivität freigesetzt werden. „Das Risiko ist zu groß, wir müssen jetzt handeln.““

Mit dem „Durchmauscheln“ in Sachen Sicherheit bei der Zwischenlagerung müsse endlich Schluss sein. Die Main-Post informiert ihre LeserInnen auch über die möglichen Alternativen, um die es jetzt geht: „Drei Optionen werden für ein neues Zwischenlagerkonzept diskutiert: Entweder alle vorhandenen Zwischenlager bleiben bestehen und weitere werden noch gebaut, oder es werden nur an ausgewählten Standorten welche errichtet, oder aber man baut ein großes Zwischenlager als Eingangslager am vermutlichen Endlager. Dort würden dann nach Rückbau aller AKWs 1900 Castorbehälter stehen und auf ihre Endlagerung warten. „Die Leute dort werden durchdrehen“, hält Becker diese Lösung für unrealistisch. Welche Variante letztlich die risikoärmste für Mensch und Natur ist, das müsse in einem öffentlichen Prozess ermittelt werden, an dem die Menschen an den Zwischenlager-Standorten beteiligt werden. „Wir müssen jetzt, 2018, damit anfangen“, mahnt Becker, „um noch rechtzeitig reagieren zu können.““

Atommülllager-Suche: Ein Bundesamt und die „Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren als Beobachter von außen“

Die nicht immer positiven Erfahrungen aus dem Begleitprozess für die Öffentlichkeit beim Atommülllager ASSE II sitzt dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) offenbar im Nacken. Oder anders ausgedrückt: Zur anlaufenden Suche nach einem dauerhaften tiefengeologischen Atommülllager für hochradioaktive Abfälle, bei dem das BfE für die Durchführung einer durch das Standortauswahlgesetz festgelegten mehrschichtigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig ist, hat das Amt jetzt seine Vorstellungen veröffentlicht:  „Unterschiedliche Rollen – ein Ziel – Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Standortauswahl“ (PDF). Einem kleinen Kreis präsentierte das BfE seine Vorschläge in einer zwar öffentlichen Diskussionsrunde am 18. Januar in Berlin (Homepage BfE), zu der aber öffentlich nicht wirklich eingeladen wurde. Zu einem „Offenen Bürger*innen-Dialog „Start der Standortauswahl““ lädt für den 3. Februar hingegen das Nationale Begleitgremium (NBG), eine Art unabhängiges Wächter-Gremium darüber, dass das Standortauswahlgesetz richtig umgesetzt wird. Dort soll über den Stand der Dinge sowie über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der „Endlager“suche informiert und diskutiert werden.

Was das BfE da jetzt vorlegt, dürfte vermutlich bei nur wenigen dazu führen, Lust auf Beteiligung zu bekommen. Unklar bleibt irgendwie auch, an wen sich das Positionspapier eigentlich richtet: Will das BfE die anderen beteiligten Institutionen (BGE, NBG) erstmal „einnorden“? Warum wird zu den Möglichkeiten der im StandAG vorgesehenen Regionalkonferenzen so wenig gesagt?

Vor allem aber: Kein einziges Wort zu dem, was das Standortauswahlgesetz ausdrücklich betont: In § 5 zu den „Grundsätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung“ heißt es in Abs (3): „Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend fortentwickelt. Hierzu können sich die Beteiligten über die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen hinaus weiterer Beteiligungsformen bedienen. Die Geeignetheit der Beteiligungsformen ist in angemessenen zeitlichen Abständen zu prüfen.“ Das könnte man, wenn man zur Beteiligung ermutigen wollte, durchaus als Chance für Mehr und als Einladung betonen.

Auf immerhin 40 bunten Seiten nimmt das BfE in der neuen Broschüre Stellung, welche Rollen sie den einzelnen Akteuren im Beteiligungsverfahren zumisst. Dass sich das BfE hier nachlesbar mit einer Position zu seinen Vorstellungen äußert, ist sicherlich positiv zu bewerten. So kann man wenigstens darüber streiten.

Das BfE schreibt auf seiner Seite: „Das vorgestellte Positionspapier stellt das Ergebnis der bisherigen, am gemeinsamen Ziel orientierten Gespräche und Diskussionen im BfE dar. Der Entwurf ist gleichzeitig eine Einladung zum Dialog und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit an alle Beteiligten des Standortauswahlverfahrens. Grundlage dafür sind klar abgegrenzte Rollen.“ Angebote aber, wo und wie das Bundesamt diese „Einladung zum Dialog“ konkret betreiben will, fehlen bislang. Und erklärungsbedürftig ist sicherlich auch, wie es denn angesichts jahrzehntelanger und weiterhin anhaltender Atomkonflikte – Stichwort Gorleben und andere – zu einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ kommen kann, die beim BfE in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach ihren Vorstellungen offenbar schon integriert ist.

Das dürfte so nicht funktionieren: Mindestens in den Reihen der Anti-Atom-Bewegung hat es massive Kritik am Standortauswahlgesetz gegeben, viele beklagen, dass an den vielen Atomstandorten von Transparenz und Beteiligung bis heute nichts zu spüren ist und oftmals noch der alte Geist zwischen Behörden und Konzernen gegen die Öffentlichkeit besteht. Nicht umsonst stellt das NBG und dessen Co-Vorsitzender Klaus Töpfer zutreffend immer wieder fest: Das verspielte Vertrauen staatlicher Stellen ebenso wie bei den Atomkonzernen muss erst Schritt für Schritt zurück gewonnen oder neu aufgebaut werden. Insofern wäre klar: Ein Dialog kann zumindest nicht am Beginn auf Vertrauen basieren, sondern müsste es sich durch entsprechendes staatliches Verhalten und Agieren erarbeiten.

Auch dürften die Thesen des BfE im Punkt „1.1. Atomenergie und Endlagerung als gesellschaftlicher Großkonflikt“ mindestens für Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände für einigen Zündstoff sorgen. Immer wieder wird hier auch die Bedeutung einer ernsthaften Aufarbeitung des Konflikts um die Atomenergie betont, der längst keine Geschichte ist, wie es gern – auch jetzt beim BfE – postuliert wird.

Richtig aber ist: Die Möglichkeiten und Grenzen einer Öffentlichkeitsbeteiligung müssen klar abgesteckt sein und es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit vor Beginn des Verfahrens bzw. im Verfahren weiß, was geht, und was nicht. Genauso richtig ist aber auch: Diese anvisierte Öffentlichkeit wird ihre Vorstellungen, was gehen soll und was gehen muss, einbringen. Das aber wird in jedem Abschnitt des Verfahrens mit der Öffentlichkeit diskutiert werden müssen.

Eine erste Möglichkeit zur Debatte der jetzt vorgelegten BfE-Positionen bietet das NBG am 3. Februar in Berlin an. Dort wird  zunächst die BGE über den Stand der Dinge informieren und dann das BfE seine Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellen. Anschließend wird in fünf Arbeitsgruppen die Möglichkeit zur Diskussion geboten.

Auf der Homepage des BfE heißt es: „Zu den Hauptakteuren gehören das Nationale Begleitgremium NBG, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH BGE, die für die Suche und die Erkundungen zuständig ist, sowie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE. Das BfE überwacht als Regulierungsbehörde die Endlagersuche. Zentrale Aufgabe des Amtes ist es zudem, die Bürgerinnen und Bürger in das Verfahren mit einzubinden.“

Zentrales Anliegen des BfE ist es mit dem Papier also offenbar, zunächst eine Verständigung unter diesen Akteuren zu erreichen, wie denn diese Einbindung erfolgen sollte. Denn: „Ein gemeinsames Verständnis über die unterschiedlichen Aufgaben und Rollen der Akteure im Beteiligungsverfahren ist eine Grundvoraussetzung, um das Ziel, ein sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu finden, zu erreichen. Das ist die Kernaussage eines Positionspapieres, das das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE zur Diskussion mit den an der Suche Beteiligten veröffentlicht hat.“

In der Broschüre heißt es bereits im Vorwort: „Die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist eine technische und gesellschaftliche Herausforderung, die nur bewältigt werden kann, wenn alle Beteiligten im Verfahren ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden. Genauso wichtig ist es, einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel herbeizuführen, der den Umgang mit dem Erbe des Atomzeitalters als schwierige, aber lösbare Aufgabe begreift.“

Und schon wenige Zeilen später wird pauschal die Öffentlichkeit geradezu diffamiert, wenn Widerstand gegen ein Atommülllager als „Not in my backyard“-Mentalität kritisiert wird: „Für das Gelingen des Verfahrens braucht es einen Bewusstseinswandel weg von der „Not in my backyard“-Mentalität hin zur Verantwortungsübernahme, die den Umgang mit dem Erbe des Atomzeitalters als schwierige, aber lösbare Aufgabe begreift.“ (Seite 7) Das BfE unterscheidet denn auch schon mal zwischen guten und schlechten Interessensgruppen: „Wir freuen uns auf die Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen. Wer sich konstruktiv kritisch einbringt, wird nicht als Störer empfunden, sondern nimmt Verantwortung wahr und erhält unsere Wertschätzung.“ (Seite 27)

Klar ist: Die vom BfE zu verantwortende Öffentlichkeitsbeteiligung soll dem Ziel dienen, ein im Standortauswahlgesetz beschriebenes „Endlager“ für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland zu finden. Dabei stellt das BfE klar:

  1. „Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl bedeutet für das BfE Teilhabe am Diskussionsprozess und Mitgestaltung am und im Verfahren. Ein Mitentscheidungsrecht ist nicht vorgesehen.“ (Seite 25). Außerdem
  2. „Im Sinne eines lernenden und selbsthinterfragenden Systems kommt der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren als Beobachter von außen eine wichtige Rolle zu.“ (Seite 27)

Klar macht das Papier: Einfach wird weder die Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung noch die mit der Öffentlichkeit. Das BfE bietet mit seiner jetzigen Positionierung sicherlich viel Anlass, für eine lebendige Diskussion.

Bundesumweltministerium verharmlost Atomgefahren von Tihange 1

„Das ist eine unglaubliche Verharmlosung der Atomgefahren von Tihange 1 durch das Bundesumweltministerium (BMUB)“, so reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) auf Medienberichte, nach denen zusätzlich zu den alarmierenden Gefahren bei den Reaktorblöcken 3 (Doel) und 2 (Tihange) auch beim Block 1 in Tihange eine erhöhte Serie von Störfällen auf massive Sicherheitsrisiken verweist.

Zdebel, der auch Sprecher seiner Fraktion für den Atomausstieg ist, weiter: „Dass das BMUB offenbar über die vermehrten Precursor-Ereignisse in Tihange 1 Bescheid wusste und darüber weder die Bevölkerung informierte noch gegenüber der belgischen Atombehörde aktiv wurde, ist unerträglich. Es kann nicht angehen, dass das Ministerium die sich verschärfenden Atomgefahren herunterspielt und ansonsten nur auf die belgische Zuständigkeit verweist.

Das Umweltministerium muss endlich umfassend über die Risiken der belgischen Atommeiler informieren und den Druck auf die belgische Regierung erhöhen, bevor es vielleicht zu spät ist.  Außerdem muss endlich Schluss sein damit, dass die meisten belgischen Atommeiler mit Brennstoff aus den deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgt werden und das BMUB bis heute dagegen nichts unternimmt.“

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