Überzeugung statt Wissenschaft: Bayern kein Atomendlager-Standort

Eine klare Ansage der neuen Regierungskoalition zwischen CSU und „Freien Wählern“: Ein Atommüll-Endlager kommt in Bayern nicht in Frage. Zwar hat Bayern jahrzehntelang intensiv von der Atomstromproduktion profitiert. Mit den hochradioaktiven Müllbergen aber sollen sich doch bitte andere, am besten die Niedersachsen, befassen. Offenkundig ist man in Bayern mit dem derzeitigen Grundsatz bei der Endlagersuche, diese möge nach klaren wissenschaftlichen Gesichtspunkten ablaufen, nicht im Einklang. Stattdessen werden Überzeugungen betont: „Wir denken beim Schutz unserer Heimat über Generationen hinaus. Wir sind überzeugt, dass Bayern kein geeigneter Standort für ein Atomendlager ist“, heißt es kurz und bündig im Koalitionsvertrag (PDF) auf Seite 31. Von laufenden Risiko-Atommeilern und Zwischenlagern mit hochradioaktivem Atommüll schweigt der Vertrag – auch von den anstehenden Castor-WAA-Rücktransporten in das Zwischenlager Isar. Der BUND in Bayern fordert von der Staatsregierung bzw. dem neuen bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber, dass „endlich Sicherheit zur ersten Priorität bei atomaren Anlagen“ erhoben werde.

„Atommüll besser nicht in Bayern“ gilt nicht nur für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch für die Zwischenlager und die anstehenden Rücktransporte aus der Wiederaufarbeitung deutschen Mülls aus Sellafield und La Hague. Die Gemeinde Niederaichbach direkt gegenüber vom Zwischenlager an den AKWs Isar 1 und 2 will, dass diese sieben Castoren doch besser auch nach Gorleben und nicht in die bayerische Heimat sollen. Mit diesem Zeil betreibt Bürgermeister Josef Klaus sogar eine von inzwischen über 4.000 Menschen unterschriebene Onlinepetition. Auch die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Philippsburg sind von solchen Castor-Rücktransporten aus dem Ausland betroffen.

  • Die Landtagswahl in Bayern vom 14. Oktober 2018 hat eine Koalition aus CSU und Freie Wähler ergeben. Die beiden Parteien haben am 5. November 2018 den Koalitionsvertrag mit dem Titel „Für ein bürgernahes Bayern – menschlich, nachhaltig, modern“ unterzeichnet. Er bildet die Grundlage für die künftige Regierungsarbeit im Freistaat.
  • Zum Koalitionsvertrag auf der Seite der CSU: http://q.bayern.de/koalitionsvertrag-csu
  • Zum Koalitionsvertrag auf der Seite der Freien Wähler: http://q.bayern.de/koalitionsvertrag-freiewaehler

Dokumentation PM BUND Bayern:
Der neue Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber muss endlich Sicherheit zur ersten Priorität bei atomaren Anlagen erheben

Aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. stellt die Bayerische Staatsregierung die Interessen der Betreiber nuklearer Anlagen immer wieder vor die Sicherheitsbelange der Menschen.

14.11.2018 „Der neue Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat ein schweres Erbe übernommen. Der Atomstaat Bayern aus den Zeiten von Franz-Josef Strauß wird bis heute in seinem Umweltministerium weiterverwaltet. Wir fordern Umweltminister Glauber auf dies nun endlich zu beenden. Es gibt zu viele konkrete Beispiele bei denen die Gefahren der tödlichen Atomenergie in Bayern heruntergespielt werden und die Betreiber ihre Interessen durchsetzen dürfen. Das muss grundsätzlich anders werden“, fordert Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Um nur einige gefährliche Beispiel zu nennen:

(1) Im Forschungsreaktor Garching FRM II bei München kommt weiterhin gefährliches, hochangereichertes, das heißt also Atomwaffen-geeignetes, Uran zum Einsatz. Der BUND Naturschutz fordert – dieser Einsatz muss umgehend gestoppt werden.

(2) In Bayern laufen weiterhin zwei Atomkraftwerke, Gundremmingen C und Isar II. Es gibt hinreichend Sicherheitsbedenken zu Gundremmingen C um diesen Reaktor sofort in 2019 abzuschalten. Die Strommengenbegrenzungen des Atomgesetzes gäben ausreichend rechtliche Grundlage, den Atomreaktor Isar II Mitte 2020 abzuschalten. Der BUND Naturschutz fordert – Gundremmingen C und Isar II sofort abzuschalten.

(3) Atomreaktoren in Bayern produzierten und produzieren hochradioaktiven Atommüll. Der BUND Naturschutz fordert – Bayern muss sich an einer Suche nach einem atomaren Endlager beteiligen.

(4) Bayern hat Atommüll produziert und an Wiederaufbereitungsanlagen versandt, zum Beispiel im britischen Sellafield. Dort wurden die noch technisch und wirtschaftlich nutzbaren Anteile extrahiert, der hochradioaktive Rest kommt nun zurück. Der BUND Naturschutz fordert – Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Entscheidungsverfahren!

(5) Heute lagert der Atommüll an den Standorten der Atomreaktoren in atomaren Zwischenlagern – geprüft und genehmigt bis ca. 2046. Da sich die Endlagersuche hinzieht, wird der Atommüll dort bis Ende des Jahrhunderts lagern. Der BUND Naturschutz fordert – umgehend eine öffentliche und transparente Diskussion und Neueröffnung der Genehmigungsverfahren!

(6) Die Betreiber PreussenElektra und RWE planen nun den Abriss der stillgelegten Atomreaktoren. Wir begrüßen die Stilllegung. Aber wir fordern echte Stilllegungsverfahren und konsequente Fortschritte für die Sicherheit der Bevölkerung und nicht einen gefährlichen Abriss unter laufender Betriebsgenehmigung. Die Kritik des BUND Naturschutz verhallten ungehört, deshalb musste der Verband gegen die Genehmigungen des Umweltministeriums klagen.

„Viele atomare Baustellen! Der neue Umweltminister Glauber muss hier endlich für unsere Sicherheit in Bayern aktiv werden!“ so Mergner weiter.

Pressekontakt für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz,
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963

Anlagen

(I) Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“

Eine fundierte Gegenstimme der Zivilgesellschaft zum Komplex von Betreibern und Genehmigungsbehörden versuchen Initiativen, Umweltverbände, wie auch der BUND e.V., und kritische Wissenschaftler*innen in regelmäßigen Treffen zu entwickeln, der „Atommüllkonferenz“. Im Herbst 2018 ist dort ein Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ erarbeitet worden.

(II) Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Atomreaktoren liefern Strom und produzieren neues radioaktiv tödlich strahlendes Material. Bis Ende 2022 werden aus der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie in Deutschland ca. 350 Castoren in den atomaren Zwischenlagern der Bundesrepublik lagern. Der Inhalt nur eines Castors weist eine Strahlung von über 100 Billiarden Becquerel (über 1017 Bq) auf – das entspricht in etwa der Menge langlebiger radioaktiv strahlender Isotope, wie diese beim Atomunfall von Tschernobyl 1986 insgesamt freigesetzt und über Europa verteilt wurden. Eine Bestandsaufnahme zu Atommüll in Deutschland, der „Sorgenbericht“ der Atommüllkonferenz, wurde im August 2013 vorgelegt, und wird laufend aktualisiert.

www.atommuellreport.de/themen/atommuell/einzelansicht/radioaktive-abfaelle-mengenuebersicht.html

www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bund-naturschutz-und-die-bayern-allianz-fuer-atomausstieg-und-klimaschutz-stellen-den-atommuell-sorg.html

Hintergrund

Kein Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München mit Atomwaffen-fähigem Nuklearmaterial.

„Wir kritisieren den Einsatz hochgefährlichen nuklearen Brennstoffs im Forschungsreaktor Garching FRM II. Wir sehen beim Verhalten der Bayerischen Staatsregierung durchaus grundsätzliche rechtliche Probleme. Die dritte Teilerrichtungsgenehmigung zum FRM II in Garching war eindeutig. Diese wurde unter der Vorgabe erteilt, dass bis Ende 2010 auf niedriger angereichertes Uran umgerüstet wird, Ziel war den Anteil Uran 235 auf kleiner 50 Prozent zu senken. Die Verlängerung dieser Frist bis Ende 2018 war bereits fragwürdig. Die weitere Fristverlängerung und die Rechtsauffassung der Staatsregierung können wir nicht nachvollziehen. Die Bayerische Staatregierung argumentierte sinngemäß, dass die Auflage der Genehmigung nicht bindend sei, wenn die Umrüstung nicht im Rahmen des aktuellen Standes der Technik möglich wäre. Ist dieses seltsame Rechtsverständnis darin begründet, dass die Bayerische Staatsregierung zugleich Betreiberin und Aufsichtsbehörde ist?“ hinterfragt Karin Wurzbacher, bis 2016 Sprecherin des Landesarbeitskreises Energie und Klima des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„14 Jahre sogenannter Forschungsbetrieb mit gefährlichem hochangereichertem Uran sind genug. Wenn die Umrüstung nicht möglich ist, dann muss der Betrieb des FRM II eingestellt werden. Wir fordern auch Transporte von atomwaffenfähigem nuklearem Material von Garching nach Ahaus in Westfalen zu untersagen. Die sichere Zwischenlagerung und Konditionierung dieses Atommülls muss am Standort Garching erfolgen!“, so Wurzbacher weiter.

Der BUND Naturschutz in Bayern begründet seine Forderung Abschalten oder Umrüsten auf niedriger angereichertes Uran auf das Versagensermessen der Genehmigung (3. TEG, 4.2.2, S. 83f). Dort wird in der Begründung ausgeführt: “ … Daher ist ein Betrieb des FRM II mit dem jetzt genehmigten Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von bis zu 93,2 % Uran-235 jedenfalls über den 31.12.2010 hinaus im Hinblick auf die Proliferationsvorsorge nicht hinnehmbar. Im Rahmen der Ermessensausübung konnte von der Versagung der beantragten Genehmigung jedoch abgesehen werden, weil in Abschnitt III. 9 der Inhalts- und Nebenbestimmungen eine unverzügliche Umrüstung des FRM II bis spätestens zum 31.12.2010 vorgeschrieben wird und bei Nichteinhaltung dieser für die Genehmigungserteilung bedeutsamen Voraussetzung oder der zur Proliferationsvorsorge getroffenen Auflagen ggf. die gesetzlichen Widerruftatbestände des § 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Atg eingreifen würden. …“

Studien zeigen, dass technische Alternativen heute möglich sind. Die Nutzung eines Brennstoffs mit unter 50 Prozent Uran 235 wäre heute bei vollem Erhalt des Neutronenflusses technisch möglich und würde die Risiken der Proliferation und Weiterverbreitung als Waffenrohstoff deutlich verringern. Unverständlich ist, weshalb das heute Machbare als Zwischenschritt zu kleiner 20 Prozent Uran 235 abgeblockt wird.

Bayern gestaltet hier globale Sicherheitspolitik mit – in die falsche Richtung. Denn die Nichtweiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material ist ein internationales Bemühen, das seit einigen Jahrzehnten von fast allen Nationen der Welt getragen wird. In Zeiten von zunehmenden Instabilitäten, sowohl in der globalen Weltordnung, wie auch in der Destabilisierung einzelner Staaten, ist die Verbreitung und Nutzung von atomwaffenfähigem Material im zivilen Bereich eine zusätzliche Gefährdung. Im Rahmen der Forschungsfreiheit könnten andere Länder den gleichen Zugang zu „friedlichem“ hochangereichertem Uran 235 fordern. Dieses Unterlaufen der internationalen Proliferationsbemühungen soll in Bayern als „Spitzenforschung“ legitimiert werden. Viele Forscher arbeiten weltweit mit einem niedrigeren Neutronenfluss und akzeptieren längere Messzeiten. Der Freistaat Bayern ist Betreiber und wesentlicher Finanzier des Reaktors Garching FRM II und die Staatsregierung Bayerns ist zugleich Aufsichtsbehörde. Die Staatsregierung könnte die notwendigen Schritte einleiten, damit der Einsatz von hochangereichertem Uran 235 unterbleibt.

Neue Genehmigungsverfahren für die Sicherheit und Sicherung bayerischer atomarer Zwischenlager

„Auch für die atomaren Zwischenlager in Deutschland haben wir nun ab 1.1.2019 den Eigner, die Bundesrepublik Deutschland mit der staatlichen Gesellschaft zum Betrieb der atomaren Zwischenlager, und die Aufsichtsbehörden, das Bundesumweltministerium und das Bayerische Umweltministerium, Schulter an Schulter. Das macht es nicht einfacher. Die atomaren Zwischenlager an den AKW Standorten Isar, Grafenrheinfeld und Gundremmingen sind nicht ausreichend sicher und gesichert. Ein Absturz eines großen Flugzeugs kann zu einem großen atomaren Unfall in Bayern führen. Wir fordern von der Bayerische Staatsregierung eine neue Überarbeitung dieser alten Genehmigungen“, so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt und Sprecher des Bundesarbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz des bundesweiten BUND e.V.

Der BUND Naturschutz weist darauf hin, dass die Suche nach einem atomaren Endlager in Deutschland noch sehr lange dauern wird. Wohl erst gegen Ende dieses Jahrhunderts werden die Zwischenlager geräumt werden können. Technisch ausgelegt, geprüft und genehmigt sind die atomaren Zwischenlager in Bayern bis 2046 / 47. Benötigt werden diese aber nun voraussichtlich ca. 50 Jahre länger. Also müsste doch heute begonnen werden, zu diskutieren, zu analysieren und neue Konzepte zu entwickeln. Doch die Bayerische Staatsregierung blockt ab. Wir fordern die Diskussion neu zu starten“, so Günther weiter.

Im Zusammenhang mit den geplanten Rückbauten der bayerischen AKWs werden auch in Bayern an allen Standorten neue Lager für schwach- und mittelradioaktiven Müll entstehen und damit wird das Strahlen- und Sicherheitsrisiko erhöht. Und das, obwohl es Alternativen gäbe, die die Risiken massiv reduzieren könnten. Weitere ungelöste Probleme ergeben sich bei der Freimessung und Freigabe von weiterhin radioaktiv belastetem Material aus den Rückbauten der AKWs, denn Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind nicht vorgesehen.

Transparenz und Öffentlichkeit bei Entscheidungen zum Rücktransport von Atommüll aus dem britischen Sellafield.

„Bayern hat mit Atomenergie Strom produziert und so Atommüll hergestellt. Hierfür ist Bayern auch verantwortlich. Nun soll umgearbeiteter Atommüll aus der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield in Glaskokillencastoren u.a. an den Standort Isar bei Landshut zurücktransportiert werden. Wir kritisieren diese Planungen massiv und fordern zumindest, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen am Castor entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung stehen. Die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dieser Entscheidung fehlt uns bis heute. Ziel muss es sein, Atomtransporte zu minimieren, aber Entscheidungsprozesse optimal transparent zu gestalten. Wir fordern ein öffentlich einsehbares Sicherheitskonzept und eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren“, so Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut und Mitglied im Landesvorstand des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Atomkraftwerk Isar II spätestens Mitte 2020 abschalten

„Bayern hätte die Möglichkeit, das AKW Isar 2 bereits 2020 abzuschalten. Im Atomgesetz 2001 hatte der Bundestag Strommengen-Begrenzungen für die deutschen AKWs festgelegt. Nach diesen bis heute gültigen Begrenzungen müsste das AKW Isar 2 voraussichtlich im Mai 2020 abgeschaltet werden. Gemeinsam mit dem Betreiber PreussenElektra GmbH fordert die Bayerische Staatsregierung nun aber neue Modalitäten, um mit zusätzlichen Strommengen, die zwischen den AKW-Betreibern in Bayern gehandelt werden könnten, die Laufzeit des AKW Isar 2 bis Ende 2022 zu verlängern. Folgen sind erhöhte Risiken atomarer Unfälle, denn Isar II liegt in der Einflugschneise des Großflughafens Franz-Josef-Strauß. Und produziert wird noch mehr tödlicher Atommüll – viel mehr, als nun aus Sellafield zurückkommen soll. Wir fordern den Atomreaktor Isar II spätestens Mitte 2020 abzuschalten“, so Mühlebach-Sturm.

Dezentrale Energiewende mit Erneuerbaren Energie umsetzen – Bayern benötigt Strom, aber nicht aus Atomkraftwerken

„Atomausstieg und Klimaschutz erfordern den konsequenten Umbau unserer Energiewirtschaft auf 100 Prozent Erneuerbare Energien – in dieser und der kommenden Generation. Wir haben auf wissenschaftlicher Ebene analysiert, für jede Sekunde des Jahres, dass dies möglich ist. Doch dafür benötigen wir ein Mehrfaches an Windenergie- und Photovoltaikanlagen als heute. Zum Ausgleich von Stromschwankungen und für Zeiten, in denen weder die Sonne scheint noch der Wind weht, benötigen wir Speicher unterschiedlicher Funktion und Größenordnung: neben Batteriespeichern auch unser Gasnetz als Speicher. Der Netzausbau ist vor allem im Verteilnetz wichtig, da hier sowohl Erzeuger als auch Verbraucher angeschlossen sind. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, ausreichend Geldmittel für Forschung und Entwicklung und Produktion von Batterien und Power-to-Gas-Technologien in Bayern zur Verfügung zu stellen“, so Heide Schmidt-Schuh, Sprecherin des Landesarbeitskreises Energie und Klima des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Sozialdemokratischer Diskurs Atommülllagerung: Zwischen Atomausstieg, Gorleben und ungelöst

Unter dem Dach der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) legen die beiden Sozialdemokraten Matthias Miersch und Michael Müller – weniger bekannt als 4M – einen Debattenbeitrag zum Atommüll-Desaster vor: „DAS SCHWERE ERBE DER ATOMENERGIE – Zur ungelösten Frage der sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle“ heißt der auf 40 Seiten angelegte „WISO-Diskurs“-Beitrag. Michael Müller, ehemaliger Staatssekretär im BMU und Vorsitzender der Naturfreunde, war Co-Vorsitzender der sogenannten „Endlager-Kommission“ des Bundestages und des Bundesrates. Ebenfalls dort Mitglied war der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch, als Niedersachse über das Atommüll-Desaster zwischen Asse, Konrad und Gorleben gut im Bilde. Bei der FES ist der Beitrag hier als PDF zu finden. Als direkter download ist der Beitrag auch hier als PDF bei umweltFAIRaendern online.

Alles zum Thema Endlagersuche auf umweltFAIRaendern.de

Wie geht Öffentlichkeitsbeteiligung bei der ungelösten Atommüll-Lagerung

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung des (hoch-)radioaktiven und für eine Million Jahre lebensgefährlichen Atommülls weltweit ungelöst. Jede menschliche Zivilisation und Entscheidung wird künftig auf höchstem Technik-Niveau die Sicherheit und den Schutz vor den radioaktiven Strahlen beachten müssen. Mit der unterirdischen Lagerung dieser Abfälle sollen diese Risiken begrenzt werden. In Gorleben ist das bisherige Durchsetzungsmodel – offen gegen die Bevölkerung – für die „Endlagerung“ hochradioaktiver Abfälle gescheitert. Nun soll die Öffentlichkeit beteiligt werden, Spielregeln und auch technisch-geologische Bedingungen wurden neu geregelt. Das Problem sei lösbar signalisieren Behörden. Während staatliche Stellen (BfE) eine im Standortauswahlgesetz festgelegte Beteiligung der Öffentlichkeit operationalisieren und sich positionieren, geben sie zusätzlich auch Forschungsaufträge raus, die das begleiten und überprüfen sollen. Öko-Institut, Team Ewen, und KIT Karlsruhe werden das im Auftrag des BfE zunächst zwei Jahre tun. Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt hat im Oktober im Magazin und nun im dortigen Blog eine Expertise zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommüll-Endlager-Suche vorgelegt (PDF) vorgelegt, verfasst von Dr. Dieter Kostka (Vorsitzender des bundesweiten Fördervereins Mediation im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.).

Hochradioaktive Herausforderungen – Status und Perspektiven der Endlagersuche

Atommüll an weit über 60 Standorten in Deutschland lagert bis heute meist oberirdisch in mehr oder weniger gesicherten Zwischenlagern. Erst gestern legten zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände ein umfassendes Kritik-Papier zur mangelhaften Sicherheit bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle vor. Trotz aller Versprechungen: Ein Endlager gibt es bis heute weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle, noch für den hochradioaktiven Atommüll, für den jahrzehntelang Gorleben als Standort im Gespräch war. In der ASSE II und in Morsleben befinden sich zwei völlig gescheiterte „Endlager-Projekte“, beide vom Einsturz und von Wassereinbrüchen bedroht. Auch der geplante Schacht Konrad verzögert sich wegen immer neuer Probleme immer weiter. Jahrzehntelang war auch klar: Um die AKWs am Netz zu halten wurden BürgerInnen mit Tricks und Lügen in Sachen Atommülllagerung betrogen und hingehalten. Angeblich soll nun – der Atomausstieg gilt als beschlossen – alles anders und vor allem besser werden. Das Standortauswahlgesetz hat dafür neue Spiel- bzw. Suchregeln entwickelt und die BürgerInnen sollen von Anfang an besser beteiligt werden. Anti-Atom-Initiativen aber kritisieren diese Regeln weiterhin massiv. Das mit dem StandAG neu geschaffene Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als neue Behörde unter dem Dach des BMU ist auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche zuständig. Eine „Statuskonferenz Endlagerung“ soll am kommenden 8. und 9. November in Berlin einen Überblick geben, wie es derzeit aussieht und auch, wo es noch Forschungsbedarf gibt. Eine Online-Befragung über Forschungsaktivitäten läuft noch bis mitte Dezember (siehe unten).

Dokumentation 1: BfE – Statuskonferenz Endlagerung

Das BfE lädt am 8. und 9. November 2018 zur ersten Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen in die Urania in Berlin ein.

Ziel ist es, unterschiedliche Themenfelder im Bereich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland aus unterschiedlichen Perspektiven zu reflektieren und zu diskutieren. Dazu gehören insbesondere der Stand und die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren für das Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie übergreifende wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen im Bereich der Endlagerung.

Die Veranstaltung dient dem fachübergreifenden Austausch und der Identifizierung von Handlungsbedarfen in den einzelnen Themenfeldern und deren Wechselwirkungen.

Die Statuskonferenz soll zukünftig einmal jährlich stattfinden.

Was Sie erwartet

Donnerstag, 08.11.2018

Eine Bestandsaufnahme: Die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland aus Sicht des BfE, der BGE mbH und des NBG

Parallele Foren:
Mit Lupe und Fernglas – Blick auf wichtige Aspekte der Endlagersuche:

  • Forum 1: Umsetzung StandAG und Regelungsbedarfe
  • Forum 2: Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Forum 3: Selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren

Freitag, 09.11.2018

Forschung für die Endlagerung

  • Forschungsstrategie und -agenda des BfE
  • Forschungsaktivitäten der BGE mbH (angefragt)
  • Außenansicht aus der Wissenschaft

Statuskonferenz – Impulse für die Zukunft, Rückblick und gemeinsame Diskussion

Das vollständige Programm steht für Sie zum Download bereit.

Anmeldung und Hinweise

Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Aufgrund der großen Resonanz wird ein Livestream für das Podium im Plenum eingerichtet. Der Link dazu wird rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Bei Fragen zur Veranstaltung erreichen Sie das BfE auch unter anmeldung-sv5@bfe.bund.de oder unter folgender Telefonnummer: 030 18 305 – 8166.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte beachten Sie unsere Fotohinweise.

Adresse

Urania 

An der Urania 17
10787 Berlin
Programm

Dokumentation 2: Forschungsstrategie und -agenda des BfE

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von radioaktiven Abfällen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt das  BfE eigene wissenschaftliche Forschung. Diese soll die Unabhängigkeit bei Entscheidungen sicherstellen und zur Weiterentwicklung der nuklearen Entsorgungssicherheit beitragen. Das wissenschaftliche Themenspektrum reicht dabei von naturwissenschaftlich-technischen bis hin zu sozial- und geisteswissenschaftlichen Fragestellungen.

Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags hat das BfE eine Forschungsstrategie und –agenda erarbeitet und stellt diese nun zur öffentlichen Diskussion bereit. Ich lade Sie ein, die geplanten Forschungsaktivitäten des BfE im Rahmen einer Online-Konsultation aktiv und kritisch zu kommentieren.

Die Forschungsaktivitäten sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:

  • Die Forschungsstrategie legt langfristige Ziele fest und dient somit als Leitfaden, an dem sich alle Forschungsaktivitäten des BfE messen lassen.
  • Die Forschungsagenda deckt einen Zeitraum von vier Jahren ab und beschreibt die einzelnen Themenfelder, in denen die Schwerpunkte der BfE-Forschung dargestellt werden. Die Forschungsagenda wird im zweijährigen Zyklus aktualisiert.

Unter folgender Adresse finden Sie alle notwendigen Informationen sowie die Konsultationsfassungen beider Dokumente zum Download:

https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/forschung/online-konsultation/online-befragung.html

Die Konsultation läuft bis einschließlich 16. Dezember 2018.

Ihre Kommentare werden für die Überarbeitung der Forschungsstrategie und Forschungsagenda ausgewertet und in anonymisierter Form in die Ergebnisdokumentation aufgenommen. Zum Abschluss des Diskussionsprozesses erhalten Sie das überarbeitete Dokument und die Ergebnisdokumentation an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Das BfE plant nach der Konsultation einen interdisziplinären Workshop mit Expertinnen und Experten zur Forschungsstrategie und -agenda durchzuführen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Sicherheit nicht ausreichend: Konzept hochradioaktiver Atommüll-Zwischenlagerung gescheitert

Über 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände haben heute in einem Positionspapier die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls massiv kritisiert und die zu geringen Sicherheitsanforderungen bemängelt (hier direkt als PDF). Obwohl das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für ein Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgrund deutlicher „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ durch die zuständige Behörde aufgehoben hat, würden staatliche Stellen und eben diese Behörde keine ausreichenden Konsequenzen in Sachen Sicherheit der brisanten Atommüllfrachten ziehen. Trotz des Urteils wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit nicht müde klar zu stellen, dass die Zwischenlager sicher wären. Um das zu untermauern hat das Amt ein Öffentlichkeits-Forum eingerichtet. Die Anti-Atom-Gruppen haben sich in der Atommüllkonferenz zusammengeschlossen, auf der sie zweimal im Jahr bundesweit über die Risiken und Probleme der Atommülllagerung mit Experten diskutieren. Unter anderem hatte die Konferenz 2015 ein Positionspapier zur „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken“ erarbeitet und vorgelegt (hier direkt als PDF).

Dokumentation

++ Konzept der Atommüll-Zwischenlagerung ist gescheitert – 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände positionieren sich gemeinsam zur Zukunft der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle ++

Berlin/Düsseldorf/München. Die Einlagerung hoch radioaktiver Abfälle in tiefengeologische Lager oder andere mögliche Alternativen wird auch nach dem ambitioniertesten Zeitplan noch nicht beginnen können, geschweige denn abgeschlossen sein, wenn die Genehmigungen für die Zwischenlager auslaufen werden. Damit ist das bisher in Deutschland verfolgte Konzept der Zwischenlagerung hoch radioaktiven Mülls, das für 40 Jahre vorgesehen war, gescheitert. Neue Konzepte für eine längerfristige Zwischenlagerung sind dringend erforderlich. Angesichts der Dauer und Tragweite dieser Zwischenlagerung ist die Gesellschaft frühzeitig an der Diskussion und der Entwicklung dieser neuen Konzepte zu beteiligen.

Dies ist eine der zentralen Aussagen eines gemeinsamen Positionspapiers zur Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll, auf das sich nach einem etwa zweijährigen intensiven Diskussionsprozess 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände verständigt haben. Es wird der Öffentlichkeit heute bei Pressekonferenzen in Düsseldorf und München vorgestellt. Beteiligt sind auch Initiativen von 15 Zwischenlager-Standorten in Deutschland.

Das Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ ist im Rahmen der Atommüllkonferenz, einem regelmäßigen bundesweiten Treffen von Initiativen, Umweltverbänden und kritischen Wissenschaftler*innen, entstanden. Das Papier ist kein Plädoyer für eine dauerhafte Oberflächenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Auch bis zur Beendigung der Oberflächenlagerung müssen die Abfälle jedoch so sicher wie möglich gelagert werden.

Die bestehenden Zwischenlager entsprechen nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen. Exemplarisch dafür steht das Zwischenlager Brunsbüttel. Diesem wurde gerichtlich die Genehmigung wegen erheblicher „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ entzogen.

Von behördlicher Seite wurde den Transport- und Lagerbehältern eine Sicherheit über 40 Jahre zugebilligt. Bereits für diese Lagerdauer und erst recht für die unausweichliche Verlängerung um mehrere Jahrzehnte gibt es keine zuverlässigen Sicherheitsnachweise. Diese müssen dringend nachgereicht werden.

Der laxe Umgang der Aufsichtsbehörden mit geltendem Recht ist so alt wie die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Seit 2013 lagern so auch 152 Castorbehälter im AVR-Behälterlager Jülich allein aufgrund einer staatlichen Anordnung. Der damalige Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, hatte die Betriebsgenehmigung einfach auslaufen lassen.

Auch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, griff nicht entschieden ein. Die neuen Verantwortlichen – die BGZ, das EWN und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE müssen sich vor dem Auslaufen von Betriebsgenehmigungen um Alternativen kümmern, statt die Probleme auszusitzen.

Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll in Transport- und Lagerbehältern stellen gerade auch angesichts der Terrorgefahren ein großes Sicherheitsrisiko dar, weil hier nur der Behälter Schutz bietet. Ein Integritätsverlust eines Behälters während des Transports durch einen Unfall oder Terrorangriff würde massive Strahlendosen in der Umgebung verursachen. Insbesondere deshalb müssen Atomtransporte vermieden werden.

Derzeit lagern mehr als 1.000 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus, Gorleben und Lubmin sowie in den dezentralen Zwischenlagern in Jülich und an 12 AKW-Standorten. Die Anzahl der Castor-Behälter wird sogar noch auf etwa 1.900 anwachsen.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie unter:
www.bund.net/zwischenlagerung-position

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