Nachgefragt: Verhindert Bundesforschungsministerium erforderlichen Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers in Jülich?

Mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in Erfahrung bringen, warum ein geeignetes Grundstück zum Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers in Jülich überraschenderweise nicht mehr zur Verfügung steht. Zuvor konnte nachgewiesen werden, dass mögliche Erdbebenrisiken am Standort in Jülich möglicherweise doch bei einem Neubau beherrscht werden können. Insgesamt 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende Genehmigung in Jülich. Neben einem Neubau ist auch von einem Export in die USA oder Abtransport in das Zwischenlager Ahaus die Rede.

Entsprechende Informationen, dass ein geeignetes Grundstück für den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich überraschend nicht mehr zur Verfügung stünde, war vor wenigen Wochen bei einer Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums (NGB) bekannt geworden. Darüber informierte der Geschäftsführer der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, Rudolf Printz, das NBG in seinem Vortrag zum aktuellen Stand der Planungen.

Der MdB Hubertus Zdebel hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für die Option eines Neubaus in Jülich ausgesprochen, um riskante Atomtransporte und Exporte in die USA zu vermeiden.

Schon seit längerem streiten sich Bundesumweltministerium und Bundesforschungsministerium über den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen aus dem Versuchsreaktor AVR in Jülich. Vor allem im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich und im Bundesforschungsministerium gibt es starke Interessen, den Atommüll in die USA zu exportieren, während das BMU eher auf einen Transport nach Ahaus orientiert war. Entsprechende gesetzliche Regelungen zu diesem Wettstreit haben sogar Eingang in das Standortauswahlgesetz gefunden.

Aufgrund der neueren Berichte über die Arbeiten für den Neubau eines Zwischenlagers in Jüllich könnte es möglich werden, hochgefährliche Atomtransporte in die USA oder nach Ahaus komplett zu vermeiden.

Wann derartige Atomtransporte überhaupt möglich wären, ist derzeit offen, weil die Entwicklung von speziellen gepanzerten Fahrzeugen derzeit noch läuft. Diese Fahrzeuge sollen aufgrund der gestiegenen Terror-Schutz-Abwehrmaßnahmen erheblich mehr als die bislang geplanten 80 Tonnen wiegen und derart breit sein, dass ein Schienentranport nicht mehr in Frage kommt. Laut NBG-Protokoll der Sitzung sprach Printz davon, dass man hier an technische Grenzen komme und ein Transport nach Ahaus ein logistischer Kraftakt wäre!

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass das im Bereich des Bundesforschungsministerums angesiedelte staatliche Forschungszentrum Jülich (FZJ) laut eines Berichts des Nationalen Begleitgremiums (NBG) der ebenfalls staatlichen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) im Jahr 2012 zunächst ein Grundstück für den möglichen Neubau eines Zwischenlagers für die hochradioaktiven AVR-Brennelement-Kugeln (AVR – Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) überlassen hatte und diese Überlassung des Grundstücks im November 2018 schließlich zurücknahm, nachdem die JEN erfolgreich Voruntersuchungen und ein Bodengutachten vorgelegt hatte, in denen gezeigt werden konnte, dass bislang fehlende Nachweise in Sachen Erdbebensicherheit erbracht werden könnten und damit die Möglichkeit zum Neubau eines Zwischenlagers vor Ort in Jülich statt riskanter Atomtransporte in die USA oder nach Ahaus deutlich verbessert würde (http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzberichte/DE/Kurzbericht_26_Sitzung_19.02.2019.html;jsessionid=694D632A50B9D36)

Dse4Zdebel

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