Atommülllager-Suche ohne Geo-Daten? Fehlende Transparenz gefährdet gesamten Prozeß
Immer noch fehlt ein unterirdisches Atommülllager für hochradioaktiven Abfall. Jahrzehntelang haben Konzerne und Regierungen aus CDU, FDP und SPD am ungeeigneten Standort Gorleben festgehalten. Per angeblichem Neustart ist ein neues Suchverfahren gestartet worden. Alles soll besser und transparenter werden. Doch schon jetzt gibt es Probleme. Beim notwendigen Geodaten-Gesetz geht es nicht voran.
„Wir sind hochgradig alarmiert. Ohne Geologie-Datengesetz kann kaum Transparenz in der Endlagersuche hergestellt werden. Ohne eine rasche Verabschiedung des Gesetzes droht das Verfahren zu scheitern“, sagte der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel heute im Background des Tagesspiegel. Der Grund: Weil die Daten über den geologischen Untergrund in vielen Fällen Unternehmen gehören, können Behörde diese nach geltendem Recht nicht einfach veröffentlichen, um für BürgerInnen nachvollziehbar zu machen, warum ihre Region weiter erforscht werden soll – nicht. Ein Referentenentwurf liegt zwar seit Monaten vor, aber die Bundesregierung beschäftigt sich nicht damit.
Zdebel sagte außerdem: „Transparenz ist das Fundament der Standortsuche. Dieses Versprechen muss von Anfang an eingelöst werden. Andernfalls wird es schwer, die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen.“
- Transparenz bei der Atommüll-Endlager-Suche: Entwurf Geodaten-Gesetz liegt endlich vor
- Das Nationale Begleitgremium (NBG) zu den Geodaten und hier die Berichte und Dokumente einer NBG-Tagung zu dem Thema im Frühjahr 2019
- Atommüll und die Suche nach einem sicheren Ort: Fachgespräch: Hochradioaktive Atommülllagerung – Gorleben oder anderswo
Weiter heißt es mit Blick auf die Äußerungen von Zdebel im Background des Tagesspiegel: „Es muss sichergestellt werden, dass alle Daten, die in der Endlagersuche Verwendung finden, veröffentlicht werden“, sagte Zdebel. Ähnlich wie das Nationale Begleitgremium fordert er eine Beweislastumkehr für die Veröffentlichung von Daten: Im Gesetz solle festgeschrieben werden, dass BGE und Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit nur über mögliche Ausnahmen von einer öffentlichen Bereitstellung entscheiden – alle weiteren verwendeten Daten sollten veröffentlicht werden.“
Der Autor Matthias Jauch schreibt in dem Background-Artikel unter dem Titel „Zermürbendes Warten aufs Geodatengesetz“ auch darüber, dass in anderen Staaten der Umgang mit solchen Geodaten „handhabbaer“ gestaltet ist und deutlich kürzere Fristen für eine Veröffentlichung der Daten gelten, also jetzt in Deutschland vorgesehen ist.