Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

und heute war da ….*

Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Atommüll-Endlager-Filz? Michael Sailer, langjähriger Geschäftsführer des Öko-Instituts und Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ist laut BMU „fachlich intensiv“ an der Entwicklung von Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im BMU beteiligt. Nun wurde außerdem bekannt, dass Sailer seit Juli obendrein per Vertrag hochdotierter Berater bei der zum Geschäftsbereich des BMU gehörenden Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE, Auftragsvergabe PDF) ist, die für die spätere Anwendung dieser Verordnungen zuständig ist. „Das hat mehr als nur ein Gschmäckle und wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für einen Gorleben-Ersatz“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest und hat bereits in der letzten Woche eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er Aufklärung über diesen Vorgang fordert und nach weiteren ähnlichen Vorfällen in den letzten Jahren fragt.

Die Schriftliche Frage im Wortlaut:

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung  befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?

* Der Autor ist Mitarbeiter bei dem hier genannten MdB Hubertus Zdebel

Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Atommüll-Endlager-Filz? Michael Sailer, langjähriger Geschäftsführer des Öko-Instituts und Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ist laut BMU „fachlich intensiv“ an der Entwicklung von Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im BMU beteiligt. Nun wurde außerdem bekannt, dass Sailer seit Juli obendrein per Vertrag hochdotierter Berater bei der zum Geschäftsbereich des BMU gehörenden Bundesgesellschaft für Endlager mbH (BGE, Auftragsvergabe PDF) ist, die für die spätere Anwendung dieser Verordnungen zuständig ist. „Das hat mehr als nur ein Gschmäckle und wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für einen Gorleben-Ersatz“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest und hat bereits in der letzten Woche eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er Aufklärung über diesen Vorgang fordert und nach weiteren ähnliche Vorfällen in den letzten Jahren fragt.

Die Schriftliche Frage im Wortlaut:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung  befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?

Nachgefragt: Kenntnisse der Bundesregierung über Entwicklung eines Mini-Atomreaktors und neuem Uranbrennstoff durch URENCO

Das zu einem Drittel im Besitz der deutschen Atomkonzerne E.on und RWE befindliche Uran-Unternehmen URENCO entwickelt einen als Uran-Batterie bezeichneten neuen Atomreaktor und will außerdem deutlich höher angereichertes Uran herstellen. Weil die URENCO technisch atomwaffenfähiges Uran erzeugen könnte, unterliegt sie nach dem Vertrag von Almelo einer internationalen Kontrolle, an der auch die Bundesregierung direkt beteiligt ist. Pikant ist: Obwohl Deutschland aus der Atomenergie aussteigt, verfügt die URENCO in Gronau weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und versorgt gefährliche Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Jetzt will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Hubertus Zdebel) von der Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage wissen, warum dieser Konzern neuartigen Brennstoff und neue Reaktoren entwickeln darf.
Diese Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 19/13964 (PDF) hat Hubertus Zdebel mit weiteren Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE jetzt auf den Weg gebracht.
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Christine Buchholz, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Tobias Pflüger, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Kenntnisse der Bundesregierung über Entwicklung eines Mini-Atomreaktors und eines neuen Uranbrennstoffs durch URENCO
Das dreistaatliche Uran-Unternehmen URENCO, an dem die deutschen Kon- zerne RWE und E.ON zu einem Drittel beteiligt sind und das im Rahmen des
„Vertrages von Almelo“ zwischen Großbritannien, der Niederlande und der Bundesrepublik der Kontrolle auch der Bundesregierung unterliegt, ist nach ei- genen Darstellungen an der Entwicklung eines auf rund 10 MW ausgelegten Atomreaktors beteiligt, der auch als „Uran-Batterie“ bezeichnet und internatio- nal in die Kategorie sogenannter „Mini- oder Small Modular Reactors“ gezählt wird (vgl. www.u-battery.com/).
Geplant ist offenbar, dass ein Prototyp dieser Uran-Batterie in Kanada im Jahr 2026 in Betrieb gehen soll. Für diesen Reaktor soll der sogenannte „TRISO- Brennstoff“ eingesetzt werden (vgl. www.u-battery.com/), der aus der Verwen- dung zum Beispiel bei Hochtemperaturreaktoren (HTR) bekannt ist.
Außerdem hat URENCO jüngst angekündigt, einen als HALEU (High Assay Low Enriched Uranium) bezeichneten neuartigen Uran-Brennstoff entwickeln zu wollen, der bei einem Anreicherungsgrad von nur knapp unter 20 Prozent des spaltbaren Uran-235 fast atomwaffenfähig sein wird (vgl. https://uren co.com/news/articles/urenco-usa-inc-announces-next-step-haleu-activities).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird derartig höher angerei- cherter Uran-Brennstoff künftig die Proliferationsrisiken weiter erhöhen. Die Bundesregierung ist laut eigenen Aussagen durch den „Gemeinsamen Regie- rungsausschuss“ zur Kontrolle der URENCO, in dem das Vereinigte König- reich, die Niederlande und Deutschland vertreten sind, über diese HALEU- Pläne informiert und hat keine Bedenken formuliert (vgl. Schriftliche Frage Nr. 82 in https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/088/1908806.pdf).
In den Urananreicherungsanlagen der URENCO kann rein technisch das spalt- bare Uran-235 auch auf einen Anreicherungsgrad gebracht werden, der für Atomwaffen tauglich ist. Aus diesem Grund unterliegen die Aktivitäten der URENCO dem von Großbritannien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrag von Almelo und dem Atomwaffensperrver- trag und damit verbunden Kontrollen durch Euratom und der IAEA (vgl. www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ urenco_gutachten_wolfgang_ewer_bf.pdf).
Die Atomkonzerne RWE und E.ON halten gemeinsam ein Drittel an der URENCO. Zu URENCO gehören neben der Urananreicherung in Gronau auch entsprechende Anlagen in Capenhurst (GB), in Almelo (NL) sowie in New Me- xico (USA) (siehe auch im Folgenden: https://de.wikipedia.org/wiki/Urenco).
Für die Entwicklung, den Bau und Betrieb der Zentrifugen, die für die Uranan- reicherung genutzt werden, ist die Enrichment Technology Company (ETC) zu- ständig, die gemeinsam zu je 50 Prozent von URENCO und der französischen AREVA betrieben wird.
Die URENCO versorgt mit ihren insgesamt vier Uranfabriken weltweit Atom- kraftwerke bzw. deren Betreiberinnen und Betreiber mit angereicherten Uran- Brennstoff, der in weiteren Schritten zu Brennelementen verarbeitet wird.
 
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen über die wesentlichen (geplanten) technischen Merkmale bei der Entwicklung einer Uran-Batterie durch die URENCO besitzt die Bundesregierung?
2. Welche Anwendungen bzw. Einsatzmöglichkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche nukleare Uran-Batterie angestrebt und wie bewertet die Bundesregierung diese Szenarien?
3. Welche Standorte der URENCO und  welche Unternehmensgliederungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung dieser Uran- Batterie beteiligt und welche konkreten Arbeiten im Rahmen der Entwick- lung sind an bundesdeutschen Standorten der URENCO verortet?
4. Welche weiteren Partnerinnen und Partner sind nach Kenntnis der Bundes- regierung an der Seite der URENCO an der Entwicklung dieser Uran- Batterie mit jeweils welchen Aufgabenschwerpunkten außerdem beteiligt?
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Entwick- lungskosten dieser Uran-Batterie bis zur geplanten Inbetriebnahme eines Prototypen insgesamt und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von URENCO daran?
6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung dieser Uran-Batterie in irgendeiner Weise öffentliche Gelder (Forschung oder an- dere) seitens der EU, der an URENCO beteiligten Staaten, den USA oder Kanada gezahlt und wenn ja von wem, für was und in welcher Höhe?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung der Uran-Batterie in technischer Sicht die wesentlichen Herausforderungen so- wohl hinsichtlich der eingesetzten Materialien, der Reaktortechnik sowie des erforderlichen Kernbrennstoffs?
8. Ist es nach Kenntnissen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der der- zeitigen Entwicklungsarbeiten wahrscheinlich, dass 2026 ein Prototyp ei- ner solchen Uran-Batterie in Betrieb geht?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Frage- steller, dass die Entwicklung und der spätere Einsatz derartiger Mini- bzw. Small Modular Reaktoren sowohl die nuklearen Risiken hinsichtlich von Umweltkatastrophen als auch hinsichtlich des militärischen Missbrauchs weiter erhöhen (bitte begründen)?

  1. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Entwicklung von Mini- Small Modular Reaktoren verbundenen Risiken hinsichtlich der nuklearen Umweltgefährdungen und der Weiterverbreitung?

 

  1. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Kontrolle über den Vertrag von Almelo darauf hingewirkt, dass die URENCO die Entwicklung einer sol- chen Uran-Batterie nicht betreibt, und wenn nein, aus welchen Gründen ist das nicht erfolgt?
  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken hinsichtlich der Dual-Use- Problematik, also dass derartige Nuklear-Technik sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden kann?
  3. In welcher Weise und wann ist in den Kontrollgremien im Rahmen des Vertrags von Almelo über die Absichten und Pläne der URENCO zur Ent- wicklung der Uran-Batterie informiert worden?
  4. Hat die Bundesregierung innerhalb der Kontrollgremien im Rahmen des Vertrags von Almelo ein Veto gegen die URENCO-Pläne zur Entwicklung dieser neuen Reaktortechnik mit dem Ziel einer nuklearen Stromerzeugung eingelegt, und wenn nein, aus welchen Gründen ist das nicht erfolgt?
  5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO interne Untersu- chungen, wie ein wirtschaftlicher Einsatz einer solchen Uran-Batterie aus- sehen könnte (Kosten für Entwicklung, Betrieb, Entsorgung, Strom- und Wärmepreise ) und welches Marktvolumen eine solche Technologie ha- ben könnte? Wenn ja, was sind das für Untersuchungen und was sind die wesentlichen Eckdaten?
  1. Welche wesentlichen Merkmale hinsichtlich der Konstruktion der Brenn- elemente und des eingesetzten Kernbrennstoffs besitzt der für die Uran- Batterie vorgesehene „TRISO“-Kernbrennstoff nach Kenntnis der Bundes- regierung gegenüber herkömmlichen Uran-Brennelementen für Druckwas- serreaktoren und wo kann dieser Brennstoff derzeit von wem hergestellt werden?
  2. Welche Anreicherungen des spaltbaren Uran 235 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in TRISO-Brennstoff gegenüber denen in herkömmlichen Uran-Brennelementen für Druckwasserreaktoren und wenn diese Anreiche- rungen höher sind: welche Anreicherungen für welche Verwendungszwe- cke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
  3. Welche Proliferationsrisiken und sonstige Risiken bestehen nach Kenntnis Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Her- stellung, dem Einsatz und der späteren Lagerung dieses TRISO- Brennstoffes?
  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass die an URENCO betei- ligten deutschen Unternehmen ON und RWE eigene wirtschaftliche Ab- sichten mit einem späteren Einsatz der Uran-Batterie verfolgen?
  5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Absichten Planungen der URENCO zur Herstellung von HALEU-Brennstoff?
  6. Welche technischen Anwendungen und Einsatzgebiete sollen nach Kennt- nis der Bundesregierung mit derartig höher angereichertem HALEU- Brennstoff umgesetzt eröffnet werden?
  7. Welche planerischen und technischen Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Anreicherungsanlagen der URENCO konkret erfolgen, um HALEU herzustellen?
  8. Wann soll bei URENCO nach Kenntnis der Bundesregierung wo genau mit der Herstellung von HALEU begonnen werden, welche Jahresmengen sind vorgesehen und wann wird die erste Marge dieses HALEU für welchen konkreten Einsatzzweck hergestellt sein?
  1. In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Standorte oder Personal an einer solchen Entwicklung und Herstellung von HALEU-Brennstoff beteiligt und würden die Zentrifugen zur Herstellung dieses Brennstoffs in Deutschland gefertigt?
  2. Welche Risiken und sonstigen Herausforderungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Entwicklung und dem Einsatz dieses HALEU-Brennstoffes verbunden und welche Proliferationsrisiken sieht die Bundesregierung?
  3. Hat sich die Bundesregierung im „Gemeinsamen Ausschuss“ über die URENCO gegen die Entwicklung eines solchen Brennstoffes ausgespro- chen und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. September 2019
 
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Atommüll: Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der aus der ASSE zurückgeholten Abfälle

Der Atommüll im vermeintlichen Endlager in der ASSE II soll geborgen werden, weil das Lager einzustürzen und abzusaufen droht. Ein entsprechendes Gesetz ist in einem recht breiten Konsens  im Bundestag verabschiedet worden. Dennoch gab und gibt es Stimmen, die dafür plädierten, den Atommüll untertage zu belassen, technische Maßnahmen einzubauen, die eine Ausbreitung der Radioaktivität im Falle des Absaufens begrenzen (sollen), statt die Risiken der Strahlenbelastung durch die Rückholung in der Gegenwart in Kauf zu nehmen. Geregelt wurde mit der sogenannten Lex ASSE auch eine institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Beteiligt daran sind neben Betreibern, Behörden von Bund, Land und Kommunen auch die Öffentlichkeit in Form von Bürgerinitiativen und auch unabhängige Wissenschaftler. Diese Wissenschaftler bilden die sogenannte Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO) (dort Angaben zur bisherigen und zur aktuellen Besetzung und einige kritische Anmerkungen, siehe außerdem hier) hat an vielen Stellen zu Problemen und Konzepten Stellung genommen. Die AGO? Das sind „Sachverständige der Begleitgruppe Asse-II des Landkreises Wolfenbüttel“. Im Januar legte dieses Gremium von (unabhängigen) Wissenschaftlern ein Papier unter dem Titel „Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten Asse-Abfälle“ (PDF) vor. Der Anlass: Behörden und Betreiber legten Planungen für erforderliche Anlagen auf Eis. Als Grund kann vermutet werden, dass ein Teil der örtlichen Initiativen ein nach einer erfolgreichen Rückholung notwendiges Zwischenlager und eine erforderliche Konditionierungsanlage am Standort ASSE infrage stellt. Stattdessen, so die lauter werdende Forderung, könnten solche Anlagen doch – verbunden mit Atomtransporten – auch anderswo, weit ab von der ASSE errichtet und betrieben werden. Ein weiterer Grund für die quasi Planungseinstellung könnte ein Zusammenhang mit dem vom BMU propagierten „Bereitstellungslager Konrad“ sein.

Weitere Stellungnahmen der AGO, die sich mit grundlegenden Fragen zum Vorgehen um die Probleme bei der Rückholung der ASSE-Atomabfälle befassen, sind auch die folgenden (alle PDF):

UmweltFAIRaendern dokumentiert aus der oben genannten Stellungnahme im Folgenden:

8. Zusammenfassung und Fazit der AGO

Die AGO begrüßt, dass die BGE mittlerweile dabei ist, die Vorgehensweise zur Festlegung des Zwischenlagerstandortes zu überprüfen. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass diese Überprüfung zu einer Verzögerung der weiteren Planungsschritte führt.

Rechtlich ist es zunächst theoretisch möglich, nur die Zwischenlagerung oder aber die Konditionierung plus Zwischenlagerung der rückgeholten Asse-Abfälle sowohl am Asse-nahen Standort als auch an einem Asse-fernen Standort durchzuführen.

Die AGO weist darauf hin, dass die Abkehr von der in der Region ursprünglich weit verbreiteten Position, Pufferlager und Konditionierung vor Ort zu errichten und die Ermittlung des Zwischenlagerstandortes durch einen Kriterien gesteuerten Vergleich zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Standorten vorzunehmen, zu Schwierigkeiten führen kann. Denn die Forderung nach Zwischenlagerung oder Konditionierung plus Zwischenlagerung an anderen Standorten hätte eine bundesweite Bedeutung und könnte Auswirkungen auf die nach Atomgesetz vorgeschriebene Rückholung der Asse-Abfälle haben.

Bezüglich der Umgangsschritte für die Asse-Abfälle ist festzuhalten, dass am Asse-Standort in jedem Fall ein Puffer-/Bereitstellungslager und eine Anlage zur Charakterisierung der Asse-Abfälle erforderlich sind.

Würden die Konditionierungsanlage und das Zwischenlager am Standort Asse realisiert, dann wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der notwendigen Umgangsschritte am geringsten. Bei Konditionierung und Zwischenlagerung am gleichen Asse-fernen Standort wären ebenfalls der Neubau beider Anlagen notwendig und der Genehmigungsaufwand sowie die Zahl der Umgangsschritte insgesamt größer. Bei Asse-ferner Konditionierung in einer bestehenden Anlage wäre die Zwischenlagerung an einem dritten Standort erforderlich. In diesem Fall wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der Umgangsschritte am größten.

Daher ist nach Meinung der AGO ein Asse-naher Standort für die Konditionierungsanlage sinnvoll. Durch die geringere Zahl von Umgangsschritten wären die Strahlenbelastungen für Personal und Bevölkerung, die Störfallrisiken und die Risiken für eine Verzögerung der Rückholung durch eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende (Asse-ferne) Konditionierungsanlage am geringsten. Unabhängig vom Standort müssen für die Asse-Abfälle neue Zwischenlagerkapazitäten genehmigt und errichtet sowie Konditionierungsverfahren zugelassen bzw. neu genehmigt und entsprechende Anlagen errichtet werden.

Um Verzögerungen für die Rückholung zu vermeiden, sollte mit der Asse-nahen Standortauswahl für das Pufferlager, die Anlage zur Charakterisierung und Umladung der rückgeholten Abfälle, die Konditionierungsanlage sowie des Zwischenlagers auf Grundlage des Kriterienkatalogs zügig begonnen werden. Ebenso zügig sollte mit der Suche nach mindestens zwei geeignet erscheinenden Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager begonnen werden.

Nach Identifizierung der Asse-fernen Standorte sollte ein Vergleich mit dem Asse-nahen Zwischenlagerstandort auf Grundlage des Kriterienkatalogs erfolgen. Danach sollten die Planungen und Genehmigungen der erforderlichen Transporte und Anlagenteile (Puffer- Konditionierungs- und Bereitstellungslager) für den festgelegten Standort erfolgen.

Die umgehende Kategorisierung der zu erwartenden Abfälle und die sofortige Aufnahme von systematischen Untersuchungen zu Konditionierungsmethoden sind nach Meinung der AGO sinnvoll.

Schließlich empfiehlt die AGO den sofortigen Beginn der Vorbereitungen zur Planung der Konditionierungsanlage am Asse-nahen Standort. Sollten Ausschlusskriterien des Kriterienkatalogs gegen einen Asse-nahen Standort der Anlage sprechen, empfiehlt die AGO den Bau der Konditionierungsanlage am gleichen Standort, an dem das Zwischenlager errichtet wird.

„Bayern steht in der Verantwortung ein Atommülllager zu suchen und diese Suche muss transparent und offen erfolgen!“

Mit einem klaren Statement zur Verantwortung Bayerns, ein dauerhaftes, möglichst sicheres unterirdisches Lager für hochradioaktiven Atommüll zu finden, hat sich der BUND Naturschutz (BN) vor wenigen Tagen geäußert. Damit geht er nicht nur mit der Staatsregierung in Widerspruch, die Bayern im Koalitionsvertrag schon mal als ungeeignet darstellt. Der BN erinnert auch noch mal an die Mängel der gesetzlichen Regelungen für die Standortsuche aus Sicht betroffener Bürger*Innen und an die Defizite im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle, die auch im Idealfall länger dauern wird, als ein „Endlager“ zur Verfügung stehen könnte. Außerdem kündigt der Umweltverband einen Workshop an: „Zwischen Boykott und Beteiligung – Suche nach einem Atommüll-Lager“ (PDF) findet am 27. Oktober in Ulm statt. Einen guten Überblick über das Suchverfahren nach dem Standortauswahlgesetz und die Kritik des BUND am Gesetz und am Verfahren gibt es auf der Homepage „Atommüll-Lager-Suche„.

Dokumentation der PM des BUND Naturschutz Bayern: Bayern steht in der Verantwortung ein Atommülllager zu suchen und diese Suche muss transparent und offen erfolgen!

Ministerpräsident Markus Söder stellte im Sommer 2019 das Standortauswahlgesetz von 2017 in Frage: „In Bayern macht ein Atommülllager keinen Sinn“! Doch die Ergebnisse der geologischen Voruntersuchungen werden erst 2020 vorliegen!

Der BUND Naturschutz befürwortet eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche in Bayern in geeigneten Gesteinsarten wie Ton, Kristallin und Salz, aber kritisiert massiv die aktuelle Art und Weise des Vorgehens.

„Die Erben des Atomstaates Bayern stehen in der Verantwortung, denn ein großer Teil des deutschen Atommülls wurde und wird in Bayern produziert. Die Bayerische Staatsregierung muss sich der Suche nach einem möglichst sicheren Lager für ihren tödlichen Atommüll konstruktiv anschließen! Dass Ministerpräsident Söder sich hier nun aus der Verantwortung davonstehlen will, ist aus unserer Sicht völlig unakzeptabel“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„BUND Naturschutz in Bayern und BUND Baden-Württemberg stellen sich der großen Aufgabe einer öffentlichen Diskussion des Problems. Wir laden zu einem Workshop am 27.10.2019 nach Ulm ein. Die Situation ist zutiefst erschütternd. Wir haben immer vor den tödlichen Gefahren der Atomenergie gewarnt. Die Bayerische Staatsregierung hat diese immer wieder in unverantwortlicher Art und Weise verharmlost. Und nun müssen wir Atomenergiegegner die konstruktive Diskussion über die möglichst sichere Lagerung des Atommülls geradezu erzwingen. Das ist doch geradezu Staatsversagen in Bayern!“ so Edo Günther, Sprecher des bundesweiten BUND Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz.

Für Atomkraftwerk Gundremmingen Block C bei Günzburg hatte der BUND Naturschutz in einer Petition in 2017 technische Sicherheitsmängel dargelegt, die ein sofortiges Abschalten Ende 2017 begründet hätten. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag hatten dies abgelehnt und lassen dort weiterhin bis Ende 2021 tödlichen Atommüll produzieren. Aus Sicht des BUND Naturschutz völlig unverantwortlich!

Atomkraftwerk Isar 2 bei Landshut hätte nach dem Atomgesetz von 2001 circa Mitte 2020 abgeschaltet werden müssen. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich in 2018 aktiv für einen Strommengen-Deal eingesetzt, damit dieses Atomkraftwerk noch bis Ende 2022 tödlichen Atommüll produzieren kann. Aus Sicht des BUND Naturschutz völlig unverantwortlich!

In seiner Sitzung vom 13. Juli hat sich der Landesbeirat des BUND Naturschutz, als höchstes Entscheidungsgremium des Verbandes zwischen seinen Landesdelegiertenversammlungen, intensiv mit den Fragen der Atommülllagersuche auseinandergesetzt. Klaus Brunsmeier, im Vorstand des Bundesverbandes BUND und Mitglied im vom Bundestag eingesetzten Nationalen Begleitgremium, berichtete zum aktuellen Stand der Atommülllagersuche. Trotz berechtigter Kritik am aktuellen Standortsuchgesetz fordern der BUND und sein Landesverband BUND Naturschutz in Bayern e.V. die Unterstützung eines partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens zur vergleichenden Suche eines Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Atommülllager in Deutschland – und dies auch in Bayern!“

Anlage 1

Kritische Fragen des Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland  (BUND) zur Verbesserung des Suchprozesses gemäß „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“ (Standortauswahlgesetz – StandAG)

•    Es bleibt weiterhin unklar, unter welchen Bedingungen der hochradioaktive Müll bis zur Einlagerung in ein tiefengeologisches Lager möglichst sicher zwischengelagert werden kann.
•    Gleiches gilt für die Frage was mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll passiert (zum Beispiel Atommüll aus dem Lager Asse, aus der Urananreicherung, aus dem Abriss vom Atomkraftwerken). Der BUND fordert hier Klarheit und ein eigenes Suchverfahren.
•    Der BUND fordert eine Festschreibung des Atomausstieges im Grundgesetz und damit eine endgültige Beendigung des Atomzeitalters in Deutschland.

Suchprozess – Phase 1:

Eingrenzung der Teilgebiete und Standorte für die übertägige Erkundung

Schritt 1: Eingrenzung der Teilgebiete

•    Der bisherige geringe Kenntnisstand über geologische Eigenschaften einiger Regionen Deutschlands im Vergleich mit dem jahrelang „untersuchten“ Standort Gorleben färbt die „weiße Landkarte“ mit dunklen Flecken vor.
•    Der BUND geht davon aus, dass der politisch motivierte und wissenschaftlich nicht haltbare Standort Gorleben an dieser Stelle aus dem Verfahren ausscheidet und nicht im Zwischenbericht wiederauftaucht.
•    Die Veröffentlichung geologischer Daten, als Grundlage der Auswahl von Regionen, könnte am Eigentumsrecht scheitern. Der BUND fordert Transparenz und eine gesetzliche Regelung (Geodatengesetz).
•    Laut Gesetz darf kein Standort allein auf Grund fehlender Daten ausgeschlossen werden und gegebenenfalls muss es Nachprüfungen geben. Der BUND fordert hier Umsetzung.
•    Das neue Suchverfahren sollte frühzeitig Öffentlichkeit und Betroffene einbinden. Reine Informationsveranstaltungen sind unzureichend. Ein echter Dialog und Mitsprache fehlen.

Schritt 2: Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen

•    Erst in diesem Verfahrensschritt soll ein Gremium zur regionalen „Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesetzt werden. Dies könnte bedeuten, dass dann unter Zeitnot und ohne Mitbestimmungsrechte deutschlandweit Betroffene den Zwischenbericht kommentieren sollen?
•    Schon jetzt zeigt sich leider, dass Vertreter der Politik Gebietsschutz durchsetzen wollen. Der BUND fordert, dass alle in Frage kommenden Gesteinsformen in allen Bundesländern Teil der Untersuchung bleiben müssen.

Schritt 3: Auswahl von Standorten zur übertägigen Erkundung

•    Nach Abschluss der ersten Phase besteht bis dato keine Möglichkeit das bisherige Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Der BUND fordert, dass nach jeder Phase Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, um Betroffenen sofort zu ermöglichen, ihre Rechte geltend zu machen.
•    Regionalkonferenzen sollen die erste Anlaufstelle für die Betroffenen bieten. Bis dato ist noch wenig über dieses Gremium bekannt. Um Betroffenen in den Regionalkonferenzen eine Stimme zu geben, fordert der BUND eine ernstgemeinte und umfangreiche Beteiligung.
•    Der „Rat der Regionen“ verfügt über kein gesetzlich festgeschriebenes Nachprüfrecht. Der BUND fordert dies.

Suchprozess Phase 2:

Standorte für die untertägige Erkundung werden ausgewählt

•    Der Standort Gorleben kann weiterhin Teil des Auswahlverfahrens bleiben. Der BUND stellt fest, dass in einem fairen Verfahren Gorleben nicht mehr Teil der übertägig zu erkundenden Standorte sein kann.
•    Das Verfahren geht in Phase 2 in die entscheidende Phase. Politische Frage: Gilt der Atomausstieg noch? Der BUND fordert die Absicherung des Atomausstiegs im Grundgesetz!
•    Werden die Regionalkonferenzen als zentrales Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung ernst genommen – oder haben sie keine Rechte das Verfahren wirklich zu beeinflussen?
•    Der Bundestag entscheidet letztendlich über die untertägig zu erkundenden Standorte. Damit ist die Entscheidung an die politischen Mehrheitsverhältnisse gekoppelt. Es besteht die Gefahr einer politischen Einflussnahme auf die Entscheidung. Welchen Einfluss hat das vorangegangene Verfahren?

Suchprozess Phase 3:

Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird ausgewählt

•    Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, am ausgewählten Standort vor der endgültigen Genehmigung des Endlagers ein „Eingangslager“ für mindestens 500 Castoren zu bauen?
•    Unklar ist weiterhin ob der schwach- und mittelradioaktive Atommüll am gleichen Standort gelagert werden soll. Der BUND fordert Klarheit und fordert ein eigenes Suchverfahren für diesen schwach- und mittelradioaktiven Atommüll.

BUND Naturschutz in Bayern e. V.
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg
Fax. +49 911 869568
Tel. +49 911 8187826

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