Atommüll-Lager-Suche: BUND fordert Moratorium

Atommüll-Lager-Suche: BUND fordert Moratorium

Der Umweltverband BUND fordert eine Unterbrechung des Verfahrens zur Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der bisherige Fahrplan, nach dem ein für die Öffentlichkeitsbeteiligung erster bedeutsamer “Zwischenbericht Teilgebiete” Ende September 2020 vorgelegt werden sollte, sei aufgrund von Verzögerungen, verstärkt durch die Corona-Krise, nicht mehr einzuhalten. In einem Offenen Brief (siehe unten) an das zuständige “Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung” (BASE) und die “Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH” verweist der BUND zur Begründung unter anderem darauf, dass für die Transparenz und Partizipation unbedingt notwendige gesetzliche Grundlagen (Geologiedatengesetz) wegen der Corona-Pandemie nicht mehr rechtzeitig verabschiedet wurden. Auch andere Defizite hätten schon vor der Krise eine solche Verschiebung nahegelegt, argumentiert der BUND.

Umweltverändern dokumentiert die PM des BUND vom 9. April 2020:

Im Zuge der Corona-Krise wurden einschneidende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge vorgenommen, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, steht doch das Wohlergehen der Bevölkerung an vorderster Stelle. Eben dieses Wohlergehen leitet den BUND auch in seiner kritischen Auseinandersetzung mit Atomkraft. Durch die Corona-Pandemie konnten für die Atommüll-Lager-Suche wichtige, rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz nicht verabschiedet werden. Auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch die Kontaktsperre zurzeit nicht möglich. Für das Suchverfahren sind Transparenz und wirksame Beteiligung unumgänglich. Deshalb fordert der BUND in einem offenen Brief an die zuständigen Stellen ein Aussetzen der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll.

„Die Corona-Krise ist sozial und wirtschaftlich eine enorme Herausforderung. Wir sollten ihr adäquat begegnen“, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND in dem Brief an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). „Sie darf aber kein Anlass sein, die notwendige Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Atommülllager-Suche zu konterkarieren. Ein Moratorium ist daher dringend geboten.“

Beim Neustart der Endlagersuche für den hochradioaktiven Atommüll hatten sich alle Beteiligten im Standortauswahlgesetz auf hohe Anforderungen nicht nur für geologische und technische Kriterien, sondern auch hinsichtlich der Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung geeinigt und gesetzlich festgeschrieben. Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz beim BUND, sagt hierzu: „Aus Sicht des BUND sind unter den jetzigen Bedingungen die gesetzlich festgelegten Vorrausetzungen des Standortauswahlgesetzes* nicht gegeben. Auch fehlen wichtige rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz. Damit sind zentrale Voraussetzungen für eine partizipative, transparente und nachvollziehbare Suche nicht gegeben.“

Konkret fordert der BUND ein Moratorium für den Suchprozess und die Verschiebung der Veröffentlichung des für 2020 angekündigten Zwischenberichts mindestens in das Jahr 2021. Der Verband appelliert an alle Beteiligten im Verfahren eine solche Entscheidung zu ermöglichen. Bandt abschließend: „Wir hinterlassen den uns folgenden Generationen Atommüll, der eine Million Jahre verwahrt werden muss. Deshalb muss es für alle Beteiligten jetzt darum gehen, diesen Prozess der Atommüll-Lager-Suche im Einklang mit den Menschen zu gestalten. Nur mit einem Moratorium kann sichergestellt werden, dass für alle die Suche transparent und nachvollziehbar gemacht wird.“

Hinweis zur gesetzlichen Grundlage:

* Standortauswahlgesetz (StandAG) §1 Satz 2: Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden.

Den offenen Brief zum Moratorium finden Sie unter: www.bund.net/moratorium-atommuell-lager-suche

Dirk Seifert