Atomforschungsreaktor Garching illegal – BUND klagt auf Stilllegung

Atomforschungsreaktor Garching illegal – BUND klagt auf Stilllegung

Trotz aller Fristüberschreitungen duldet die bayerische Staatsregierung bis heute, dass der Atomforschungsreaktor in München-Garching weiterhin mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran betrieben werden darf. Ein Gutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm hatte diese eklatanten Missstände aufgezeigt. Das Gutachten war Mitte 2019 veröffentlicht worden, doch sowohl die bayerische Staatsregierung als auch das Bundesumweltministerium lehnten bislang eine Stilllegung des Reaktors ab. Jetzt hat der BUND Naturschutz in Bayern eine Klage gegen illegalen Weiterbetrieb des Forschungsreaktors FRM II auf den Weg gebracht.

Dokumentenation 1: BUND Naturschutz reicht Klage gegen illegalen Weiterbetrieb seit Ende 2018 des Forschungsreaktors München II ein

Der Betrieb der Anlage durch die Technische Universität München ist spätestens seit Ende 2018 illegal, da er gegen Kernauflagen der Genehmigung von 2003 verstößt. Das ist das Ergebnis eines juristischen Gutachtens der Berliner Juristin Dr. Cornelia Ziehm. Dieses hat der BUND Naturschutz zusammen mit Bürger gegen Atomreaktor Garching e. V., Umweltinstitut München e. V. und Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II in Garching in Auftrag gegeben.

„Wir verfolgen den Rechtsverstoß der Technische Universität München (TUM) beim illegalen Betrieb des Forschungsreaktors München II in Garching gegen die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 schon länger. Leider versagt das Staatsministerium für Umwelt hier als Aufsichtsbehörde in Gänze. Wir hatten im Oktober 2019 dort den Antrag gestellt, den weiteren Betrieb des Forschungsreaktors zu untersagen. Die Antwort im April war leider nichtssagend und ging auf unseren Antrag eigentlich gar nicht ein. Daher hat der BN Anfang Mai Klage gegen den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II eingereicht,“ so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Die TU München betreibt den Forschungsreaktor München II in Garching mit einem zwar effektiven, aber leider höchstgefährlichen Brennstoff – mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran 235. Die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 hatte diesen höchstgefährlichen Betriebsstoff gestattet – aber nur bis Ende 2010. Dann, so die Auflage der Genehmigung, müsse umgestellt werden auf einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235. Dieser Termin der Umstellung war dann nochmals bis Ende 2018 verlängert worden.

„Wir haben das Umweltministerium in einer Pressekonferenz im November 2018 aufgefordert, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Leider geschah nichts! Wir haben dann, gemeinsam mit dem BUND Naturschutz und anderen Verbänden, bei der Juristin Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, ein rechtliches Gutachten in 2019 in Auftrag gegeben, das klar darlegt – ab Ende 2018 endet die Genehmigung für den Betrieb mit hochangereichertem Uran 235.
Der Antrag des BUND Naturschutz vom 25. Oktober 2019 beim Umweltministerium, diesen den illegalen Weiterbetrieb zu untersagen, wurde mit Bescheid vom 8. April abgelehnt. In Konsequenz reichte der BUND Naturschutz nun Klage ein, wir unterstützen diese,“ so Karin Wurzbacher, BUND Naturschutz und Mitglied der Bürgerinitiative.

Der BUND Naturschutz hatte in seinem Antrag vom Oktober 2019 argumentiert, dass die Auflagen der Dritten Teilerrichtungsgenehmigung von 2003, bis Ende 2010 hochangereichertes Uran 235 durch einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235 zu ersetzen, spätestens bis Ende der Verlängerung, also 2018, hätten umgesetzt werden müssen durch die TU München, sonst erlösche die Betriebsgenehmigung. In seinem ablehnenden Bescheid argumentierte das Staatsministerium für Umwelt als Aufsichtsbehörde vor allem damit, dass der Betrieb des Forschungsreaktors mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran europa- und völkerrechtlich zulässig sei.

Aus Sicht des BUND Naturschutz beantwortet dies jedoch den Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung nicht. Im Mittelpunkt des Antrags hatte der BUND Naturschutz die Nichtumsetzung der Maßgabe der Umrüstung auf niedriger-angereichertes Uran mit unter 50 Prozent Uran 235 gerügt. Diese Maßgabe der Betriebsgenehmigung von 2003 war auf 2010 befristet und sei auch nicht in der Verlängerung bis 2018 umgesetzt worden. Der Weiterbetrieb, so der BUND Naturschutz, sei somit ab 2019 illegal und zu untersagen durch die Genehmigungsbehörde, hier das bayerische Umweltministerium.

Dokumentation 2: Gutachten zeigt: Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II ist seit 8 Jahren illegal

Der Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird seit dem 1. Januar 2011 unrechtmäßig betrieben. Das bayerische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hätte den Betrieb schon vor Jahren untersagen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das von einem Konsortium aus BUND Naturschutz in Bayern e.V., Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München und den Bürgern gegen den Atomreaktor Garching in Auftrag gegeben wurde.

10.07.2019
Der Garchinger Forschungsreaktor FRM II wird seit 2004 mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der Brennstoff mit einer Anreicherung von bis zu 93 % Uran 235 ist atomwaffenfähig und stellt ein erhebliches Proliferationsrisiko dar. Schon bei der Planung und Inbetriebnahme gab es erhebliche internationale und nationale Proteste gegen diesen Brennstoff, weil er internationale Bemühungen zur Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Atomwaffenmaterial untergräbt. Darum wurde in der Betriebsgenehmigung des FRM II eine Umrüstung auf einen Brennstoff mit einer geringeren Anreicherung (unter 50 Prozent) bis Ende 2010 festgelegt. Diese Frist wurde vom Betreiber nicht eingehalten. Ein späteres Versprechen, die Umrüstung wenigstens bis 2018 durchzuführen, wurde ebenfalls nicht gehalten. Weder Betreiber noch die Aufsichtsbehörden zogen daraus Konsequenzen.

Um endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beauftragten die Organisationen BUND Naturschutz in Bayern, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München und Bürger gegen Atomreaktor Garching die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm. Ihr Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Die Maßgabe zur Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran ist eine wesentliche Inhaltsbestimmung, nicht etwa eine bloße “Nebenbestimmung”, da ohne diese die Genehmigung überhaupt nicht erteilt, sondern versagt worden wäre.
  • Da die Umrüstung nicht erfolgt ist und damit die Inhaltsbestimmung nicht eingehalten wurde und wird, ist der Betrieb des FRM II formell illegal und muss daher von der Aufsichtsbehörde untersagt werden.
  • Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2010 zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland entfaltet keine genehmigungsrechtliche Wirkung und ist daher für die rechtliche Betrachtung nicht relevant.
  • Der Betrieb des FRM II ist somit bereits seit dem 1. Januar 2011 illegal.

Sowohl die Staatsregierung als auch die TU München argumentierten jahrelang in der Öffentlichkeit damit, dass die Umrüstungsauflage nur eine Nebenbestimmung sei, die eben nicht so schnell erfüllt werden könne. Diese Argumentation findet in dem Genehmigungsbescheid aus 2003 keine Grundlage. Die vertiefte juristische Prüfung durch Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm ergab eindeutig, dass die Maßgabe zur Umrüstung eine wesentliche Inhaltsbestimmung ist. In der Begründung der Genehmigung wird mehrfach und explizit deutlich gemacht, dass die Genehmigung ohne diese Maßgabe überhaupt nicht erteilt worden wäre. Ein Betrieb unter Verstoß gegen eine Inhaltsbestimmung einer Genehmigung stellt einen ungenehmigten Betrieb dar. Sollte die Umrüstung, wie die Bayerische Staatsregierung meint, tatsächlich objektiv unmöglich sein, wäre die Genehmigung aus 2003 zudem nichtig.

Die zweite Vereinbarung zur Umrüstung, die 2010 geschlossen wurde und die Umrüstung auf Ende 2018 verschob, hat laut dem Gutachten ebenfalls keine rechtliche Wirkung. Diese Vereinbarung zwischen zwei Ministerien in Berlin und München hat keine Auswirkung auf die Genehmigungssituation beim Garchinger Atomreaktor. Der Garchinger Forschungsreaktor wird aus diesem Grund bereits seit Anfang 2011 widerrechtlich betrieben.

Zu den Details der juristischen Begutachtung siehe bitte beiliegende von uns erstellte Zusammenfassung bzw. das gesamte Gutachten von Frau Dr. Cornelia Ziehm.

Für den BUND Naturschutz in Bayern e.V. erklärte der Landesvorsitzende Richard Mergner: “Wir fordern die Staatsregierung auf, den Garchinger Atom-reaktor umgehend stillzulegen, bis die von der Genehmigung geforderte Umrüstung erfolgt ist. Der Ball liegt eindeutig beim Umweltministerium, das dafür zu sorgen hat, dass hier ein rechtmäßiger Zustand wiederhergestellt wird. Wir appellieren an das Umweltministerium, dies rasch umzusetzen und uns nicht auf den Weg der Verbandsklage zu zwingen, um hier wieder Recht und Ordnung herzustellen.”

Auch die Grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Rosi Steinberger, kündigte an, dass die Grüne Fraktion den illegalen Betrieb des FRM II im Landtag zur Sprache zu bringen wird. “Wir fordern eine rasche Aufklärung, wie es zu diesem unrechtmäßigen Zustand kommen konnte und ich erwarte eine klare und eindeutige Haltung von Umweltminister Glauber und die schnellstmögliche Umsetzung der Umrüstungsbestimmungen aus der Genehmigung.”

Nach Ansicht von Dr. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München bestätigt das Gutachten die Position der Umweltverbände und der Friedensbewegung: “Jetzt haben wir Schwarz auf Weiß, dass der Betrieb des FRM II mit waffenfähigem Brennstoff tatsächlich illegal ist. Die Umrüstung ist ein wichtiger Schritt, um den Markt für atomwaffenfähiges Material auszutrocknen.”

Für Karin Wurzbacher, die in Vertretung der Bürgerinitiative Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V. spricht, sind diese Vorgänge ein weiterer Beleg für die Politik der Reaktorbetreiber, die seit Jahrzehnten nach dem Prinzip “Tricksen und Täuschen” funktioniert. “In der langen Reihe von undichten Abwasserkanälen, angeblich massenhaften Krebstherapien, Korrosionsproblemen in der Anlage, verschwiegenen Transportproblemen, u.v.a.m. passt es in das Bild, dass man die Bürgerinnen und Bürger nun auch noch mit einer falschen rechtlichen Darstellung an der Nase herumgeführt hat.”

Alle vier Organisationen bekräftigten die Forderung, dass das Bayerische Umweltministerium umgehend handeln müsse, und je nach rechtlicher Beurteilung,

a) wenn die geforderte Umrüstung objektiv nicht möglich wäre, die Genehmigung für nichtig erklären müsse oder

b) wenn die geforderte Umrüstung zwar möglich wäre aber nicht umgesetzt wurde, den weiteren Betrieb zu untersagen.

Diese Forderungen richten sich ebenso an die Bundesaufsicht des Bundesumweltministeriums (BMU), da diese über den Vollzug des Atomrechts in den Ländern wacht. Das Bündnis erwartet eine schnelle Reaktion der Aufsichtsbehörden, damit nicht erst der Rechtsweg beschritten werden muss, um die Umrüstung mit neun Jahren Verspätung endlich durchzusetzen.

Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
Tel. 09 11-81878-17 oder 0151-5048-9963

Dirk Seifert