Atommüll-Lager-Suche: Auch DIE LINKE hält Moratorium für erforderlich

Nach dem BUND fordert jetzt auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) ein Moratorium bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Spätestens Ende September, so der bisherige Plan, will die Bundesgesellschaft den ersten wichtigen Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegen. Der wird erheblich auf geologischen Daten basieren, von denen derzeit aufgrund fehlender Rechtsgrundlage einige nicht veröffentlichbar wären. Das dazu notwendige Geodaten-Gesetz ist von der Bundesregierung viel zu spät in den Bundestag eingebracht worden. Bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuss Anfang März hatte sich erheblicher Änderungsbedarf herausgestellt. Im Zuge der Corona-Krise ist dann die weitere Beratung bislang nicht mehr möglich gewesen. Der Tagesspiegel-Background berichtet zwar heute mit Bezug auf die BGE, dass möglicherweise am 23. und 24. April der Bundestag und dann am 15. Mai der Bundesrat weiter beraten sollen. Doch schon vor der Corona-Krise hatte es aber auch wegen anderer Mängel Forderungen nach einem Moratorium gegeben. Zdebel stellt fest: „Damit fehlen gravierende gesetzliche Grundlagen für die vom Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus resultierende Defizite dürfen jetzt nicht zu lasten betroffener Bürger*innen gehen. Deshalb muss jetzt ein Moratorium kommen.“ Außerdem führt er an: „Ich denke, die Menschen hätten kein Verständnis, wenn sie angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise auch noch auf mangelhafter Grundlage mit der Atommüll-Problematik konfrontiert würden. Für das Sucherverfahren wäre daher ein Moratorium sinnvoll und angemessen.“ (*)

(*) Der Autor dieses Beitrages ist wiss. Mitarbeiter im Büro des MdB Hubertus Zdebel

Atommüll-Lager-Suche: BUND fordert Moratorium

Der Umweltverband BUND fordert eine Unterbrechung des Verfahrens zur Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der bisherige Fahrplan, nach dem ein für die Öffentlichkeitsbeteiligung erster bedeutsamer „Zwischenbericht Teilgebiete“ Ende September 2020 vorgelegt werden sollte, sei aufgrund von Verzögerungen, verstärkt durch die Corona-Krise, nicht mehr einzuhalten. In einem Offenen Brief (siehe unten) an das zuständige „Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung“ (BASE) und die „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ verweist der BUND zur Begründung unter anderem darauf, dass für die Transparenz und Partizipation unbedingt notwendige gesetzliche Grundlagen (Geologiedatengesetz) wegen der Corona-Pandemie nicht mehr rechtzeitig verabschiedet wurden. Auch andere Defizite hätten schon vor der Krise eine solche Verschiebung nahegelegt, argumentiert der BUND.

Umweltverändern dokumentiert die PM des BUND vom 9. April 2020:

Im Zuge der Corona-Krise wurden einschneidende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge vorgenommen, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, steht doch das Wohlergehen der Bevölkerung an vorderster Stelle. Eben dieses Wohlergehen leitet den BUND auch in seiner kritischen Auseinandersetzung mit Atomkraft. Durch die Corona-Pandemie konnten für die Atommüll-Lager-Suche wichtige, rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz nicht verabschiedet werden. Auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch die Kontaktsperre zurzeit nicht möglich. Für das Suchverfahren sind Transparenz und wirksame Beteiligung unumgänglich. Deshalb fordert der BUND in einem offenen Brief an die zuständigen Stellen ein Aussetzen der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll.

„Die Corona-Krise ist sozial und wirtschaftlich eine enorme Herausforderung. Wir sollten ihr adäquat begegnen“, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND in dem Brief an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). „Sie darf aber kein Anlass sein, die notwendige Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Atommülllager-Suche zu konterkarieren. Ein Moratorium ist daher dringend geboten.“

Beim Neustart der Endlagersuche für den hochradioaktiven Atommüll hatten sich alle Beteiligten im Standortauswahlgesetz auf hohe Anforderungen nicht nur für geologische und technische Kriterien, sondern auch hinsichtlich der Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung geeinigt und gesetzlich festgeschrieben. Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz beim BUND, sagt hierzu: „Aus Sicht des BUND sind unter den jetzigen Bedingungen die gesetzlich festgelegten Vorrausetzungen des Standortauswahlgesetzes* nicht gegeben. Auch fehlen wichtige rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz. Damit sind zentrale Voraussetzungen für eine partizipative, transparente und nachvollziehbare Suche nicht gegeben.“

Konkret fordert der BUND ein Moratorium für den Suchprozess und die Verschiebung der Veröffentlichung des für 2020 angekündigten Zwischenberichts mindestens in das Jahr 2021. Der Verband appelliert an alle Beteiligten im Verfahren eine solche Entscheidung zu ermöglichen. Bandt abschließend: „Wir hinterlassen den uns folgenden Generationen Atommüll, der eine Million Jahre verwahrt werden muss. Deshalb muss es für alle Beteiligten jetzt darum gehen, diesen Prozess der Atommüll-Lager-Suche im Einklang mit den Menschen zu gestalten. Nur mit einem Moratorium kann sichergestellt werden, dass für alle die Suche transparent und nachvollziehbar gemacht wird.“

Hinweis zur gesetzlichen Grundlage:

* Standortauswahlgesetz (StandAG) §1 Satz 2: Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden.

Den offenen Brief zum Moratorium finden Sie unter: www.bund.net/moratorium-atommuell-lager-suche

DIE LINKE fordert Moratorium für Atommüll-Endlagersuche: Verschiebung Zwischenbericht Teilgebiete erforderlich

„Das laufende Suchverfahren für ein atomares Endlager für hochradioaktive Abfälle muss vorübergehend ausgesetzt werden“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). „Vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen und angesichts der Corona-Krise halte ich ein Moratorium für unerlässlich. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) und die ‚Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)‘ müssen den bislang für Ende des dritten Quartals geplanten ‚Zwischenbericht Teilgebiete‘ einstweilen aussetzen und auf einen späteren Termin verschieben.“

Dazu erläutert Zdebel: „Als Konsequenz aus den massiven fachlichen und gesellschaftlichen Konflikten um den Standort Gorleben ist im 2017 verabschiedeten Standortauswahlgesetz festgelegt worden, dass die neue Suche nach einen Endlager für diese brisanten Abfälle ein Höchstmaß an Transparenz und Partizipation für die Bürger*innen braucht.

Das dafür dringend mit Blick auf die bisherigen Terminabläufe erforderliche Geologiedatengesetz ist bis heute nicht vom Bundestag verabschiedet. An dem viel zu spät von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf hatte sich nach intensiver Beratung bei einer Anhörung am 9. März im Wirtschaftsausschuss erheblicher Nachbesserungsbedarf nicht nur aus Sicht der LINKEN, sondern auch aus Sicht der die große Koalition tragenden Fraktionen ergeben. Die sich entwickelnde Corona-Krise verhinderte in der Folge aber eine noch halbwegs fristgerechte Beschlussfassung.

Auch die BGE hatte bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 9. März im Bundestag darauf verwiesen, dass es z.B. mit Blick auf erforderliche Übergangsfristen Änderungen am Entwurf des Bundesregierung brauche.

Damit fehlen gravierende gesetzliche Grundlagen für die vom Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus resultierende Defizite dürfen jetzt nicht zu lasten betroffener Bürger*innen gehen. Deshalb muss jetzt ein Moratorium kommen.

Weitere Defizite haben sich inzwischen auch im Rahmen der unter Leitung von BaSE tätigen ‚Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete‘ gezeigt. Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums hatten bereits vor der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen müsse, und die Frage eines Moratoriums aufgeworfen, um eine Öffentlichkeitsbeteiligung besser vorbereiten zu können. Durch die Corona-Krise ist auch die Arbeit dieser Beratungsgruppe weiter verzögert.

Ich denke, die Menschen hätten kein Verständnis, wenn sie angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise auch noch auf mangelhafter Grundlage mit der Atommüll-Problematik konfrontiert würden. Für das Sucherverfahren wäre daher ein Moratorium sinnvoll und angemessen.“

Corona: Atomtransporte der URENCO von Gronau nach Russland stoppen!

„Es ist unverantwortlich, dass URENCO selbst in Corona-Zeiten nicht auf die Uranmüll-Schiebereien von Gronau über Münster und Amsterdam quer durch Europa nach Russland verzichtet. Auch wenn es bei solchen Transporten mit  radioaktivem, hochgiftigen Uranhexafluorid aus den Produktionsabfällen von URENCO nicht zu einem Unfall kommt, sind Sicherheitskräfte der Polizei und Transportarbeiter mit der Abfertigung und Durchführung dieser riskanten Transporte im Einsatz. Sowas sollte man den ohnehin schon belasteten Menschen in dieser Zeit nicht zusätzlich zumuten.“ Mit diesen Worten reagiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf den jetzt stattfindenden Atomtransport des Urankonzerns URENCO.

Zdebel weiter: „Diese Transporte sind absurd: Das Anreicherungsunternehmen URENCO schickt abgereichertes Uran zur vermeintlichen Anreicherung nach Russland! Faktisch aber geht es darum, große Mengen von Uranmüll dauerhaft nach Russland zu exportieren, statt diesen in Deutschland endzulagern.“

Zdebel erinnert daran, dass die Fraktion DIE LINKE wiederholt von der Bundesregierung gefordert hat, Uran-Exporte aus Gronau zu untersagen und die Anreicherungsanlage in Gronau endlich stillzulegen.

Mehr zum Hintergrund:

Wissenschaftler*innen des BUND zur Rückholung der ASSE-Atomabfälle

Anforderungen an die Rückholung der leicht- und mittelradioaktiven Strahlenabfälle aus dem maroden Endlager ASSE? Der BUND veröffentlicht heute mit einer Pressemitteilung (siehe unten) eine Stellungnahme der „BUND Atom- und Strahlenschutz-Kommission“ (BASK), in der die vom Bundesvorstand des Umweltverbandes berufenen Wissenschaftler*innen zu den Rahmenbedingungen und Forderungen Position beziehen. Das Papier der BASK ist vor dem von der BGE in der letzten Woche vorgelegten Rückholplan fertig gestellt worden. Darin kritisieren die Wissenschaftler*innen nicht nur die zuständigen Behörden und Unternehmen, die trotz massiver Risiken bei dem vom Einsturz und durch unkontrollierten Wassereinbruch bedrohten Salzstock ASSE II nicht in der gebotenen Zielstrebigkeit vorgehen. Auch fehlt immer noch der z. B. von der ASSE II Begleitgruppe (A2B) und der AGO geforderte Vergleich zwischen Asse-nahen und mindestens zwei Asse-fernen Orten für ein erforderliches Zwischenlager. Die BGE und die zuständigen Behörden hatten einen solchen Vergleich aus Strahlenschutzgründen abgelehnt, da die Belastungen bei Standort-fernen Anlagen durch die damit verbundenen Atomtransporte in jedem Fall höher wären. Kritisiert wird von der BASK aber auch: „Unabhängig davon wird in jüngerer Zeit von einem Teil der Bürgerinitiativen aus der Region der bisherige Konsens aller Beteiligten, dass ein Pufferlager und die Konditionierung der rückgeholten Abfälle am Asse-Standort erfolgen sollten, infrage gestellt.“

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Presseerklärung des BUND:

Asse II: Atommüll muss schnellstmöglich raus – BUND-Positionspapier zum Umgang mit radioaktiven Abfällen

Berlin. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt findet beim maroden Atommülllager Asse II ein Wettlauf mit der Zeit statt. Die Schachtanlage in Niedersachsen ist eine tickende Bombe: Die Asse ist instabil und droht mit Wasser vollzulaufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legt ein Positionspapier zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen vor.

Bereits vor zehn Jahren haben das Bundesumweltministerium und die damals zuständige Behörde festgestellt, dass die radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager Asse II zurückgeholt werden müssen. Das Volllaufen des Bergwerkes und die Einsturzgefahr wegen mangelnder Gebirgsfestigkeit sind ernste Bedrohungen. Dennoch wird der Prozess unnötig verschleppt. Auch der am 27. März endlich veröffentlichte Rückholplan des inzwischen zuständigen staatlichen Unternehmens, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), ist viel zu vage und lässt keine Beschleunigung erkennen. Der BUND kritisiert diese gefährliche Nachlässigkeit scharf.

„Die Asse ist einer der größten Atomskandale. Die damals politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen haben dort gegen jede Vernunft und ohne unabhängige wissenschaftliche Expertise leicht- und mittelradioaktiven Strahlenmüll eingelagert“, erklärt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. „Das BUND-Papier belegt klar: Schnelles Handeln unter größtmöglichen Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen ist zwingend erforderlich.“

Fünf Forderungen des BUND: Die Rückholung aller in die Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle und dadurch kontaminierten Materialien muss schnellstmöglich erfolgen. Die Strahlenbelastung für Personal und Bevölkerung ist dabei so gering wie möglich zu halten. Bei der Rückholung und den anschließenden Schritten im Umgang mit dem Atommüll müssen hohe Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen gelten und umgesetzt werden. Die Standortauswahl für die Konditionierung der zurückgeholten Abfälle zunächst in der Nähe der Asse muss unmittelbar beginnen. Dies muss mit dem unverzüglichen Beginn der Kriterien-gesteuerten Standortauswahl für die längerfristige Zwischenla­gerung Asse-nah und Asse-fern einhergehen.

Bandt: „Leider sind die Informationen über Herkunft, Inhalt und Verpackung der Fässer lückenhaft, zudem sind sie in bedenklichem Zustand. Das macht den Umgang mit dem Atommüll umso aufwändiger, gleichzeitig aber den schnellstmöglichen Beginn der Rückholung umso dringlicher.“

Bei einer Rückholung muss alles getan werden, um die notwendigen Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen für Zwischenlagerung, Transport und Endlagerung des Atommülls zu erreichen. Ein Transport ohne vorherige Cha­rakterisierung und Konditionierung der Abfälle könnte die drastischen Folgen eines möglichen Unfalls noch einmal erheblich verstärken.

Außerdem muss unmittelbar mit der Auswahl eines Standorts für die Charakterisierung, Pufferlagerung und Konditionierung begonnen werden. Dabei sind zunächst für Asse-nahe Standorte die Ausschlusskriterien des zwischen Betreiber, Asse-Begleitgruppe und der Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO) abgestimmten Kriterienkataloges für den Zwischenlagerstandort zu berücksichtigen. Nur wenn danach kein Standort in der Nähe der Schachtanlage möglich ist, sollten weiter entfernte Standorte einbezogen werden.

Hintergrund

Asse: Das um die Wende zum 20. Jahrhundert gebaute Salzbergwerk Asse wurde 1965 zum weltweit ersten unterirdischen Lager für Atommüll. Im sogenannten Forschungsbergwerk sollte erkundet werden, in welcher Form in Salzstein der hochgefährliche Müll eingelagert werden kann; die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sollten später in Gorleben zur Anwendung kommen. Zwischen 1965 und 1978 wurden über 120.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiven Atommülls aus Forschungsanlagen, aber auch aus Atomkraftwerken, eingelagert. Spätestens seit 1988 ist bekannt, dass Grundwasser in das illegitime Atommülllager eintritt.

Pufferung und Konditionierung: Nach der Charakterisierung, also ihrer Bestimmung, lagern radioaktive Abfallstoffe für planmäßig kurze Zeit zwischen (Pufferung), bis sie durch Konditionierung in einen chemisch und physikalisch stabileren Zustand gebracht werden. Dies soll die Gefahr unerwünschter Reaktionen verringern. Zudem werden sie dadurch in ihrem Volumen reduziert. Abhängig von Zusammensetzung, Zustand und Eigenschaften, kommen unterschiedliche Verfahren zur Konditionierung der radioaktiven Abfälle zum Einsatz.

BASK: Die wissenschaftliche Aus- und Erarbeitung des Papiers erfolgte durch die Atom- und Strahlenschutzkommission (BASK) des BUND. Dieses Gremium setzt sich aus vom Bundesvorstand berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, die den Verband beraten.

Mehr Informationen

×