Hochradioaktiver Atommüll: BUND scheitert mit Eil-Klage für mehr Sicherheit – Verwaltungsgerichtshof bestätigt Sofortvollzug

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfaren der Klage des BUND nicht stattgegeben, die Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus der Plutoniumfabrik Sellafield im Zwischenlager Biblis zu unterbinden. Der BUND zeigt sich in einer Pressemitteilung enttäuscht von dem Urteil. Schon beim Verladen der brisanten Atommüllfracht habe es Probleme gegeben. Außerdem bestünden erhebliche Sicherheitsmängel im Zwischenlager. Allerdings hat das Gericht nicht in der Hauptsache entschieden. Laut dpa teile der Verwaltungsgerichtshof „die Einschätzung der Bundesrepublik, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zeitnahen Abnahme der wiederaufbereiteten Kernbrennstoffe bestehe, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Der Beschluss ist rechtskräftig (Aktenzeichen: 6 B 2381/20.T).“ Angesichts der Coronoa-Pandemie könnte der für Ende Oktober/Anfang November geplante See- und Bahntransport der sechs Castoren von Sellafield nach Biblis aber dennoch abgesagt werden, weil rund 6.000 Polizist*innen zum Schutz der Transporte eingesetzt werden müssten. Der Niedersächsische Innenminister hat deshalb dem Bundesinnenminister eine Verschiebung empfohlen.

Zum Urteil heißt es bei dpa weiter: „Aus Sicht des Gerichtshofs überwiegt aber das öffentliche Interesse, die Änderung sofort wirksam werden zu lassen. Die Frage, ob diese sachlich rechtmäßig sei, müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.“ Mit Blick auf die Corona-Krise ist dort auch zu lesen:

„Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung ergänzte am Mittwoch, es gebe ein «großes Fragezeichen», ob der Transport angesichts der Corona-Ausbreitung jetzt stattfinden müsse. «Man kann nur hoffen, dass da vielleicht in Berlin noch Einsicht einkehrt.» Atomkraftgegner und Umweltschützer gehen davon aus, dass der Atommüll über den niedersächsischen Hafen Nordenham ins Land kommt und von dort nach Biblis gebracht wird.“

Dokumentation PM des BUND Hessen:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis ab

BUND Hessen ist enttäuscht, weil wesentliche Ziele zur Vorsorge gegen Schäden durch radioaktive Strahlung nicht erfüllt sind.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Klage des hessischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Eilverfahren gegen den Sofortvollzug zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager der „BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung“ am AKW Biblis abgelehnt.

Gleichzeitig hat das Gericht aber die Rechtmäßigkeit der BASE-Genehmigung ausdrücklich nicht bestätigt und damit die Kritikpunkte des BUND als relevant anerkannt.

Der BUND ist dennoch enttäuscht, dass das Gericht den Argumenten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) weitgehend gefolgt ist.

„Wir sind weiterhin der Auffassung, dass bei der Castor-Einlagerung wesentliche Ziele des Atomrechts zur Vorsorge gegen erhebliche Schäden durch radioaktive Strahlung nicht erfüllt sind“, stellt Atomexperte Dr. Werner Neumann vom BUND Landesvorstand fest.

„Zahlreiche Argumente unserer drei Widerspruchsschreiben wurden vom BASE nicht akzeptiert. So wäre ein Neuantrag auf Einlagerung mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen, da die bisherige Genehmigung sich auf andere Behältertypen bezogen hatte.“

Ein großes Problem sieht der BUND darin, dass es keine Reparaturmöglichkeit mit einer sogenannten „Heissen Zelle“ gibt, wenn der Primärdeckel der Behälter undicht wird. Betreiber und Aufsichtsbehörde, beide unter Aufsicht des Bundesumweltministeriums, würden klare Anforderungen der Entsorgungskommission ignorieren.

Werner Neumann: „Statt jetzt Sicherheit herzustellen, sollen Maßnahmen nach Ansicht des BASE erst erfolgen, wenn die Probleme aufgetreten sind.“

Ignoriert wurde nach Angabe des BUND zudem, dass es bereits bei der Einlagerung der hochradioaktiven Glaskokillen in die Castor-Behälter zu technischen Problemen gekommen ist, weil z.B. ein Primärdeckel schief aufgesetzt wurde.

Werner Neumann: „Bemerkenswert ist, dass das Gericht nach eigener Aussage nicht beurteilen konnte, ob „die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge“ durch die BASE-Entscheidung gewährleistet ist, zumal das BASE dem Gericht die nötigen Unterlagen offenbar nur „unvollständig, in Form einer loser Blattsammlung, mit teilweise geschwärztem Inhalt“ vorgelegt hatte. Eine Klärung des Sachverhalts bleibt somit dem Hauptverfahren vorbehalten.“

Der BUND wird weiter auf die Sicherheitsmängel der Atommülllagerung im Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis hinweisen.

„Dass der Staat auf möglichst hohe Sicherheitsvorkehrungen bei der CASTOR-Lagerung verzichtet, ist das falsche Signal zu einer Zeit, in der die Suche nach einem Endlager beginnen soll“, so Neumann abschließend.

Dokumentation:

Mit soeben den Beteiligten zugestelltem Beschluss vom heutigen Tag hat der für das Atomrecht zuständige 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die Genehmigung zur Aufbewahrung weiterer Castor-Behälter in Biblis nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Der Antragsteller – ein anerkannter Umweltverein – wandte sich gegen die sofortige Vollziehung einer atomrechtlichen Änderungsgenehmigung.

Nr. 38/2020

Die Bundesrepublik Deutschland erteilte am 22. September 2003 eine Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager (SZL) Biblis, die in der Folgezeit mehrfach geändert worden ist. Im SZL Biblis werden die bestrahlten Brennelemente aus dem Betrieb des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Biblis (KWB) nach dem Prinzip der trockenen Zwischenlagerung in metallischen, dicht verschlossenen Behältern aufbewahrt. Die Grundgenehmigung vom 22. September 2003 erlaubt eine Aufbewahrung von maximal 40 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beladung in Transport- und Lager-Behältern der Bauart CASTOR®V/19 (5,94 m hoch, 2,44 m Außendurchmesser, ca. 108 t Leergewicht) mit bis zu 1.400 mg Schwermetall, einer Gesamtaktivität von bis zu 8,5 • 1019Bq und einer Gesamtwärmeleistung von bis zu 5,3 MW. Durch die folgenden acht Änderungsgenehmigungen wurden u.a. die zugelassenen Aufbewahr- und Lagerbehältnisse sowie das zugelassene Inventar ausgeweitet. Mittlerweile ist im SZL Biblis die Aufbewahrung von Uran-Brennelementen, Uran-Hochabbrandbrennelementen, Mischoxid-Brennelementen der Typen 16×16-20 und 16×16-20-4 sowie von Uran-Brennelementen mit integriertem Steuerelement in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR®V/19 gestattet. Außerdem können bei der gemischten Lagerung in Halle 2 konditionierte radioaktive Abfälle in Form von z.B. Filterkerzen, Corebauteilen und Verdampferkonzentraten in maximal 252 MOSAIK-II- Behältern gelagert werden. Die Aufbewahrung und Lagerung von Kernbrennstoffen in Form von verfestigten hochradioaktiven Abfällen (HAW-Glaskokillen) war bis dato nicht gestattet. Auch eine andere Aufbewahrung und Lagerung von bestrahlten Brennelementen als in CASTOR®V/19-Behältern war nicht gestattet.

Am 19. Dezember 2019 erließ die Bundesrepublik die „9. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Biblis der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH“, mit der der Beigeladenen – einer bundeseigenen Gesellschaft – die Aufbewahrung von verfestigten Kernbrennstoffen in Form von je 28 HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kraftwerken bei der Sellafield Limited (GB) in Seascale in bis zu 7 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR®HAW28M (6,12 m hoch, 2,84 m Außendurchmesser, ca. 100 t Leergewicht) im Lagerbereich 1 des SZL Biblis auf den Stellplätzen Nr. 57 bis Nr. 63 gestattet wurde. Bei den Sellafield-Glaskokillen handelt es sich um hochaktive Borsilikatglaskokillen mit einem Konzentrat aus Aktiniden- und Spaltproduktrestmengen aus der Zerkleinerung und Auflösung der LWR-Brennelemente.

Der 6. Senat hat den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt. Zur Begründung führte der Senat aus, der Eilantrag sei unbegründet. Das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Vollziehung der 9. Änderungsgenehmigung überwiege das Interesse des Antragstellers an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.

Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage leide die 9. Änderungsgenehmigung an keinem durchgreifenden formellen Fehler, der den Antragsteller in sog. drittschützenden Rechtspositionen verletze.

Entgegen der Auffassung des Antragstellers sei die 9. Änderungsgenehmigung insbesondere nicht bereits deshalb formell rechtswidrig, weil eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt nicht bzw. mit nur unzureichender Prüfungsdichte durchgeführt worden oder eine zwingend notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung unterblieben sei.

Die Bundesrepublik sei zutreffend davon ausgegangen, dass die mit der 9. Änderungsgenehmigung genehmigten Transporte und Lagerungen keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen waren, sondern dass lediglich eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war.

Die 9. Änderungsgenehmigung betreffe kein Neuvorhaben i.S.d. Umweltverträglichkeitsrechts.
Die Frage, ob die 9. Änderungsgenehmigung in materieller Hinsicht rechtmäßig ist, hat der Senat im Eilverfahren nicht beantwortet, sondern dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Zudem seien deutlich überwiegende Interessen des Antragstellers gegenüber dem öffentlichen Interesse nicht zu erkennen. Der Senat teile dabei die Einschätzung der Bundesrepublik, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zeitnahen Abnahme der wiederaufbereiteten Kernbrennstoffe bestehe.

Dieser Beschluss ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: 6 B 2381/20.T
Ein Beschlussabdruck im Volltext (anonymisiert) kann angefordert werden unter: entscheidungen@vgh-kassel.justiz.hessen.de

Stoppt der Virus erneut hochradioaktiven Atommüll nach Biblis?

Kommen die hochradioaktiven Castoren aus Sellafield ins Zwischenlager Biblis? Oder kommen sie nicht? Der BUND Hessen wartet auf ein Eil-Urteil des hessischen Verwaltungsgerichts. Der Umweltverband hält die Sicherheit im Zwischenlager Biblis für nicht ausreichend. Nicht wegen solcher Mängel, sondern wegen der Corona-Risiken hat Niedersachsens Innenminister sich jetzt – nach Forderungen der Polizeigewerkschaften – gegenüber dem Bundesinnneminister für eine erneute Verschiebung der Castor-Transporte ausgesprochen. Bereits im April war ein erster Transportversuch durch den Virus gestoppt worden. Ende Oktober soll der brisante Atommüll aus Sellafield in Großbritannien per Schiff über die Nordsee nach Nordenham. Dort sollen die über 100 Tonnen schweren Castor-Behälter per Kran auf Spezialwaggons verladen und Anfang November dann auf der Schiene ins hessische Biblis zur langfristigen Zwischenlagerung transportiert werden.

Rund 6.000 Polizist*innen kommen dabei zum Einsatz. Diese hohe Zahl hängt nicht vor allem mit den angekündigten Demonstrationen und eventuellen Blockadeaktionen von Atomkraftgegner*innen zusammen. Aufgrund der internationalen „Gefährdungslage“ und der begrenzten Schutzwirkung des Castor-Behälters mit seiner hochradioaktiven Fracht müssen Polizei und Sicherheitskräfte terroristische Angriffe ausschließen. Dazu muss der Weg der Castoren umfassend gesichert und kontrolliert werden. Auf dem Seeweg werden vermutlich zwei Schiffe eingesetzt, damit für Angreifer unklar bleibt, auf welchem der Spezialschiffe sich der Atommüll befindet. An Bord befinden sich bewaffnete Einheiten und die Schiffe sind ebenfalls bewaffnet.

Der NDR berichtet: „In einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bat Pistorius darum, „dass der Transport und die damit einhergehenden Einsatzmaßnahmen erneut verschoben werden“, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet. Das niedersächsische Innenministerium bestätigte das Schreiben am Dienstag. Er habe den Polizeieinsatz zur Sicherung des Transports mit seinen Behörden „intensiv erörtert“ und sei zu einer „Neubewertung“ gekommen, schrieb Pistorius. Wegen der Corona-Pandemie sei der Transport derzeit „nicht vertretbar“. Auch Seehofer möge die Lage in seinem Ministerium erneut erörtern und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen, so Pistorius.“

Moratorium gefordert: Linke macht Uran-Exporte-Verbot zum Thema im Umweltausschuss

Nach dem per Eilbeschluss gerichtlich angeordneten Export-Verbot für Uran-Brennstoffe in marode Atommeiler im benachbarten Ausland fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung und das Umweltministerium auf, endlich die lange überfälligen gesetzlichen Grundlagen für ein solches Uran-Export-Verbot zu schaffen. Bis dahin müsse ein Moratorium weitere Uran-Exporte stoppen. Zdebel und die LINKE fordern zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht, in dem das Bundesumweltministerium und auch das Wirtschaftsministerium Farbe bekennen sollen und das im Koalitionsvertrag versprochene Uran-Export-Verbot endlich umsetzen:

„Die Bundesregierung muss auf das vorläufige Urteil zum Export-Stopp jetzt mit einem Moratorium für alle Uran-Exporte in marode Atommeiler Belgien, Frankreich, der Schweiz und ggfls. auch anderen Anrainerstaaten reagieren. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien verabredet, Uran-Exporte in marode grenznahe Atommeiler rechtssicher zu unterbinden. Jetzt muss das Verbot endlich kommen. Die Bundesrepublik muss dafür sorgen, dass es für gefährliche Atommeiler keine Unterstützung mit Atom-Brennstoffen aus den bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr gibt. Mit einem Uran-Export-Stopp ist es aber nicht getan. Die Uranfabriken müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen und stillgelegt werden.“

Der Umweltausschuss des Bundestages findet in der nächsten Woche statt und tagt nicht-öffentlich. Zdebel und die LINKE hatte wiederholt mit Anträgen versucht, eine Stilllegung der Uranfabriken zu erreichen und sind mit dem Anliegen an den Regierungsfraktionen sowie der FDP und AfD gescheitert.

Uran-Exporte vorerst untersagt: Kein Brennstoff aus Lingen für marode belgische Reaktoren

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage von Atom-Gegner*innen stattgegeben. Damit ist die Auslieferung von frischen Uran-Brennemelemten aus der Fabrik im emsländischen Lingen in die maroden belgischen Atomreaktoren nahe Doel vorerst gestoppt. Die Klage richtet sich gegen die Ausfuhrgenehmigung der Brennelemente, die von der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) regelmäßig erteilt wird, wenn sogenannte Kernbrennstoffe (angereichertes Uran) exportiert werden sollen. Schon seit Jahren verspricht die Bundesregierung auf Basis des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD ein rechtssicheres Verbot von Uranexporten in gefährtliche Atomkraftwerke im benachbarten Ausland auf gesetzlicher Grundlage herzustellen. Doch bis heute ist davon weit und breit nichts zu sehen. Die SPD im Bundesumweltministerium verweist auf die vermeintlich unwillige CDU. Die Atomkraftgegner*innen sorgen mit diesem vorläufigen Urteil erstmal für mehr Druck. Denn solange die Sache nicht in der Hauptsacke geklärt ist, können die Uran-Brennelemente nicht ausgeliefert werden. Weitere AKWs im benachbarten Ausland dürften nun ebenfalls Sorgen bekommen: Denn auch in Frankreich und der Schweiz und für andere belgische Reaktoren (Tihange) bräuchte es die eine oder andere Genehmigung für den Export. Die Initiativen fordern ein Moratorium für Uran-Exporte von der Bundesregierung.

  • Alles zum Thema Uran-Export auf umweltFAIRaendern.
  • Die taz berichtet über das Verbot hier. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linke) nimmt hier Stellung.

Dokumentation der PM der beteiligten Gruppen:
Gericht untersagt Brennelement-Export nach Belgien –  richtungsweisender Erfolg für Anti-Atom-Bündnis- „Regierung muss Moratorium für BE-Exporte verhängen!“
Aachen / Berlin / Bonn / Lingen / Münster / München , 19. Oktober 2020

Im Rechtsstreit um die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus Lingen ins belgische Doel hat der Aachener Kläger einen wichtigen Etappensieg errungen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom Freitag festgestellt, dass bis zum endgültigen Urteil im Hauptverfahren die Brennelemente nicht geliefert werden dürfen. In seiner Begründung lässt das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung erkennen. Das Anti-Atom-Bündnis, welches die Klage unterstützt, fordert von der Bundesregierung klare Konsequenzen und ein Moratorium für derartige Brennelement-Exporte.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss vom letzten Freitag den für Oktober und November beantragten Sofortvollzug für einen Brennelement-Export zu den umstrittenen Pannenmeilern Doel 1 und 2 in Belgien einen Riegel vorgeschoben.
Durch die aufschiebende Wirkung der Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die Genehmigung der Exporte dürfen die Brennelemente seit Monaten nicht geliefert werden. Die EdF-Tochter ANF, die Betreiberin der Brennelement-Fabrik in Lingen, hatte mit zwei Eilanträgen versucht, diese aufschiebende Wirkung durch ein Gericht aufheben zu lassen und die sofortige Vollziehbarkeit des Brennelement-Exports durchzusetzen. Damit ist sie nun auf ganzer Linie gescheitert.

Für den Aachener Kläger ist das ein bedeutender Etappensieg. Die ihn vertretende Rechtsanwältin, Dr. Cornelia Ziehm, zeigt sich äußerst zufrieden: „Das VG Frankfurt/Main hat die Anträge der Advanced Nuclear Fuels GmbH im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf ganzer Linie zurückgewiesen. Das Gericht erachtet es als durchaus möglich, dass betroffene Bürger und Bürgerinnen die Rechtmäßigkeit atomrechtlicher Exportgenehmigungen zur Überprüfung stellen können. Zudem nimmt das Gericht ein überwiegendes Schutzinteresse des klagenden Aacheners an, weshalb durch Export der Brennelemente nach Doel keine Fakten geschaffen werden dürften. Das heißt, die ANF darf zunächst keine Brennelemente nach Doel exportieren. Der Beschluss ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einem Schutz der Bürger und Bürgerinnen gegen die Gefahren, die mittels Brennelementen aus Deutschland vom Betrieb ausländischer Pannenreaktoren ausgehen.“

Ob die Klage im Hauptsacheverfahren überwiegende Aussicht auf Erfolg hat, lässt das Gericht offen. Es sieht jedoch einige Gründe, die für die Zulässigkeit und Begründetheit und damit den letztlichen Erfolg der Klage sprechen. Das Gericht zieht u. a. in Zweifel, dass die Ausfuhrgenehmigung rechtmäßig erteilt wurde.

Das die Klage unterstützende Bündnis von Anti-Atom-Initiativen aus Aachen, Bonn, Münster und Lingen sowie der Ärzteorganisation IPPNW und dem Umweltinstitut München fordert deshalb von der Bundesregierung ein sofortiges Moratorium für alle Brennelement-Exporte, insbesondere für solche zu grenznahen Atomreaktoren.

„Spätestens jetzt, da von einem Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Brennelement-Exporte in Frage gestellt wird, ist jede weitere Ausfuhrgenehmigung für Kernbrennstoffe ins grenznahe Ausland nicht nur verantwortungslos und politisch skandalös, sondern auch juristisch heikel,“ betont Alexander Vent vom Lingener Bündnis AgiEL.“Die Bundesregierung muss diese Exporte endlich und mit sofortiger Wirkung stoppen.“

„Mag sein, dass das BMU in den letzten Jahren einiges versucht hat, um innerhalb der Koalition einen Stopp der Brennelement-Exporte zu erreichen. Nur das Naheliegende wurde nicht getan, nämlich das BAFA anzuweisen, solche Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern. An dieser Stelle muss das BMU nun endlich die Verantwortung übernehmen,“ ergänzt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie. „Und das BMWi muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben, mit der bisher alles verhindert wurde, was einen Stopp der Brennelementlieferungen hätte herbeiführen können.“

Hintergrund:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist generell eine dem Bundswirtschaftsministerium (BMWi) nachgeordnete Behörde. Im Falle der Ausfuhrgenehmigungen von Kernbrennstoffen ist jedoch das Bundesumweltministerium (BMU) weisungsbefugt. Allerdings hat es keine Möglichkeit, die Weisungen dienstrechtlich durchzusetzen, falls das BAFA sich weigert und das BMWi untätig bleibt.

Der Betrieb von Doel 1 und 2 ist nach Urteilen des EuGH und des belgischen Verfassungsgerichtshofs wegen einer fehlenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeits-prüfung rechtswidrig, wird aber bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.

Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird von Framatome, einer Tochter des staatlich-französischen Atomkonzerns EDF betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Die Brennelementefabrik verfügt bislang trotz des beschlossenen deutschen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz.  Aktuell regt sich auch in Baden-Württemberg juristischer Widerspruch gegen eine im September erteilte neue Exportgenehmigung für Brennelemente von Lingen für das Schweizer AKW Leibstadt.

Herausgeber der PM:

Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
Stop Tihange Deutschland e. V.
Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
AntiAtom Bonn
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
IPPNW (Internationale Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung)
Umweltinstitut München

Friede Freude Atommülllager Suche: Experiment versucht – Experiment gescheitert

Alles wird besser. Fehler nicht wiederholt. Gemeinwohl und gemeinsam. Und totale Transparenz und totale Beteiligung – aber na klar. Jedenfalls so, wie Behörden und Unternehmen das gerne hätten. Eine Live-Veranstaltung hatte die zuständige Atommüll-Behörde wenige Tage vor der Auftaktveranstaltung abgesagt. Was folgte? In einer Infotainment orientieren Videoübertragung, in denen die Zuschauer*innen immer mal auch persönlich angesprochen wurden, absolvierte ein Team von Moderatoren eine freundlich zugewandte Endlager-Show, in der in jedem Fall für Konflikte kein Platz war. Aber: Nichts geht verloren, so das permanente Versprechen. Die Moderation hatte von einem Experiment gesprochen, so eine Öffentlichkeitsbeteiligung ohne reale Menschen im Saal. Ok. Und das ist komplett und umfassend gescheitert. Kommt es nun zu einer Wiederholung?

Unterirdisch, so könnte man sagen, ist nicht nur das Ziel der Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle. Unterirdisch war auch diese Veranstaltung, die mit Öffentlichkeitsbeteiligung nur soviel zu tun hatte: Es gab eine Sendung und es haben Menschen zugesehen und konnten Botschaften senden! Die taz berichtet von „Kritik an Endlagerkonferenz„. Der Endlagerdialog titelt richtig: „Auftaktveranstaltung Fachkonferenz: Technisch und inhaltlich ein Desaster„. Das Atommüll-Bundesamt sendet seine Botschaften auf diesem Youtube-Kanal. Dort sind auch die Video-Sendungen vom Wochenende zu finden. Salzstangen und Popcorn bereit legen für diese Blockbuster im Format 9.25 und 6.39 Stunden – in Farbe!

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