Endlager-Suche hochradioaktiv: Mediationsverbände befürchten „wenig Aussicht für tragfähigen Konsens“

Wie geht Öffentlichkeitsbeteiligung und Konsens bei der Suche nach einem Atommüllendlager für hochradoaktiven Abfall? Zwei Mediationsverbände haben jetzt zum Standortauswahlverfahren eine Stellungnahme in Form eines offenen Briefes veröffentlicht. Im Betreff der Mail heißt es: „Stellungnahme aus Mediationsverbänden: Bislang wenig Aussicht für tragfähigen Konsens bei der Suche nach einem Atommülllager-Standort.“ UmweltFAIRaendern dokumentiert den Offenen Brief, der auch hier zu finden sein wird: www.umweltmediation.info. Einer der Absender ist der Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V. Der andere ist der Bundesverband Mediation (www.bmev.de)

Dokumentation im Wortlaut:

Trier / Köln, 30.09.2020

Mediator*innen mahnen: Bislang wenig Aussicht für tragfähigen Konsens bei der Suche nach einemAtommülllager-Standort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ziel der gegenwärtigen Suche ist es, „in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren“ einen Standort „mit der bestmöglichen Sicherheit“ zu ermitteln (§2 Abs. 1 Satz 1 Standortauswahlgesetz). Dieses anspruchsvolle Ziel hat in der Form Gesetzeskraft, und darüber wurde zuvor lange gerungen. Mediator*innen aus dem Bundesverband Mediation und dem Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich kritisieren das aktuelle Vorgehen der zuständigen Behörden als nicht ausreichend unter Konfliktlösungs-Aspekten und nicht konform mit dem Geist des Gesetzes. Mit dieser Kritik sollen sowohl die betroffene Bevölkerung als auch die handel- nden Personen bei den zuständigen Behörden, der Politik und dem Vorhabenträger an ihre Verantwortung erinnert werden.

Wo stehen wir im September2020?

Wir haben in Deutschland hochradioaktiven Atommüll seit gut 60 Jahren. Wir denken darüber nach, wo dieser Atommüll schließlich gelagert werden soll seit gut 40 Jahren. Wir haben deswegen jetzt ein Gesetz, wie ein Standort gefunden werden soll seit sieben Jahren: das „Standortauswahlgesetz“ (StandAG). Seit drei Jahren haben wir ein Suchverfahren. Und auch das ist noch nicht ganz fertig, denn es soll ein „lernendes Verfahren“ sein. Wir haben in Deutschland somit einen Konflikt über unseren Atommüll seit mindestens 40 Jahren ohne Lösung. Deswegen steht im Gesetz nicht nur, wie man herausbekommen möchte, wo der Atommüll am besten gelagert werden soll, sondern auch, dass es dazu ein- es breiten Konsenses bedarf, der auch von den am Ende Betroffenen toleriert werden kann.

Der zuständige Vorhabensträger (BGE) und die zuständige Behörde (BASE) starten nun Ende September 2020 die heiße Phase des „Standortauswahlverfahrens“ mit einem Zwischenbericht zur Ermittlung von Teilgebieten, und knapp drei Wochen später gleich mit dem Auftakt zur sogenannten „Fachkonferenz Teilgebiete“.

Als Konfliktexpert*innen aus zwei Mediationsverbänden, die das Thema seit sieben Jahren beobachten, interessiert uns, ob und ggf. wie es tatsächlich möglich gemacht werden kann, dass die Frage, wo der Atommüll verbindlich gelagert werden soll, zufriedenstellend beantwortet wird und zugleich der bisherige Konflikt im ersten Schritt bearbeitet und dann beigelegt werden kann. Was wir bisher wahrnehmen, lässt uns leider wenig zuversichtlich sein – obwohl zielführende Wege immer noch möglich wären. Notwendige Elemente dafür möchten wir hier aufzeigen.

1. Transparenz Schritt für Schritt statt Zeitdruck und Informationsflut

Zu Recht verlangt das Standortauswahlgesetz Transparenz. Dafür reicht es aber nicht, dass große Mengen von Informationen prinzipiell auffindbar sind. Man muss auch wissen, wonach man suchen muss, und dazu wiederum, inwiefern man überhaupt betroffen ist oder sein könnte. Anschließend muss dann die Möglichkeit bestehen, die Informationen angemessen verarbeiten zu können. Hier gab es allerdings bereits im Vorfeld Versäum- nisse und Vorfestlegungen, die die Schaffung von Transparenz erschwert haben und weiter erschweren:

Eine Herausforderung des Suchverfahrens war etwa der Umstand, dass zu Beginn nicht klar war, in welchen Regionen nach einem Standort für das Lager gesucht werden wird, so dass unklar war, wer konkret die Betroffenen sein würden. Erst die eigene Betroffenheit führt jedoch bei vielen Menschen zu einem Beteiligungswunsch: das sogenannte „Beteiligungsparadoxon“.

Mit der Benennung der Teilgebiete entsteht nun erstmals potenzielle Betroffenheit im Hinblick auf eine tiefengeologische Lagerstätte, sodass zentrale Fragen danach auf der Fachkonferenz Teilgebiete mit der potenziell betroffenen Bevölkerung besprochen werden könnten.

Bereits das StandAG baut ab der Benennung der Teilgebiete allerdings Zeitdruck auf: In maximal sechs Monaten und drei Sitzungen soll die Fachkonferenz Teilgebiete zu einer Stellungnahme gelangen. Das allein ist nach unserer bisherigen Erfahrung sehr ehrgeizig, denn Beteiligung benötigt vor allem ausreichend Zeit. Umgesetzt wurde dies nun sogar in einen Zeitraum von Februar bis Juni, somit nur vier Monaten und unter Ausschluss von organisierten Arbeitsgruppen zwischen den Konferenzen.

Nun wurde für den Auftakt der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Terminierung auf den 17.- 18 Oktober 2020 begrüßenswerter Weise ein Wochenendtermin gewählt. Leider liegt dieser Termin jedoch in den meisten Bundesländern in den Herbstferien, was generell ungünstig ist,besonders jedoch unter denCorona-Bedingungen,da eine Urlaubsreise in den Frühjahrsferien nicht möglich war und viele Menschen auch auf einen Urlaub im Sommer verzichtet und stattdessen im Herbst eine Reise geplant haben. Dies als Hinweis für zukünftige Planungen.

Außerdem liegt dieser Termin kurz nach der Veröffentlichung des Berichts über die Teilgebiete am 28. September 2020, sodass denTeilnehmer*innen Zeit zur Vorbereitung fehlt.

Des Weiteren benötigt Transparenz nicht einfach die Offenlegung vieler Daten, sondern vor allem aller relevanter Daten. Das neue Geologiedatengesetz schafft hier jedoch nur begrenzt Abhilfe. Und statt sich dem Problem in breiter Diskussion zu stellen, soll es das Nationale Begleitgremium (NBG) richten (diese Änderung seines bisherigen gesetzlichen Auftrags hat sogar das NBG selbst kritisiert): private Daten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, werden einigen Sachverständigen im Auftrag des NBG zur Einsicht bereitgestellt.

DiesedürfennurStellungnahmengegenüber demNBG abgeben,ob diese Daten im Standortauswahlverfahren zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind oder vom NBGfür weitere Fragestellungen zur Berücksichtigung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren hinzugezogen werden; ansonsten sind sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

Transparenz im Verfahrendagegenmüsste andersaussehen,Konsensschaffungauch.DieBeteiligtenkönnten,wennnicht sogarsolltensich daraufverständigen,wiemitdieserHerausforderung in Zukunftumgegangenwerdensoll. Obeine gesetzliche Vorgabe die Akzeptanz des Verfahrens fördert,wird die Zukunft zeigen.

2. Kein Konsens und keine Tolerierungs-Chance ohne ergebniswirksame Partizipation: Notwendige Bürger*innenbeteiligung im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete

Im Hinblick auf den gesuchten „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ muss die am Ende betroffene Bevölkerung die Suche einerseits als fair und wissenschaftsbasiert (im Gegensatz zu politisch gesetzt) bewerten und den letztendlichen Standort andererseits als den unter den gegebenen Umständen bestmöglichen ansehen, sonst wird dieser Standort aller Voraussicht nach am Widerstand der dortigen Bevölkerung scheitern. Da aber noch nicht bekannt ist, wer am Ende tatsächlich betroffen sein wird, müssen erst einmal mehrere, vielleicht zahlreiche Gebiete damit rechnen und müssten die Suche als fair erleben. Und das geschieht nur, wenn die Menschen in diesen Gebieten an der Suche jederzeit auf Augenhöhe beteiligt sind, und ihre Beteiligung im weiteren Verlauf einen spürbaren Unterschied ausmacht.

Bevor die Fachkonferenz Teilgebiete überhaupt das erste Mal tagen wird, sind jedoch

    1. das Format ohne Beteiligung der Betroffenen entwickelt worden und

    2. die Inhalte ohne die Betroffenen festgelegt worden.

Außerdem sind entscheidende Vorfestlegungen getroffen worden (tiefengeologische Lagerung, Auswahlkriterien, Sicherheitsanforderungen), die nun als unverrückbar gesetzter  Rahmender Suche gelten sollen.

Laut Gesetz soll das Standortauswahlverfahren jedoch selbsthinterfragend und lernend sein. Hierzu müssten die Betroffenen den zuständigen Behörden, Politiker*innen und dem Vorhabenträger Anstöße geben. Die genannten Vorfestlegungen bei Bedarf noch einmal zu hinterfragen, könnte beispielsweise ein solcher Anstoß sein. Wir sehen die Gefahr, dass im weiteren Verlauf der Suche jede Region für sich in einen isolierten Abwehrkampf gerät im Sinne eines „Bloß nicht bei uns!“ und somit ein egoistisches Gegeneinander der Regionen entsteht, anstatt sich gemeinsam für die bestmöglichen Rahmenbedingungen und bestmögliche Ergebnisse bei der Suche einzusetzen.

Weiterhin ist dieErgebniswirksamkeitder zuerarbeitendenStellungnahmederFachkonferenzTeilgebiete also ein durch sie bedingter spürbarer Unterschied – unklar: Ob die Betroffenen überhaupt im Rahmen dieser Konsultation Gehör finden und in welchem Umfang, hängt vom Wohlwollen des Vorhabenträgers und des BASE ab. Mitwirkungsrechte haben die Betroffenen qua Gesetz nicht, und selbst eine Verpflichtung, Stellungnahmen im Sinne eines inhaltlichen Einfließens zu berücksichtigen, existiert nicht. Die Betroffenen können also viel sagen, wirklich gehört werden müssen sie dagegen nicht – bei online- Formaten gilt dies verschärft.

Vom Anspruch her müsste es allen, die sich beteiligen möchten, möglich sein, dies auch zu tun; niemandem darf die Beteiligung aktiv oder passiv verwehrt werden. Es dürfte somit keine Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden geben und auch keine Teilnahmehürden wie Konferenzen zu typischen Arbeits- oder Ferienzeiten sowie entstehende Fahrtkosten, die selbst getragen werden müssen.

Wenn das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 5 Abs. 1 StandAG (1) ernst genommen würde, müsste das gesamte Suchverfahren qua Gesetz inklusive der Art und Weise der Beteiligung daran mit der potenziell betroffenen Bevölkerung gemeinsam entwickelt werden. Das Verfahren ist aktuell jedoch noch weit davon entfernt, so dass dies in den kommenden Monaten von den potenziell Betroffenen noch aktiv sichergestellt werden müsste.

3. Weitere grundlegende Fragen und Empfehlungen für eine partizipative Standortsuche nach § 5 StandAG im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete

Einige grundlegende Fragen sind für die Fachkonferenz Teilgebiete nicht vorgesehen oder wurden bereits vorab einseitig festgelegt, müssten jedoch für eine partizipative Standort- suche unerlässlich miteinander vereinbart werden:

  • Über welche Themen soll jeweils in welcher Reihenfolge gesprochen werden? Wichtig ist dabei, sich ausreichend Zeit zu nehmen und nicht von vornherein die Zeit auf wenige Sitzungen zu begrenzen

  • Wo sollte die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung administrativ- organisatorisch angesiedelt sein?

  • Welche Formate sind sinnvoll? Ort, Zeitrahmen, Moderation…

  • WelcheZweifelsfragenmüssenbearbeitetwerden?

  • WelcheRechtsschutzmöglichkeitenbräuchte esüberdie vorhandenenhinaus?

Des Weiteren müssten staatlicherseits ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere, um den Beteiligten zu ermöglichen, zu allen Fragen Fachkompetenz in Form von unabhängigen Wissenschaftler*innen hinzuziehen zu können; sonst können betroffene Bürger*innen vieles nicht nachvollziehen. Die Auswahl dieser Expert*innen muss dabei den Betroffenen selbst überlassen und nicht von den Behörden vorgegeben werden, weil die Expert*innen sonst nicht genug Vertrauen genießen.

4. Unser Fazit

Als Mediator*innen geht es uns darum, unsere Erfahrung einzubringen, wie eine Gesellschaft mit hochkomplexen und zugleich entsprechend konfliktbeladenen Themen so umgehen kann, dass ein allseits zufriedenstellender oder zumindest erträglicher Weg dazu gefunden werden kann.

Aus dieser Motivation heraus haben wir bereits vor, während und nach der Arbeit der damaligen Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mehrmals öffentlich unsere Stimme erhoben und vor Vorgehensweisen gewarnt, die geeignet waren, Konflikte zu erzeugen, zu befeuern oder zu vertiefen, statt diese zu bearbeiten und zu befrieden. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die handelnden Akteure in Politik und Behörden einerseits aus ihrer Sicht gute Gründe für ihr Handeln haben, und dass dieses Handeln andererseits aber niemals „alternativlos“ ist, sondern im Sinne der gemeinsamen Sache verändert werden kann. Wir hoffen daher, Nachdenklichkeit zu erzeugen, welche in Handlungsoptionen transformiert werden kann. Bei aller Kritik bietet das Standortauswahl- gesetz hierfür Ansätze, wenn wir als Gesellschaft seinen Zweck ernst nehmen und die potenziell Betroffenen und die Sicherheit nachfolgender Generationen in den Mittelpunkt des Verfahrens rücken.

Für den Förderverein Mediation, gez. Dr. Dieter Kostka, Vorsitzender des FMöB e.V.

Für die Fachgruppe Planen und Bauen im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.: des Bundesverbands MEDIATION (BM) e.V., gez. Roland Schüler, Leiter der Fachgruppe Planen und Bauen

(1)  „Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.“ (a.a.O.)

Atommüllkonferenz zur Endlagersuche: Fachkonferenz Teilgebiete – Mitbestimmung statt inszenierter Beteiligung

Endlagersuche für hochradioaktive Atomabfälle. Gorleben ist Geschichte. Für viele andere Regionen ist der Atommüll nun ein Gegenwarts- oder gar Zukunftsthema. Schlimmer geht immer! Die Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen, die seit vielen Jahren die Probleme und Risiken des staatlichen und „unternehmerischen“ Umgangs mit den enormen Mengen radioaktiver Abfallstoffe aus dem atomaren Wahnsinn untersucht, diskutiert und die Verantwortlichen konfrontiert, hat zum laufenden Standortauswahlverfahren, wie es gesetzliche geregelt und von Bundesämter und Bundesgesellschaften nach der Privatisierung des Atommülls umgesetzt werden soll jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht. Die ist nicht nur an die Verantwortungsträger gerichtet, sondern möglicherweise auch eine Hilfestellung, Orientierung und Diskussionshilfe, wenn es Mitte Oktober in Kassel und per Videokonferenz in die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll geht. Betroffen sind von der Fläche über 50 Prozent des Bundesrepublik. Der Atommüll ist damit ein Thema, dass vielleicht rund 40 Millionen Bundesbürger*innen in den nächsten Jahren sehr unmittelbar betreffen wird. Ein gutes hat das bestimmt: Für die immer wieder munter auch von Medien vorgebrachte Debatte um neue Atommeiler als Klimaretter dürfte es in den nächsten Jahren angesichts der Atommüll-Betroffenheiten eng werden!

Dokumentenation Fachkonferenz Teilgebiete – Mitbestimmung statt inszenierter Beteiligung

Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren „Zwischenbericht Teilgebiete“ vorlegen und damit darstellen, welche Regionen mit Kristallin-, Salz- und Tonvorkommen für die sogenannte Endlagerung (1) hochradioaktiver Abfälle (2) als „günstig“ angesehen werden.

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht in dieser Phase der Standortsuche vor, dass der Zwischenbericht der BGE auf einer Fachkonferenz Teilgebiete auf drei Sitzungen innerhalb eines halben Jahres debattiert wird. Nach §9 StandAG ist dies der erste formale Beteiligungsakt der Bürgerinnen und Bürger. Anmerkungen und Kritik werden dokumentiert und die BGE „berücksichtigt“ diese Stellungnahme der Fachkonferenz, bevor oberirdisch zu erkundende Standorte benannt werden.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) ist laut StandAG „Träger für die Öffentlichkeitsbeteiligung“, also für die Partizipation zuständig.

Das BaSE lädt am 17./18. Oktober zu einer Auftaktveranstaltung ein, die hauptsächlich online stattfinden soll. Die BGE soll am 17. Oktober lediglich allgemeine Teile des Zwischenberichts vorstellen. Darüber hinaus soll am Folgetag der Vorschlag für eine Geschäftsordnung unterbreitet werden. Für die inhaltliche Beratung der Fachkonferenz hat das BaSE drei Termine, im Februar, April und Juni 2021 anberaumt und damit den Zeitraum für die Beratungen um zwei Monate gekürzt. Obwohl das StandAG eine solche Auftaktveranstaltung nicht vorsieht, bleibt das Atommüll-Bundesamt BaSE bisher dabei, den Oktober-Termin bereits als Auftakt der Fachkonferenz Teilgebiete zu bezeichnen.

Gegen den schnellen Start der Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober sprechen zwei Argumente: Zum einen bleibt für die Vertreter*innen kommunaler Gebietskörperschaften jener Regionen, die erst Ende September erfahren, dass sie in einem „Teilgebiet“ leben, nicht genügend Zeit, um sich in die Materie einzulesen und sich abzustimmen, wer diese Regionen auf der Fachkonferenz Teilgebiete vertritt. Zum anderen verhindern BaSE und BGE damit eine faire und dem Prinzip der Chancengleichheit entsprechende Befassung mit dem Bericht, denn in der kurzen Zeit zwischen
Veröffentlichung des Berichts und der Auftaktveranstaltung ist es den Betroffenen nicht möglich, kritische Fachleute zu gewinnen, die am 17. Oktober eine zweite Meinung einbringen. Die Teilnehmenden haben also keine Chance, sich auf der Konferenz unabhängig zu informieren.

Das Atommüll-Bundesamt suggeriert so, die Fachkonferenz Teilgebiete würde über ihren gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus mehr Zeit für die Debatte, Beschlüsse und die Erstellung eines eigenen Berichts haben. Dem gegenüber stehen ein mehrere hundert Seiten mächtiger Bericht, zuzüglich Fachbeiträgen und eine interessierte, zum Großteil ehrenamtlich mit dem Thema befasste Öffentlichkeit, die diesen erst einmal durchdringen wollen wird. Vier Monate Einlesen plus vier Monate Fachkonferenz werden das kaum ermöglichen können.

1. Vieles ist längst ohne Beteiligung entschieden
Im Standortauswahlgesetz ist vorgesehen, dass die Teilgebiete-Konferenz lediglich ein Thema bearbeiten darf: Die Erörterung des Zwischenberichts der BGE. Schon längst entschieden wurde über
die Ausblendung der ungelösten Probleme mit den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, das Suchverfahren, seine Akteur*innen, die Auswahl-Kriterien, die Lager-Methode in tiefengeologischen Schichten, die Sicherheitsanforderungen, die eingeschränkten Beteiligungs- und Klagerechte und die Entlassung der AKW-Betreiber aus der finanziellen Verantwortung für den Atommüll – ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit gehabt haben, dabei mitzureden.

2. Es gibt keine „Augenhöhe“
Auf der einen Seite werden vom Atommüll-Bundesamt rund fünf Millionen Euro für eine PRKampagne ausgegeben, auf der anderen Seite gibt es kein Budget für wissenschaftliche Expertise, auf
die die Fachkonferenz Teilgebiete aber zurückgreifen müsste, um das fachliche Werk zu durchdringen. Das BaSE „argumentiert“ zwar, dass Wissenschaftler*innen eine Teilnahme freistehe, weshalb diese Zielgruppe im §9 StandAG gesondert aufgeführt worden sei. Aber eben unentgeltlich. Expertise zum „eigenen“ Teilgebiet muss von den Betroffenen selbst finanziert werden.

3. Arbeitsfähigkeit scheint nicht gewünscht
Die Fachkonferenz Teilgebiete insgesamt bietet keine Möglichkeit effektiver Einflussnahme und ist von ihrem gesetzlichen Auftrag her eine Fehlkonstruktion. Auch wenn sie im nächsten Jahr ihre
Beratungen aufnimmt, sich eine Geschäftsordnung gibt und – obwohl das BaSE dafür organisatorische Unterstützung verweigert – selbstbestimmt Arbeitsgruppen einrichten und Gremien
wählen würde, die zumindest eine Kontinuität der Arbeit gewährleisten könnten, wird deren Arbeit entgegen der Versprechungen, die Endlagersuche basiere auf einem wissenschaftsbasierten,
selbsthinterfragenden und lernenden, transparenten und partizipativen Verfahren, allein durch die eingeschränkten Arbeitsbedingungen konterkariert. Getoppt wird dies noch durch die Ankündigung des BaSE, die Kosten für die Moderation des Beratungsprozesses nur zu übernehmen, wenn die Fachkonferenz die vom BaSE vorgeschlagenen Moderator*innen akzeptiert.

4. Die BGE wartet nicht auf die Ergebnisse der Konferenz
Die Arbeit der BGE ruht nicht in der Phase, in der die Fachkonferenz Teilgebiete tagen wird. Das heißt, die Stellungnahme der Fachkonferenz Teilgebiete kommentiert einen überholten Arbeitsstand
des Vorhabenträgers. Wertschätzung für die Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete sieht anders aus.

5. Die Ergebnisse der Konferenz haben keine verbriefte Wirksamkeit
Die Ergebnisse der Teilgebiete-Konferenz müssen laut Gesetz „berücksichtigt“, also zumindest gelesen werden. Ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nett, beantwortet sie das Papier
auch. Was sie ansonsten damit macht, ist ihr überlassen. „Berücksichtigen“ kann also auch Ablage in einer Archivschublade bedeuten.

6. Eine Online-Veranstaltung reduziert den lebendigen Diskurs
Die Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober soll hauptsächlich online durchgeführt werden. Sie wird also im Internet live übertragen. Teilnehmende könne sich in einem Chat schriftlich äußern. Echte Interaktion und Diskurse sind damit kaum möglich, kein freier Austausch, keine Pausengespräche, kein hilfreicher Zwischenruf, keine Arbeitsgruppen. Die gesamte Kommunikation ist weitgehend vom Veranstalter gesteuert und kontrolliert. Zudem ist eine Online-Konferenz über volle zwei Tage eine Zumutung für viele Menschen. Oft fehlt zudem die technische Ausstattung oder eine leistungsfähige Internetverbindung zur Online-Teilnahme. Dies kann auch durch den vorgesehenen parallelen Präsenztermin in Kassel nicht aufgewogen werden, da die Teilnahme dort vom Losglück abhängt. Deshalb kann eine solche Veranstaltung erst dann sinnvoll stattfinden, wenn die Corona-Situation es wieder zulässt, dass sich viele Menschen gefahrlos zu einer Präsenz-Konferenz treffen können.

7. Die Kriterien sind veraltet
Die Arbeitspakete der BGE stellen eine Interpretation der geowissenschaftlichen Vorgaben dar, wie sie im StandAG fixiert wurden. Das StandAG ist jedoch schon überholt und – siehe lernendes
Verfahren – müsste novelliert werden. So wurden beispielsweise Klima-Veränderungen und deren Folgen für die Endlagersuche überhaupt nicht bedacht.

8. Es gibt keine vollständige Transparenz über die Datengrundlage
Die Geodaten, die die BGE als Grundlage für ihren Zwischenbericht genutzt hat, werden nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sein. Somit lassen sich die Entscheidungen der BGE nicht in vollem
Umfang überprüfen. Ein transparentes Verfahren mit glaubwürdiger Öffentlichkeitsbeteiligung würde bedeuten, dass bereits zu Beginn ALLE Daten und Informationen offengelegt werden, die zur
Erstellung des Zwischenberichts bei der Atommülllagersuche herangezogen wurden. Die atompolitische Vergangenheit zeigt: Ohne Transparenz, ohne „Augenhöhe“ und ohne
Sicherstellung eines wissenschaftsbasierten Prozesses, ist dieses Verfahren zum Scheitern verurteilt.

Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz (3) erarbeitet und wird von folgenden
unterzeichnenden Organisationen getragen:

.ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomenergie
Aarhus Konvention Initiative
AG AtomErbe Neckarwestheim
Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
A.K.WEnde Bergstraße
Anti Atom Berlin
Anti-Atom-Bündnis Schaumburg
Anti-Atom-Gruppe Freiburg
Anti-Atom-Initiative Göttingen
Anti-Atom Karlsruhe
Anti-Atomnetz-Trier
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Asse-II-Koordinationskreis (A2K)
aufpASSEn e.V.
BAAK, Bayern Allianz für Atomausstieg und Klimaschutz
Bäuerliche Notgemeinschaft Lüchow-Dannenberg
Bendorfer Umweltinitiative
BI Morsleben – Initiative gegen das Atommüllendlager Morsleben e.V.
Brokdorf akut
Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN)
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
BUND Ortsgruppe westliches Vest
Bündnis für die „Sichere Verwahrung von Atommüll in Baden-Württemberg“
BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbare Energien
Bürgerinitiative AntiAtom Ludwigsburg
Bürgerinitiativen gegen das AKW Mülheim-Kärlich
Bürgerinitiative GegenGift Heilbronn/UnterLand
Bürgerinitiative Harrislee, baesh.de
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
Bürgerinitiative Kein Endlager im Fichtelgebirge
Bürgerinitiative STOPPT TEMELIN
Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V. (BISS)
Bürgerinitiative Südheide e.V.
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Bürgerinitiative WAA NAA BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN
Fukushima Mahnwache Schönberg
Holon-Institut
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung IPPNW e.V.
KLAR! Kein Leben mit atomaren Risiken! e.V. Singen
Klimaforum Detmold
Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LAgAtom)
Mahnwache für den Atomausstieg – Buxtehude
Meßstelle für Arbeits- und UmweltSchutz (MAUS e.V.)
NaturFreunde Berlin e.V.
NaturFreunde Sachsen-Anhalt
Schweinfurter Aktions-Bündnis gegen Atomkraft
Strahlentelex
Umweltinstitut München e.V.
Umweltzentrum Braunschweig e.V.

Hinweise:

(1) Das Wort Endlager suggeriert ein „Ende“ bzw. eine „Lösung“ des Atommüllproblems. In Anbetracht der Jahrmillionen, die das Problem noch existiert, und der Tatsache, dass es keinen perfekten, sondern nur einen „bestmöglichen“ Standort geben kann, ist das ein Trugschluss. Das Wort wird hier einzig zum besseren Verständnis verwendet.

(2) Das StandAG sieht vor, dass auch schwach- und mittelaktive Abfälle an einem Standort gelagert werden. Doch
gleichzeitig wird am Schacht Konrad festgehalten, statt für alle Arten von Atommüll ein vergleichendes
Suchverfahren gesetzlich zu regeln

(3) Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure
von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist sowie von
unabhängigen, kritischen Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen von Verbänden und NGOs, die sich mit
diesem Thema beschäftigen.

Sing doch Vogel sing: 4. Oktober – Auf nach Gorleben! Lied vom Lebensvogel

Es summt, so still, so leise, so unterschätzt, so mächtig, nach so vielen Jahren: Sing doch Vogel, sing: Lied vom Lebenvogel. Gemeinsam, für alle die, die mit uns gekämpft haben, die nicht mehr dabei sein können. Und weil wir weiter kämpfen werden! Sing doch Vogel! Atomstaat stoppen! Am 4. Oktober. Es bleibt dabei: Auf nach Gorleben! Gorleben soll leben – Gorleben ist überall!

4. Oktober 2020 – Lauter & bunter Treck zum Bergwerk mit allem was rollt – Sammelpunkte: 11.00 Uhr in Gorleben & Gedelitz – Im Anschluss Kundgebung vor dem Bergwerk.

Walter Mossmann – Lied vom Lebensvogel

Der Song mit Akkorden als PDF.

Da, wo die Elbe raus kommt aus dem Zaun
Der unter Strom steht und schießt
Da, wo die Elbe ’n Zaun lang durch die grüne Stille fließt
Wo hinterm Deich der Wald liegt, auf Wiesen steh’n ein paar
Kühe rum mit Milchgesicht, auch Vögel sind noch da –
Der Wiedehopf, der Kranich und Familie Adebar –
Dort fahr‘ ich hin und bin doch kein Tourist!
Ich bin auch nicht der Erste, vor mir ist dort eine Bande zugereist
Die auf die grüne Stille und die bunten Vögel scheißt –
Sehr feine Herrn im Anzug mit Computerblick
Für die ist alles Leben ein unbehau’nes Stück
Aus dem man blanke Münze schlägt – Zerstörung bleibt zurück
Der Tod, der heutzutag‘ Entsorgung heißt!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
Sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Ein Giftmüll soll versteckt werden im Salz der Erde unter dem Land
Und für die Giftfabrik braucht es ein leeres Land am Rand!
Die Mafia hat gebetet um ein‘ Boden ohne Wert
Der liebe Gott hat das Gebet der Mafia erhört
Sein Feuer hat paar Wälder hinter Gorleben zerstört –
Mein Gott, kam der gelegen, dieser Brand!

Der Rauch hat sich verzogen, kein Kläger und kein Richter ist nicht da –
So geht es eben, wenn der Biedermann Brandstifter war!
Doch viele Leute haben den Zusammenhang geschnallt
Wir trafen uns das erste Mal im verbrannten Wald
Und haben angeklagt die herrschende Gewalt
Und Asche trug da jeder heim im Haar!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Schaut euch mal zwischen Gorleben und Gartow diesen Platz heute an:
Mensch, tut das gut, zu seh’n, was unsereins aufbauen kann!
Da lag verkohltes Holz, wo jetzt die kleinen Bäumchen sind
Schau in der Luft die Räder, die fangen sich den Wind
Und auf dem großen Spielplatz spürt auch jedes Kind:
Die Lebenslust ist Grund für Widerstand!
Ein Paragraphenreiter, so eine Lügensau, sagt und jetzt
Wir hätten ein Gesetz von wegen ‚Landschaftsschutz‘ verletzt!
Ein Spielplatz für die Kinder stört die Landschaftsharmonie
Hingegen passt ‚harmonisch‘ die Plutoniumindustrie
In das geschützte Land! – So redet die Bürokratie
Und macht aus den Gesetzen ein Geschwätz!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
Sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Sie trommeln uns die Ohren voll, sie wären unaufhaltsam
Und trotzdem, mein‘ ich, kommt es auch auf unser Zutun an!
Wann explodiert im DWK-Büro ein Wespennest?
Wann kommt bei Nacht abhanden, was nicht niet- und nagelfest
Auf den Baustell’n rumliegt? – Alles schon mal dagewest!
Mit Witzen fängt die Sabotage an!
Ach ja, wir seh’n seit Kalkar, wie sie ihren Polizeistaat probier’n
Und trotzdem werden wir, wenn es not tut, demonstrier’n –
Wir schreien uns’re Lieder in die Friedhofsruh‘!
Jetzt braucht es warme Kleider und feste, schnelle Schuh
Noch sind die Straßen offen, bald stopfen wir sie zu –
Wenn wir’s nur wollen, wir können sie blockier’n!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
Sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Da, wo die Elbe rauskommt aus dem Zaun, der unter Strom steht und schießt
Da, wo die Elbe ’n Zaun lang durch die grüne Stille fließt
Steht vierunddreißig Jahre, viel zu lange schon
Eine zerbroch’ne Brücke als Sinnbild der Region
Wo rechts und links vom Wasser verwandte Menschen wohn‘
Für die der Fluss so breit wie’n Weltmeer ist!
Da denk‘ ich an den Oberrhein, die Grenze zwischen Wyhl und Marckolsheim –
Warum soll so’n Zusammenschluss hier ausgeschlossen sein?
Die Herren in Ost und West spielen mit uns ein schlimmes Spiel –
Schau, unter unsern Füßen brennt derselbe heiße Müll
Und doch sind uns die Nachbarn drüben fremd, ‚das Land ist still‘
Noch ist es still, noch ist es still!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Hochradioaktive Endlagersuche und Teilgebiete: Das Verfahren in der Phase 1 – Abflauf – Mängel – Infoangebote

Rund 60 Jahre nach dem Beginn der Atomstromproduktion gibt es immer noch kein dauerhaftes (unterirdisches) Lager für die dabei entstandenen radioaktiven Abfälle. Willkürlich hatten Bundesregierung und Atomwirtschaft jahrzehntelang den Salzstock Gorleben „erkundet“. Jetzt soll im Rahmen eines angeblichen Neustarts erstmals in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden, lernenden und vergleichenden Verfahren (§1 StandAG) ein Ort mit der bestmöglichen Sicherheit gefunden werden. Für DIE LINKE ist klar, dass es einen solchen Ort braucht. Die weitere oberirdische Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle muss beendet werden. Klar ist jetzt: Gorleben ist mit dem Salzstock nicht länger im Verfahren. Das begrüßt die LINKE ausdrücklich. (Pressemitteilung: Atommüll-Endlager-Suche: Gorleben endlich raus) Doch weiterhin bestehen deutliche Mängel, sei es bei der Transparenz der entscheidungsrelevanten Daten – sei es bei den Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger*innen und Bürger. Für Betroffene und Interessierte geben wir im Folgenden einen Überblick über das Auswahlverfahren, die rechtliche Situation sowie über Mängel und Probleme und verweisen auf geeignetes Infomaterial.

Mit dem Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe und angesichts der massiven Proteste gegen die Castor-Transporte nach Gorleben ist ein neuer Anlauf gestartet worden, um einen geeigneten Standort für die „Endlagerung“ der hochradioaktiven Strahlenabfälle zu finden. Nach einer ersten Beschlussfassung eines entsprechenden Gesetzes 2013 hatte eine von Bundesrat und Bundestag eingesetzte Endlager-Kommission mit gesellschaftlichen Vertretern von 2014 – 2016 eine Überprüfung durchgeführt und Vorschläge zum Standortauswahlgesetz entwickelt.

Obwohl immer wieder gefordert und im Sinne einer ernsthaften Öffentlichkeitsbeteiligung unverzichtbar, hat es weder im Vorfeld noch durch die Kommission ernsthafte Versuche gegeben, z.B. mit der Anti-Atom-Bewegung und ihren zahlreichen Initiativen und Verbänden zu einer gemeinsamen Arbeit zu kommen.

Die LINKE und der Umweltverband BUND stimmten dem Abschluss-Bericht der Endlager-Kommission nicht zu und legten Sondervoten vor. Der Abschlussbericht (Drs. 18/9100 (PDF)) wurde nach weiteren Beratungen im Bundestag schließlich zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Sommer 2017 herangezogen.

Strukturen und Verantwortlichkeiten bei der Endlagersuche

Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) sowie dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung sind die Zuständigkeiten grundlegend neu geordnet worden. „Aufsichts- und Genehmigungsbehörde“ ist das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU) gehörende „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE). Dieses Bundesamt ist im Rahmen des Suchverfahrens laut StandAG auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist als GmbH der Operateur und zuständig für die praktische Durchführung des Suchverfahrens. Außerdem gibt es die neue staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), die für die „Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung“ verantwortlich ist.

Der Zwischenbericht Teilgebiete und die Konferenz

Im Rahmen des von der LINKEN kritisierten StandAG legt die BGE jetzt (28. September 2020) einen „Zwischenbericht Teilgebiete“ vor, in dem möglicherweise geeignete Regionen in der gesamten Bundesrepublik benannt werden. Diese Auswahl erfolgt für Regionen, in denen Granit, Salz oder Ton als Wirtsgestein vorkommen. Dabei werden geologische Daten (siehe unten) und festgelegte Kriterien (siehe unten) von der BGE angewandt.

Die Öffentlichkeit kann im Rahmen der „Teilgebiets-Konferenz“ diesen Bericht prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür kann sie laut Gesetz innerhalb von sechs Monaten drei Tagungen durchführen. Vier Wochen später muss eine Stellungnahme vorliegen. Diese ist jedoch von den Behörden nur zu „berücksichtigen“ (§9 StandAG). Eine rechtsverbindliche Wirkung hat die Stellungnahme nicht (mehr siehe unten).

Auftakt in Kassel oder per Video

BaSE hat auf seiner Homepage den folgenden Ablaufplan für die erste Veranstaltung nach der Veröffentlichung des Teilgebiete-Berichts vorgelegt, hier als PDF. Die Veranstaltung findet in Kassel am 17./18. Oktober statt. Allerdings sind lediglich maximal 200 Teilnehmende aufgrund der Corona-Pandemie zugelassen.

Dabei wird unterteilt, zu welcher Öffentlichkeit die Interessierten gehören, also ob kommunale Vertretung, Wissenschaft, Verband oder Bürger*in. Jeweils 50 Personen werden im Losverfahren ermittelt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich! Alle nötigen Informationen sind hier bei BaSE zu finden.

Trotz der enormen Tragweite und der Fehler in Gorleben hat BaSE alle Forderungen abgelehnt, diese Veranstaltung (auch wegen der Corona-Krise) zu verschieben, um mehr reale Beteiligung zu ermöglichen. Das BaSE ist der Auffassung, dass eine „Beteiligung“ über Video eine Chance sein könnte.

Weitere Veranstaltungen der Teilgebietekonferenz folgen laut dem gewünschten Fahrplan von BaSE im Februar, April und Juni 2021. BaSE betreibt diese Infoplattform zur Endlagersuche. Zur Teilgebietekonferenz wird laut StandAG bei BaSE eine Geschäftsstelle eingerichtet. Deren Aufgaben wie auch der gesamte Ablauf der Teilgebietekonferenz müssen von den zu Beteiligenden – also der Öffentlichkeit – festgelegt werden. BaSE will deshalb in Kassel eine Geschäftsordnung als ENTWURF und Vorschlag präsentieren.

  • Kritische Informationen zu den Risiken der Atommülllagerung und des Suchverfahrens: Viele Organisationen kritisieren die nicht nur mangelnde Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung der jetzt bevorstehenden ersten Phase der neuen Endlagersuche. Der Umweltverband BUND hat hier eine informative Übersicht zur Endlagersuche zusammengestellt. Dort finden sich auch Informationsbroschüren als PDF und zum Bestellen. Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt bietet hier Informationen zur Endlagersuche. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg bietet unter diesem Link Stellungnahmen und Hintergründe. Das Fachportal „Atommüllreport liefert umfassende Informationen und Berichte über das gesamte Atommüllproblem, nicht nur mit Blick auf die hochradioaktiven Abfälle, sondern auch über die Gefahren bei der Lagerung des leicht- und mittelradioaktiven Atommülls. Äußerst informativ und sachkundig ist auch der Blog www.endlagerdialog.de von Dr. Michael Mehnert.

Das Nationale Begleitgremium als Kontroll- und Überwachungsinstanz

Mit dem StandAG (siehe §8) ist das Nationale Begleitgremium entstanden. Das NBG hat u.a. die Aufgabe, die korrekte Umsetzung des Gesetzes zu überwachen und im Falle von Konflikten zu vermitteln. Das NBG ist aus unabhängigen Personen zusammengesetzt, je zur Hälfte aus „Persönlichkeiten“ und per Auswahlverfahren ermittelten Bürger*innen. Dort ist auch der sogenannte Partizipationsbeauftragte angesiedelt. Das NBG hatte angesichts erheblicher Mängel in der Vorbereitung der Teilgebiete-Konferenz bereits im April eine Verschiebung gefordert.

Probleme in der Phase 1 der Endlagersuche: Zwischenbericht und Konferenz Teilgebiete

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten bereits bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des StandAG auf die Mängel der Phase 1 hingewiesen. (Siehe Sondervotum)

Problem 1: Mangelnde Partizipation – kein Rechtsschutz

Für die Auswahl bzw. Benennung möglicherweise geeigneter Standortregionen im „Zwischenbericht Teilgebiete“ werden nach Kapitel 3 StandAG Kriterien und Anforderungen angewandt. Hier geht es um Ausschlusskriterien, um Mindestanforderungen und so weiter. Wie diese gesetzlichen Vorgaben konkret erfolgen, hat die BGE in den letzten Monaten auf ihrer Homepage veröffentlicht. Diese müssen und können im Rahmen der Teilgebietekonferenz kritisch diskutiert werden.

Die Teilgebietekonferenz soll den Zwischenbericht Teilgebiete prüfen. Dafür kann sie innerhalb von sechs Monaten dreimal zusammentreten und nach weiteren vier Wochen eine Stellungnahme abgeben. Danach löst sich dieses Gremium auf. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Phase 1, die mit der Festlegung der oberirdisch weiter zu untersuchenden Regionen per Bundestagsbeschluss beendet wird, nicht vorgesehen. Nicht nur die LINKE hat diese „verkürzte“ Bürgerbeteiligung kritisiert (siehe BUND).

Denn: Während die Teilgebietekonferenz nach den derzeitigen Plänen etwa im Juni 2021 mit der Abgabe einer (oder mehrerer rechtlich unverbindlicher) Stellungnahmen aufgelöst wird, geht das eigentliche Verfahren erst jetzt los:

Bei der eigentlichen „Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung“ (§14, siehe insgesamt Kapitel 2 Ablauf des Standortauswahlverfahrens) sind die Bürger*innen nicht weiter beteiligt. U.a. wegen dieser mangelhaften Bürgerbeteiligung hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE dem Gesetz nicht zugestimmt! Am Ende dieser ersten Phase wird ein Beschluss des Bundestages festlegen, welche Regionen zunächst oberirdisch weiter untersucht werden sollen. Eine rechtliche Prüfung ist in dieser Phase nach dem StandAG – gegen die Forderungen von Linken und BUND in der Kommission – nicht vorgesehen.

Nach der Teilgebietekonferenz – deren Stellungnahme nur zu berücksichtigen ist und rechtlich keinerlei Bindungswirkung entfaltet – werden von der BGE aber auch die „Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ angewandt.

Wichtig ist: Nach der Vorlage des Zwischenberichts Teilgebiete arbeitet die BGE weiter, um schließlich einen Vorschlag für die oberirdisch weiter zu untersuchenden Standortregionen zu ermitteln.

Problem 2: Mangelnde Transparenz – Problem Geodaten

In der Endlagerkommission und im StandAG wird Transparenz angeblich großgeschrieben. Alle Daten, die für Entscheidungen im Auswahlverfahren herangezogen werden, sollen als Lehre aus Gorleben von den Bürger*innen überprüft werden können. Dieser richtige Ansatz wird aber schon im ersten Schritt des Verfahrens nicht eingehalten bzw. deutlich unterlaufen: Denn einen Teil der geologischen Daten, die jetzt von der BGE für den Zwischenbericht Teilgebiete genutzt werden, können nicht veröffentlicht werden. Mit dem viel zu spät vorgelegten und dann in aller Eile verabschiedeten Geologie-Daten-Gesetz (PDF) werden die Rechte Dritter, z.B. der Öl- und Gasindustrie, höher bewertet als die Interessen der Bürger*innen an offenen Daten. Eine direkte Prüfung ist damit für die Öffentlichkeit nicht möglich (in einem komplexen Verfahren sollen Vertrauenspersonen für das NBG eine Prüfung durchführen können).

Problem 3: Augenhöhe – Fehlende Hilfestellung und fachliche Unterstützung

Transparenz, Partizipation, lernendes Verfahren. Das StandAG hat hohe Ziele formuliert. Damit die Öffentlichkeit –  worunter die betroffenen Kommunen und die Politik, Wissenschaftskreise, Verbände (nicht nur Umweltverbände) und schließlich auch die (betroffenen) Bürger*innen zählen –  aber in der Lage ist, in einem so komplexen Verfahren auch auf Augenhöhe mitzuarbeiten, braucht es (in unterschiedlichem Maße) Unterstützung.

Dazu gehört z.B. genügend Zeit – vor allem für Bürger*innen, die sich in ihrer Freizeit engagieren. Dies ist ein besonderes Problem – nicht nur, aber auch wegen der Corona-Pandemie.

Zum einen braucht es schlicht Zeit (und erhebliche Fachkunde), um den Teilgebiete-Zwischenbericht mit vielen hundert Seiten und Anhängen zu studieren – und z.B. in der Region mit anderen Betroffenen/Beteiligten zu diskutieren. Dieser Prozess sollte vor dem Beginn der Teilgebiete-Konferenz ermöglicht werden.

Auf der Teilgebietekonferenz werden eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure der Öffentlichkeit zusammenkommen, die unterschiedlich an dem Verfahren teilnehmen. Kommunale Vertreter*innen haben andere Möglichkeiten, aber auch Verantwortung bzw. Aufgaben, als z.B. Bürger*innen oder Wissenschaftler*innen. Da die Teilgebietekonferenz gesetzlich in ihrer Zeitdauer begrenzt ist, müssen im Vorfeld Möglichkeiten geschaffen werden, sich auf den Bericht und den Ablauf der Konferenz mit den unterschiedlichen Akteuren zu verständigen. Versuche, dies in der Diskussion mit der für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen BaSE in einer Arbeitsgruppe herzustellen, sind laut Auskunft des BUND, aber auch nach Mitteilungen des NBG, nicht sonderlich konstruktiv verlaufen.

Ebenso gehört zur „Augenhöhe“ und Befähigung der Öffentlichkeit dazu,  Reise- und Hotelkosten erstattet zu bekommen, um an bundesweiten Tagungen und Veranstaltungen im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens teilnehmen zu können. Erst als Ergebnis langer Diskussionen hat BaSE inzwischen erklärt, dass eine solche Kostenübernahme für die Teilnahme an den Konferenzen ermöglicht wird.

Gravierender aber sind natürlich auch inhaltliche und fachliche Möglichkeiten. Denn: Damit die Bürger*innen und andere Beteiligte die Möglichkeit bekommen, Experten zu verschiedenen Themen hinzuzuziehen, braucht es auch finanzielle Unterstützung. Dafür müssen – in einem geregelten Verfahren – aus Sicht der LINKEN die staatlichen Stellen auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Nur so kann es gelingen, die Bürger*innen auf Augenhöhe zu beteiligen.

Problem 4: Corona-Einschränkungen

Schon ohne Corona hatte die Vorbereitung für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilgebietekonferenz erhebliche Mängel, die dazu führten, dass verschiedene Akteure, darunter das Nationale Begleitgremium, eine Verschiebung der Veröffentlichung des Teilgebiete-Zwischenberichts und damit der nachfolgenden Konferenz auf Anfang 2021 gefordert hatten.

Durch Corona werden die Möglichkeiten für die Öffentlichkeit zur Beteiligung nun zusätzlich erheblich eingeschränkt. Das ist im Grunde mit den hohen Anforderungen an Partizipation, wie sie im StandAG formuliert sind und wie sie als Konsequenz aus den Fehlern von Gorleben umgesetzt werden sollten, nicht angemessen.

Angesichts der Bedeutung und der Betroffenheiten, wenn es um die Frage eines Standortes für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktivem Atommüll geht, ist eine Verlagerung der Veranstaltungen von Präsent- zu Onlineveranstaltungen keine Grundlage. Die massive Einschränkung, zur Veranstaltung in Kassel Mitte Oktober lediglich 200 Menschen insgesamt zuzulassen und deren Teilnahme per Losverfahren zu ermitteln, wird der Thematik in keiner Weise gerecht und gefährdet schon zu Beginn das gesamte Verfahren. Bei allem Verständnis, dass es angesichts der Corona-Pandemie veränderte Umgangsformen braucht und diese möglicherweise auch entwickelt werden können: Auch für staatliche Träger des Suchverfahrens wäre eine Verschiebung sinnvoll, um mit gesellschaftlichen Akteuren gemeinsam eine neue und angemessene Form für Beteiligung zu erarbeiten.

Weitere Hintergründe und Good to know:

Unrealistischer Zeitplan

Der Zeitplan für das Endlagersuchverfahren sieht vor, dass eine Benennung des Standorts im Jahr 2031 (StandAG, §1(5)) „angestrebt“ wird. Eine Inbetriebnahme sollte dann etwa Anfang der 2050er Jahre erfolgen. Das wird von vielen Experten für unrealistisch gehalten. Auch die Endlager-Kommission hatte sich mit der Thematik befasst. In Expertenkreisen wird davon ausgegangen, dass frühestens ab 2080 mit einer Inbetriebnahme des Endlagers zu rechnen sein dürfte. Trotzdem waren CDU/CSU, SPD und Grüne nicht bereit, entsprechende Änderungen ins Standortauswahlgesetz aufzunehmen.

Problem verlängerter oberirdischer Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

Selbst wenn die im StandAG anvisierte Festlegung klappen sollte: In jedem Fall müssen die Genehmigungen für die bestehenden Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle verlängert bzw. erneuert werden. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus aus, Mitte der 2040er Jahre dann diejenigen der sogenannten Standortzwischenlager, die an fast jedem Atomkraftwerk ca. Mitte der 2000er Jahre genehmigt und gebaut wurden. Diese Zwischenlager und auch die (Castor-)Behälter, in denen das hochradioaktive Material eingelagert ist, sind aber nur für insgesamt 40 Jahre genehmigt.

Ob die Gebäude, die Behälter und das Inventar auch deutlich längeren Zwischenlagerzeiten standhalten, muss erst noch geprüft werden. Doch schon jetzt wachsen die Risiken bei der Zwischenlagerung dieser Abfälle. Das sorgt – auch angesichts wachsender Terror-Risiken bei der Zwischenlagerung – für erhebliche Unsicherheit an den betroffenen Standorten quer durch die Republik.

Statt diese Probleme konzeptionell anzugehen, findet seit Jahren ein Durchwursteln von Übergangslösung zu Übergangslösung statt, gepaart mit haltlosen Versprechungen gegenüber der örtlichen Bevölkerung. Das ist völlig inakzeptabel und muss aufhören.

Gleiches gilt für den Schacht Konrad in Salzgitter, der 2002 als Atommüllendlager für schwach- und mittelradioaktiven, nicht Wärme entwickelnden Atommüll genehmigt wurde. Der Protest dagegen besteht bis heute fort. Der Ausbau und die Inbetriebnahme von Schacht Konrad haben sich immer wieder verzögert und verteuert. Derzeit ist von 2027 die Rede.

Konzerne werden aus der Atommüll-Haftung entlassen

Einige Monate vorher, im Dezember 2016, war die Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung neu geordnet worden. Jahrzehntelang galt: die Atomkonzerne, die mit der Atomenergie Milliardengewinne gemacht haben, tragen als Verursacher die Kosten für die Atommülllagerung. Stattdessen sind sie seit 2017 dauerhaft von den Kostenrisiken der Atommülllagerung per Gesetz befreit. Die Kostenrisiken tragen jetzt die Steuerzahler*innen. Ein absoluter Skandal. Dies wurde 2016 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Eine geringe Einmalzahlung von rund 24,1 Milliarden Euro haben E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW an einen staatlichen Fonds überwiesen. Ich nenne ihn den Atommüllfinanzfonds, über den die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung gedeckt werden sollen. Nicht einmal eine Nachschusspflicht für die absehbar nicht ausreichenden Mittel  wurde festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass die Sicherheit beim Umgang mit dem Atommüll weiterhin auch stark von Kostenfragen belastet sein wird und das Risiko, Billiglösungen zu bevorzugen, bestehen bleibt.

 Bayern erklärt sich als nicht geeignet

Die Bayerische Landesregierung hat vorsorglich in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen: „Wir sind überzeugt, dass Bayern kein geeigneter Standort für ein Atomendlager ist.“ Und das vor dem Hintergrund, dass kein anderes Bundesland so viel Atomstrom – und damit auch Atommüll – produziert hat. Damit konterkarieren CSU und Freie Wähler nicht nur den vorherigen Beschluss und die mühsam erreichte Einigung von Bund und Ländern. Auch das macht deutlich, vor welchen Herausforderungen wir stehen.

Gorleben ist raus aus dem Verfahren: Unsere Kritik an der bisherigen Sonderrolle von Gorleben: Politisch verbrannt – geologisch ungeeignet

Seit der Vorlage des Zwischenberichts Teilgebiete durch die BGE ist Gorleben mit seinem Salzstock nicht länger als Standort für ein Atomendlager im Verfahren. Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung, die auf geologische Daten gestützt ist.

Der „Neustart“ bei der Endlagersuche war höchst umstritten, unter anderem, weil der Standort Gorleben trotz aller negativen geologischen Befunde weiterhin im Verfahren geblieben ist. Bis heute sind dort bereits rund 1,9 Mrd. Euro „verbaut“ worden. Für viele – auch für die Linksfraktion – ist Gorleben als Standort geologisch ungeeignet und aufgrund seiner Geschichte politisch verbrannt. Gorleben belastete damit weiterhin das Verfahren. Als einziger Standort war/ist Gorleben im Standortauswahlgesetz namentlich genannt (§36 Salzstock Gorleben).

 

Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll: Gorleben ist raus – eine große Region rund um Münster ist Teilgebiet

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), zuständiger Sprecher für der Atomausstieg der Bundestagsfraktion und ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission erklärt: „Das laufende Endlagersuchverfahren hat einen wichtigen Schritt genommen und mit dem Ausschluss von Gorleben eine erhebliche Belastung des Verfahrens wissenschaftlich begründet abgeräumt. Der politisch verbrannte und geologisch völlig ungeeignete Standort Gorleben ist nicht mehr im Verfahren. Das war längst überfällig und ist eine Bestätigung der seit Jahrzehnten laufenden wissenschaftlichen und politischen Proteste. Das ist eine sehr gute Entscheidung und ein wichtiger Schritt, auf dem Weg zu einem fairen vergleichenden Auswahlverfahren, in dem transparent und mit Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe nun ein bestmöglicher Ort für die dauerhafte unterirdische Lagerung gefunden werden kann.

Nicht ganz überraschend hat die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine große Region um Münster, die fast das ganze Münsterland und Teile von Ostwestfalen-Lippe umfasst, zu einem genauer zu untersuchenden Teilgebiet erklärt. Das Münsterland und Münster sind schon jetzt mit dem atomaren Erbe und dem Umgang damit befasst. Unweit von Münster lagert Atommüll in oberirdischen Hallen in Ahaus. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen – die immer noch Atommüll herstellen, sind von Münster nicht weit entfernt. Nach den Daten der BGE sind über 50 Prozent der Bundesrepublik als möglicherweise geeignete Region ermittelt worden.

Ich werde mir jetzt gemeinsam mit den Menschen im Münsterland die Daten der BGE ansehen.

Auch wenn Gorleben jetzt aus dem Verfahren ist, werden derzeit die Sorgen größer, dass es kein transparentes und wirklich partizipatives Verfahren geben wird. Ausgerechnet für das angeblich „transparente“ Verfahren können die privaten Grundlagendaten mit dem Zwischenbericht nicht veröffentlicht werden und von Augenhöhe bei der Beteiligung der Öffentlichkeit kann derzeit noch nicht gesprochen werden. Die Behörden müssen hier noch erheblich nachlegen, vor allem angesichts der Einschränkungen durch die Coronakrise. Dies bedarf nicht nur zusätzlicher virtueller – und damit restriktiver – Beteiligungsformate, sondern auch Zeit. Das werde ich weiterhin genau beobachten!

Klar ist: Die gefährliche Abfälle gehören unter die Erde und dafür muss der bestmögliche Standort gefunden werden – egal wo das am Ende in der Bundesrepublik ist.“

 

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