Die Kosten der Atomenergie: Atommüll-Haushalte bei BMU und BMBF

Knapp 50 Prozent des für das Jahr 2021 vorgesehenen Haushalts des Bundesumweltministeriums (BMU) sind geprägt von Kosten bzw. Folgen der unverantwortlichen Atomenergienutzung. Zusätzliche Atommüll-Millionen-Beträge sind für die staatlichen Atomprojekte beim Bundesforschungsministerium veranschlagt (BMBF). Die Lasten für die extrem umweltschädliche Atomenergie werden noch für viele Jahrzehnte die Steuerzahler*innen tragen, während sich die Atomkonzerne nach einem Bundestagsbeschluss von CDU/CSU/SPD/Grünen mit einer Einmalzahlung bei den Kostenrisiken für die Atommülllagerung aus dem Staub gemacht haben.

Allein 665 Millionen Euro sind beim BMU für das Jahr 2021 für die „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ geplant. Weitere rund 414 Millionen sind für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in 2021 (beides Kapitel 1603) vorgesehen. Mitsamt der Kosten für „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ (rund 69 Millionen Euro, Kapitel 1605), für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, rund 60 Millionen Euro, Kapitel 1616) sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, 45 Millionen Euro, Kapitel 1615) sind es in der Summe fast 1,267 Mrd. Euro für die Atomenergie und ihre strahlenden Folgen allein beim BMU.

Weitere Kosten für Stilllegung und Rückbau von staatlichen Forschungsanlagen in Höhe von geplanten 274 Millionen für das Haushaltsjahr 2021 unter dem Dach des Forschungsministeriums kommen noch hinzu. Außerdem ist der AKW-Rückbau in Lubmin bei Greifswald beim Finanzministerium angesiedelt. Weitere Kosten für Querschnittsaufgaben, für weitere Forschungsaktivitäten und für den Fusions-Reaktor ITER in Südfrankreich sind hier noch nicht enthalten und verstecken sich in Pauschalzahlungen an die EU oder anderswo.

Wichtig zu wissen: Die Atomkonzerne sind in Sachen Atommüll – siehe oben – nach einer Einmalzahlung an den staatlichen Entsorgungsfonds KENFO aus der weiteren Haftung entlassen. Der KENFO finanziert nur die Kostenanteile, die bislang direkt von der Atomkonzernen getragen werden mussten. Für z.B. die Atommülllager ASSE und Morsleben, in denen großen Mengen radioaktiver Abfälle dieser Atomkonzerne lagern, waren schon immer lediglich die Steuerzahler*innen zuständig. Morsleben wurde von der BRD mit der DDR übernommen. ASSE war über Jahrzehnte staatliche Endlagerforschung. Von beiden politischen Entscheidungen damaliger Bundesregierungen profitieren bis heute die Atomkonzerne zum Schaden der Bürger*innen.

  • Das BMU legt seinen Haushaltsentwurf im sogenannten Grünbuch vor. Das aktuelle Grünbuch für den Haushaltsentwurf 2021 mitsamt allen Erläuterungen und Berichten, die das Zahlenwert zu erklären versuchen, ist hier als PDF mit rund 400 Seiten online. Darin finden sich Informationen zur Zwischenlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen, zu den „Endlagerprojekten“ ASSE, Morsleben sowie Schacht Konrad und zum Standortauswahlgesetz. Ebenso gibt es über BASE und über das BfS weitere Informationen.
  • Kernforschungszentren mit ihren Reaktoren, Laboren und Atommülllagern in Jülich, Karlsruhe, Geesthacht und anderen Orten wurden ausschließlich mit staatlichen Mitteln betrieben und werden jetzt mit erheblichen Komplikationen, Verzögerungen und Kosten mit ausschließlich Steuermitteln stillgelegt und rückgebaut. Allein für Stilllegung und Rückbau beim Forschungsministerium belaufen sich auf bislang rund 9 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch entsprechende Kosten bei den jeweiligen Bundesländern, die teilweise an den Forschungsanlagen beteiligt sind. Zu den gesamten Kosten der „Titelgruppe 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ siehe hier den Auszug (PDF) aus der Kabinettsentwurf des Haushalt 2021 für das Bundesforschungsministerium.

Endlagersuche: Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Video-Tube

„Die zuständigen Bundesbehörden riskieren das Scheitern der neuen Atommüllendlagersuche bevor es überhaupt losgegangen ist.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE, Sprecher für den Atomausstieg, die Absage der in Kassel geplanten Präsenzveranstaltung für den am kommenden Wochenende geplanten Start der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche.

Zdebel weiter: „Die Atommüllbundesbehörde will die Öffentlichkeit nur aus der Video-Tube dabei sein lassen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt ausschließlich als Videositzung trotz aller Corona-Einschränkungen und weiterer Mängel zu starten, ist falsch.

Seit über 50 Jahren ist die Endlagersuche für derartige Abfälle nicht wirklich vorangekommen. Jahrzehntelang hatten Konzerne und Bundesregierungen mit einer willkürlichen politischen Festlegung auf Gorleben eine vernünftige und sachgerechte Endlagersuche verhindert.

Jetzt sollen beim überfälligen Neustart schon wieder die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen und unter nicht akzeptablen Bedingungen als reine Inszenierung lediglich zuhören, was Behörden per Video verkünden und Fragen stellen. Eine Beteiligung auf Augenhöhe ist das nicht. Dazu gehört auch, dass die Behörden endlich auch Ressourcen für unabhängige Fachleute bereitstellen, mit denen sie Bürgerinnen und Bürger angesichts der 100.000en an Seiten, die es aufzuarbeiten gilt, schlau machen können!

Die Atommüll-Behörden haben offenbar aus dem Scheitern von Gorleben absolut nichts gelernt. Wir brauchen ein unterirdisches, möglichst sicheres Lager für diesen Atommüll. Aber nur mit den Bürger*innen gemeinsam kann die Suche erfolgreich gelingen! Deshalb ist es jetzt Zeit zum innenhalten und die Öffentlichkeitsbeteiligung so gut es unter den jetzigen Bedingungen geht vorzubereiten. Jedoch die nach dem Gesetz festgelegte Fachkonferenz Teilgebiete erst dann zu starten, wenn die Bedingungen für eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung es zulassen!

Wie sollen Bürger*innen, Kommunen, Wissenschaften und Verbände sich auf das Suchverfahren vorbereiten, wenn angesichts der erneut wachsenden Coronaeinschränkungen die Räume für notwendige Treffen, Verabredungen und Gespräche nicht zur Verfügung stehen? Wenn die Bundesbehörden dazu keine Antworten liefern können, wie die unterschiedlichen Beteiligten sich vorbereiten und abstimmen können, dann ist es ein Gebot der Fairness, innezuhalten und das Verfahren zu pausieren.“

Zdebel erinnert auch daran, dass viele für die Endlagersuche herangezogenen Daten bislang trotz der versprochenen Transparenz nicht vorliegen und die zuständigen staatlichen Stellen die Stellungnahme der Teilgebietekonferenz am Ende rechtlich unverbindlich nur „berücksichtigen“ müssen:

„Es ist für eine gute Beteiligung der Bürger*innen im Suchverfahren noch viel Luft nach oben! Es wäre gut, wenn die Behörden das endlich einsehen, die Teilgebietekonferenz verschieben und die Unterstützung für die Beteiligung deutlich nachbessern“.

Die Kosten der Atomenergie: Atommüll-Haushalte bei BMU und BMBF

Knapp 50 Prozent des für das Jahr 2021 vorgesehenen Haushalts des Bundesumweltministeriums (BMU) sind geprägt von Kosten bzw. Folgen der unverantwortlichen Atomenergienutzung. Zusätzliche Atommüll-Millionen-Beträge sind für die staatlichen Atomprojekte beim Bundesforschungsministerium veranschlagt (BMBF). Die Lasten für die extrem umweltschädliche Atomenergie werden noch für viele Jahrzehnte die Steuerzahler*innen tragen, während sich die Atomkonzerne nach einem Bundestagsbeschluss von CDU/CSU/SPD/Grünen mit einer Einmalzahlung bei den Kostenrisiken für die Atommülllagerung aus dem Staub gemacht haben.

Allein 665 Millionen Euro sind beim BMU für das Jahr 2021 für die „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ geplant. Weitere rund 414 Millionen sind für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in 2021 (beides Kapitel 1603) vorgesehen. Mitsamt der Kosten für „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ (rund 69 Millionen Euro, Kapitel 1605), für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, rund 60 Millionen Euro, Kapitel 1616) sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, 45 Millionen Euro, Kapitel 1615) sind es in der Summe fast 1,267 Mrd. Euro für die Atomenergie und ihre strahlenden Folgen allein beim BMU.

Weitere Kosten für Stilllegung und Rückbau von staatlichen Forschungsanlagen in Höhe von geplanten 274 Millionen für das Haushaltsjahr 2021 unter dem Dach des Forschungsministeriums kommen noch hinzu. Außerdem ist der AKW-Rückbau in Lubmin bei Greifswald beim Finanzministerium angesiedelt. Weitere Kosten für Querschnittsaufgaben, für weitere Forschungsaktivitäten und für den Fusions-Reaktor ITER in Südfrankreich sind hier noch nicht enthalten und verstecken sich in Pauschalzahlungen an die EU oder anderswo.

Wichtig zu wissen: Die Atomkonzerne sind in Sachen Atommüll – siehe oben – nach einer Einmalzahlung an den staatlichen Entsorgungsfonds KENFO aus der weiteren Haftung entlassen. Der KENFO finanziert nur die Kostenanteile, die bislang direkt von der Atomkonzernen getragen werden mussten. Für z.B. die Atommülllager ASSE und Morsleben, in denen großen Mengen radioaktiver Abfälle dieser Atomkonzerne lagern, waren schon immer lediglich die Steuerzahler*innen zuständig. Morsleben wurde von der BRD mit der DDR übernommen. ASSE war über Jahrzehnte staatliche Endlagerforschung. Von beiden politischen Entscheidungen damaliger Bundesregierungen profitieren bis heute die Atomkonzerne zum Schaden der Bürger*innen.

  • Das BMU legt seinen Haushaltsentwurf im sogenannten Grünbuch vor. Darüber haben wir in den letzten Jahren berichtet (siehe unten). Das aktuelle Grünbuch für den Haushaltsentwurf 2021 mitsamt allen Erläuterungen und Berichten, die das Zahlenwert zu erklären versuchen, ist hier als PDF mit rund 400 Seiten online. Darin finden sich Informationen zur Zwischenlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen, zu den „Endlagerprojekten“ ASSE, Morsleben sowie Schacht Konrad und zum Standortauswahlgesetz. Ebenso gibt es über BASE und über das BfS weitere Informationen.
  • Kernforschungszentren mit ihren Reaktoren, Laboren und Atommülllagern in Jülich, Karlsruhe, Geesthacht und anderen Orten wurden ausschließlich mit staatlichen Mitteln betrieben und werden jetzt mit erheblichen Komplikationen, Verzögerungen und Kosten mit ausschließlich Steuermitteln stillgelegt und rückgebaut. Allein für Stilllegung und Rückbau beim Forschungsministerium belaufen sich auf bislang rund 9 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch entsprechende Kosten bei den jeweiligen Bundesländern, die teilweise an den Forschungsanlagen beteiligt sind. Zu den gesamten Kosten der „Titelgruppe 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ siehe hier den Auszug (PDF) aus der Kabinettsentwurf des Haushalt 2021 für das Bundesforschungsministerium.
  • Mehr zum Thema Grünbuch und Haushalts-Anträge auf dieser Seite.

UPDATE: Die Kosten für die Atommüllentsorgung werden nach der Neuregelung durch den öffentlich-rechtlichen Fonds KENFO erstattet. Sie dazu die folgende Tabelle. An den KENFO hatten die Atomkonzernze nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages die entsprechenden Rückstellungen überwiesen. Im Gegenzug wurden sie von allen weiteren Risiken für den Fall von Kostensteigerung von der Haftung befreit. Die Risiken tragen seit 2017 die Steuerzahler*innen.

Endlagersuche

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem möglichst sicheren und möglichst langfristigen Atommülllager für hochradioaktive Abfälle ist mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ in die erste heiße Phase eingetreten. Etwas über 50 Prozent der Bundesrepublik, so die zuständige „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ (BGE), kommt aufgrund der geologischen Beschaffenheit für ein Atommülllager in Betracht. Auf Basis des „Standortauswahlgesetzes“ soll in einem mehrstufigen und vergleichenden Verfahren ein solches bestmögliche Atommülllager gefunden werden. Im folgenden bieten wir Informationen zum gesetzlich geregelten Suchverfahren, zu den Mängeln und Schwachstellen dieses Verfahrens und geben Hinweise zu weitergehenden Informationen, Stellungnahmen und Organisationen, die sich kritisch mit dem Thema befassen.

Für uns LINKE ist klar: Angesichts der Gefahren, die von der derzeitigen oberirdischen Lagerung des Atommülls ausgehen, braucht es eine bestmögliche unterirdische Möglichkeit in der Bundesrepublik. St. Florian kommt für uns nicht in Frage! Aber: Es muss maximale Transparenz und Beteiligung für die Bürger*innen gewährleistet werden. Dazu gehört ein möglichst hoher Rechtsschutz von Anfang an! Die Bürger*innen müssen dabei durch die Behörden und staatlichen Stellen unterstützt und befähigt werden. Für unabhängige fachliche Expertise müssen auch finanzielle Möglichkeiten bereit gestellt werden.

Auch unter Corona-Bedingungen muss eine wirklich interaktive Beteiligung und Transparenz gelten. Notfalls, in dem die Verfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung verlangsamt oder für einige Zeit angehalten werden!

AKW Brokdorf vor der Abschaltung: Noch mal durchstarten – Leistungserhöhung und neuer Atommüll

Zum letzten Mal werden im Atomkraftwerk Brokdorf die Brennelemente ausgewechselt und die gröbsten Wartungsarbeiten erledigt. Ende 2021 geht dann der letzte Reaktor in Schleswig-Holstein endgültig vom Netz. Bis dahin bleibt das Risiko einer Atomkatastrophe globalen Ausmaßes bestehen. Obwohl die dauerhaft sichere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle weiter ungeklärt ist, wird in Brokdorf und fünf weiteren Atomreaktoren immer noch Atommüll erzeugt. Erst Ende 2022 gehen auch die letzten drei Reaktoren vom Netz. Aufgrund von Rostbefunden an den Brennelementen musste Brokdorf eine Leistungsreduzierung durchführen. Nun soll der Atomreaktor nach dem Willen von E.on bzw. Preussen Elektra noch mal Vollgas geben. Ein Antrag, die Leistung wieder zu erhöhen ist bei der grün geführten Atombehörde gestellt. Gleichzeitig steht auch der Antrag auf Stilllegung und Rückbau an. Bereits im Februar 2021 soll der Erörterungstermin stattfinden. Einmal darf die Öffentlichkeit mitreden, bevor der Rückbau der radioaktiven Atomanlage dann 20 bis 30 Jahre ohne weitere rechtsverbindliche Bürger-Beteiligung stattfindet.

Dokumentation Preussen Elektra: Kernkraftwerk Brokdorf geht zur letzten Kraftwerksrevision vom Netz

17. September 2020
Das Kernkraftwerk Brokdorf wird am kommenden Samstag, 19. September 2020, zur letzten Jahresrevision vor dem Ende des gesetzlich festgelegten Abschaltdatums vo­rübergehend abgeschaltet. Im Rahmen der Revision werden neue Brennelemente in den Reaktordruckbehälter eingesetzt und umfangreiche Prüfungen und Instandhaltungsmaß­nahmen durchgeführt. Ein umfassendes Covid-19-Vorsorgekonzept gewährleistet den Schutz des während der Revision tätigen Eigenpersonals und der eingesetzten Service­kräfte sowie der Bevölkerung vor Ort.

Letzter Leistungsbetriebszyklus für das Kraftwerk

Auch die zum An- und Abfahren übliche Prüfung von Ventilen mit Austritt von reinem Wasserdampf wird zum letzten Mal für die Anwohner wahrnehmbar sein. Der Reaktor­kern wird mit 72 neuen Brennelementen beladen und enthält damit keine Brennele­mente mehr aus dem Material, an dem im Jahr 2017 an einer Fertigungscharge erhöhte Oxidschichten aufgetreten waren. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Kraftwerk uneingeschränkt betrieben werden kann.

Das letzte Revisionsprogramm umfasst zahlreiche routinemäßige Instandhaltungsarbei­ten wie Prüfungen, Wartungen und Inspektionen. Insgesamt fließen rund 12 Mio. Euro in die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage.

Anlagenleiter Uwe Jorden: „Diese Revision ist für uns in jeder Hinsicht etwas Besonde­res: Zum letzten Mal werden wir die Anlage einer Überprüfung unterziehen, bevor wir sie voraussichtlich Mitte Oktober ein letztes Mal mit dem Stromnetz verbinden werden. Darüber hinaus steht die Revision ganz im Zeichen der Covid-19-Vorsorgemaßnahmen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, der Servicekräfte und der Dienstleister am Standort set­zen wir ein umfassendes Schutzkonzept um, das sich bereits an anderen Kraftwerks­standorten bewährt hat und den strengen hygienischen Arbeitsstandards Rechnung trägt.“

Über die Maßnahmen haben sich das zuständige Dezernat des Kreises Steinburg, die Ar­beitsschutzbehörde der staatlichen Unfallkasse und die atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Vorfeld informieren lassen.

Das Kernkraftwerk zu über 93 Prozent verfügbar

Seit dem Brennelementwechsel im letzten Jahr wurden im Kernkraftwerk Brokdorf rund 13,7 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. Mit seiner jährlichen Stromproduktion steuert das Kraftwerk rund ein Viertel der gesamten Stromerzeugung des Landes Schles­wig-Holstein bei und hat damit einen großen Anteil an der Grundversorgung. Dazu Anla­genleiter Jorden: „Unseren Auftrag, das Land Schleswig-Holstein sicher, zuverlässig und klimafreundlich mit Strom zu versorgen, werden wir bis zum letzten Tag unseres Be­triebs im kommenden Jahr mit größter Aufmerksamkeit und Leidenschaft erfüllen.“

Das Kernkraftwerk Brokdorf hat eine elektrische Leistung von 1.480 MW brutto und beschäftigt rund 500 Personen am Standort. Das KBR wurde im Oktober 1986 erstmalig mit dem Stromnetz verbunden. In den vergangenen gut 30 Jahren Leistungsbetrieb hat der Druckwasserreaktor mehr als 330 Milliarden Kilowatt­stunden Strom erzeugt und rangierte mit seiner jährlichen Stromerzeugung insgesamt 24 Mal unter den in­ternationalen Top Ten. Entsprechend der 13. Novelle des Atomgesetzes geht das Kernkraftwerk Brokdorf spätestens zum 31. Dezember 2021 vom Netz.

Dokumentation PM Atomaufsicht SH

Kernkraftwerk Brokdorf geht zur Jahresrevision 2020 vom Netz

Datum 17.09.2020

BROKDORF/KIEL. Das Kernkraftwerk Brokdorf wird am Samstag (19. September) zum letzten innerhalb der gesetzlichen Restlaufzeit vorgesehenen Brennelementwechsel und zu der damit verbundenen Revision vom Netz genommen. Wie bei jeder Revision werden umfangreiche Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage durchgeführt.

Im Rahmen der geplanten Inspektionen werden die aktuell eingesetzten Brennelemente wie bereits in den vergangenen Jahren auf erhöhte Korrosion kontrolliert. Die Betreibergesellschaft (PreussenElektra) will darüber hinaus künftig auf den Einsatz von Brennelementen aus dem im Brennelementwechsel 2017 auffällig gewordenen Werkstoff vollständig verzichten und den Reaktordruckbehälter mit 72 neuen Brennelementen aus dem Werkstoff eines anderen Herstellers beladen, der sich im Kernkraftwerk Brokdorf bewährt hat. Damit beabsichtigt die Betreibergesellschaft die Voraussetzungen für den Entfall der wegen des korrosionsauffälligen Werkstoffs behördlich erlassenen Betriebsbeschränkungen zu schaffen. Die geplante Kernbeladung ist so ausgelegt, dass das Kernkraftwerk Brokdorf damit bis zum Ende der Restlaufzeit, Ende 2021, betrieben werden kann.

Zum Wechseln der Brennelemente ist es notwendig, den Reaktordruckbehälter zu öffnen. Dem Fortgang der Arbeiten entsprechend erfolgt dies in den ersten Tagen der für ca. vier Wochen geplanten Revision. Zu Beginn und zum Ende der Revision werden unter anderem auch wieder Funktionsprüfungen an Ventilen im nicht-nuklearen Wasserdampfkreislauf durchgeführt. Dabei kommt es zum Austritt von reinem Wasserdampf in die Umgebung und zu Geräuschentwicklungen kommen, die außerhalb des Kraftwerks wahrnehmbar sind.

Eine besondere Herausforderung bei der diesjährigen Revision stellt der Schutz der beteiligten Personen und der ortsansässigen Bevölkerung vor COVID-19 dar. Die Betreibergesellschaft hat ein umfassendes Schutzkonzept erstellt, mit dem das Infektionsrisiko begrenzt werden soll und dieses mit Gesundheitsbehörde, Arbeitsschutz und Aufsichtsbehörde abgestimmt. Dazu gehören besondere Maßnahmen der Arbeits- und Personalsteuerung, so dass die zeitgleich in der Anlage anwesende Personenanzahl auf 500 begrenzt wird, sowie die Vorhaltung zusätzlicher Flächen, Räume und Sanitäreinrichtungen zur Entzerrung von Personenströmen. Mit diesen Maßnahmen soll u.a. die Einhaltung der Abstandsregelungen gewährleistet werden. Vorsorglich wird eine COVID-19-Teststation auf dem Gelände des Kernkraftwerks eingerichtet.

Sämtliche Arbeiten werden von der Atomaufsichtsbehörde intensiv kontrolliert. Dies schließt auch die Einhaltung der Grenzwerte, wie die Ableitungen radioaktiver Stoffe in Luft und Wasser sowie die durch die Arbeiten in der Anlage bedingte Strahlenexposition, ein. Die Atomaufsichtsbehörde wird Sachverständigenorganisationen wie TÜV NORD EnSys, ESN SZ und ZPP im erforderlichen Umfang hinzuziehen.

Hintergrund:

Die nach der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brokdorf erforderliche Zustimmung der Atomaufsicht zum Wiederanfahren der Anlage nach der Revision wird u.a. abhängig gemacht von der Behebung aufgetretener Mängel, der Erfüllung von Anordnungen und Auflagen und der Realisierung von Ertüchtigungsmaßnahmen.

Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge des Atomausstiegs keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben und sich das Kernkraftwerk Brunsbüttel bereits in Stilllegung befindet, darf Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produzieren. Für die Zeit danach wurde von der Betreibergesellschaft bereits ein Antrag auf eine Stilllegungsgenehmigung gestellt, über den in einem gesonderten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden werden wird.

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