BUND für Atomausstieg vor Gericht: Uran-Exporte verbieten

Der BUND geht gerichtlich für ein Verbot von Uran-Exporten vor. Nachdem die Bundesregierung ein im Koalitionsvertrag zugesagtes Export-Verbot für Uranbrennstofflieferungen in marode AKWs in den Nachbarstaaten nicht eingeführt hat, will der BUND nun auf dem gerichtlichen Weg den Druck erhöhen. In einem ersten Schritt muss sich der Umweltverband allerdings zunächst ein solches Klagerecht überhaupt erst mal erstreiten. Ein Gericht hatte im Eilverfahren gegen den Export von Brennelementen aus der Uranfabrik in Lingen für die Schrott-Reaktoren im belgischen Doel bestritten, dass es nach dem Atomrecht eine zulässige Basis für entsprechende Klagen gäbe. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen weltweit Atomreaktoren mit Brennstoff. In Lingen will sich nun sogar ein russischer Atomkonzern beteiligen. Die zum französischen Atomkonzern gehörende Uranfabrik ist wirtschaftlich angeschlagen und nicht einmal zur Hälfte ausgelastet. (Foto ca. 1990: Eingangsbereich der Uranfabrik in Lingen, die heute nach vielen Eigentümerwechseln und Umbenennungen zum französischen Atomkonzern Framatome, vormals Areva und ganz früher mal Siemens gehörte.)

Berlin. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Ausfuhr von Brennelementen beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Zuvor hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Widerspruch des BUND gegen den Export von Brennelementen nach Belgien zurückgewiesen. Der Schutz von Mensch und Umwelt werde vom Atomgesetz nicht erfasst, da es an umweltbezogenen Bestimmungen fehle. Auch gehe von dem maroden Atomkraftwerk Doel keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Anstatt den wichtigen Sachverhalt inhaltlich zu prüfen, hat es sich das Bundesamt leichtgemacht und gesagt, es fehle der Umweltbezug. Ohne Umweltbezug kein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände. Ein Unfall mit katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Natur ist aber bei jedem Atomkraftwerk jederzeit möglich. Und es geht hier um den Export von Brennelementen an marode belgische Atomkraftwerke nahe der deutschen Grenze. Die Entscheidung des BAFA ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher lassen wir die Sache nun gerichtlich prüfen.“

Selbst das oberste Gericht in Belgien, der Belgische Verfassungsgerichtshof, hat in seinem Entscheid (Nr. 34/2020 vom 5. März 2020, Gz. 6328) die Laufzeitverlängerung von Doel 1 und 2 wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung für unrechtmäßig erklärt.

Klaus Brunsmeier, Landesvorstand des BUND NRW: „Laut dem BAFA hätten damit weder Privatpersonen noch Umweltverbände die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Atomexporten gerichtlich prüfen zu lassen, obwohl sie unmittelbar Leben und Umwelt bedrohen. Und gerade das AKW Doel ist bekannt für Rissbildung, besonders NRW wäre von einem Atomunfall der dortigen Pannen-Reaktoren betroffen. Wir fordern die sofortige Stilllegung der Urananreicherung und Brennelementeproduktion in Deutschland.“

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Die BUND-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten Widerspruch eingelegt gegen die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen an belgische Reaktoren nahe der deutschen Grenze, erteilt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen wird vom französischen Konzern ANF AdvancedNuclearFuels GmbH/Framatome GmbH betrieben. Mit der unbefristeten Betriebsgenehmigung bleibt auch Deutschland – trotz seines Beschlusses zum Ausstieg aus der Atomenergie – immer noch mittelbar Teil der nuklearen Kette.
  • Pressemitteilung des BUND NRW: BUND stellt Strafanzeige wegen illegalem Export von Brennelementen ins belgische AKW Doel

Modellgebiete zur Methodenentwicklung bei der Endlagersuche: Transparenz und Vertrauensaufbau gehen anders!

„In Sachen Transparenz und Beteiligung im Verfahren zur Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle bleibt viel Luft nach oben.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) das Vorgehen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bei der Festlegung von vier Modellgebieten, in denen Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, entwickelt werden sollen.

„Nach 40 Jahren Lug und Trug in Sachen Endlager Gorleben müsste doch langsam mal allen Beteiligten in Behörden und Unternehmen klar sein, dass die hohen Transparenzanforderungen zum Vertrauensaufbau bei der Endlagersuche nicht zufällig ins Standortauswahlgesetz reingeschrieben worden sind.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommunen in den vier Modellgebieten nicht schon längst offiziell informiert wurden, dass sie ausgewählt worden sind. Aus Gründen der Transparenz wäre es angemessen gewesen, wenn die BGE in einem öffentlichen Losverfahren aus jeder Gebietskategorie ein Teilgebiet ausgewählt hätte. Auch eine Begründung, warum ausgerechnet diese Teilgebiete jetzt als Modell dienen sollen, sucht man in den bisherigen Verlautbarungen der BGE vergeblich. Das muss sich schleunigst ändern. Die BGE und auch andere beteiligte Behörden müssen hier eine ordentliche Schippe Transparenz und Beteiligung nachlegen.“

Taxonomie: EU-Kommission betreibt Green-Washing bei Atomenergie

Zu den aktuellen Bemühungen der EU-Kommission, Atomstrom für die EU-Taxonomie über nachhaltige Finanzanlagen mit einem grünen Label auszustatten, kommentiert Hubertus Zdebel, MdB der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Eine Einordnung der Atomenergie als grüne Energie ist angesichts der Katastrophen von Fukushima und Tschernobyl absurd und unverantwortlich. Nicht nur der Super-Gau ist eine permanente Bedrohung. Bis heute ist weltweit auch der sichere Umgang mit den Atommüllbergen ungeklärt. Die EU muss hier eine klare Linie ziehen, die Atomenergie darf kein Ökolabel erhalten.“

Weiter kritisiert Zdebel: „Der Betrieb immer älterer Atomanlagen in Frankreich, Belgien oder der Schweiz ist ein riskanter Atompoker mit der Gesundheit der Menschen. Neue Anlagen würden viel zu spät kommen, um gegen die Klimakatastrophe vorzugehen und wären im Vergleich zu den Erneuerbaren viel zu teuer. Die Energiewende braucht ungefährliche und nachhaltige Energietechniken basierend auf Wind, Sonne und Speicher! Die Bundesregierung muss sich hier mit maximaler Energie engagieren und Mehrheiten in der EU gegen eine grüne Bewertung von Atomstrom organisieren.“

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung übernimmt die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung bmH (BGZ) nicht nur die hochradiaktiven Abfälle, sondern auch den bei den AKW-Betreibern entstandenen leicht- und mittelradioktiven Strahlenmüll. Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat Hubertus Zdebel von der Linksfraktion im Bundestag den Stand der Dinge über die bislang bei der BGZ zur Zwischenlagerung angenommen Abfallmengen an den jeweiligen Standorten abgefragt. Die Antworten liegen jetzt vor.

Mit der Neuordnung der Atommüllentsorgung wurde festgelegt, dass die Atomkonzerne nach einer Einmalzahlung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds (KENFO) nicht mehr für die weiteren Kosten verantwortlich sind. Dazu würden „Übergaberegelungen“ festgelegt. Bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich um große Mengen, die während des Betriebs der Atommeiler (und aus Medizin und staatlichen Atomforschungsanlagen) entstanden sind bzw. jetzt bei Stilllegung und Rückbau anfallen.

Vereinfacht gesagt: Sobald diese „Konrad-gängig“ verpackt sind, gehen sie vom AKW-Betreiber zur Zwischenlagerung in die Obhut der staatlichen BGZ über. Geplant ist, dass diese Abfälle (überwiegend) in ein Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter kommen sollen. Rund 300.000 Kubimeter solcher Abfälle sollen dort eingelagert werden.

Aber seit vielen Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme von Konrad immer wieder. In der Region wächst seit Jahren der Widerstand. Denn: Nach heutigen Maßstäben wäre ein Endager in Konrad nicht genehmigungsfähig. Wie in Gorleben – wo ein neues Suchverfahren jüngst dazu führte, dass der dortige Salzstock im Vergleich mit anderen Gebieten für ungeeignet erklärt wurde – wird für Konrad nun auch ein vergleichendes Verfahren gefordert.

Zdebel: „Für schwach- und mittelaktive Abfälle müssen vergleichbare Spielregeln gelten wie jetzt bei dem neuen Suchverfahren nach einem Endlager für die hochaktiven Abfälle. So wie Gorleben damals eine politische Willkürentscheidung war, so ist auch der Schacht Konrad in Salzgitter ohne jeden Standortvergleich bestimmt worden. Die Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden, bevor es zu spät ist. Das ist die Mahnung aus dem havarierten Endlager ASSE II. Wir LINKEN nehmen diese Mahnung sehr ernst!“

 

Wismut und der Atommüll: Oberflächennahe Endlagerung radioaktiver Abfälle in großem Maßstab

Jahrzehntelang wurde in der ehemaligen DDR unter dem Label der Wismut Uran für das sowjetische Atomprogramm gefördert. Seit der Wiedervereinigung ist der Uranabbau geschlossen. Im Zuge der Sanierung der Altlasten hat die bundeseigene Wismut GmbH in großem Stil radioaktiven Bauschutt aus dem Abriß der obertägigen Bauwerke, radioaktive Schlämme aus der Wasserbehandlung, kontaminierten Schrott und anderes strahlende Material in den sanierten Halden und Absetzbecken eingelagert. Eigentlich müsste all dieser Strahlenmüll atomrechtlich endgelagert werden. Über die enormen Mengen von Strahlenabfällen und den Umgang damit hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleine Anfrage an die Bundesregierung informiert. Jetzt liegen die Antworten vor. (Foto: CC BY-SA 3.0 de)

  • Die Kleine Anfrage „Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH“ (Drs. 19/30852) ist hier als PDF online.
  • Mehr über die Wismut ist auch auf dem Informationsportal Atommüllreport zu finden.

Dieser Atommüll soll für immer vor Ort bleiben, ist oberflächennah endgelagert, ohne Langzeitsicherheitsnachweis und ohne Planfeststellungsverfahren. Da hilft es auch nichts, wenn sich die Bundesregierung darauf beruft, dass die Wismut-Überreste in der neuen Strahlenschutzverordnung anderen radioaktiven Altlasten sonstigen Ursprungs gleichgesetzt worden sind.

Erstens ist es dem Menschen, der der Strahlenbelastung ausgesetzt ist, egal, ob der Ursprung der Kontamination aus gesetzlich definierten Atomanlagen oder aus „sonstigen Anlagen“ stammt.

Und zweitens handelt es sich bei den Wismut-Hinterlassenschaften um derart große Altlasten an Fläche und Volumen, dass eine Zuordnung als „sonstige“ den Problemen und der davon ausgehenden Gefahr nicht gerecht wird. Im Gegenteil, wer radioaktive Abfälle in derart großem Maßstab oberflächennah endlagern will, muss einen besonders sorgfältigen Langzeitsicherheitsnachweis erbringen. Schließlich kann der Eintrag der Radionuklide in das Grundwasser sehr direkt und ohne geologische Barriere erfolgen. Aber eben genau das erfolgt nicht, weil die Abfälle der Wismut nicht wie radioaktiver Abfall nach dem Atomgesetz behandelt werden.

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