Neue Uranbrennstoffe für neue Atomenergie – USA forcieren Aufrüstung

Wenn es darum geht, gefährliche Dinge elegant zu verpacken, dann war die Atombranche schon immer Weltmarktführer. Nach der Atombombe kam die friedliche Kernenergie. Auch bei neuartigen Uran-Brennstoffen für noch in der Entwicklung befindliche Reaktoren ist das so: „Hochangereichertes, niedrig angereichertes Uran“ oder etwas eleganter im englischen: „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU). Statt wie bisher 3-5 Prozent des spaltbaren Uran235 sollen die künftig in Atomreaktoren eingesetzten Brennstoffe auf bis zu 19,75 Prozent angereichert und weltweit in den Einsatz gebracht werden. Ab 20 Prozent Uran235 spricht man von atomwaffenfähigem Uran. Aus guten Sicherheits-Gründen hat man jahrzehntelang einen großen Abstand von derart hohen Anreicherungen gehalten.

Nach dem Motto USA first setzt auch die neue Biden-Regierung massiv auf den Ausbau der Atomenergie. Unter dem Mantel vermeintlicher Klima-Neutralität geht es aber vor allem auch darum, das US-Militär angesichts immer höherer Strombedarfe für die künftigen Schlachtfelder der Welt auszurüsten. Dazu gehören neue Mini-Reaktoren, die mobil sein sollen, innerhalb weniger Tage montiert werden können und die in modularer Bauweise sowohl Wärme als auch Strom für die Militärbasen der USA liefern sollen. Sie sollen für einige Jahre „wartungsfrei“ funktionieren, womit vor allem gemeint ist: Der nukleare Brennstoff soll drei bis fünf Jahre Energie erzeugen. Das Department on Energy (DOE) und die Militärs in den USA vergeben seit geraumer Zeit entsprechende Forschungs- und Entwicklungsaufträge für solche auch Small Modular Reactor (SMR) genannten Atomreaktoren.

Ein Zukunftsmarkt, wie auch der teilweise deutsche Atomkonzern URENCO glaubt. Der Urananreicherer mit Anlagen in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (Großbritannien) und Eunice (New Mexico, USA) hatte bereits im Frühjahr 2019 angekündigt, in seiner US-Anlage diesen HALEU-Brennstoff herstellen zu wollen. Dabei wäre es offenbar für die Bundesregierung kein Problem, wenn das US-Militär mit HALEU-Uranbrennstoff von URENCO versorgt wird,  an der die beiden deutschen Konzerne E.on und RWE gemeinsamen zu einem Drittel mit den Staaten Niederlande und Großbritannien beteiligt sind.

Über die britische Schiene des Konzerns arbeitet URENCO auch massiv gemeinsam mit kanadischen Partnern an der Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, verniedlichend als Uran-Batterie bezeichnet. Auch hier soll HALUE mit dem fast waffenfähig angereicherten Uran235 zum Einsatz kommen. In Deutschland ist die URENCO mit ihrer Anreicherungsanlage im westfälischen Gronau vom Atomausstieg ausgenommen. Bemühungen im Bundesumweltministerium, die Uranfabriken in Deutschland möglicherweise doch abzuschalten, sind zuletzt allesamt gescheitert. Bemerkenswert aber, dass ein Gesetzentwurf aus dem BMU nur noch die Einschränkung von Uran-Exporten der Brennelemente-Fabrik in Lingen vorsah, nicht aber Einschränkungen für den Betrieb der Anreicherungsanlage in Gronau. Kaum verwunderlich, wenn man berücksichtigt, dass die Urananreicherung selbst nach der Einschätzung des heutigen Bundespräsidenten Steinmeier (einer) der (beiden) Schlüssel zur Atomwaffe ist  – Stichwort Iran.  In Gronau ist die Herstellung von Atomwaffenuran natürlich verboten. Technisch aber wäre es kein größeres Problem.

In den 2000er Jahren hatten die USA ihre letzte Uran-Anreicherungsanlage dichtgemacht und in der Folge den internationalen Anschluss bei dieser überaus anspruchsvollen Technik fast verloren. Einer der Gründe waren die großen Mengen von hochangereichertem Uran aus den Abrüstungsprogrammen mit der ehemaligen Sowjetunion. Ein anderer Grund war, dass die USA wie auch Frankreich allzu lange auf die wenig wirtschaftliche Anreicherung im Diffusionsverfahren gesetzt hatten. Eine eigenständige Technik mit den z.B. von der URENCO zum Weltmarktmaßstab gemachten Ultra-Zentrifugen ist erst in den letzten Jahren neu belebt worden. Für die USA ist entscheidend, eine nationale Uran-Anreicherung auch mit Blick auf das Atomwaffenprogramm betreiben zu können. Eine Belieferung mit Uran für militärische Zwecke – z.B. von der „ausländischen“ URENCO USA – würde dem Kern nach eine Weiterverbreitung von Atomwaffenmaterial, der sogenannten Proliferation, bedeuten und damit die Grenzen zwischen militärischer und vermeintlich friedlicher Nutzung verwischen. Das würde international natürlich erhebliche Nachahmer zur Folge haben können.

Bereits im nächsten Jahr, konkret bis Juni 2022, will Centrus Energy als US-Hersteller mit neu entwickelten Zentrifugen das erste HALEU hergestellt haben (siehe WNN). Die entsprechende Versuchsanlage mit diesen Zentrifugen Made in USA ist laut den Berichten in Piketon (Ohio) im Bau. „Centrus lizenziert und baut die Kaskade von 16 AC100M-Zentrifugen zur Demonstration der HALEU-Produktion im Rahmen eines 2019 unterzeichneten Drei-Jahres-Vertrags mit Kostenteilung in Höhe von 115 Mio. USD mit dem US Department of Energy (DOE) Office of Nuclear Energy“, heißt es bei WNN.

Einen Antrag, von jetzt bis zu 10 auf künftig fast 20 Prozent Urananreicherung aufzurüsten, hat das Unternehmen bereits gestellt. Betont wird von WNN, dass die anvisierten neuen Reaktoren allesamt noch in der Entwicklung und in den USA noch nicht kommerziell verfügbar sind: „Neun der zehn Reaktorkonzepte, die das DOE für sein Advanced Reactor Demonstration Program ausgewählt hat, sollen mit HALEU betrieben werden, so Centrus. Ziel des Centrus-Auftrags ist es, eine Technologie zu demonstrieren, die für jeden Reaktortyp – einschließlich Verteidigungsreaktoren – verwendet werden kann, der den Einsatz von HALEU-Brennstoff erfordert, der mit Technologie aus den USA hergestellt wurde.“

In der mit Deepl.com unterstützen Übersetzung des WNN-Berichts vom 23. März ist weiter zu lesen: „Die Montage aller AC100M-Gaszentrifugen ist nun abgeschlossen, teilte Centrus heute mit. Die Zentrifugen werden nun letzten Vorbereitungen unterzogen, bevor sie in die Produktionskaskade eingebaut werden. Die Konstruktions- und Engineering-Arbeiten für das Gleichgewicht der Anlagensysteme stehen kurz vor dem Abschluss und der Systembau ist in vollem Gange, sagte das Unternehmen.“

Um die Bauarbeiten zu unterstützen, hat Centrus nach eigenen Angaben seine inländische Lieferkette für Zentrifugenkomponenten und unterstützende Ausrüstung reaktiviert und seine Kapazität zur Herstellung von Zentrifugenteilen in seiner Produktionsstätte in Oak Ridge, Tennessee, wiederhergestellt. Das Demonstrationsprogramm hat bis heute mehr als 200 direkte Arbeitsplätze in Ohio und Tennessee sowie Arbeitsplätze in der Lieferkette in zahlreichen Bundesstaaten unterstützt, und die für den Kaskadenbetrieb erforderlichen Arbeitskräfte sind bereits vorhanden.

Sollte alles funktionieren, so könnte die Urananreicherung wie international üblich in modularer Weise, sogenannten Kaskaden, ausgebaut werden. Um nicht direkt von militärischen Anwendungen zu sprechen, wird bei der Urananreicherung nun zwischen kommerziellen und/oder „US-Regierungszwecken“ unterschieden. Die Weiter-Entwicklung der US-Zentrifugen-Technik ist nach einem vorläufigen Aus erst unter der Regierung Trump wieder vorangetrieben worden. Eine Politik, die auch die Regierung Biden jetzt fortsetzt.

Wer von Atomenergie spricht – will oder duldet Atomwaffen: Kein Klima mit Atomwaffen-Energie

Großbritannien erweitert sein Atomwaffenarsenal. Die internationale Kampagne zur Ächtung von Atomwaffen und Friedens-Nobelpreisträger ICAN hatte vor kurzem auf entsprechende Pläne verwiesen. Auch hier bei Telepolis wurde berichtet. Die Briten gehören in Westeuropa auch zu den (fast) letzten, die noch neue Atomkraftwerke bauen. Man könnte auch sagen, bauen müssen, denn ohne, wäre das erforderliche Knowhow mitsamt der entsprechenden Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für die Atombewaffnung kaum zu erhalten. Weltweit wird hinter dem Stichwort Klimaschutz und vermeintlich „friedlicher“ Atomenergie die militärische Atomwaffen-Energie aufgerüstet.

Die Meldungen einer Aufrüstung der britischen Atomwaffen kommt nicht von ungefähr. Zahlreiche Entscheidungen sind mit diesem umfangreichen Projekt verbunden. Dazu gehört auch, dass die britische Regierung den Bau des mit enormen staatlichen Subventionen geförderten Atommeilers in Hickley Point auf den Weg gebracht hat, obwohl der Bau eines neuen Reaktors im französischen Flamanville und im finnischen Olkiluoto zum krassen Finanzdesaster für französische Staatskonzerne wurde. Richtig: Auch Frankreich ist Atomwaffen-Staat. Miliardensummen kostete das die französischen Bürger:innen und die Brit:innen müssen künftig nun für das Atomwaffenprogramm entsprechend die Zeche zahlen. Der Ausbau der neuerbaren Energien wäre wirtschaftlich kostengünstiger und weder Super-Gau noch Atommüll für Generatioen und Atomraketen wären zu fürchten. Warum das Militär die zivile Atomkraft braucht (PDF), erklärt Eva Stegen hier in einem Vortrag für ausgestrahlt.

Wer heute noch Atomkraftwerke baut, hat nicht Klimaschutz, sondern Atomwaffen oder die Option darauf, im Visier. Denn in der Champions-League der Weltmächte musst du Atomwaffe können. Sonst bist du Zweite Liga oder Uno. Das sagen sich auch Staaten wie Polen, die Türkei und …. vielleicht auch die Vereinigten Arabischen Emirate? Der erste von vier neuen Atommeilern ist in der aufstrebenden Macht VAE in Betrieb gegangen. Gebaut von Südkorea, mit angereichertem Uran der teilweise deutschen URENCO mit einem Firmensitz im westfälischen Gronau und einem Zerfikat der dem Ausbau der Atomenergie verpflichteten Internationalen Atomenergie Agentur. Natürlich ist jeder Gedanke, dass die VAE auch nur im Traum an Atomwaffen denken könnten, abwegig und nur hypothetisch. Saudi-Arabien will ja auch die Atomwaffe nur dann, wenn der Iran sie hat. Und der will natürlich keine und verfügt eben deshalb über die rein optionalen Wege zur Plutonium- ebenso wie zur Uran-Bombe. Als würden Nordkorea, Pakistan, Indien, Israel … nicht reichen.

  • Viele wichtige Texte und Informationen zu Atomwaffen, Aufrüstung und Militär findet sich auf der Homepage des Berliner Informations-Center for Transatlantic-Security – BITS, das der im letzten Jahr verstorbene Ottfried Nassauer gegündet hatte. Dort finden sich viele Texte, die sich unabhängig mit der Aufrüstung der Bundesrepublik, der USA und in der NATO auseinandersetzen. Dort auch viele Berichte über die als Modernisierung beschönigte Umrüstung der US-Atomwaffen.

Greenpeace schaut in Sachen Atomwaffen-Energie auf Büchel und nennt die Sache beim Namen: „Eine fast deutsche Atombombe„. In Büchel in der Eifel sind die US-Atomwaffen stationiert, die von deutschen Tornado-Flugzeugen und Bundeswehrpiloten ins Ziel geflogen werden: „Formal gehört die Atombombe zwar den USA. Doch de facto wäre es eine Bombe von deutschem Boden“, schreibt Greenpeace. Die Atomwaffen sind zwar vermutlich derzeit wegen Sanierungsarbeiten (Kleine Anfrage DIE LINKE, PDF) ausgelagert, aber nicht aus Deutschland abgezogen, wie ICAN und Greenpeace fordern. Über die „Atomwaffen in Deutschland“ hat Greenpeace diese Studie erstellen lassen (PDF).

Für die Option in Sachen Atomwaffen sollte aber auch bedacht werden: Mit atomwaffenfähigem Uran hantiert die Bundesrepublik im Forschungsreaktor in München-Garching. Mit über 90 Prozent hochreinem Waffen-Uran, Made in Russland, zu Brennelementen in Frankreich verarbeitet. Experten aus Garching waren laut Süddeutscher Zeitung für die Bundesregierung in Sachen Atom-Deal mit dem Iran beteiligt. Waffenfähiges Uran? Die Technik dafür, dieses brisante Material herzustellen, hat die Bundesrepublik mit Standorten in Jülich und Gronau. Unter dem Firmenlogo von URENCO und Enrichment Technoloy Company (ETC) werden Zentrifugen hergestellt, in denen spaltbares Uran235 angereichert werden kann. Erlaubt ist in der Bundesrepublik Urananreicherung für Atomkraftwerke. Aber technisch braucht es nur geringe Veränderungen, um auch in Gronau atomwaffenfähiges Material herzustellen. Und so sitzt Deutschland wegen Garching und Gronau mit dem erforderlichen Knowhow und dem Potential zur Atomwaffe in den internationalen Verhandlungen der Weltmächte mit am Tisch, wenn man über das Atomprogramm im Iran verhandelt. Dieses Potential der URENCO ist auch Armin Laschet bekannt, der eine Stilllegung dieser Uranfabrik in Deutschland ablehnt, weil sie beiträgt, einen Platz an den Tischen der Großmächte sicherzustellen.

Die Risiken nuklearer Katastrophen steigen aber nicht nur, weil staatliche Amibitionen in die Atomenergie weltweit zunehmen. Auch die Gefahren terrorristischer Anschläge gegen Atomanlagen nehmen weltweit zu. Das jedenfalls ist aus den Planungen bundesdeutscher Atombehörden zu schlussfolgern. Im Rahmen der Abwehr gegen „Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) werden Atomanlagen überall in der Republik sicherheitstechnisch nachgerüstet. Höhere und dickere Mauern sollen Angriffe mit panzerbrechenden Waffen oder gezielten Flugzeugabstürzen abwehren. Alles unter strikter Geheimhaltung. Man will ja niemanden damit beunruhigen, dass nicht nur technisches Versagen, sondern auch ein Terror-Angriff Grund einer radioaktiven Katastrophe sein könnte. Als Terrorziele gelten inzwischen auch medizinische Strahlenquellen. Eine neue Richtlinie zur Terrorabwehr bei solchen Strahlenquellen ist erst zum Jahreswechsel in Kraft getreten.

Weitere Texte auf dieser Webseite:

Abwägungskriterium 11 – Warum Gorleben zurecht aus der Endlagersuche geflogen ist

Für viele überraschend ist Gorleben im neuen Verfahren zur Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle im Oktober letzten Jahres nach Untersuchungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als ungeeignet ausgeschlossen. Still und leise wurde damit nach dem Atomausstieg ein weiterer, über 40 Jahre andauernder gesellschaftlicher Großkonflikt beendet. Beinahe jedenfalls. Denn nun sind in der gesamten Republik ziemlich viele abgenervt. Hatten doch viele zwar einen Neustart der Endlagersuche unterstützt, aber im Grunde unterstellt, dass nach der Investition von über 1,6 Mrd. Euro in das ehemalige Erkundungsbergwerk Gorleben kein Zweifel besteht, dass auch das neue Verfahren den Standort bestätigt. Das hat sich nun erledigt. Daher wird von verschiedenen Seiten nun die BGE kritisiert. Jürgen Voges, der schon zum Jahreswechsel mit sehr detaillierter Kritik im Auftrag des BUND den BGE-Zwischenbericht bewertet hatte und inzwischen Mitglied der Vorbereitungsgruppe für die zweite Teilgebietekonferenz im Juni ist, hat jetzt eine weitere Stellungnahme zum Abwägungskriterium 11 vorgelegt, auf die die Kritik am Vorgehen der BGE zum Ausschluss von Gorleben abhebt.

Das Nationale Begleitgremium debattiert am kommenden Freitag, 16. April 2021 im Rahmen einer Online-Veranstaltung die Frage: „Wie bewerten die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) den Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und welche Fragen haben Bürger*innen dazu?“ Dazu sind Vertreter*innen der SGD und der BGE zum Gespräch eingeladen. Infos und Anmeldung ist hier.

Siehe auch:

BUND-Klage zur Stilllegung des AKW Isar 1: Abgewiesen – Teilweise erfolgreich – Sicherheitstechnisch nicht nachvollziehbar

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gegen den BUND Bayern in Sachen Atomrechtsklage zur Stilllegung des AKW Isar 1 geurteilt. Eines der Hauptthemen hatte sich bereits aufgrund der langen Fristen vor den Gerichten erledigt, nachdem der Betreiber PreussenElektra sämtliche hochradioaktiven Kernbrennstoffe aus dem Reaktor und Nasslager entfernt hatte, bevor mit Rückbaumaßnahmen begonnen wurde. Das war atomrechtlich nicht als Auflage von der Bayerischen Staatsregierung festgelegt, aber vom Betreiber umgesetzt worden. In den weiteren Klagepunkten aber fuhr der BUND Bayern eine Niederlage ein. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist hier als PDF direkt online. Der BUND hatte sich zuletzt so vor der Klage öffentlich geäußert. Die Süddeutsche hatte vor dem Urteil so berichtet. Über das Urteil berichtete der BR in dieser Weise. Allein: Die Leitsätze des Urteils sind aus Sicht von Wolfgang Neumann, der als Sachverständiger an der Klage des BUND in Bayern, vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit, beteiligt war, „aus sicherheitstechnischer Sicht nicht nachvollziehbar.“

UmweltFAIRaendern dokumentiert im Folgenden die Stellungnahme des Sachverständigen Wolfgang Neumann und ergänzt weiter unten im Text weitere sicherheitsrelevante Themen im Zusammenhang mit den AKWs bei Landshut und den hochradioaktiven Atomabfällen.

Dokumentation, hier ist der Text als PDF:

Wolfgang Neumann, Sachverständiger: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Stilllegung von Isar 1

Bereits die beiden Leitsätze des Urteils sind aus sicherheitstechnischer Sicht nicht
nachvollziehbar:

1. Durch den Genehmigungsvorbehalt für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage in § 7 Abs. 3 Satz 1AtG wird nicht der gesamte bei der Errichtung und Inbetriebnahme dieser Anlage angefallene Prüfungsaufwand erneut ausgelöst und die bestandskräftige Betriebsgenehmigung insgesamt in Frage gestellt.

2. Das Szenario „gezielter Flugzeugabsturz“ kann für zur vorübergehenden Lagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Material dienende Pufferlagerflächen eines stillgelegten Kernkraftwerks dem Restrisiko zugeordnet werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 – 7 C 1.11 – BVerwGE 142, 159).

Zu 1.
Mit der Pauschalität der Feststellung wird ein erhebliches Sicherheitsrisiko provoziert. Es ist unstrittig, dass nicht der gesamte Prüfungsaufwand für die Erteilung der Betriebsgenehmigung eines Atomkraftwerkes auch für die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erneut erforderlich ist. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist es aber erforderlich alle Belange neu zu prüfen, für die sich die Randbedingungen durch Maßnahmen der Stilllegung oder des Abbaus verändern. Darüber hinaus muss für während Stilllegung und Abbau weiter in Betrieb befindliche Anlagenteile erneuter Prüfaufwand ausgelöst werden, wenn sich der Stand von Wissenschaft und Technik bzgl. Betriebssicherheit bzw. Störfall wesentlich geändert hat.

Letzteres muss für Isar 1 bspw. nicht bedeuten, dass die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen für den Betrieb des Reaktorlagerbeckens durch Nachrüstung auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden muss. Bei Nichteinhaltung ist es aber notwendig, zumindest zumutbare Nachrüstungen zur Einhaltung zu verlangen und alle stilllegungs- und abbaubedingten Tätigkeiten (z.B. Zeitpunkt, Reihenfolge) nur risikominimierend bzgl. potenzieller Strahlenbelastungen und bestimmter Störfälle zu genehmigen.

Anders als vom Bundesverwaltungsgericht ausgeführt ist es z.B. ein Unterschied, ob das Reaktorlagerbecken während des Betriebes eines Reaktors oder während des im Abbau befindlichen Reaktordruckbehälters geleert wird. Auch kann die Sicherheitsbetrachtung für ein Gebäude, in dem nach einer neuen Genehmigung (hier Abbaugenehmigung) nachhaltige bauliche Veränderungen vorgenommen werden, nicht durch eine alte Sicherheitsbetrachtung abgedeckt sein, in der der alte Bestand des Gebäudes betrachtet wurde.

Zu 2.
Der Leitsatz ist sicherheitstechnisch in der Form unhaltbar. Wenn die Auswirkungen des Flugzeugabsturzes ausschließlich durch die auf Pufferlagerflächen befindlichen radioaktiven Reststoffe verursacht würden, könnte wegen des im Vergleich zu anderen Anlagenorten relativ geringen Radioaktivitätsinventars über den Leitsatz diskutiert werden. Der Absturz eines Großraumflugzeuges wird aber niemals nur die Pufferflächen betreffen, sondern auch an anderer Stelle befindliche Radioaktivitätsinventare. Freisetzungen können damit umfangreicher sein als die für die Einordnung als Restrisiko berücksichtigte Radioaktivität.

Die gerichtliche Interpretation des geringen Symbolwertes von Pufferlagern für einen gezielten Flugzeugabsturz verkennt die nicht rationale Handlungsweise von Terroristen. Auch kann ein gezielter Absturz zwar die Atomanlage als solche genau treffen, ob aber das Maschinenhaus mit Pufferlagerflächen oder das Reaktorgebäude (in dem sich übrigens auch Pufferlagerflächen befinden) getroffen wird, ist nicht zwingend bestimmbar.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt im Urteil sogar ausdrücklich fest, dass der gezielte Absturz auf das Reaktorgebäude nicht dem Restrisiko zuzuordnen sei. Die Widersprüchlichkeit im Urteil lässt sich nur durch mangelndes Verständnis des Gerichtes bzgl. der sicherheitstechnischen Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes erklären.

Fazit

1. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet eine verminderte gerichtliche Überprüfbarkeit der Gewährleistung der nach Atomgesetz erforderlichen Vorsorge.

2. Der dynamische Grundrechtsschutz wird durch mangelnde Würdigung des Standes von Wissenschaft und Technik ausgehebelt.

3. Die vom Gericht vorgenommene Einordnung der Stilllegungs- als quasi Änderungsgenehmigung der Betriebsgenehmigung ist genehmigungstechnisch und aus sicherheitstechnischer Sicht nicht  nachvollziehbar.

Berlin, 5.04.2021
Wolfgang Neumann

Noch mehr hochradioaktiver Atommüll

Zusätzlich zu den am AKW Isar 1 und 2 erzeugten radioaktiven Abfällen sollen künftig auch weitere Atommüllbehälter aus der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus dem Ausland in der Zwischenlager am Standort in der Nähe von Landshut zurücktransport werden. Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung dieser besonderen in Glas eingeschweißten radioaktiven plutoniumhaltigen Abfälle ist noch nicht abgeschlossen. Ein erster Transport solcher Abfälle, die früher in das Zwischenlager nach Gorleben verschoben wurden und im Rahmen eines Kompromisses bei der Endlagersuche gestoppt wurden, war Ende 2020 von Sellafield in England nach Biblis durchgeführt worden. Weitere Atommülltransporte Sellafield und auch aus La Hague in Frankreich sollen noch nach Brokdorf und nach Philippsburg transportiert werden. Gegen die Einlagerungsgenehmigung dieser speziellen und im Vergleich zu den bislang in Castoren eingelagerten Brennelementen andersartigen Abfälle hat der BUND in Hessen klage erhoben. Zu diesen Themen hat umweltFAIRaendern vielen Informationen online, einfach die Stichwortsuche z.B. mit „Castor“ oder „Atomtransporte“ oder den jeweiligen Standorten nutzen.

Alles zum Thema AKW Isar auf umweltfairandern.de

Dokumentation: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage des BUND Naturschutz gegen die Abrissgenehmigung des AKW Isar 1

Der BUND Naturschutz (BN) ist prinzipiell dafür, dass das Atomkraftwerk Isar 1 in Ohu bei Landshut stillgelegt wird. Nicht einverstanden aber ist der BN mit den niedrigen Sicherheitsstandards aus den 70er Jahren, die bei dem Abbau gelten. Der BN hofft auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Abbau von Atomkraftwerken nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat.

21.01.2021

Schon 2016 hat der BUND Naturschutz gegen die Stilllegungsgenehmigung des AKW Isar 1 Klage eingelegt, um abzuwenden, dass die Abbrucharbeiten schon erfolgen, solange in dem AKW noch die Brennstäbe im nicht durch eine dicke Betondecke geschützten Abklingbeckenbecken gelagert sind. Das AKW liegt dabei in einer Einflugschneise des Großflughafens München. Die KLage wurde Ende 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Hiergegen hatte der BN Revision eingelegt, die zugelassen wurde und über die Ende Januar in Leipzig verhandelt wurde.

Der AKW-Betreiber berief sich auf den Bestandsschutz der aus den 70er Jahren stammenden Altgenehmigungen. Das Gericht muss nun drüber entscheiden, ob diese Altgenehmigungen so auszulegen sind, dass ein stärkerer Schutz der Bürger nicht gegeben ist.

Eine positive Auswirkung hatte die BN-Klage aber bereits: Unter dem Druck des Verfahrens sind die Brennstäbe inzwischen aus dem Kraftwerk herausgenommen worden und liegen nunmehr sicherer in der Zwischenlagerung in Castoren.

Jetzt hofft der BN, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Sicherheitsstandards beim Abbau der Kernkraftwerke erhöht. Der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner, äußerte hierzu: „Wir hoffen, dass das Gericht ein Zeichen setzt, dass der Abbau der Kernkraftwerke nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat und nicht nach Regelungen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts.“ Eine Entscheidung des Gerichtes wird am 22.02.2021 erwartet.

Für Rückfragen

Peter Rottner
Landesgeschäftsführer
Tel. 09 41 / 2 97 20 12

Zukunftsrat Hamburg: Holzverbrennung (aus Namibia) im Kraftwerk Tiefstack unvereinbar mit Klimaziel

Soll Holz aus Namibia zum Kohleausstieg im Hamburger Heizkraftwerk Tiefstack zum Einsatz kommen? Der rot-grüne Senat lässt das in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Unternehmen „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ, GmbH) und anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren prüfen. Über 40 Umwelt- und Entwicklungs-Organisationen hatten solche Überlegungen jüngst in einem Brief an das Entwicklungshilfeministerium scharf zurückgewiesen. Jetzt geht auch der Koordinierungskreis des Hamburger Zukunftsrats auf Distanz. In einem aktuellen Beschluss vom 1. April heißt es: „Wir sehen die energetische Nutzung von Biomasse als Kohleersatz in Tiefstack überwiegend kritisch und unvereinbar mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.“ Und der BUND Hamburg unterstreicht abermals: Keine Holzverbrennung im Kraftwerk, Klimaschutz muss die Leitlinie sein!

Der BUND Hamburg betont in seiner aktuellen Stellungnahme, dass „keine Brennstoffe aus dem globalen Süden importiert werden“ sollen. „Nach Jahrhunderten des Imports von Brenn- und Rohstoffen aus diesen Regionen, die mit Umweltzerstörungen, Menschenrechtsverletzungen und Kriegen in Zusammenhang stehen, fordern wir, die Energieversorgung aus regionalen Quellen zu organisieren. Nicht nur für Deutschland, sondern für fast alle Länder ist es eine große Herausforderung, die Energie- und Rohstoffversorgung aus erneuerbaren Quellen zu bestreiten. Daher sollten im Sinne der globalen Klimagerechtigkeit die im Globalen Süden vorhandenen Rohstoffe auch dort bleiben und zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kostet der Transport aus weit entfernten Ländern immer auch zusätzliche Ressourcen die für die Versorgungssicherheit nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Der Koordinierungskreis des Zukunftsrats ist vielschichtig zusammengesetzt. Mitglieder sind unter anderem der BUND und der Nabu, aber auch der Landfrauenverband, der Sozialverband Hamburg, die Gemeinwohl-Ökonomie Hamburg oder einige Vereine für Mehr Demokratie oder auch Demokratische Offenheit. Der Zukunftsrat bzw. einzelne Akteure beteiligten sich von Anfang an aktiv als Teilnehmer an einem Sondierungsprozess im Rahmen einer „Biomasse-Partnerschaft Hamburg Namibia„.

Das es im Koordinierungskreis des Zukunftsrats offenbar eher komplizierte Debatten gegeben hat, macht der Beschlusstext deutlich:

„Wir sehen die energetische Nutzung von Biomasse als Kohleersatz in Tiefstack überwiegend kritisch und unvereinbar mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.

Wir begrüßen die Trennung der Evaluation eines zukünftig klimaneutralen Betriebs von Tiefstack von der Lösung des Verbuschungsproblems in Namibia.

Wir unterstützen die Beauftragung eines Gutachtens, das die Optionen zu einem klimaneutralen Betrieb von Tiefstack darlegt – unabhängig von der Lösung des Verbuschungsproblems in Namibia.

Wir würden begrüßen, wenn BUKEA für die Lösung des Verbuschungsproblems in Namibia ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt, das umfassend Nachhaltigkeitsaspekte (ökologische und soziale, globale Lieferkette), sowie kulturelle Aspekte der Landnutzung in Namibia evaluiert – und die aus der Kolonialzeit für Hamburg erwachsende Verantwortung abwägt.“

Hinter den Kulissen ist schon seit geraumer Zeit wohl klar, dass ein Namibia-Holz-Einsatz in Tiefstack nicht in Frage kommt. Die Zusammensetzung des Holzes führt zu Problemen in den Kesseln, die umfangreiche Nachrüstungen erfordern. Der BUND verweist in seiner genannten Stellungnahme darauf hin, dass teure Nachrüstungen sich aber nur über lange Zeit rechnen und deswegen abzulehnen wären. In einem Vortrag hatte Hamburg Wärme jüngst in einer Veranstaltung als Betreiber zu einem Biomasse-Einsatz aus Namibia in Tiefstack Stellung genommen und auch auf Probleme hingewiesen: Platzmangel am Standort für die Zwischenlagerung des Holzbrennstoffes, Transportanforderungen vom Seehafen zum Standort und einiges mehr.

Mit Blick auf einen Namibia-Holz-Einsatz in Tiefstack ist das Projekt also möglicherweise bereits am Ende. Insofern ist die Beschlussfassung im Zukunftsrat nicht sehr stringent. Aber schon von Anfang an hatte das Projekt für Irritationen gesorgt, denn im Grunde stand das Ganze auch in hohem Maße als ein GIZ-Projekt im Raum, mit dem Wirtschaftspolitik im großen Stil auf der Agenda stand und die Tiefstack-Idee nur als Türöffner genutzt wurde, um Finanzmittel aus der Umweltbehörde zu mobilisieren. Es gibt in der Umweltbehörde zur GIZ ja durchaus Verbindungen.

Zuletzt hatte auch der Hamburger Energietisch mit seinem Gutachter Prof. Dr. Dietrich Rabenstein noch einmal massiv das Projekt kritisiert.

Hamburgs grüner Umweltsenator Jens Kerstan hatte jüngst in der Bürgerschaft versprochen, dass der Kohleausstieg in der Wärmeerzeugung bis 2028 vollzogen werden soll. Zwei Jahre früher, also im Kohleausstiegsgesetz als Ergebnis der Verhandlungen mit der Volksinitiative Tschüss Kohle vereinbart.

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