Atomgefahren AKW Brokdorf: Defekte Brennstäbe und Wanddickenschwächungen

Vor wenigen Tagen ist im endgültig stillgelegten AKW Brokdorf im Rahmen von Arbeiten an einem hochradioaktiven Brennelement ein Brennstab abgestürzt. Auf Nachfragen von umweltFAIRaendern.de hat die zuständige Atomaufsicht in Schleswig-Holstein jetzt mitgeteilt, dass im Atomkraftwerk Brokdorf „derzeit 233 Brennstäbe“ lagern, „die nicht regulär in den Brennelementen entsorgt werden können.“

Weiter schreibt das Ministerium: „Davon gelten 170 Brennstäbe als defekt, weil sie im Hüllrohr Poren, Risse oder Löcher aufweisen. Zwei Stäbe sind verbogen, die restlichen Stäbe haben Wanddickenschwächungen der Hüllrohre.“ Derartig beschädigte Brennstäbe können nicht einfach in Castoren verpackt für die Zwischen- oder gar Endlagerung verpackt werden. Laut Aussagen der Atomaufsicht in Kiel gilt für diese defekten Stäbe: „Für alle diese Brennstäbe sind spezielle Köcher vorgesehen, in denen sie in Castor-Behälter eingestellt und dann zwischengelagert werden sollen.“

Auf Probleme mit den Brennelementen und andere Sicherheitsprobleme der noch am Netz befindlichen AKWs hatte zuletzt auch die Physikerin Oda Becker für den BUND in einem Statement zur derzeitigen Atomdebatte hingewiesen: BUND legt Faktenblatt und Studie zu Risiken einer atomaren Laufzeitverlängerung vor

Atomgefahren: Atombomben Hiroshima und Nagasaki – Atomkriegsgefahr wächst – Konferenz zum Atomwaffensperrvertrag – Atommeiler als nukleare Angriffsziele

Die Jahrestage der Atombombenabwürfe im August 1945 über Hiroshima und Nagasaki durch die USA jähren sich dieser Tage. Hundertausende sind durch den Einsatz dieser Bomben getötet worden. Nicht erst seit dem Ukraine-Krieg wachsen die Gefahren eines Atomkriegs enorm an. Die atomaren Waffenarsenale werden weltweit aufgerüstet und immer mehr Staaten verfügen über sie. Eine neue Dimension der nuklearen Gefahren zeigt sich darin, dass Atomanlagen zu Angriffszielen entweder im Rahmen von Terroranschlägen nichtstaatlicher Akteure oder aber im Zuge von Kriegshandlungen werden können. Um die militärische Nutzung der Atomenergie einzuschränken, soll der Atomwaffensperrvertrag dienen. Das hat in den letzten Jahrzehnten nicht gut funktioniert, wie die lange Reihe der Atomwaffenstaaten zeigt. Über den Einstieg zur Atomstromerzeugung, kommen Akteure früher oder später an die Atomwaffen. Dieser Vertrag wird derzeit in New York „überprüft“. Auch die bundesdeutsche Außenministerin hat dieser Tage an der Konferenz teilgenommen. Die „Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges“ rufen auf: Nukleare Abrüstung statt nukleare Aufrüstung. Zuletzt hat der BUND in Bayern gefordert, die Atomwaffen in Büchel abzuziehen und keine neue Kampfbomber für deren Einsatz im Rahmen der Nato zu beschaffen.

Auch die mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Atomwaffen-Verbots-Initiative ICAN arbeitet derzeit intensiv zur Atomwaffen-Sperrvertrags-Konferenz. Unter anderem kommentiert die Organisation auch die Rede der deutschen Außenministerin. ICAN hat die Bundesregierung aufgefordert, den Atomwaffenverbotsvertrag der UN beizutreten. Auch der Abzug der in Büchel stationierten Atomwaffen verlangt die Organisation.

Siehe auf umweltFAIRaendern:

Hochradioaktiver Atommüll ungelöst: Endlagerstandort bis 2031 „nicht mehr realistisch“, sagt oberster Atommüll-Aufseher. Keine atomare Laufzeitverlängerung!

Während in der Bundesrepublik eine nahezu fanatische Debatte über eine Atomlaufzeitverlängerung von Medien und Interessengruppen im Sommerloch vorangetrieben wird, bleibt der Umgang mit den radioaktiven Abfällen ein Desaster. Der Chef des für die Atommüll-Endlagersuche zuständigen „Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE), Wolfram König, hat jetzt mit Blick auf das gegenwärtige Standort-Suchverfahren eingeräumt: „Heute muss ich konstatieren, dass ich das Ziel 2031 für nicht mehr realistisch halte.“ Bis zu diesem Zeitpunkt – so steht es im Gesetz – solle endlich ein Standort für ein Endlager für die hochradioktiven Abfälle gefunden sein. 50 Jahre nach dem Einstieg in die Atomstromerzeugung ist der dauerhaft sichere Umgang mit der radioaktiven Erblasst immer noch ungelöst. Nach der Standortauswahl wird mit einer Bauzeit von rund 20 Jahren gerechnet, bis der erste Atommüll in das unterirdische Lager gefahren werden könnte. Zahlreiche Experten hatten diesen Zeit-Plan schon vor Jahren als unrealistisch eingestuft. Eine Inbetriebnahme nicht um 2050, sondern möglicherweise erst 2080 hatten Fachleute als realistisch bezeichnet. Hochradioaktiver Atommüll wird also noch für viele Jahrzehnte in 15 oberirdischen Zwischenlagern bleiben. Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der wachsenden Terrorgefahren ein enormes Risiko. Auch vor diesem Hintergrund warnt Wolfram König vor einer Laufzeitverlängerung bei den Atomkraftwerken.

Fakten zum Ablauf der Endlagersuche müssen jetzt auf den Tisch

In verschiedenen Medien wird König folgendermaßen zitiert: „König hat zudem erhebliche Zweifel am Zeitplan für die Suche nach einem Standort für ein Atommüllendlager in Deutschland. Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz die Entscheidung für einen Endlager-Standort gefallen sein, damit ab 2050 die Lagerung beginnen kann. „Mein Bundesamt hat gegenüber dem mit der Standortsuche beauftragten Unternehmen immer wieder den Fortschritt im Verfahren angemahnt, damit der gesetzlich festgelegte Zeitplan eingehalten wird.““ (Tagesschau)

Die Ansage von König stellt massive Fragen an das laufende Suchverfahren und die Arbeit sowohl seines Bundesamts als auch der mit der Umsetzung beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Denn nun sind Behörde und Unternehmen gefordert, sich endlich öffentlich und transparent zum Verfahrenstand zu äußern. Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Standortauswahlgesetz mit großer Bedeutung festgeschrieben, damit skandalöse Abläufe wie beim damals politisch beeinflussten Gorleben-Verfahren sich nicht wiederholen können.

Auch das Nationale Begleitgremium (NBG) ist nun gefordert. Das Gremium überwacht mit gesetzlichem Auftrag das Verfahren. Nach der Ansage von König ist es nun Zeit für einen echten Faktencheck, wo das Verfahren tatsächlich steht. Vor allem die Behörde von König ist in den letzten Jahren immer wieder massiv in der Kritik, die Öffentlichkeitsbeteiligung eher zu hintertreiben. Aber auch die BGE steht immer wieder in der Kritik, die tatsächlich laufenden Dinge nicht transparent zu machen.

Deutlich längere oberirdische Zwischenlagerung

Nicht nur das Suchverfahren selbst ist jetzt zu beleuchten. Klar wird, dass die Zwischenlagerung der hochradiaktiven Abfälle sich also um viele Jahre verlängern wird und damit deren Sicherheit auf den Prüfstand muss. Die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung hat bereits ein Forschungsprogramm entwickelt und veröffentlicht. Aber das wird massiv von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen als unzureichend kritisiert. Im September will die BGZ darüber auf einer Veranstaltung in Essen diskutieren.

Gleich anschließend ist das NBG auf einer zweitägigen Veranstaltung am Zwischenlager in Ahaus unterwegs, wo hochradioaktiver Atommüll lagert. Bereits Mitte der 2030er Jahre läuft die Genehmigung der alten Lagerhalle der ersten Generation aus. Hier wie in Gorleben und anderen Zwischenlagern ist die Frage: Was braucht es in Sachen Sicherheit und Terrorschutz, wenn diese oberirdische Lagerung nicht wie ehemals 40 sondern gar 100 Jahre dauern könnte. Die BI Lüchow-Dannenberg fordert z.B. angesichts der wachsenden Kriegs- und Terrorgefahren, verbunkerte Lagerhallen. Der BUND hat einen Teil seiner Kritik am Forschungsprogramm auch in die Einwendung bzw. Stellungnahme zum Neubau eines Zwischenlagers in Lubmin geschrieben. Von Medien wenig beachtet wird in Lubmin wegen der fehlenden Terrorsicherheit der bestehenden Lagerhalle ein Neubau erforderlich. Mit dem Erörterungstermin wird nach dem Sommer gerechnet. Siehe dazu die folgenden Links:

Nach „Netze-Volksenscheid“ in Hamburg: Senat informiert Bürgerschaft über Fusion öffentlicher Energieunternehmen

Noch immer mag der Senat in Hamburg nur vom Volksentscheid sprechen, wenn von „Unser Hamburg – Unser Netz“ und die damit verbundene Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze sowie der Fernwärme und damit verbundener Stromerzeugung die Rede ist. Vielleicht weil der heutige Bundeskanzler Scholz mit Vattenfall, E.on, Handelskammer und Co den Volksentscheid gegen die Hamburger:innen verloren hat? In jedem Fall ist die Rekommunalisierung in Hamburg eine Erfolgsgeschichte. Nicht nur Gewinne unterstützen die regionale Wertschöpfung. Auch mehr Arbeitsplätze sind im Zuge der Rekommunalisierung entstanden und wichtig Instrumente der Klimapolitik haben Bürgerschaft und Senat nun wieder in der Hand. Der Senat informiert jetzt mit einer Drucksache zur laufenden „Fusion der Wärme Hamburg GmbH mit der Hamburg Energie GmbH zur Hamburger Energiewerke GmbH.“ Weil Vattenfall immer noch die Namensrechte an den ehemaligen Hamburgischen Electricitäts Werken (HEW) hält, darf das neue Unernehmen offiziell nur HEnW heißen.

Was der Senat dort nun der Bürgerschaft mitteilt, macht deutlich: Von den Horrormeldungen, die seinerzeit seitens der SPD, der CDU, FDP, der Handelskammer und auch aus Teilen der Gewerkschaften gegen „Unser Hamburg – Unser Netz“ vorgebracht wurde, hat sich nichts bewahrheitet. In weiten Teilen liest sich diese Senatsmitteilung so, als hätten die Autor:innen noch mal die damaligen Argumente der Rekommunalisierungs-Befürworter:innen aufgelistet. Demokratische Mitbestimmung, wichtige Energie-Infrastruktur vor allem für den Klimaschutz in öffentlicher Hand, damit verbunden die Möglichkeit einer sozial gerechten Politk-Steuerung vor allem im Wärmebereich und außerdem bessere Arbeitsbedingungen in öffentlichen Unternehmen. Da kommt einiges zusammen.

×