Atomforschungsreaktor Garching – Weiterbetrieb mit russischem atomwaffenfähigem Uran

Noch immer ist der Atomforschungsreaktor in München Garching nach Störfällen und technischen Mängeln abgeschaltet. Jetzt deckten BUND Bayern, Umweltinstitut München und die Grünen im LT Bayern auf: Betreiber, Bundesforschungsministerium und die bayerische Landesregierung haben noch vor der letzten Bundestagswahl eine bislang geheime Vereinbarung geschlossen, die entgegen klaren Anforderungen zur überfälligen Abrüstung eine im Grunde unbegrenzte Dauerlizenz für den Betrieb mit extrem hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran erlaubt. Auch vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und den Angriffen auf Atomanlagen eine brisante Sache. Bedenklich aber auch, wie sich Betreiber, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und Teile der Bundesregierung verabreden. Der BUND in Bayern hat Klage gegen den Betrieb von Garching erhoben, weil seit vielen Jahren Genehmigungsauflagen vom Betreiber und Genehmigungsbehörde ignoriert werden. Aus dem Forschungsreaktor Garching sollen demnächst Atomtransporte mit hochradioaktivem Atomwaffen-Müll in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden.

Die Grünen im Landtag Bayern besuchen am 1. April das Zwischenlager Ahaus. Die dortige BI Ahaus hat eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Mit zwei Fragen an die Regierung in Bayern hatten grüne Abgeordnete jüngst mehr zum kritischen Brennstoff in Garching wissen wollen. Die Antworten folgen gleich hier unten und dann die Dokumentation der heutige Presserklärungen zu dem brisanten Abkommen. Darin wird eine mögliche Reduzierung der Uran-Anreicherung auf unter 50 Prozent in Aussicht gestellt. Noch 2022 werden dazu Ergebnisse erwartet, 2023 sollen dann eventuell Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Passiert das nicht, kann der Reaktor aber auch mit den heutigen Atomwaffenfähigen-URAN-BEs weiterbetrieben werden. Für ca. 10 Jahre dürfte der vorhandene Brennstoff vor allem aus Russland noch ausreichen.

DOKUMENTATION

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST

Anfrage der Abgeordneten Claudia Köhler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
zum Plenum vom 15. März 2022

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Herstellung Brennelemente FRMII Kooperation mit Russland

Im Zusammenhang mit der Herstellung der Brennelemente für den Garchinger

Forschungsreaktor FRM II auf Basis hoch angereichten Urans aus Russland frage
ich die Staatsregierung, welche vertraglichen Verpflichtungen die TU München in die-
sem Zusammenhang mit russischen Stellen eingegangen ist, wie lange die TU Mün-
chen die Kooperation mit Russland bei der Belieferung mit hoch angereichertem
Uran aufrecht erhalten will und wie die Bayerische Staatsregierung die Kooperation
zwischen Russland und der TU München angesichts der aktuellen Situation beur-
teilt?“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Nach Auskunft der Technischen Universität München (TUM) bezogen sich die ver-
traglichen Verpflichtungen der TUM gegenüber Russland auf eine einzige Lieferung
von hochangereichertem Uran. Diese ist vollständig abgeschlossen. Es gibt diesbe-
züglich keine weitere Kooperation und auch keine weiteren Verhandlungen.

München, den 17. März 2022

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST

Anfrage des Abgeordneten Dr. Markus Büchler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
zum Plenum vom 15. März 2022

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Uran und Brennelement für FRM II Garching

Ich frage die Staatsregierung:

Im Zusammenhang mit der Versorgung des Garchinger Forschungsreaktors FRM II
mit hoch angereichertem Uran aus Russland und der Herstellung der Brennelemente
in Frankreich, welche Menge an für den FRM II bestimmten hoch angereichertem
Uran lagert aktuell in Frankreich, wie viele Brennelemente für den FRM II können da-
mit noch hergestellt werden und sind noch weitere Lieferungen aus Russland nach
Frankreich vereinbart?“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Nach Auskunft der Technischen Universität München lagert aktuell in Frankreich
noch Uran für die Herstellung von 30 Brennelementen. Es sind keine weiteren Liefe-
rungen aus Russland nach Frankreich vereinbart.

München, den 17. März 2022

Dokumentation: Rückschlag für Einschränkung von atomwaffenfähigem Material
Grüne, Umweltinstitut und BN: Geheime CSU/CDU-Vereinbarung erlaubt Weiterbetrieb des Forschungsreaktors Garching mit hochangereichertem Uran

Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching auf nicht-atomwaffenfähiges Uran verzögert sich immer weiter – auch mit Hilfe von CSU und CDU. Das zeigt eine Vereinbarung (Anhang) von Dezember 2020, die das Umweltinstitut München jetzt veröffentlicht hat. Das damals CDU-geführte Bundesforschungsministerium und das bayerische CSU-Wissenschaftsministerium erteilen der TU darin einen Freifahrtschein für den Weiterbetrieb mit hochangereichertem Uran (HEU), ohne einen verbindlichen Umrüstungstermin festzulegen.

Nach Ansicht von Rosi Steinberger, grüne Abgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, ist das ein herber Rückschlag für den weltweiten Versuch, die Verbreitung von atomwaffenfähigem Material einzuschränken. „Während andere Hochflussreaktoren in Europa und weltweit schon voll in der Umsetzung der Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran sind, versucht diese Vereinbarung alles auf die lange Bank zu schieben. Diese Vereinbarung kennzeichnet sich vor allem durch eine maximale Unverbindlichkeit und eine grenzenlose Zeitperspektive für die Umrüstung“, so Rosi Steinberger.

Mit der Vereinbarung versuchen die Söder-Regierung und die frühere Bundesregierung erneut die atomrechtlichen Bestimmungen zu unterlaufen. „Die neue Vereinbarung wurde ab 2016 offenbar satte vier Jahre verhandelt. Das Ergebnis ist ungeheuerlich: Der Wortlaut rechtfertigt es praktisch, die Umrüstung von hochangereichertem Uran auf niedrigere Anreicherung auf ewig hinauszuzögern“, so Hauke Doerk, Atomreferent beim Umweltinstitut München e.V.. „Geradezu typisch ist, dass die Bayerische Staatsregierung es nicht für nötig gehalten hat, die Öffentlichkeit zu informieren. Es ist tatsächlich peinlich, ein so schwaches Dokument vorzulegen, nachdem die zuletzt gesetzte Frist zur Umrüstung bis 2018 schon mehr als zwei Jahre abgelaufen war.“

Auch aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. ist diese Vereinbarung ein weiterer Versuch der TU München die Umrüstung weiter hinauszuzögern. „Dabei ist die Sache glasklar: Die atomrechtliche Genehmigung hat der TU einen Betrieb mit hochangereichertem Uran nur bis 2010 erlaubt. Seither versucht die TU München durch atomrechtlich unbedeutende Vereinbarungen die Umrüstung zu verzögern. Es erweckt den Eindruck, die beteiligten Ministerien und die TU würden gemeinsame Sache machen und keiner von beiden hat ernsthaft Interesse, die atomrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Und dabei wäre eine Umrüstung von hochangereichertem Uran auf niedrigere Anreicherung so einfach zu bewerkstelligen. Das einzufordern, erwarten wir uns eigentlich von einem Ministerium“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. „Das Vorgehen der TU München und der beteiligten Ministerien bestärkt uns nur darin, die laufende Klage gegen den illegalen Betrieb des Reaktors weiter mit Nachdruck zu verfolgen.“

 

BUND erhebt Einwendungen: Hochradioaktive nukleare Terrorgefahren führen zu Neubau eines Atommülllagers in Lubmin

Weil das bisherige Atommülllager nicht entsprechend den Anforderungen für den nuklearen Terrorschutz nachgerüstet werden kann, muss in Lubmin jetzt eine neue Zwischenlagerhalle für hochradioaktiven Abfall gebaut werden. Vor dem Hintergrund der Kriegshandlungen in der Ukraine und den Angriffen gegen dortige Atomanlagen sind die Risiken der Atomenergie auch als militärische Angriffsziele noch einmal deutlicher in den Focus geraten. Gegenüber bestehenden Atommüllhallen mit hochradioaktivem Atommüll sollen in Lubmin die Stahlbeton-Wände noch einmal deutlich verstärkt werden. Der BUND will im Rahmen des jetzt angelaufenen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Sicherheitsprobleme und -risiken der Atommüll-Lagerung diskutieren. Seit Jahren fordert der Umweltverband eine offene gesellschaftliche Debatte über die ungelösten Atommüllrisiken. Deswegen bietet der BUND Mecklenburg-Vorpommern nun mit einer Sammeleinwendung die Möglichkeit, sich einzumischen und über die Sicherheitsanforderungen bei der Genehmigung eines neuen Atommüll-Zwischenlagers mit Betreibern und Behörden zu streiten. Bundesweit können Einwendungen erhoben werden.

Drei bauliche Sicherheitsklassen gibt es derzeit: In Gorleben und Ahaus sind die Stahlbetonwände nur knappe 20 cm Stark. Etwas dickere Wände gibt es bei den süddeutschen Zwischenlagern und noch mal mehr in Norddeutschland. Doch ausgerecht im Norden haben oberste deutsche Gerichte für das Zwischenlager in Brunsbüttel die Genehmigung aufgehoben, weil erhebliche Fehler und Mängel begangen wurde. Behörde bestreiten das bis heute – nur der Geheimschutz wäre verantwortlich. Real gäbe es keine Sicherheitsdefizite. Seit dem Ukraine-Krieg räumen IAEO und Behörden in Deutschland aber ein, dass gegen gezielte militärische Angriffe eine Atomanlage nicht gesichtert ist.

Nun sollen in Lubmin neue Maßstäbe umgesetzt werden. Aber wird das ausreichen? Denn klar ist auch: Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle ist nicht nur immer neuen Terrorgefahren ausgesetzt. Weil es ein Endlager immer noch nicht gibt, wird der Atommüll viel länger in den Hallen und in den Castor-Behälter bleiben müssen, als bisher vorausgesagt. Das wiederum stellt erhebliche Fragen an die Sicherheit – nicht nur der Lagerhallen, sondern auch an die Behälter und die Abfälle in ihrem inneren. Bis hin zu der Frage, ob in den Behältern möglicherweise die hochradiaktiven Abfälle erneut kritisch werden und explodieren könnten.

DOKUMENTATION : Sicherere Atommüll-Zwischenlagerung jetzt!

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) lehnt die Nutzung der Atomkraft ab. Verseuchte Gebiete beim Uranabbau, Strahlenemissionen beim AKW-Betrieb, die Risiken eines Unfalls oder Terroranschlags und nicht zuletzt die ungelöste Frage nach dem Verbleib der über Jahrtausende strahlenden Abfälle – all dies macht Atomkraft untragbar. Wir wollten zu keiner Zeit den Atommüll – dennoch ist er nun da und steht in über 1100 Behältern deutschlandweit an unsicheren Zwischenlagern. Der BUND setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Hinterlassenschaften der Atomindustrie ein. Wir fordern den bestmöglichen Schutz bei der Lagerung der radioaktiven Abfälle.

Zwischenlager sind aktuell ungenügend gesichert

In Mecklenburg-Vorpommern lagern am stillgelegten Atomkraftwerk Greifswald, das sich auf dem Gebiet des Seebades Lubmin befindet, 585 Tonnen hochradioaktiver Atommüll in Castorbehältern. Die eingelagerten Abfälle stammen sowohl aus dem ehemaligen Kraftwerk als auch aus weiteren deutschen Anlagen. Das bestehende Zwischenlager kann nicht entsprechend der aktuellen Sicherheitsanforderungen nachgerüstet werden, insbesondere gegen Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) wie etwa Terrorangriffe. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt deutlich, welche Gefahren von Atomanlagen auch durch Angriffe von außen ausgehen. Durch Geschosse, die Atomkraftwerke oder Atommüll-Zwischenlager treffen könnten, droht eine nukleare Katastrophe. Zwischenlager müssen daher maximal gesichert und gegen Bedrohungen gerüstet werden.

Planungen für neues Zwischenlager in Lubmin nicht ausreichend

Am Standort des ehemaligen AKW Greifswald soll nun ein neues Zwischenlager entstehen – das sogenannte Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL). Die aktuellen Pläne weisen aus Sicht des BUND jedoch große Mängel auf und bedürfen erheblicher Nachbesserung. Auch ist heute schon absehbar, dass ein sogenanntes Endlager für den Atommüll erst sehr viel später in Betrieb gehen wird, als geplant. Deshalb ist die Zwischenlagerung, auch in Lubmin, hochwahrscheinlich bis zum Ende des Jahrhunderts notwendig. Die aktuellen Sicherheitsanalysen und -einrichtungen sind jedoch nicht auf diesen langen Zeitraum ausgelegt. In den Planungen fehlt außerdem eine Reparatureinheit, eine sogenannte „heiße Zelle“, um defekte Castoren zu öffnen.

Sicherere Zwischenlager überall!

Der BUND ist sich bewusst, dass eine Zwischenlagerung des Atommülls notwendig ist. Das neue Zwischenlager Lubmin kann zum Vergleichsfall für andere Zwischenlagerplanungen in Deutschland werden und muss daher einen neuen Standard für einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen setzen. Wir fordern für Mensch und Umwelt an jedem Zwischenlagerstandort die bestmögliche Sicherheit und allumfassenden Schutz. Damit muss in Lubmin begonnen werden.

Sammeleinwendung gegen den geplanten Neubau des Zwischenlagers ESTRAL in Lubmin

Um an der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beim Neubau des Zwischenlagers teilzunehmen, müssen Sie im Rahmen der laufenden Auslegungsfrist der Antragsunterlagen eine Einwendung erheben. Dies ist auch über die vorliegende Sammeleinwendung möglich. Erst durch Ihre Einwendung haben Sie die Möglichkeit mit dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde zu diskutieren und sich für verbesserte Sicherheit einzusetzen. Von dieser Möglichkeit sollten Sie auch dann Gebrauch machen, wenn Sie an einem anderen Zwischenlager-Standort wohnen und dieses mit dem neuen Lager in Lubmin vergleichend diskutieren wollen.

Gegen das beantragte Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) in Lubmin habe ich folgende Einwendungen:

 

    1. Die Dauer der erforderlichen Aufbewahrungszeit der zu lagernden Behälter sollte sich an konservativen Schätzungen zur Inbetriebnahme des Endlagers orientieren und nicht an unrealistischen Angaben aus dem Standortauswahlgesetz. Die Dauer der Zwischenlagerung ist von großer Bedeutung: Sie bestimmt den Umfang der von der Behörde geforderten Sicherheitsanalysen und Einrichtungen für ESTRAL.
    2. Es ist es dringend erforderlich, das Alterungsmanagement auch auf das Innere der Behälter auszudehnen.
    3.  Aufgrund der zu erwartenden notwendigen langen Lagerzeiten sollte im ESTRAL eine „Heiße Zelle“ vorhanden sein, in der ein Austausch von Primärdeckeldichtungen sowie die Überprüfungen von Inventar und Einbauten im Behälterinnenraum möglich sind.  Die im ESTRAL aufzubewahrenden Behälter sind alle mit sehr speziellen Abfällen befüllt, auch daher ist eine stichprobenartige Überprüfung erforderlich.
    4. Im Lagergebäude sollte eine kontinuierliche Überwachung der Raumluft oder der Abluft installiert werden.
    5. Da bei der bisherigen Herstellung der CASTOR-Behälter Qualitätsmängel aufgetreten sind, muss dieses in den Sicherheitsanalysen als auch in der Betriebsüberwachung angemessen berücksichtigt werden.
    6. Der Nachweis, ob das Doppeldeckel-Dichtsystem nach einer langfristigen Zwischenlagerung einen sicheren Abtransport gewährleisten kann, muss deutlich vor Ablauf der Zwischenlagerzeit geführt werden.
    7. Es muss beschrieben werden, wie die Sicherstellung der Unterkritikalität bis zum tatsächlichen Ende der Aufbewahrung im ESTRAL gewährleistet werden soll.
    8. Für die Bewertung aller Ereignisse in der Störfallanalyse wird nicht die real zu erwartende Aufbewahrungszeit, sondern nur eine Aufbewahrungszeit von 40 Jahren berücksichtigt.
    9. Es sollte in dem UVP-Verfahren auch potenzielle Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Verkehrsflugzeugs untersucht werden.
    10. Auch wenn die Mauerstärke einen besseren Schutz gewährleistet als an anderen Standorten, sollte dargelegt werden, dass dieser Schutz sicherheitstechnisch ausreichend ist. Es ist davon auszugehen, dass ein „erfolgreicher“ Beschuss mit einer panzerbrechenden Waffe auf die Behälter möglich ist und erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Umgebung des ESTRAL haben wird.

Bitte unterschreiben Sie leserlich. Sie können zusätzlich persönliche Einwendungen schreiben. Die Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter: https://www.base.bund.de/DE/themen/ne/zwischenlager/standorte/zln.html. Sie liegen bis zum 11. April 2022 aus.

Die Liste bis zum 07.04.2022 bitte unterschrieben zurückschicken an Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 152, 19053 Schwerin oder direkt an die Genehmigungsbehörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wegelystraße 8, 10623 Berlin.

Was, wenn der Ukraine-Krieg atomar eskaliert?

Was, wenn der Krieg in der Ukraine eskaliert? Was, wenn Atomkraftwerke zur Zielscheibe werden? Was, wenn es im Zuge des russischen Krieges gegen die Ukraine zum direkten Einsatz von Atomwaffen käme? Karl-W. Koch wohnt direkt neben dem deutschen Atomwaffen-Stützpunkt in der Eifel und ist Mitglied der Grünen. Der Partei, die grad wieder in der Regierung zurück ist und schlagartig von allen friedensbewegten Wurzeln der eigenen Gründungsgeschichte abgetrennt dem Irrsinn von Heldentum und Waffengewalt zu unterliegen scheint. In einem Artikel warnt der Grüne Friedensaktivist, nicht aus den Augen zu verlieren, was droht, wenn die NATO in den Konflikt direkt rein gerät oder “reingestolpert” oder sogar von Russland angegriffen wird. ATOMWAFFEN-Einsätze mitten in Europa. Der Alptraum, seit den Atombomben auf Japan im Jahr 1945 – die eigentlich für Deutschland bestimmt waren. Wie weit würde ein Putin gehen? Der Text ist bei Grüne.Linke online und auch bei Telepolis veröffentlicht. Mit dem Einverständnis des Autoren dokumentiert umweltFAIRaendern diesen Artikel. In jedem Fall wichtig: Die Arbeit und Positionen der Internationalen Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – IPPNW.

„Was, wenn der Ukraine-Krieg atomar eskaliert?“ Dokumentation eines Artikels von Karl-W. Koch, Grüne.LINKE.

Beachte: Das Papier als PDF zum Download: HIER

Mit dem Krieg in der Ukraine ist eine Konfrontation zwischen den Nuklearmächten Russland und Nato denkbar geworden. Zehn Fragen und Antworten zu den möglichen Folgen

Die Russland-Expertin und ehemalige US-Sicherheitsberaterin Fiona Hill sagte kürzlich in einem Interview über den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russischen Nuklearwaffen: „Die Sache mit Putin ist, wenn er ein Instrument hat, will er es auch einsetzen.“ (Bezahlschranke)

Von unseren verantwortlichen Politiker:innen und von den Militär-Zuständigen ist ein Zu-Ende-Denken der nächsten politischen und militärischen Schritte eigentlich als selbstverständlich zu erwarten. Verfolgt man die Äußerungen, Statements und Diskussionen in der Öffentlichkeit, kommen berechtigte Zweifel auf, ob diese Selbstverständlichkeit tatsächlich gegeben ist. Betrachten wir die folgenden zehn Fragen:

Kann der Ukrainekrieg atomar eskalieren?

Selbstverständlich! Eine der beiden beteiligten Kriegsparteien ist eine Atommacht. An deren Spitze steht – offenkundig mit uneingeschränkten Machtbefugnissen – ein unberechenbarer und rücksichtsloser Machtpolitiker. Im Fall einer drohenden militärischen Niederlage wird diesen nichts und niemand abhalten, zur Wendung des Kriegsverlaufes auch zu „stärkeren“ Waffen zu greifen.

Kann die NATO „unfreiwillig“ in den Krieg hineingezogen werden?

Selbstverständlich! Anlässe für einen Gegner, der vielleicht nur einen Vorwand sucht, weiter zu eskalieren, liefert die Nato bereits heute. So sind die Lieferungen von Waffen (Flugzeugabwehr, Panzerfäuste, …) eindeutig ein „feindseliger“ Akt. Würden diese ausgeweitet, wie etwa diskutiert auf Kampfflugzeuge, steigt die Gefahr. Auch könnten Angriffe des russischen Militärs auf die Waffentransporte bereits in Polen erfolgen, was einen Nato-Fall nach Art. 5 auslösen würde.

Kann es eine NATO-Entscheidung geben, aktiv in den Krieg einzugreifen?

Selbstverständlich! Die Diskussionen laufen bereits auf Hochtouren. Die Einrichtung einer Flugverbotszone über der Ukraine würde zwangsläufig einen Eingriff der NATO nach sich ziehen und damit diese zum Kriegsteilnehmer machen. Soll die Flugverbotszone wirksam sein, müssen russische Flugzeuge dort verhindert werden. Nur auf „Anweisungen“ werden diese den Luftraum nicht verlassen, sie müssen also abgeschossen werden, faktisch wäre spätestens das der Kriegseintritt der Nato.

Weiterhin kann bei zunehmender Verschärfung der russischen Bombardierungen ein Moment erreicht werden, wo das Entsetzen auf Seiten der Bevölkerung der Nato-Länder so groß wird, dass diese ihre Regierungen zum Kriegseintritt drängen. Das ist insbesondere zu erwarten, wenn die russischen Truppen ABC-Waffen einsetzen, also Atomwaffen (s. 1.), biologische – meines Erachtens eher unwahrscheinlich – oder chemische Kampfstoffe.

Selbst unterhalb dieser Ebene wäre ein Eingreifen denkbar, wenn etwa durch den Beschuss von Atomanlagen eine große radioaktive Verseuchung ausgelöst würde. Der gezielte Beschuss eines Zwischenlagers würde dazu schon ausreichen. Angriffe auf Atomanlagen gab es bereits.

Wäre ein atomarer Schlagabtausch begrenzbar?

Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht! Die Ursache liegt in der Logik der atomaren Kriegsführung: Auf jeden Einsatz von Atomwaffen wird ein Gegenschlag geführt, das Prinzip der Abschreckung. Die Abläufe sind aufgrund der äußerst kurzen Reaktionszeiten so eingespielt, automatisiert und festgelegt, dass praktisch kein Handlungs- oder Entscheidungsspielraum für die Verantwortlichen gegeben ist.

Das Prinzip der atomaren Kriegsführung ist die „Enthauptung“ des Gegners, waffentechnisch wie personell. Das heißt, die eignen Atomraketen müssen sofort abgefeuert werden, wenn ein Angriff droht, da sonst die Gefahr besteht, dass der Befehlshaber und/oder die eigne Abschussmöglichkeit vernichtet sind, bevor die Entscheidung gefallen wäre.

Dank der neuesten Hyperschalltechnik hat sich diese Reaktionszeit nochmal deutlich verkürzt, die ehemaligen 20 bis 30 Minuten sind schon lange überholt. Auch sind atomar bewaffnete U-Boote kurz vor den Küsten stationiert, was ebenfalls kürzeste Angriffszeiten erwarten lässt.

Wäre ein Atomkrieg nach dem ersten Schlagabtausch beendbar?

Hier gilt das eben Gesagte: Vermutlich nicht! Wer einen Atomkrieg beginnt, geht davon aus, dass er ihn auch gewinnt, sonst beginnt er ihn nicht. Auch lassen die zeitlichen Abfolgen keine Zeit zur Besinnung oder gar zur Verhandlung. Wird ein Atomkrieg begonnen, ist er vermutlich erst dann zu Ende, wenn alle gebrauchsfertigen Waffen verschossen sind oder deren Abschussbasis zerstört wäre.

Eine Ausschaltung der gegenseitigen Befehlsstruktur bringt dagegen wenig, weil das „eingepreist“ ist: Die Abläufe sind automatisiert, dass sie nach dem grundsätzlichen ersten Feuerbefehl keine neuen Zwischenbefehle benötigen. Beide Staaten haben mit beweglichen und versteckbaren Atomwaffen (landgestützt-transportabel, Bomber – die im Krisenfall dauerhaft in der Luft sind oder auf U-Booten) die sichere Möglichkeit eines Vergeltungsschlages.

Die einzige makabre, aber unrealistische Chance wäre, wenn eine Seite eine einzige oder ein paar wenige Atomwaffen einsetzt und damit die Gegenseite so beeindruckt, dass diese kapituliert.

Welche Rollen spielt die „Nukleare Teilhabe“ Deutschlands im aktuellen Krieg?

Genau dafür gedacht! Die aktuelle Situation ist eines der wenigen ernsthaft angedachten Einsatzszenarien für die Bomben aus Büchel: Sie sind geplant für den Einsatz in großen Schlachten bei einem Angriff Russlands. Dort sollen die Bomben auf große Gefechtseinheiten des Gegners eingesetzt werden. Aber schon allein der über 60 Kilometer lange Konvoi in Richtung Kiew in der zweiten Kriegswoche zeigt, wie wenig das funktionieren würde. Direkt zerstört würde dann ein Bruchteil dieses Konvois (und weite Teile der Umgebung, rechts und links mehrere Kilometer breit).

Droht ein Erstschlag gegen Büchel?

Selbstverständlich! Denn das eben Gesagte führt umgekehrt zu dem gern verdrängten Problem: Büchel ist (wie z.B. auch Ramstein und Spangdahlem als militärische Drehkreuze der USA) ein eindeutiges Ziel für Russland, falls sich Putin zu einem präventiven Erstschlag entscheidet. Die Bevölkerung dieser Regionen sollte darüber informiert werden, es müssen die entsprechenden Notfallpläne veröffentlicht werden, falls diese überhaupt vorliegen.

Welche Folgen hätte ein atomarer Schlagabtausch in der Ukraine?

Vernichtende Folgen! Die direkten Folgen wären eine massive Zerstörung des betroffenen Gebietes. Die aktuell zur Anwendung kommenden Atomwaffen haben meistens eine deutlich stärkere Sprengkraft als die in Hiroshima eingesetzte Bombe.

Diese wird meistens in Vergleichen als Referenzgröße herangezogen. Die B61-Bomben in Büchel haben etwa die 10-fache Sprengkraft der Hiroshimabombe und werden aktuell eher als „kleine“ Atomwaffen gewertet. Zum Feuersturm und den Druckwellen kommt die radioaktive Verstrahlung der betroffenen Gebiete.

Neben der direkten Auswirkung ist die indirekte Wirkung zu beachten, eine drastische Änderung des lokalen, aber auch des weltweiten Klimas, der sog. nuklearer Winter:

Studien haben errechnet, dass der Einsatz von 50 bis 100 Atomwaffen zu einem nuklearen Winter führen, bei dem Staub, Ruß und Flächenbrände auf der betroffenen Erdhälfte (Nord/Süd) zu einer Verdunklung und damit Abkühlung der Erdatmosphäre über Jahre führen würden.

Die Hungersnöte durch Ernteausfälle wären noch drastischer als die direkten Folgen der Atombomben. Dazu kommen hohe Werte von UV-Strahlung durch den Abbau der Ozonschicht. Eine deutliche Abkühlung der Erdatmosphäre über Jahrzehnte wäre eine weitere Folge. Unvorstellbar wäre die Auswirkung eines großen Atomkrieges mit 20 – 30 % des vorhandenen Potenzials. Direkt einsetzbar sind jeweils ca. 1600 Atombomben beider Seiten. In einem großen Atomkrieg ist daher mit dem Einsatz von mindestens 500 bis 1000 Atomwaffen zu rechnen.

Ist ein Atomkrieg zu gewinnen?

Jein! Diese Frage ist nur zu beantworten, wenn klar ist, wer gegen wen diesen Krieg führen würde. Im Fall USA gegen Russland gehen alle Fachleute davon aus, dass dieser Krieg für keine Seite gewinnbar wäre. Die Zerstörungen auf beiden Seiten und die Folge des Nuklearen Winters wären so zerstörerisch, dass auch das „siegreiche“ Land (und vermutlich der Rest der Menschheit) um Jahrhunderte in die Vergangenheit zurückgebombt wäre.

Zusammenbruch der meisten, wenn nicht aller Zivilisationen, weltweite Hungersnöte, verseuchtes Trinkwasser, nicht behandelbare Krankheiten und Hunderten von Millionen toter und verletzter Menschen wären das Ende von zumindest weiten Teilen der heutigen Welt. Dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob die USA Russland zwölfmal oder Russland die USA achtmal vernichtet hat.

Auch bei zwei „kleineren“ Atommächten, etwa Indien gegen Pakistan, wäre vermutlich – falls kein Überraschungsschlag gelingt – ein solcher Krieg nicht zu gewinnen. Gelingt es der anderen Seite noch den Gegenschlag durchzuführen, sind jeweils 10, 20 oder mehr Großstädte vernichtet. Bezüglich der weiteren Folgen wie u.a. des Nuklearen Winter gilt das unter dem achten Punkt Gesagte.

Ein begrenzter Atomkrieg einer Atommacht gegen einen Nicht-Atom-Staat ist militärisch gewinnbar. Die Infra- und Militärstruktur des gegnerischen Staates ist mit einer überschaubaren Menge an Atomwaffen weitgehend vernichtbar.

Gibt es eine Exitstrategie?

Nein! In der Logik der Nuklearen Abschreckung ist kein Platz zum Überlegen und Abwägen weiterer Folgen. Hat sich eine Seite zum Einsatz entschlossen, ist keine Unterbrechung mehr denkbar. Auf eine Aktion (Atomwaffeneinsatz) MUSS umgehend – schon vor den Einschlägen – die Reaktion erfolgen, sonst droht die Vernichtung der Zweitschlagmöglichkeit und/oder der Befehlsinfrastruktur.

Ohne Gegenschlag hätte der Angreifer gewonnen. Ist die Zweitschlagkapazität nicht gegeben oder ausschaltbar, wird der Gegner zum Erstschlag ermuntert, der Krieg wäre gewinnbar. Erst- und Zweitschlag müssen jeweils die weitgehende Vernichtung der gegnerischen Kapazitäten sicherstellen. Im Ernstfall würde das vermutlich innerhalb weniger Stunden ablaufen, es gibt also keine Möglichkeit für einen „Exit“.

Einzig der gezielte Einsatz weniger Atomwaffen – womöglich mit entsprechendem Hinweis an den Gegner – böte eine Exitchance. Schon diese Variante ist unwahrscheinlich, ob der Gegner dann darauf wie gewünscht innehaltend reagiert oder stattdessen den großen Erst(?)-Schlag ausführt völlig offen, mit dem entsprechenden Risiko für den ersten Angreifer.

Fazit: Jede:r, der/die einer weiteren Eskalation des Ukrainekrieges das Wort redet, sollte sich über die Folgen des Einsatzes von Atomwaffen informiert haben.

Atomkraftwerke als Atomwaffen – Über Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen – die nicht verteidigungsfähig sind!

Atomkraftwerke, Uranfabriken und Atommülllager sind immer auch Atomwaffen. Entweder, weil technisches Versagen zu einer maximalen Freisetzung von Radioaktivität führen kann oder weil – und das wird endlich immer mehr Menschen als Folge des Ukraine-Krieges bewußt, sie im Krisenfall automatisch zu Angriffszielen für den Angreifer werden können. Staatliche Stellen waren in den letzten Jahren eher bemüht, diese Risiken nicht unbedingt in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Doch die von Geheim- und Sicherheitsdiensten gelieferten Analysen über wachsende Gefährdungsdrohungen haben zu immer neuen Abwehrmaßnahmen an Atomanlagen geführt. Eine Ausweitung des Krieges in der Ukraine ist eine massive nukleare Drohung für die ganze Welt. Vor allem die nicht zu verteidigenden Hyperschallraketen, die Russland in der Ukraine einsetzt, unterstreichen: Ein Atomkrieg kann auch ohne Atomwaffen ausgelöst werden.

Selbst die Atomlobby-Organisation IAEO und Bundesbehörden müssen eine neue Dimension nuklearen Wahnsinns einräumen: Atomanlagen sind im Krieg nicht zu verteidigen. Eine oder mehrere Hyperschall-Rakete/n auf einen in Betrieb befindlichen Reaktor oder ein oder mehrere Atommüllzwischenlager mit hochradiokativen Abfällen hätte fatale und dauerhafte Folgen – Tschernobyl ist überall. Die Attentäter von 911 hatten auch einen Anschlag auf einen Atomreaktor in der engeren Auswahl. Seitdem wurden und werden Atomanlagen massiv nachgerüstet. Abschalten statt aufrüsten!

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hat darüber in einer Presseerklärung informiert, die gleich dokumentiert wird. Über „Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter“ – SEWD – informiert umweltFAIRaendern seit vielen Jahren. Behörden fassen unter diesem Begriff auch die Maßnahmen zum nuklearen Terrorschutz zusammen, der seit den 1950er Jahren mit der Atomenergie unmittelbar verbunden ist. Immer hat es eine militärische Abwehr gegeben, um Atomanlagen zu sichern.

Dokumentation PM BI Lüchow-Dannenberg: Atomenergie in kriegerischen Zeiten.

„In der Geschichte der zivilen Nutzung der Kernenergie gab es in der Vergangenheit keinen der heutigen Situation in der Ukraine vergleichbaren Präzedenzfall, in dem ein Kernenergie betreibender Staat einem umfassenden Angriffskrieg eines anderen Staates ausgesetzt war. Es ist dementsprechend auch nicht realistisch bewertbar, welche Folgen dabei im Einzelfall eintreten können.“ (BASE)

Der Krieg in der Ukraine, bei dem der russische Aggressor nicht vor Atomanlagen halt macht, wirft auch die Frage auf, ob die Atomanlagen in Deutschland gegen Terrorschläge und Raketenbeschuss gesichert werden können.

Auf Nachfrage räumt das Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Anfragen (BASE) ein: „Die Waffen entwickeln sich auch weiter und können bei bestehenden Anlagen Nachrüstungen erforderlich machen. Dies ist z.B. bei Zwischenlagern in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen. Nach dem 11. September 2001 sind Zwischenlager beispielsweise gegen gezielt herbeigeführte Flugzeugsabstürze ausgelegt worden.“ Die entsprechenden Annahmen und Vorschriften würden aber geheim gehalten, da diese Informationen zur Vorbereitung eines Angriffs verwendet werden könnten.

Dass unverbunkerte, oberirdische Lagerhallen einen Schutz gegen gezielte Luftangriffe böten und die Castorbehälter dem sogar standhalten würden, ist aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) reine Beschwichtigung. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke widerspricht vehement: „Es gibt nicht einmal ein Überflugverbot für die Zwischenlager und die sogenannte „Härtung“ der Atommülldeponien beschränkte sich bisher bei acht Zwischenlagern auf den Bau einer 10 Meter hohen zweiten Wand, worauf wir in Gorleben seit 10 Jahren warten. Diese Mauer bietet aber keinen Schutz gegen Luftangriffe.“

Im Kriegsfall, so das Bundesamt, blieben atomrechtliche Behörden und Betreiber – wie aktuell in der Ukraine – soweit möglich arbeitsfähig. Grundsätzlich böten die vorgeschriebenen Maßnahmen auch einen gewissen Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Das BASE verweist dabei auf einen Beschluss der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO: „Angesichts der mangelnden Schutzmöglichkeiten, hat die IAEO 2009 festgelegt, dass solche Anlagen weder Ziel einer Drohung noch Ziel der Anwendung militärischer Gewalt werden dürfen.“

Ehmke: „Das ist wirklichkeitsfremd. Derartige Beschlüsse wie die der IAEO helfen am Ende nicht weiter. Wir haben uns deshalb direkt an die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gewandt und unsere Bedenken vorgetragen. Am Ende gesteht ja auch das BASE die Sicherheitslücke „Krieg“ ein, wenn es schreibt, einen vollständigen Schutz gegen jeglichen denkbaren Angriff mit Kriegswaffen durch die Armee eines anderen Staates könnten allerdings weder ein Staat noch ein Betreiber einer atomaren Anlage vornehmen oder gewährleisten.“

 

Krieg und Flucht – Demonstration gegen Abschiebeknast Glückstadt

Neulich in Gorleben treffe ich Gerd Schinkel. Aus Anlass der Trauerfeier für Jochen Stay. Gerd Schinkel kommt aus Glückstadt, ist Liedermacher, war WDR-Redakteur. Ich komme auch aus Glückstadt, mag Lieder und uns trennen zehn Jahre. Aber wir beide kennen die alte Kaserne in Glückstadt, die nach vielen lokalen Hoffnungen ein Abschiebeknast für norddeutsche Bundesländer wurde. Absolut keine gute Einrichtung in einer Stadt die sich Glückstadt nennt! Glückstadt: Das ist nicht weit von dort entfernt, wo zum Jahreswechsel das AKW Brokdorf ultimativ endgültig stillgelegt worden ist. Stacheldraht und Entzug der Freiheit – weil Menschen vor Elend und Brutalität flüchteten. Kein Mensch ist illegal. Der Abschiebeknast in Glückstadt gehört abgeschafft.

Darüber singt Gerd Schinkel hier auf Youtube. Und um diese Demo geht es, die leider etwas sehr strammlinks daher kommt, deftig nach Wahlkampf riecht und wenig gesellschaftlich verbunden erscheint. Aber so so so wichtig, dass diese Knäste für diejenigen, die nichts verbrochen haben, verschwinden!

  • Die LINKE lädt zur Kundgebung ein.  Hoffentlich wissen Gewerkschafter:innen, wie sehr es auf Solidarität ankommt! GRÜNEFDPCDU in dem Bundesland waren dafür, in der Kaserne aus der Nazi-Zeit wieder ein Abschiebelager einzurichten.
  • Einen interessanten und beschämenden Bericht über einen Besuch in diesen Abschiebeknast wird beim Gegenwind informiert. (Sollte ich fehlerhaft Urheberrechte verletzen, so bitte ich um Nachsicht und Freigabe.)
  • Einen Dreiteiler über Glückstadt und den Abschiebeknast in der alten Nazi-Kaserne gibt es noch in der Mediathek des NDR/ARD online. Die Sendungen sind jeweils ca. 30 Minuten und lassen unterschiedliche Akteure zu Wort kommen.
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