Unverantwortliche Atomenergie: AKW-Betreiber Hamm meldet Insolvenz – Wer zahlt die Milliarden-Euro-Zeche?

Der Betreiber des seit Jahren stillgelegten Hochtemperatur-Reaktors in Hamm-Uentrop (NRW) hat Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte die „Hochtemperatur-Kernkraftwerk Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)“ (HKG) per Gerichtsverfahren versucht, die Stilllegungs- und Rückbaukosten des in den 1980er Jahren havarierten Atommeilers auf das Bundesland NRW abzuwälzen und war damit gescheitert. Es geht dabei um Kosten, die offiziell bei rund 750 Mio. Euro veranschlagt werden, die aber ohne Probleme auch die Milliarden-Euro-Grenze überschreiten können. Hinter der GmbH stehen die Energieriesen RWE und Preußen Elektra, die nun die Kosten auf die Steuerzahler:innen abwälzen wollen, nachdem schon der Betrieb wirtschaftlich ein Desaster war. In kleinerem Umfang sind an der GmbH aber auch die NRW-Städte Bielefeld, Aachen, Hagen und Wuppertal beteiligt, die für die Kosten grade stehen müssten.
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- Zur Betreibergesellschaft siehe auch diese Seite.
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Über die Betreibergesellschaft berichtet „energiefirmen„: „RWE Power, Eon-Tochter Preussen Elektra und kommunale Energieversorger betroffen – Die Betreibergesellschaft des THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Hauptanteilseignerin ist die RWE Power AG mit rd. 39 Prozent, gefolgt von der Eon Tochter Preussen Elektra (ca. 39%) sowie der Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV) mit rd. 22 Prozent. Die AGV ist ein Zusammenschluss von kommunalen Energieversorgern, darunter u.a. die Stadtwerke Bielefeld, Stadtwerke Hagen, Stadtwerke Aachen und die Stadtwerke Wuppertal (WSW).“ Außerdem werden auf der Betreiberseite THTR auch Dortmund und Bremen genannt.
Aktuell berichtet u.a. die Wirtschaftswoche jetzt zu der Insolvenz der HKG und schreibt: „Die HKG-Gesellschafter sehen sich nicht in der Pflicht, einzuspringen. „Die Gesellschafter der HKG sind über die bereits geleisteten Beiträge hinaus nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet“, heißt es dazu etwa vom Energiekonzern RWE. HKG-Geschäftsführer Dannert verweist wiederum auf den Bund und das Land NRW: Man habe nichts unversucht gelassen, durch Verhandlungen mit den Rahmenvertragsparteien eine Insolvenzanmeldung zu vermeiden. „Da diese Gespräche jedoch bislang ohne Ergebnis geblieben sind, ist es nun Sache der für die Kernenergie zuständigen Behörden beim Bund und im Land NRW, die weitere Abwicklung zu organisieren“, so Dannert.“
Neuordnung Entsorgung 2017 – AKW Betreiber zahlen Rückbau – Staat übernimmt Atommüll-Entsorgung
Für Stilllegung und Rückbau der alten Atommeiler sind in Deutschland die ehemaligen AKW-Betreiber zuständig. Aus den über die Jahre des Betriebs gebildeten steuerfreien ! Rückstellungen werden die Kosten des Rückbaus, der meist deutlich über zehn Jahre dauert, finanziert. Nach dem Atomausstieg in Folge der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Jahr 2017 einen „Neuordnung der nuklearen Entsorgung“ beschlossen, weil schon damals die Atomkonzerne „drohten“, sich Arm zu rechnen, um sich nach den fetten Jahren mit großen Atomstromgewinnen von den Kosten der Atommüll-Entsorgung zu drücken.
Darauf hatte die damalige Bundesregierung die Atomkonzerne zwar für die Kosten zum Rückbau der Atommeiler weiterhin in der Pflicht belassen, ihnen aber die Kosten für die dann erforderliche langfristige Lagerung aller Atomabfälle gegen eine einmalige Zahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen. Damit sind die Atomkonzerne seit 2017 per Gesetz und mit einem zusätzlichen Vertrag von der weiteren Haftung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlastet und die Steuerzahler:innen in der Verantwortung. CDU/CSU und SPD sowie FDP und Grünen hatten dem damals im Bundestag zugestimmt.
Damit blieb aber grundsätzlich das Risiko bestehen, dass die jeweiligen AKW-Betreiber weiterhin die Möglichkeit hatten und haben, sich im Zweifelsfall von der Verantwortung für die Finanzierung für Stilllegung und Rückbau zu verabschieden.
Aus den rund 24 Mrd. Euro der Atomkonzerne für den Atommüll wurde der im staatlichen Besitz befindliche Kerntechnische Entsorgungsfond KENFO gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die von den Atomkonzernen eingezahlten Beträge künftig derart anzulegen, dass damit die langfristigen Kosten der Atommüll-Entsorgung bezahlt werden können.
- Wer hat soviel Geld? Atommüll: Vorbild für Rente? Der Staat als Zocker.
- Alles über den KENFO auf umweltFAIRaendern.de
- Alles zum Stichwort „Neuordnung der Entsorgung“ im Jahre 2017 auf umweltFAIRaendern.de