Radioaktive Risikozentrale NRW: 2025 – Keine Strahlentransporte nach Ahaus vom Atomforschungsreaktor München-Garching geplant
Es gibt keinen „geplanten Transporttermin für 2025“. Das teilt die Pressestelle des FRM II der TU München auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de mit. Gemeint ist ein Atomtransport mit hochradioaktivem Atommüll vom Atomforschungsreaktor FRM II in München-Garching zum Langfrist-Zwischenlager in Ahaus, NRW. Auch wird in Richtung der Genehmigungsbehörde für die geplanten Atomtransporte nicht an einem Antrag auf Sofort-Vollzug gearbeitet, heißt es.
Der BUND Bundesverband und die Stadt Ahaus haben gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE Widerspruch eingelegt und damit erstmal für aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Atomtransporte aus München gesorgt. Insgesamt über 150 Atommüllbehälter mit hoch radioaktiver Fracht sollen außerdem von Jülich nach Ahaus stattfinden. Noch im November wird nach Recherchen der Aachener Zeitung mit einem Urteil im Eilverfahren gerechnet, denn – anders als in München – hat der Besitzer des Atommülls in Jülich den sogenannten Sofort-Vollzug beantragt. Damit wäre es trotzt Klage möglich, die Transporte durchzuführen. Der BUND NRW hält den erteilten Sofort-Vollzug nicht für sachgerecht, weil der Atommüll bereits seit Jahrzehnten in Jülich lagert und öffentlich nicht bekannt ist, dass es eine akute Gefährdung gibt. Die Behörden verweisen auf Terrorrisiken – und erklären die Gründe zur Geheimsache, über die selbst die Gerichte nicht informiert sind. Rechtsstaat am Limit.
Der Atomforschungsreaktor Garching liegt nun wegen diverser Probleme seit einigen still. Vor allem, weil ein zentrales Bauelement nicht mehr funktionsfähig ist. Die Grüne Fraktion im Landtag Bayern hatte in einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung schon im September hingewiesen, dass es wohl zu weiteren Verzögerungen bei der Reparatur des Reaktors kommt. Siehe hier: Atomforschungsreaktor München Garching 2000 Tage außer Betrieb
Eigentlich war aufgrund bisheriger Planungen erwartet worden, dass eine Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktor Garching zum Jahreswechsel zu 2026 erfolgen sollte. Aus Behördenkreisen war davon gesprochen worden, dass es einen ersten Atomtransport aus München nach Ahaus vor der Wiederinbetriebnahme geben sollte. Nachdem diese offenbar nicht mehr auf dem Plan steht, gibt es offenbar auch keinen Handlungsdruck beim FRM-Betreiber.
Anders die Lage zu geplanten Atomtransporten nach Ahaus aus dem Standort mit hochaktivem Strahlenmüll aus Jülich. Hier hat der BUND-Landesverband aus NRW nach einem vom BASE abgelehnten Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. In Jülich lagert hochaktiver Atommüll mit hochangereichertem Waffen-Uran in über 150 Castor-Behältern und – so die Behörden – mit Mängeln vor allem bei der Sicherung ! der Abfälle gegen Angriffe von Außen. Ehemals bestehende Sicherheits!mängel, also technischen oder geologischen Problemen, sind meistenteils offenbar für die Behörden annähernd ausgeräumt. Dafür wären Atomtransporte eher nicht zwingend notwendig. Die Behörden jedenfalls meinen, dass der Atommüll aus Jülich trotz der erheblichen Risiken beim Transport der Behälter mit gepanzerten Spezialfahrzeugen und dem enormen Sicherheits- und Personalaufwand für Polizeieinsätze mit tausenden von Personen die sicherere Variante der weiteren Zwischenlagerung darstellt. Studien, die das sicherheitstechnisch darlegen und aufzeigen, gibt es öffentlich bislang nicht.
Hinzu kommt, dass das Zwischenlager in Ahaus Mitte der 2030er seine Genehmigung verliert und alle Sicherheitsnachweise nach Stand von Wissenschaft und Technik neu genehmigt bekommen müsste. Da wird jede Schraube, jede Dichtung, jeder Deckel, jede Brennelementhülle und jedes Strukturteil bis hin zum Gebäude, den Einwirkungen durch Klimafolgen, den Krisenentwicklungen und vielem mehr überprüft werden müssen. Sogar der Bundestag muss dann noch mal ran. Bei einer ergebnisoffenen Prüfung wäre es also nicht eben schlau, noch mal kurz vor Toresschluss große Mengen neuen Atommüll aus Garching und Jülich nach Ahaus zu karren. Da entsteht einfach schon der Verdacht, dass es so „ergebnisoffen“ nicht sein kann.
Ein Urteil zum Zwischenlager in Brunsbüttel hat das nukleare Dilemma vor rund 10 Jahren auf den Punkt gebracht: Das Oberverwaltungsgericht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsgericht hatte auf Klage von Dreckmann zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel geführt. Robert Habeck sorgte in der Folge mit einer Art „Notstandsverwaltung“ als Umweltminister in Schleswig-Holstein dafür, dass der Atommüll in Brunsbüttel nicht nur weiterhin dort lagert, sondern noch zusätzlicher Müll eingelagert werden durfte. Das rechtskräftige Rechtsurteil wurde einfach „umspielt“, wenn sich das so sagen lässt. Bis heute lagert der hochaktive Atommüll in Brunsbüttel. Eine atomrechtliche Genehmigung liegt bis heute nicht vor.
- Hinweis: Zu allen in diesem Artikel gemachten Aussagen, Behauptungen und angedeuteten Hintergründen gibt es zahlreiche Artikel mit vielen Quellenhinweisen. Diese sind alle über die Suchfunktion von „umweltFAIRaendern“ recherchier- und prüfbar. Klar, gibt es Differenzen und unterschiedliche Perspektiven, wie z.B. nukleare Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten sind und welche Konsequenzen sinnvoll oder notwendig sind. Sollte klar sein, wenn Demokratie statt autoritärer Liberalismus oder gar faschistische Formen bürgerlicher Gesellschaftsformen angesagt sind: Gemeinwohl statt Eigennutz.