BUND berichtet über Sitzung der Atommüll-Kommission

P1050403In der letzten Woche kümmerte sich die Atommüll-Kommission in einer Doppelsitzung über eine Vielzahl von bislang ausstehenden Themen in dem bis Ende Juni 2016 zu erstellenden Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Vorbereitung einer Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vor allem für hochradioaktive Abfälle. Dabei ging es erstmals auch um die geologischen Kriterien, die dabei eine Rolle spielen sollen. Darüber und über weitere Themen der Doppelsitzung am 23. und 24. Mai berichtet der BUND auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung, die umweltFAIRaendern hier auch dokumentiert.

Dokumentation Bericht BUND Doppelsitzung: „Die Atommüll-Kommission hat in einer zweitägigen Klausursitzung intensiv am Bericht gearbeitet. Mittlerweile liegen auch wesentliche Teile vor, die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Berichtsentwurf noch nicht fertig waren. So diskutierte die Kommission in erster Lesung über die geowissenschaftlichen Kriterien der Suche, die Methodik der Sicherheitsuntersuchungen und über wesentliche Teile der Öffentlichkeitsbeteiligung am Suchverfahren. Der BUND konnte sich mit seinem Vorschlag durchsetzen, das an der Sicherheit orientierte vergleichende Suchverfahren auch eindeutig ins Gesetz zu schreiben.

Gorleben

Die Diskussion über die Erfahrungen aus der Auseinandersetzung um den Standort Gorleben wurde in der Kommission nicht weitergeführt, aber jeweils vor den Kommissionssitzungen in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Leitbild“. Der Textentwurf des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller war die Grundlage der Diskussion. Er wird aber weiterentwickelt und um einen ausführlicheren Abschnitt zu den Lehren ergänzt.

Geo-Kriterien

Endlich in der ersten Lesung waren die für den Kommissionsbericht zentralen Geo-Kriterien. Der BUND hatte im Vorfeld der Sitzung eigene Kernforderungen dazu veröffentlicht. Der Entwurf der AG 3 (Entscheidungskriterien) hatte noch einige wichtige strittige Punkte. Das Kriterium „Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ (ewG) soll so erhalten bleiben, aber etwas kristallin-freundlicher formuliert werden. Das Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ bleibt weiter strittig. Hier soll es zur nächsten Sitzung zwei Alternativvorschläge geben.

Besonders umstritten war die Frage der Anforderungen an das „Deckgebirge“. Der BUND fordert eine zweite unabhängige Barriere zusätzlich zum ewG. Nach intensiver Diskussion wurde vereinbart, dass Detlef Appel und Steffen Kanitz auf der Basis des bisherigen Appel-Vorschlags eines Abwägungskriteriums für alle Wirtsgesteine einen Kompromissvorschlag machen sollen.

„Lagerung“ oder „Endlagerung“?

Mit großer Mehrheit hat die Kommission gegen zwei Stimmen (eine vom BUND) entschieden, im Bericht einheitlich von „Endlager“ zu sprechen, da das Lager auch im Standortauswahlgesetz (StandAG) so bezeichnet werde.

Methodik der Sicherheitsuntersuchungen

Auch der Berichtsteil zur Methode der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen war in erster Lesung in der Kommission. Gegenüber der Vorlage wird jetzt klar gestellt, dass eine Einteilung in unterschiedliche „Wahrscheinlichkeiten“ keine Berechnung, sondern ein reines „Expertenurteil“ ist. Der BUND wies darauf hin, dass noch unklar ist, wie diese Methodik als Teil der Entscheidungsgrundlagen in das zukünftige StandAG überführt werden kann.

„Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“

Der BUND hatte schon lange darauf gedrungen, dass die von der Kommission gefundene eindeutige Definition des „Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit“  in das StandAG integriert wird. Dazu hatte er auch konkrete Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Dem hat sich die Kommission jetzt angeschlossen. Damit wird eindeutig klargestellt, dass unter mehreren geeigneten Standorten der unter Sicherheitsgesichtspunkten beste ausgewählt werden muss.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorschlag der AG 1 zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren wurde von der Kommission im Wesentlichen in erster Lesung gebilligt. In der ersten Phase soll es jetzt einen gesetzlich fixierten Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) zu den ausgewählten Teilgebieten geben.

Damit kann die Beteiligung früher beginnen als bisher im StandAG geregelt. Noch unklar dagegen ist, ob es zukünftig neben den unstrittigen Regionalkonferenzen auch einen „Rat der Regionen“ geben soll. In einem Meinungsbild sprach sich nur eine knappe Mehrheit dafür aus. Der BUND konnte die Formulierung durchsetzen, dass Rechte und Ressourcen der Regionalkonferenzen gesetzlich geregelt werden müssen.

Weiterer Zeitplan

Es gibt noch Kommissions-Sitzungen am 2., 15. und 20. Juni, in denen der Bericht finalisiert werden soll. Am 27. Juni soll die Zusammenfassung des Berichts (Teil A) fertiggestellt werden.“

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Dirk Seifert

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