Wieder illegal: Handelskammer-Chef Melsheimers Rede über Olympia und Volksentscheide
Wiederholungstäter und unbelehrbar. So darf man das neue Urteil zur Neujahrsrede 2015/16 von Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer sicher zusammenfassen. Nach einem entsprechenden Urteil zum rechtswidrigen Verhalten der Handelskammer zum Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat das Vewaltungsgericht den Präses jetzt auch wegen seinem bösen Rundumschlag nach dem Scheitern der Hamburger Olympia-Bewerbung per Referendum verurteilt. Obwohl die Handelskammer selbst das Referendum unterstützt hatte, schimpfte Melsheimer nach dem Scheitern am Bürgerwillen massiv gegen die direkte Demokratie. „Der Präses hat sich schlicht vergaloppiert“, zitiert Jens Meyer-Wellmann im Abendblatt den Richter. Auch der NDR berichtet. Die Konflikte rund um die Handelskammer und ihre Rolle und Aufgaben wachsen seit Jahren, nicht zuletzt weil das Reformbündnis „Kammer sind WIR“ seit zwei Jahren im Plenum der HK vertreten ist und mächtig Druck macht.
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Es geht um die Frage, was die Repräsentanten einer Zwangsgemeinschaft dürfen und was nicht. Unternehmen und Gewerbe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer Handelskammer verpflichtet. Dies setzt, so die sich seit Jahren entwickelnde Rechtssprechung bundesweit, der Spitze enge Grenzen für ihr Agieren und müsse in direktem Zusammenhang mit ihrer Aufgabe stehen. Sie solle die Interessen der Wirtschaft vertreten, dürfe aber nicht allgemeinpolitisch aktiv werden, könnte man diese Linie zusammenfasssen.
Genau diese Beschränkung ist nicht die Sache des machtbewussten Präses Melsheimer. Es ist ja kein architektonischer Zufall, dass die Handelskammer ausrechnet im Rücken des Senats angesiedelt ist. Mit massiven politischen und finanziellen Einmischungen z.B. gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Vattenfall- und E.on-Endergienetze habe sich Melsheimer und die HK viel zu weit aus dem Fenster gehängt, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht vor einiger Zeit. Nun folgt ein weiteres Urteil in dieser Linie. Auch in diesem Fall wird erwartet, dass die Handelskammer-Spitze das Urteil anfechten und in Berufung gehen wird.
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Doch nicht nur derartig rechtswidriges Agieren setzt der bisherigen Handelskammer-Spitze mächtig zu. Möglicherweise erheblich überhöhte Rückstellungen – aufgebaut aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen, stehen ebenso in der Kritik wie fehlende Transparenz und völlig überzogene Gehaltszahlungen z.B. für den Geschäftsführer der Kammer. Lange hatte sich die Handelskammer geweigert, diese Angaben überhaupt zu veröffentlichen. Gerade erst in die Kritik geraten sind die Mietbedingungen der Handelskammer. Kostenfrei wohnt sie auf der Rückseite des Rathauses in städtischen Räumen und kann – gegen die Plicht zur Instandhaltung – auch noch Mieteinnahmen generieren. Das hatte eine Kleine Anfrage (PDF) der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Linken in der Bürgerschaft, Dora Hayenn, jüngst ergeben. Ebenfalls vor Gericht steht noch ein weiteres Verfahren an: Die Handelskammer hält sich nicht für betroffen, einschlägige Informationen im Rahmen des Hamburger-Transparenz-Gesetzes zu veröffentlichen.
Bis heute ist auch das Plenum der Handelskammer eine geschlossene Einrichtung und unterliegt der Geheimhaltung. Kommt doch mal was raus, dann scheut man sich in der HK-Spitze nicht, auch schon mal sehr massiv gegen Journalisten zu werden, die sich eine Berichterstattung trauten. Druck in Richtung der Redaktion und auch Verleumdung sind da ganz klassische Instrumente, die bei Bedarf dann eben auch genutzt werden.
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