Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim genehmigt

Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim genehmigt

Das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungsicherheit“ (BfE) hat die Genehmigung für Transporte mit hochradioaktiven Abfällen über den Neckar vom AKW Obrigheim zu den benachbarten Reaktoren in Neckarwestheim erteilt. Insgesamt 15 Behälter sollen per Schiffstransport erfolgen, weil EnBW die Kosten für den Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim einsparen will. Unter dem Motto „Neckar Castorfrei“ protestieren AntiAtom-Gruppen gegen diese gefährlichen Transporte, die erstmals in Deutschland auf dem Wasser stattfinden. Der Betreiber EnBW informiert hier, die PM ist hier.

Das BfE teilt in seiner PM mit (siehe unten): „Den Antrag auf Beförderung hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.“

AKW Obrigheim am Neckar. Seit Jahren im Rückbau

Das stillgelegte AKW Obrigheim befindet sich seit Jahren im Rückbau und hatte kein Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vorgesehen, auch um Kosten zu sparen. Der Betreiber will den Abtransport in das Zwischenlager nach Neckarwestheim, um so den weiteren Rückbau durchführen zu können. Von den Atomtransporten gehen enorme Gefahren aus. Das radioaktive Inventar eines solchen Behälters entspricht etwa dem, was nach Tschernobyl freigesetzt wurde. EnBW hat in den letzten Monaten bereits „Probefahrten“ mit leeren Castoren durchgeführt, um das Verladen und das Handling und den Transport der über 100 Tonnen schweren Behälter zu trainieren. Anti-Atom-Gruppen haben Aktionen aus Protest gegen diese riskanten Transporte angekündigt. Das auch, weil der Transport nach Neckarwestheim auch nur eine Zwischenstation sein wird, da diese Abfälle später in ein vermutlich unterirdisches Dauerlager sollen.

 

Dokumentation der PM des BfE: Transporte bestrahlter Brennelemente nach Neckarwestheim genehmigt, Ausgabejahr 2017, Datum 16.05.2017

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat am 16.05.2017 die Beförderung von 15 Behältern mit insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim in das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Den Antrag auf Beförderung hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.

Doppelblock-Anlage Neckarwestheim 1 und 2.

Bei der vorliegenden Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung nach Paragraf 4 des Atomgesetzes. Das heißt: Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dies beinhaltet unter anderem den Nachweis, dass die Transporte ausreichend gegen Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind. Außerdem sind Vorkehrungen verpflichtend, die für den konkreten Fall einer Havarie des Transportschiffes, die Sicherheit des Transports gewährleisten. Für die Beförderung radioaktiver Abfälle mit einem Binnenschiff gilt das gleiche Sicherheitsniveau wie bei einem Straßen- oder Schienentransport. Die Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum 13.11.2018.

Der verantwortliche Transporteur ist die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH. Die Überwachung des Transports obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei den genehmigten Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR® 440/84 mvK eingesetzt.

Dirk Seifert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert