Bundestag: Atommüll-Endlagersuche – Nationales Begleitgremium übergibt Tätigkeitsbericht

Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven.

Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).

Alle Abgeordneten betonten die große Bedeutung des „Experiments“ Nationales Begleitgremium im laufenden Suchverfahren um die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen und Transparenz und Beteiligung sicherzustellen.

Zdebel sagte, es sei eine „bessere Entscheidung“ der damaligen Endlager-Kommission gewesen, dass Nationale Begleitgremium zu installieren und bedankte sich bei den Mitgliedern des Gremiums für gute geleistete Arbeit und dafür, „Stachel im Fleisch“ des Suchverfahrens zu sein. Zdebel mahnte mit Blick auf die Bundesregierung an, dass nun endlich das längst überfällige Geodatengesetz vorgelegt werden müsse, damit die Grundlage für notwendige Transparenz geschaffen wird. Möhring kündigte an, dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Bundeskabinet beschlossen und dann hoffentlich im Januar in den Bundestag kommen kann.

Das Nationale Begleitgremium befindet sich aktuell in schwierigem Umfeld. Noch immer ist unklar, ob es im Dezember zur lange überfälligen Erweiterung und für einigen nach drei Jahren Amtszeit inzwischen auch schon wieder anstehenden Neuwahl von Mitgliedern kommen wird. Neben den Mitgliedern, die von Bundestag und Bundesrat ausgewählt werden (insgesamt 12)  sind auch sechs Bürger*innen in dem Gremium, die in einem Zufallsverfahren aus der Bevölkerung ausgewählt und vom Bundesumweltministerium ernannt wurden. Unklar ist, welche Auswirkungen es hätte, wenn Bundestag und Bundesrat nicht fristgerecht die Neuwahl im Dezember vollziehen.

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