Neue Broschüre: Atommüllbehörde erklärt oberirdische Zwischenlagerung hochradioaktiver Strahlenabfälle – zwischen Normalbetrieb und Krieg

Neue Broschüre: Atommüllbehörde erklärt oberirdische Zwischenlagerung hochradioaktiver Strahlenabfälle – zwischen Normalbetrieb und Krieg

Weil sich die Endlagersuche deutlich verlängern, wird der bislang angefallene hochradioaktive Atommüll über noch viele Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden. Ehemals was vorgesehen, dass diese Zwischenlagerung rund 40 Jahre seit Inbetriebnahme der Stahlbetonhallen dauern wird. Für 2030 ff war mal Gorleben als Endlager geplant. Dann wurde nach Fukushima auf Anfang der 2050er Jahre verschoben.  Jetzt kann man davon ausgehen, dass es zumindest für einen Großteil des Abfalls frühestens ab 2080 in ein unterirdisches Lager gehen wird und vor 2120 die Einlagerung nicht abgeschlossen sein wird. Von wachsenden Terrorrisiken oder gar Kriegsszenarien war dabei nicht die Rede. Die sind im Plan Atomenergie und Strahlenmüll einfach nicht erlaubt: Bei der Terrorabwehr – dem sogenannten Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) kommt es zu immer neuen „Anpassungen“ – zuletzt 2021. Aber Krieg ist nun gar nicht auf dem Zettel: „Der Schutz gegen SEWD beinhaltet jedoch nicht den Schutz des Zwischenlagers gegen kriegerische und militärische Auseinandersetzung. Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine stellt in dieser Hinsicht einen Präzedenzfall dar. Atomrechtliche Behörden und Betreiber bleiben soweit möglich arbeitsfähig. Eine umfassende Sicherheit kann jedoch nur in einem funktionierenden Staat und bei gegebener innerer Sicherheit gewährleistet werden.“ So schreibt das Amt. Gegen die ein oder andere Waffe mag auch ein Atommülllager standhalten, so Base. Aber: „Einen vollständigen Schutz gegen jeglichen denkbaren Angriff mit Kriegswaffen durch die Streitkräfte eines anderen Staates können diese allerdings nicht gewährleisten.“

Was aber, wenn der Krieg doch kommt? Atomenergie ist in allen Anwendungsfällen eine Katastrophentechnik! Doch auch im vermeintlichen Normalbetrieb bleiben viele Fragen, von denen wir derzeit nicht wissen, ob die oberirdischen Zwischenlagerung in Castor-Behältern die nächsten Jahrzehnte funktionieren wird und die Behälter dich bleiben.

Die Schutzkonzepte basierten vor allem darauf, einen möglichst dick konstruierten Stahlbehälter zu Nutzen, in dem das hochradiokative Strahlenzeug mit doppeltem Deckel verpackt wurde. Dass sollte halten, so die Behörden. Die Gebäude sollten eigentlich nur vor der „Witterung“ schützen. Erst nach den Anschlägen von 911 sollte diese auch ein wenig zur Abwehr beitragen, aber ob die Hallen und in der Folge die Behälter auch tatsächlich halten, wenn ein A380 gewollt oder ungewollt ins Dach einschlägt ist bis heute umstritten. Klar aber war: Waffen, die auf die Seitenwände gerichtet werden, würden die Wände und möglicherweise auch die Castoren durchschlagen. Und deshlb werden seit Mitte der 2010er Jahre aufgrund „neuer“ Terrorszenarien neue Abwehrmassnahmen geplant und nachgerüstet. Was genau gemacht wird, bleibt aber geheim. Auch vor Gericht gibt es keine Möglichkeiten, zu überprüfen, ob der staatliche verordnete Terrorschutz ausreichend ist. Damit das „unter Kontrolle“ bleibt, hat die 17. Atomgesetznovelle den Spielraum für Kläger und Gerichte maximal zugungsten staatlicher Autorität eingeschränkt.

 

Dirk Seifert

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