Bundesländer gegen Neubau von Atomkraftwerken in Polen

Bundesländer gegen Neubau von Atomkraftwerken in Polen

Ende letzten Jahres startete Polen das länderübergreifende Beteiligungsverfahren für den dortigen Einstieg in die Atomenergie. Gleich drei Reaktoren sollen zunächst an der Ostsee entstehen. Eine Mustereinwendung hatte umweltFAIRaendern mit Unterstützung verbreitet. Auch der BUND hat beispielsweise eine Einwendung gegen die polnischen Atompläne ins Verfahren eingespeist. Außerdem haben einige Bundesländer gegen die neuen Atomreaktoren Widerspruch eingelegt. Dazu gehören neben Berlin auch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und das Bundesland Sachsen.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte die Pläne der polnischen Regierung hier per PM angekündigt (Dokumentation:)

Polen setzt das Planungs­verfahren für den Bau und Betrieb des ersten Kernkraft­werks in Polen fort

Nr.312/2022 | 18.10.2022  | LM  |Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Im Rahmen der Artikel 4 und 5 der ESPOO-Convention (Übereinkommen über die Umweltverträglich­keitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) hat Polen die Umweltverträglichkeitsdokumentation teilweise in deutscher Sprache übermittelt und eröffnet damit die Möglichkeit der Beteiligung am grenzüber­schreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren.

Das geplante Kernkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.750 Megawatt elektrisch (MWe) besteht aus drei Kernkraftblöcken mit AP1000-Reaktoren und soll in der Wojewodschaft Pommern, etwa 250 km von der deutschen Grenze entfernt, gebaut werden. Der konkrete Standort steht indes noch nicht fest.

In Betracht kommen der Standort Lubiatowo-Kopalino auf dem Gebiet der Gemeinde Choczewo oder der Standort Zarnowiec zwischen den Gemeinden Gniewino und Krokowa. Der Stand-ort Lubiatowo-Kopalino liegt direkt an der Ostsee, Der Standort Zarnowiec liegt am See Zarnowieckie, von dem eine Kühlwasserableitung in die Ostsee geplant ist.

Alle Unterlagen können über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden: https://gendyrochronysrodowiska-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/teams8_gendyrochronysrodowiska_onmicrosoft_com/Ev9HdIPx7mZDizoXABt-EMgB89Fn5TBxM6I1cI-ehTSQ7w?e=HAHbOM

Darüber hinaus sind die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – insbe-sondere auch zu Verfahrensfragen – in das UVP-Verbundportal eingestellt:

www.uvp-verbund.de (Suchwort: Erstes Kernkraftwerk Polen)

Interessierte Teile der Öffentlichkeit, die Anmerkungen zur Umweltverträglichkeits-dokumentation machen oder Anträge dazu stellen wollen, müssen ihre Stellung-nahmen bis zum 13. Dezember 2022 per E-Mail an den Generaldirektor für Umwelt-schutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) unter der Adresse
npp.poland.DE@gdos.gov.pl senden.

Bei Briefpost lautet die Adresse Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warzawa, Polen.

Dirk Seifert

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