G20@Hamburg: Trotz beispielloser Polizeigewalt – fast 80.000 Menschen demonstrierten friedlich, kreativ und bunt für grenzenlose Solidarität

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) war als Parlamentarischer Beobachter bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg dabei. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten der LINKEN hat er sich um Deeskalation bemüht, um friedlichen Protest zu ermöglichen. Sein Resümee der Tage: „Der G20-Gipfel in Hamburg hat die Welt der Lösung der drängenden Probleme – Klimawandel, Kriege, Hunger und daraus resultierende Fluchtbewegungen – keinen Schritt näher gebracht. Das war auch nicht anders zu erwarten. Von Gipfel zu Gipfel haben die Kluft zwischen Arm und Reich, Repression gegen die Zivilgesellschaft, Kriege und Umweltzerstörung immer mehr zugenommen, weil die G20 nur die Interessen der transnationalen Banken und Konzerne vertreten statt etwas gegen soziale Ungerechtigkeit, Klimawandel und Kriege zu unternehmen. Die Proteste, der alternative Gipfel und die kreative, bunte und friedliche Großdemonstration für „Grenzenlose Solidarität statt G20″ am Samstag zeigen, dass es Alternativen für eine bessere Politik gibt.“

Zdebel weiter: „Zweifellos waren das Abfackeln von Autos, die Zerstörung und Plünderung kleiner Geschäfte sowie Übergriffe gegen Anwohnerinnen und Anwohner in der Nacht zum 8.7. und danach sinnlos und kontraproduktiv. Die politische Verantwortung hieran tragen aber der rot-grüne Hamburger Senat und Bundesinnenminister De Maizière (CDU), die von Anfang an auf Eskalation gesetzt haben. Hamburg glich einer Festung und befand sich tagelang im Ausnahmezustand. Das vom Senat verhängte Demonstrationsverbot in der Innenstadt umfasste eine Fläche von 38 Quadratkilometern. Die Versammlungsfreiheit wurde ausgesetzt, um Staatschefs wie Erdogan, Putin und Trump zu beschützten. Umso ermutigender, dass sich fast 80.000 Menschen dem Ausnahmezustand widersetzten sich und das Recht auf Versammlungsfreiheit verteidigten.

Zahlreiche Augenzeuginnen und Augenzeugen kritisierten die massive willkürliche Gewalt der Polizei gegen friedlich Demonstrierende, gegen Anwältinnen und Anwälte sowie gegen Journalistinnen und Journalisten. Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert als Demobeobachter in Hamburg vom 2. – 8. Juli 2017 Polizeistaats-Verhältnisse und die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten. Der Anwaltliche Notdienst des Republikanischen Anwaltsvereins spricht von einem „Festival der Grundrechtsverletzungen“.

Ohnehin stellt sich die Frage, wie es bei der riesigen Polizeipräsenz möglich war, dass eine Gruppe von einigen Dutzend vermummten Personen in Altona unbehelligt und wahllos Autos anzünden und Läden verwüsten und plündern konnten. Unklar ist überdies, wer diese vermummten Personen waren, von denen sich auch der Sprecher des autonomen Zentrums der Roten Flora deutlich distanzierte: „Wir sagen immer, dass die bewusste Regelübertretung Teil autonomer Politik sein muss“, sagte Sprecher Andreas Blechschmidt. „Aber wir sagen auch, es gibt Kriterien dafür und auch rote Linien. Die Art und Weise, wie letzte Nacht hier agiert worden ist, hat aus unserer Sicht diese rote Linie überschritten.“

Die Hamburger LINKE setzt sich jetzt zurecht für die lückenlose Aufklärung des Polizeieinsatzes ein und will einen Untersuchungsausschuss beantragen. Außerdem fordern wir die sofortige Entschädigung der Opfer des Vandalismus als auch der Polizeigewalt. Weitere Einschränkungen unserer Grundrechte, die Schließung der „Roten Flora“, etc. sind mit uns nicht zu machen.

Unsere Kritik an der Politik der G20-Staaten ist aktueller denn je: Nachdem US-Präsident Trump das Pariser Klima-Abkommen gekündigt hat, stellte zum Ende des G20-Gipfels nun auch der türkischen Präsident Erdogan den Vertrag infrage. Protest also ist dringend geboten. Nächste Stationen sind im August die Proteste „Ende Gelände“ im Rheinland für einen Braunkohleausstieg sowie im November die Proteste gegen den Weltklimagipfel in Bonn.“

Fotos vom G20 in Hamburg und den vielen Aktionen und Demonstrationen am 7. und 8. Juli in Hamburg:

G20@Hamburg: Eskalationsstrategie völlig gescheitert

Klar: Es hat bei dem Protest zum G20-Gipfel in Hamburg eine Überschreitung von „Roten Linien“ gegeben, die politisch nicht zu rechtfertigen sind (Rheinische Post). Aber auch die Eskalationsstrategie, die die politisch Verantwortlichen für den Polizeieinsatz gewählt haben, war verantwortungslos und ist vollkommen gescheitert. Sie ist nicht (nur) gescheitert, weil die „Roten Linien“ überschritten wurden, sondern auch, weil massenhafte und vielfältige Aktionen und Demonstrationen von der Protestwelle, über den G20-Rave, den Aktionen zivilen Ungehorsams (Bildungsstreik, Colorfull Mass etc.) bis hin zu den fast 80.000, die ihre „grenzenlose Solidarität“ bekundeten, deutlich machten, wie viele Menschen mit der Politik der führenden G20-Staaten nicht einverstanden sind und ihren Protest trotz Abschreckungs-Politik auf die Straße brachten.

Das seit Wochen aufgebaute Klima von Angst und Abschreckung durch staatliche Stellen, massive Grundrechte-Einschränkungen, wie das fast 40 Quadrat-Kilometer große Demonstrationsverbot, der völlig überzogene und unverhältnismäßige Polizeieinsatz bei der „Welcome to Hell – Demo“ gegen vermummte, ansonsten aber bis dahin friedliche DemonstrantInnen, die Camp- und Schlafverbote… All das hat Anteil an der Eskalation. Es war die Entscheidung der politisch Verantwortlichen in der Bundesregierung und im rot-grünen Hamburger Senat, von Anfang an auf Konfrontation zu gehen, statt auf Kooperation und Dialog zu setzen.

Das staatliche Vorgehen im Vorfeld und während des G20-Gipfels wirft viele Fragen auf, die in den nächsten Wochen – hoffentlich auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss – zu klären sein werden. Ebenso wird zu klären sein, wer die im Rahmen der gesamten Proteste vergleichsweise geringe Anzahl von Akteuren waren, die mit ihren blinden Aktionen in der Schanze agierten und in der Tat jede „‚Rote Linie“ überschritten haben. Doch wer jetzt noch mehr starken Staat, noch mehr Härte und noch mehr noch besser gerüstete Polizei fordert, trägt nicht nur dazu bei, die politischen Gründe für den Protest zur Politik der G20 auszublenden, sondern auch dazu, die falsche Ausrichtung des politisch zu verantwortenden Einsatzes zu rechtfertigen. Abrüstung ist für den auch innergesellschaftlichen Frieden ebenso bedeutsam, wie eine dringende politische Korrektur der vorherrschenden Politik der führenden G20-Staaten.

Nur am Rande und zum Schluss zum Ereignis, um das es ja eigentlich ging: Die Ergebnisse des G20-Gipfels dürfen wohl als Bankrott-Erklärung bezeichnet werden, vor allem was die Klima- und Flüchtlingspolitik angeht.

Neufassung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung ist alter Wein in neuen Schläuchen

Am Donnerstag, den 29.6.2017 hat DIE LINKE im Deutschen Bundestag gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung gestimmt.

Sein NEIN bei der Abstimmung begründete der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der LINKEN im Umweltausschuss, mit einer persönlichen Erklärung. Darin heißt es unter anderem: „Zentrale Defizite des Rechts über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden nicht behoben. Neue Entwicklungen und bisherige Erkenntnisse werden nicht berücksichtigt. So stellt das Verfahren zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit weiterhin kein eigenständiges Verwaltungsverfahren dar. Damit bleibt die UVP wie bisher nur eine vermeintlich lästige Pflicht der Betreiber und Behörden innerhalb eines Trägerverfahrens.“

Weiter führt Zdebel aus: „Die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung der Umweltverträglichkeit ergeben sich zudem weiterhin lediglich direkt aus den fachgesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass eine UVP keine schärferen Anforderungen stellen kann, als es das Fachrecht bereits vorsieht. Damit gibt es keinen eigenständigen materiellen Wert der UVP.“ Die angebliche Modernisierung des UVP-Rechts ist daher nur alter Wein in neuen Schläuchen.

Die kurzfristig am Vortag der Abstimmung vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Regierungsentwurf noch verschlechtert. „Ein Beispiel dafür ist die Zielsetzung, § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auszuhebeln, der eine weitgehende Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet vorsieht. Hier hat die Koalition dem Drängen der Industrie nachgegeben, die auf allen Ebenen gegen den § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz kämpft“, heißt es in der persönlichen Erklärung.

Ebenfalls abgelehnt hat DIE LINKE einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit diesem soll erreicht werden, dass für bestimmte Vorhaben eine UVP unterbleiben kann. „Dies ist eine völlig inakzeptable Aufweichung des Umweltrechts“, erklärt Hubertus Zdebel.

DIE LINKE wird sich auch künftig für eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit ambitionierten, über das Fachrecht hinausgehenden Bewertungsmaßstäben einsetzen, ein eigenständiges UVP-Verfahren verlangen und die Veröffentlichung aller Unterlagen im Internet fordern.

 

G20@Hamburg: Abschreckung statt Schlafen – Die Urteile

Schlafen in Hamburg vor und während des G20. Während die GipfelteilnehmerInnen ihre Hotels bestellt haben, dürfen DemonstrantInnen in Hamburg nicht mal auf einer Wiese übernachten. Senat und Polizei setzen weiter auf einen Kurs der Konfrontation und der Abschreckung. Bisheriger Höhepunkt ganz sicher das Agieren der Polizei gestern in Entenwerder, bei dem sie trotz eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg den Aufbau einer Camp-Struktur mit Übernachtungsmöglichkeit rechtswidrig verhinderte. In der Nacht zum heutigen Montag verhängte dann das Verwaltungsgericht erneut einen Beschluss, der das Übernachten in Entenwerder untersagt. umwelfFAIRaendern dokumentiert im folgenden die Urteile der letzten Wochen in Sachen Demonstrationen, Protest und dem Gipfel der Mächtigen…

Die Hamburger Morgenpost kommentiert die Vorgehensweise des rot-grünen Senats: „Hamburg startet in die Gipfel-Woche – und der Senat liefert eine empörende Show ab. Der Bürgermeister rollt den Autokraten, Königen und Demokratieverächtern dieser Welt den roten Teppich aus, wird sie per Handschlag begrüßen, sich im Blitzlichtgewitter sonnen und stolz die Elbphilharmonie präsentieren. Er lädt Donald Trump ins Gästehaus des Senats ein –  aber für die Bürger, die gegen Erdogan und Co. demonstrieren wollen, hat er nicht mal eine Wiese zum Zelten übrig.“ Natürlich müssen Polizei und Senat den G20-Gipfel schützen, heißt es in dem Kommentar. „Aber der Senat tut so, als wären alle Protestler, die in unsere Stadt kommen wollen, um ein Zeichen zu setzen, radikale Steinewerfer. Die Botschaft: Für euch ist kein Platz bei unserem Gipfel. Das ist für Hamburg, diese freie, liberale Stadt, eine Schande. Der Bürgermeister (von den Grünen hört man ja eh nichts) hätte friedliche Aktivisten von Anfang an offen empfangen sollen, ihnen von Beginn an eine Wiese für ein Camp zur Verfügung stellen sollen. Er könnte auch beim Alternativgipfel eine flammende Rede halten – und dabei klarstellen, auf wessen Seite diese Stadt steht. Nämlich auf der Seite der Menschen, die die Welt besser machen wollen – und nicht der Autokraten, die Oppositionelle einkerkern, Zivilisten in Syrien und im Jemen bombardieren und auf den Klimawandel pfeifen“, schreibt Mathis Neuburger.

Doch stattdessen wird von Seiten des Senats und der Polizei seit Wochen an einem Klima der Angst gearbeitet und auf Abschreckung gesetzt. Siehe auch hier „Grundrechte-verteidigen.hamburg„.

Unter „Aktuelles“ wird auf der Homepage des Justiz-Portals derzeit (19 Uhr, 3.7.2017) folgende Liste mit Urteilen angeführt:

VG Hamburg 75 G 8/17* Beschluss vom 02.07.2017

Erfolgloser Eilantrag gegen eine erneute teilweise Untersagungsverfügung hinsichtlich des Protestcamps im Elbpark Entenwerder.

VG Hamburg 75 G 3/17* Beschluss vom 01.07.2017

Überwiegend erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines Protestcamps im Elbpark Entenwerder.

VG Hamburg 7 E 6480/17* Beschluss vom 30.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“

VG Hamburg 3 E 6460/17* Beschluss vom 30.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlungen „Freihandel macht Flucht“

VG Hamburg 3 E 6431/17* Beschluss vom 29.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich einer Mahnwache in der Hamburger Innenstadt

VG Hamburg 6 E 6478/17* Beschluss vom 28.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Altonaer Volkspark

VG Hamburg 20 E 6320/17* Beschluss vom 28.06.2017

Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Versammlung „G20 – not welcome“; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017

VG Hamburg 16 E 6288/17* Beschluss vom 27.06.2017

Zusatz: Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017

VG Hamburg 19 E 6258/17* Beschluss vom 20.06.2017

Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017

VG Hamburg 19 E 5697/17* Beschluss vom 07.06.2017

Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark

 

G20@Hamburg: Polizei ignoriert Gerichtsenscheidungen – Senat abgetaucht – Rücktritt von Einsatzleiter gefordert

Hamburgs Polizei agiert immer mehr jenseits der Rechtssprechung. Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts weigert sich die Hamburger Polizei unter dem Einsatzleiter Hartmud Dudde, ein Übernachtungs-Camp für die Gäste zu den Protesten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel zuzulassen. Aktuell wird berichtet, dass die Polizei im Einsatz ist, um Zelte zu beschlagnahmen. Der Anwaltliche Notdienst hat die sofortige Ablösung von Dudde gefordert. Der rot-grüne Senat in Hamburg ist offenbar abgetaucht.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert:

Hamburg, den 02.07.2017
Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zum G20

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung
Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg – Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei…] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei…] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.“

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten würde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungs-freundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.
Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.
Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V. Hamburg, den 02.07.2017

Erreichbarkeit für Rückfragen:

RAin Gabriele Heinecke Mobilnummer 0171 1919 552

Infos: www.anwaltlicher-notdienst-rav.org

www.and-g20.org

 

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