LINKE Zeitung: Eine starke LINKE für ein soziales Land!

Bundestagswahlen 2017: Wofür stehen DIE LINKE und Hubertus Zdebel? In der LINKEN.Zeitung bezieht der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Zdebel jetzt Stellung zu vielen sozialen und ökologischen Forderungen seiner Partei: Zur Wohnungspolitik und der skandalösen Verkaufspraxis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zur Bildungspolitik und zu gebührenfreien KiTas sowie zum Rentenbetrug der Großen Koalition. Ferner finden sich Artikel zur Gesundheitspolitik und zum Pflegenotstand, zur Abschaffung von Hartz IV und zur Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung von 1050 Euro. Der Ausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen steht ebenso auf Zdebels Agenda wie Abrüstungs- und Friedenspolitik oder der Atomausstieg und die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen. Das alles, und noch viel mehr hier in der LINKE_Zeitung (PDF).

Unterstützen Sie Hubertus Zdebel und DIE LINKE bei der Bundestagswahl am 24. September 2017: Verbreiten Sie die LINKE.Zeitung per Email an Ihre Freundinnen und Freunde sowie Bekannten oder holen Sie sich die LINKE.Zeitung aus unserem Büro zum Weiterverteilen: DIE LINKE.Münster, Achtermannstraße 19, 48143 Münster (GoogleMaps), in der Nähe vom Hauptbahnhof.

CSD Münster: Nach der Ehe für Alle – für die Gleichberechtigung aller Lebensweisen

Wenige Tage vor der Demonstration und dem Straßenfest und natürlich mit Blick auf die kommenden Bundestagswahlen hatte der CSD Münster e.V. zu einer Veranstaltung am 16. August geladen. Mit dabei der MdB Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Direktkandidat*innen einiger anderer Parteien. Die Frage: Wie kann nach der Ehe für Alle eine Gleichberechtigung aller Lebensgemeinschaften für Homo-, Inter- und Transsexuelle Menschen erreicht werden?

Auf der Veranstaltung sagte Zdebel, DIE LINKE setze sich für die Gleichberechtigung aller Lebensweisen ein. „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist gesellschaftliche Realität. Wir fordern, die gesetzliche Realität der gesellschaftlichen Realität anzupassen und wenden uns gegen jegliche Diskriminierung, sei es privat, in der Schule oder am Arbeitsplatz.“

Die Ehe für alle sei ein großer emanzipatorischer Fortschritt. „Dabei dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Wenn wirklich gelten soll, dass Familie dort ist, wo Menschen füreinander sorgen, dann kann die genetisch-biologische Abstammung im Familienrecht nicht mehr die entscheidende Rolle spielen. Wir wollen mehr auf die soziale statt auf die genetisch-biologische Elternschaft setzen, daher fordert DIE LINKE eine Co-Elternschaft von bis zu vier Personen.“ Auch im Bereich der Reproduktionsmedizin mangele es noch an echter Gleichberechtigung, sodass bspw. lesbische Paare mit Kinderwunsch sich oft sowohl einer Verweigerung der Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung seitens der Krankenkassen gegenübersähen, als auch einer langen Suche nach Ärzten, die dazu bereit seien.

DIE LINKE lehne es ab, dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt werde, wodurch alle anderen Lebensweisen als davon abweichend unter Rechtfertigungszwang gelangen. Zdebel: „Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle ohne Angst verschieden sein können.“

Das 1981 verabschiedete und mittlerweile komplett veraltete Transsexuellengesetz (TSG)will DIE LINKE als Sondergesetz aufheben und in bestehendes Recht integrieren. „Dem TSG liegt ein einseitiger biologischer Geschlechtsbegriff zugrunde,“ kritisierte Zdebel. „Noch immer müssen Transsexuelle demütigende medizinisch-psychologische Verfahren durchlaufen, damit ihr Geschlecht rechtlich anerkannt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vielzahl der Regelungen für verfassungswidrig erklärt, etwa den Zwang zur operativen Geschlechtsangleichung oder Sterilisation.“

In Sachen Umgang mit Queer Refugees forderte Zdebel, dass die Verfolgung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität endlich umfassend als Fluchtgrund anerkannt werden müsse: „Skandalös, dass die Bundesregierung stattdessen Staaten wie Afghanistan, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer deklarieren will, obwohl queere Menschen hier teilweise mit dem Tode bedroht sind.“ In den Flüchtlingsunterkünften müsse es zudem sichere Räume für Trans*Personen geben.

Insgesamt sei also an der Öffnung der Ehe anzuknüpfen, doch es bleibe noch viel zu tun, bevor die Gleichberechtigung aller Lebensweisen erreicht sei. DIE LINKE widmet diesem Thema ein umfassendes eigenes Kapitel im Wahlprogramm: „Queer – Gleichberechtigung für alle Lebensbereiche“.

 

 

 

EU: Militärisierung, Demokratiedefizite, Verlust an Solidarität – Zdebel beantwortet Fragen von pax christi Münster

Ist die EU noch ein Friedensprojekt, fragt pax christi in Münster die KandidatInnen zur Bundestagswahl 2017. In seiner Antwort spricht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) von der „größten Krise ihrer Geschichte“ und fordert einen Neustart der EU.

Pax christi in Münster stellt mit Blick auf die Bundestagswahlen „Fragen des Monats“ zu „aktuellen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik“ an „ausgewählte politische Vertreter“. Für den Juli wurde auch Zdebel danach gefragt, ob die EU noch ein Friedensprojekt sei und wie er sich ihre Zukunft vorstelle. Ferner haben Robert von Olberg (SPD) und Marc Würfel-Elberg (CDU) geantwortet. Kommentiert wurden die Antworten von Stefan Leibold, Pastoralreferent, Redaktion pax christi-Korrespondenz.

Zum Beitrag von Zdebel heißt es unter anderem: „Die Kritik von Zdebel an der Rolle der deutschen Regierung, die auf eigene wirtschaftliche und politische Dominanz setzt und auf der von den meisten Ökonomen als desaströs bewerteten Austeritätspolitik gegenüber südeuropäischen Ländern besteht, kann ich nur unterstreichen.“

Die Fragen und Antworten finden sich hier bei pax christi online.

Volksentscheid Energienetze: BUND Hamburg handelte gemeinnützig – Urteil für mehr Demokratie

Zu den tragenden Säulen des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von Vattenfall und E.on gehörte der BUND. Immer wieder war der Umweltverband während des über Jahre dauernden Prozesses von unterschiedlichen Akteuren angegriffen worden. Unter anderem mit dem Argument: Er dürfe so einen Volksentscheid gar nicht betreiben, weil er als gemeinnütziger Verein damit politisch jenseits seiner Aufgaben aktiv wäre. Eine gerichtliche Überprüfung führte sogar zum Entzug der Freistellungserklärung in den Jahren 2010 und 2011, schien damit diesen Argumenten Recht zu geben. Eine enorme Belastung für das Handeln eines Vereins, der maßgeblich durch Spenden finanziert wird. Und eine Art Disziplinierung seines politischen Handels. Auch Attac kann davon ein Lied sind. Der BUND Hamburg ging gerichtlich durch alle Instanzen. Jetzt hat der oberste Bundesfinanzhof die Sache klar gemacht: Eine gemeinnützige Körperschaft wie der BUND Hamburg, die nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, sofern sie parteipolitisch neutral bleibt, sich an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Ein Urteil mit Signalwirkung für mehr Demokratie!

Mit einer Pressemitteilung reagierte der BUND Hamburg zu diesem auch bundesweit bedeutsamen Urteil für andere gemeinnützige Vereine: „Engagement des BUND im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ war nicht gemeinnützigkeitsschädlich“, heißt es in der Überschrift. Weiter schreibt der Umweltverband: „Der BUND Hamburg kommentiert die heutige Veröffentlichung des Urteils (Az. X R 13/15, hier direkt als PDF) des Bundesfinanzhofes (BFH) zu seiner Revision wie folgt. „Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wurde aufgehoben. Entscheidend ist aber auch, dass das höchste deutsche Finanzgericht bestätigt hat, dass unser Engagement in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG UNSER NETZ nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist. Damit erlangt das Urteil auch eine bundesweite Bedeutung. Die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine, in denen bundesweit zigtausend Menschen aktiv sind, werden klar gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Zum Hintergrund: 2011 hatte es aus der Bürgerschaft heraus den massiven Vorwurf gegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks „Umweltschutz“ handele. Insbesondere schließe die damit verbundene Beeinflussung der politischen Willensbildung die Gemeinnützigkeit aus. Die Finanzverwaltung Hamburg hatte sich damals dieser Auffassung angeschlossen. Es folgte ein komplizierter Rechtsstreit über mehr als sechs Jahre. Der BUND Hamburg wurde in der Sache von der Kanzlei Esche, Schümann und Commichau vertreten.“

Der NDR berichtet über dieses wichtige Urteil und erinnert mit Blick auf die damaligen Auseinandersetzungen um den Volksentscheid zunächst daran: „Im Anschluss stellten einige Oppositionspolitiker die Gemeinnützigkeit des BUND in Frage. Wer eine Volksinitiative gründe, betätige sich politisch und könne dafür keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, so ihr Argument.“ Das jetzige Urteil, so der NDR weiter, führe zu „Erleichterung beim BUND“.

Das damalige Urteil des Hamburger Finanzgerichts, mit dem die Freistellungsbescheide des BUND für die Jahre 2010 und 2011 widerrufen worden waren, lastete jahrelang auf dem Hamburger Umweltverband, der in seinen Entscheidungen über seine politische Aktivitäten angesichts des laufenden Verfahrens immer wieder sehr genau prüfen musste, wie er sich zu politischen Projekten und Kampagnen stellen konnte, ohne weitere Risiken für seine Spendenbasis einzugehen. Vor diesem Hintergrund ist der „Freispruch“ durch den Bundesfinanzhof nicht nur eine Bestätigung gegenüber den damaligen Kritikern, sondern bringt auch Klarheit für das überparteiliche politische Engagement in Umweltfragen, in denen der Umweltverband sich engagiert oder engagieren wird.

Über das Urteil berichtet auch die Plattform „lto“ (Legal Tribune online). Dort ist unter anderem zu lesen: „In seinem Urteil weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass er die im Einspruchsverfahren vom Finanzamt vertretene These zum zulässigen Ausmaß des politischen Engagements gemeinnütziger Körperschaften nicht für überzeugend hält.“

Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften, Urteil vom 20.3.2017   X R 13/15

Eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft darf sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sie sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2017 X R 13/15 gilt dies in besonderem Maße, wenn eine Körperschaft nach ihrer Satzung den Umweltschutz fördert, weil in diesem Bereich ein großer Teil der wirksamen Maßnahmen nicht durch den Einzelnen, sondern nur durch den Gesetzgeber getroffen werden können.

Im entschiedenen Fall hatte ein Spender einem Verein, der den Umweltschutz durch zahlreiche Einzelprojekte fördert, einen Geldbetrag zugewendet. Die Spende war zweckgebunden zur Unterstützung der Durchführung eines Volksbegehrens, das die Rekommunalisierung von Energienetzen zum Gegenstand hatte. Der Verein stellte hierfür eine Zuwendungsbestätigung aus. Das Finanzamt (FA) hielt dies für unzulässig, da die Unterstützung eines Volksbegehrens eine unzulässige politische Betätigung darstelle und der Umweltschutz durch ein Volksbegehren nicht unmittelbar gefördert werde. Das Finanzgericht (FG) hat diese Fragen offengelassen, die Klage aber schon deshalb abgewiesen, weil der Verein seine Aufwendungen für das Volksbegehren nicht von dem Bankkonto, auf dem die Spende eingegangen war, sondern von einem anderen Bankkonto bezahlt hatte.

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Nach dem Urteil des BFH verlangt das gemeinnützigkeitsrechtliche Gebot zeitnaher Mittelverwendung nicht, genau den konkreten, von einem Spender zugewendeten Geldschein oder genau das auf einem bestimmten Bankkonto der Körperschaft durch Spendeneingänge entstandene Guthaben innerhalb der gesetzlichen Frist für die gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Vielmehr genügt es, wenn die projektbezogenen Aufwendungen von einem anderen Bankkonto der Körperschaft bezahlt werden. Es kommt daher allein auf eine Saldo-Betrachtung an.

Weil aber hinsichtlich der Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen noch einige andere Fragen zu klären sind, hat der BFH das Verfahren an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

Dabei weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass es fraglich sei, ob die vom FA vorgebrachten Argumente die Annahme rechtfertigen, der Kläger habe mit seinem Eintreten für die Rekommunalisierung der Energienetze nicht mehr dem Ziel des Umweltschutzes gedient. Beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens seien zudem keine Gesichtspunkte erkennbar, die dafür sprechen könnten, dass die Unterstützung der Volksinitiative durch den Kläger seine Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität verletzt haben könnte. Er habe nicht zur Unterstützung einer bestimmten politischen Partei aufgerufen. Zudem treten nahezu alle relevanten politischen Parteien dafür ein, den Klimawandel zu begrenzen und erneuerbare Energien zu fördern.

Bundesfinanzhof, Verknüpftes Dokument, siehe auch:  Urteil des X.  Senats vom 20.3.2017 – X R 13/15 –

Dieselgipfel: Bundesregierung gibt Profitgier der Konzerne nach – Fahrverbote nahezu unausweichlich

„Die jetzt auf dem Dieselgipfel beschlossenen Flickwerk-Lösung macht völlig zu Recht Fahrverbote in den Städten nahezu unausweichlich. Wer wie Sybille Benning (CDU) trotzdem ein innerstädtisches Dieselfahrverbot ablehnt, blendet die Gesundheitsgefahren völlig aus und sollte sich mal lieber an die eigene Nase fassen. Denn es ist die von Bennings CDU geführte Bundesregierung, die zu Lasten der Verbraucher und der Umwelt der Profitgier der Automobilkonzerne nachgegeben hat“, so der münsterische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE); Obmann seiner Fraktion im Bundestagsumweltausschuss.

Zdebel weiter: „Es hilft den Menschen in Städten überhaupt nichts, wenn ein vielfach überhöhter Schadstoffausstoß bei Diesel-Pkw um ein Viertel gesenkt wird und die Gesundheitsgefährdung um null Prozent abnimmt. Wieder einmal haben sich die Automobilhersteller durchgesetzt. Sie bekommen eine Billigvariante, um schmutzige Diesel weiter verkaufen zu können. Die Gesundheit der Menschen wird weiterhin geschädigt.

Zu Recht erwarten die Menschen konkrete Maßnahmen zur sofortigen Senkung der gesundheitsschädigenden NOx-Werte von Dieselfahrzeugen. Die Automobilindustrie muss verpflichtet werden, auf ihre Kosten die lange schon vorhandenen teuren, aber wirksamen Abgasreinigungsverfahren in Diesel-Pkw einzubauen. Die Profitpolster sind dick genug, um das finanzieren zu können. Zwischen 2010 und 2016 verdienten allein Daimler, VW und BMW 152 Milliarden Euro.“

 

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