Moratorium gefordert: Linke macht Uran-Exporte-Verbot zum Thema im Umweltausschuss

Nach dem per Eilbeschluss gerichtlich angeordneten Export-Verbot für Uran-Brennstoffe in marode Atommeiler im benachbarten Ausland fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung und das Umweltministerium auf, endlich die lange überfälligen gesetzlichen Grundlagen für ein solches Uran-Export-Verbot zu schaffen. Bis dahin müsse ein Moratorium weitere Uran-Exporte stoppen. Zdebel und die LINKE fordern zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht, in dem das Bundesumweltministerium und auch das Wirtschaftsministerium Farbe bekennen sollen und das im Koalitionsvertrag versprochene Uran-Export-Verbot endlich umsetzen:

„Die Bundesregierung muss auf das vorläufige Urteil zum Export-Stopp jetzt mit einem Moratorium für alle Uran-Exporte in marode Atommeiler Belgien, Frankreich, der Schweiz und ggfls. auch anderen Anrainerstaaten reagieren. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien verabredet, Uran-Exporte in marode grenznahe Atommeiler rechtssicher zu unterbinden. Jetzt muss das Verbot endlich kommen. Die Bundesrepublik muss dafür sorgen, dass es für gefährliche Atommeiler keine Unterstützung mit Atom-Brennstoffen aus den bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr gibt. Mit einem Uran-Export-Stopp ist es aber nicht getan. Die Uranfabriken müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen und stillgelegt werden.“

Der Umweltausschuss des Bundestages findet in der nächsten Woche statt und tagt nicht-öffentlich. Zdebel und die LINKE hatte wiederholt mit Anträgen versucht, eine Stilllegung der Uranfabriken zu erreichen und sind mit dem Anliegen an den Regierungsfraktionen sowie der FDP und AfD gescheitert.

Uran-Brennstoff: Gericht untersagt Exporte – Bundesregierung muss endlich Verbot gesetzlich regeln

„Dass die Uran-Brennstoffexporte aus Lingen für belgische Atommeiler gerichtlich gestoppt wurden, ist eine gute Nachricht und ein Erfolg der Anti-Atom-Gruppen. Und es ist eine Blamage für die Bundesregierung, die trotz entsprechender Absprachen im Koalitionsvertrag bis heute kein generelles Exportverbot für Uran zum Einsatz in gefährlichen AKWs zustande gebracht hat. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Bundesregierung jetzt endlich ein solches Uran-Export-Verbot regelt.“ Mit diesen Worten kommentiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind vom Atomausstieg immer noch ausgenommen und verfügen weiter über unbefristete Genehmigungen. Die Uranfabriken versorgen auch uralte und gefährliche Atomkraftwerke in den Nachbarländern und stellen damit deren Betrieb sicher. Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben wiederholt mit Anträgen im Bundestag Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, diese Uranexporte durch die Stilllegung der beiden Uranfabriken zu beenden. Die Anträge wurden wiederholt von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Geklagt hatte ein Bürger aus Aachen mit Unterstützung zahlreicher Anti-Atom-Gruppen. Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf das Eilverfahren, weil Brennelemente für das marode belgische AKW Doel ausgeliefert werden sollen. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus.

Endlagersuche: Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Video-Tube

„Die zuständigen Bundesbehörden riskieren das Scheitern der neuen Atommüllendlagersuche bevor es überhaupt losgegangen ist.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE, Sprecher für den Atomausstieg, die Absage der in Kassel geplanten Präsenzveranstaltung für den am kommenden Wochenende geplanten Start der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche.

Zdebel weiter: „Die Atommüllbundesbehörde will die Öffentlichkeit nur aus der Video-Tube dabei sein lassen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt ausschließlich als Videositzung trotz aller Corona-Einschränkungen und weiterer Mängel zu starten, ist falsch.

Seit über 50 Jahren ist die Endlagersuche für derartige Abfälle nicht wirklich vorangekommen. Jahrzehntelang hatten Konzerne und Bundesregierungen mit einer willkürlichen politischen Festlegung auf Gorleben eine vernünftige und sachgerechte Endlagersuche verhindert.

Jetzt sollen beim überfälligen Neustart schon wieder die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen und unter nicht akzeptablen Bedingungen als reine Inszenierung lediglich zuhören, was Behörden per Video verkünden und Fragen stellen. Eine Beteiligung auf Augenhöhe ist das nicht. Dazu gehört auch, dass die Behörden endlich auch Ressourcen für unabhängige Fachleute bereitstellen, mit denen sie Bürgerinnen und Bürger angesichts der 100.000en an Seiten, die es aufzuarbeiten gilt, schlau machen können!

Die Atommüll-Behörden haben offenbar aus dem Scheitern von Gorleben absolut nichts gelernt. Wir brauchen ein unterirdisches, möglichst sicheres Lager für diesen Atommüll. Aber nur mit den Bürger*innen gemeinsam kann die Suche erfolgreich gelingen! Deshalb ist es jetzt Zeit zum innenhalten und die Öffentlichkeitsbeteiligung so gut es unter den jetzigen Bedingungen geht vorzubereiten. Jedoch die nach dem Gesetz festgelegte Fachkonferenz Teilgebiete erst dann zu starten, wenn die Bedingungen für eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung es zulassen!

Wie sollen Bürger*innen, Kommunen, Wissenschaften und Verbände sich auf das Suchverfahren vorbereiten, wenn angesichts der erneut wachsenden Coronaeinschränkungen die Räume für notwendige Treffen, Verabredungen und Gespräche nicht zur Verfügung stehen? Wenn die Bundesbehörden dazu keine Antworten liefern können, wie die unterschiedlichen Beteiligten sich vorbereiten und abstimmen können, dann ist es ein Gebot der Fairness, innezuhalten und das Verfahren zu pausieren.“

Zdebel erinnert auch daran, dass viele für die Endlagersuche herangezogenen Daten bislang trotz der versprochenen Transparenz nicht vorliegen und die zuständigen staatlichen Stellen die Stellungnahme der Teilgebietekonferenz am Ende rechtlich unverbindlich nur „berücksichtigen“ müssen:

„Es ist für eine gute Beteiligung der Bürger*innen im Suchverfahren noch viel Luft nach oben! Es wäre gut, wenn die Behörden das endlich einsehen, die Teilgebietekonferenz verschieben und die Unterstützung für die Beteiligung deutlich nachbessern“.

Die Kosten der Atomenergie: Atommüll-Haushalte bei BMU und BMBF

Knapp 50 Prozent des für das Jahr 2021 vorgesehenen Haushalts des Bundesumweltministeriums (BMU) sind geprägt von Kosten bzw. Folgen der unverantwortlichen Atomenergienutzung. Zusätzliche Atommüll-Millionen-Beträge sind für die staatlichen Atomprojekte beim Bundesforschungsministerium veranschlagt (BMBF). Die Lasten für die extrem umweltschädliche Atomenergie werden noch für viele Jahrzehnte die Steuerzahler*innen tragen, während sich die Atomkonzerne nach einem Bundestagsbeschluss von CDU/CSU/SPD/Grünen mit einer Einmalzahlung bei den Kostenrisiken für die Atommülllagerung aus dem Staub gemacht haben.

Allein 665 Millionen Euro sind beim BMU für das Jahr 2021 für die „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ geplant. Weitere rund 414 Millionen sind für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in 2021 (beides Kapitel 1603) vorgesehen. Mitsamt der Kosten für „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ (rund 69 Millionen Euro, Kapitel 1605), für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, rund 60 Millionen Euro, Kapitel 1616) sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, 45 Millionen Euro, Kapitel 1615) sind es in der Summe fast 1,267 Mrd. Euro für die Atomenergie und ihre strahlenden Folgen allein beim BMU.

Weitere Kosten für Stilllegung und Rückbau von staatlichen Forschungsanlagen in Höhe von geplanten 274 Millionen für das Haushaltsjahr 2021 unter dem Dach des Forschungsministeriums kommen noch hinzu. Außerdem ist der AKW-Rückbau in Lubmin bei Greifswald beim Finanzministerium angesiedelt. Weitere Kosten für Querschnittsaufgaben, für weitere Forschungsaktivitäten und für den Fusions-Reaktor ITER in Südfrankreich sind hier noch nicht enthalten und verstecken sich in Pauschalzahlungen an die EU oder anderswo.

Wichtig zu wissen: Die Atomkonzerne sind in Sachen Atommüll – siehe oben – nach einer Einmalzahlung an den staatlichen Entsorgungsfonds KENFO aus der weiteren Haftung entlassen. Der KENFO finanziert nur die Kostenanteile, die bislang direkt von der Atomkonzernen getragen werden mussten. Für z.B. die Atommülllager ASSE und Morsleben, in denen großen Mengen radioaktiver Abfälle dieser Atomkonzerne lagern, waren schon immer lediglich die Steuerzahler*innen zuständig. Morsleben wurde von der BRD mit der DDR übernommen. ASSE war über Jahrzehnte staatliche Endlagerforschung. Von beiden politischen Entscheidungen damaliger Bundesregierungen profitieren bis heute die Atomkonzerne zum Schaden der Bürger*innen.

  • Das BMU legt seinen Haushaltsentwurf im sogenannten Grünbuch vor. Darüber haben wir in den letzten Jahren berichtet (siehe unten). Das aktuelle Grünbuch für den Haushaltsentwurf 2021 mitsamt allen Erläuterungen und Berichten, die das Zahlenwert zu erklären versuchen, ist hier als PDF mit rund 400 Seiten online. Darin finden sich Informationen zur Zwischenlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen, zu den „Endlagerprojekten“ ASSE, Morsleben sowie Schacht Konrad und zum Standortauswahlgesetz. Ebenso gibt es über BASE und über das BfS weitere Informationen.
  • Kernforschungszentren mit ihren Reaktoren, Laboren und Atommülllagern in Jülich, Karlsruhe, Geesthacht und anderen Orten wurden ausschließlich mit staatlichen Mitteln betrieben und werden jetzt mit erheblichen Komplikationen, Verzögerungen und Kosten mit ausschließlich Steuermitteln stillgelegt und rückgebaut. Allein für Stilllegung und Rückbau beim Forschungsministerium belaufen sich auf bislang rund 9 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch entsprechende Kosten bei den jeweiligen Bundesländern, die teilweise an den Forschungsanlagen beteiligt sind. Zu den gesamten Kosten der „Titelgruppe 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ siehe hier den Auszug (PDF) aus der Kabinettsentwurf des Haushalt 2021 für das Bundesforschungsministerium.
  • Mehr zum Thema Grünbuch und Haushalts-Anträge auf dieser Seite.

UPDATE: Die Kosten für die Atommüllentsorgung werden nach der Neuregelung durch den öffentlich-rechtlichen Fonds KENFO erstattet. Sie dazu die folgende Tabelle. An den KENFO hatten die Atomkonzernze nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages die entsprechenden Rückstellungen überwiesen. Im Gegenzug wurden sie von allen weiteren Risiken für den Fall von Kostensteigerung von der Haftung befreit. Die Risiken tragen seit 2017 die Steuerzahler*innen.

Endlagersuche

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem möglichst sicheren und möglichst langfristigen Atommülllager für hochradioaktive Abfälle ist mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ in die erste heiße Phase eingetreten. Etwas über 50 Prozent der Bundesrepublik, so die zuständige „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ (BGE), kommt aufgrund der geologischen Beschaffenheit für ein Atommülllager in Betracht. Auf Basis des „Standortauswahlgesetzes“ soll in einem mehrstufigen und vergleichenden Verfahren ein solches bestmögliche Atommülllager gefunden werden. Im folgenden bieten wir Informationen zum gesetzlich geregelten Suchverfahren, zu den Mängeln und Schwachstellen dieses Verfahrens und geben Hinweise zu weitergehenden Informationen, Stellungnahmen und Organisationen, die sich kritisch mit dem Thema befassen.

Für uns LINKE ist klar: Angesichts der Gefahren, die von der derzeitigen oberirdischen Lagerung des Atommülls ausgehen, braucht es eine bestmögliche unterirdische Möglichkeit in der Bundesrepublik. St. Florian kommt für uns nicht in Frage! Aber: Es muss maximale Transparenz und Beteiligung für die Bürger*innen gewährleistet werden. Dazu gehört ein möglichst hoher Rechtsschutz von Anfang an! Die Bürger*innen müssen dabei durch die Behörden und staatlichen Stellen unterstützt und befähigt werden. Für unabhängige fachliche Expertise müssen auch finanzielle Möglichkeiten bereit gestellt werden.

Auch unter Corona-Bedingungen muss eine wirklich interaktive Beteiligung und Transparenz gelten. Notfalls, in dem die Verfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung verlangsamt oder für einige Zeit angehalten werden!

×