Urankonzern URENCO – Verstrickung in US-Atomwaffenherstellung: Niederländisches Gericht entscheidet über Freigabe von Informationen

Müssen Unterlagen über die Kontrolle des Urankonzerns URENCO von der niederländischen Regierung öffentlich gemacht werden? Darüber wird voraussichtlich am 19. März vor einem Gericht in den Niederlanden aufgrund eines Antrags des atomkritischen Dokumentationszentrums LAKA verhandelt. Anlass für den Antrag der LAKA sind deutsche Medien-Berichte, nach denen das deutsch-niederländisch-britische Unternehmen URENCO durch Geschäftsaktivitäten möglicherweise das us-amerikanische Atomwaffenprogramm unterstützt. Auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hat über derartige Geschäftsbeziehungen recherchiert und Fragen an die ebenfalls im URENCO-Kontrollorgan vertretene Bundesregierung gestellt.

Hubertus Zdebel: „Ich hoffe, das die Initiative der LAKA in den Niederlanden Erfolg hat und das Gericht die dortige Regierung verpflichtet, mehr Informationen über die US-Geschäfte der URENCO und die Tritium-Herstellung für Atomwaffen auf den Tisch zu legen. Trotz aller Bemühungen ist es bislang nicht gelungen, die Bundesregierung hier zu eindeutigen Aussagen zu bewegen, ob URENCO-Uran direkt oder indirekt dabei hilft, die Probleme der USA bei der Produktion von ausreichend Tritium als Sprengkraftverstärker für Atomwaffen in den Griff zu bekommen. Eine solche direkte oder indirekte Unterstützung darf es unter keine Umständen geben. Auch die Bundesregierung ist aufgefordert, eindeutig Stellung zu beziehen.“

Es geht um den Verdacht, dass die dreistaatliche URENCO, die ausschließlich zu friedlichen Zwecken die Urananreicherung betreiben darf, durch ihre Lieferungen die Produktion von Tritium in militärisch genutzten Atomkraftwerken der USA und damit deren Atomwaffenprogramm unterstützt. Tritium wird benötigt, um die Sprengkraft von Atomwaffen zu verstärken.

Den deutschen Unternehmen E.on und RWE gehört neben den Niederlanden und Großbritannien ein Drittel der URENCO. Das dreistaatliche Unternehmen betreibt Urananreicherungsanlagen in Almelo (NL), Gronau (BRD), Capenhurst (GB) und in den USA. Die Bundesregierung sitzt im sogenannten Gemeinsamen Ausschuss, dem Kontrollorgan über die URENCO nach dem völkerrechtlichen Vertrag von Almelo.

Die Tagesschau hatte in 2017 über entsprechende Geschäftsverbindungen der URENCO mit dem Betreiber der militärisch genutzten Atommeiler in den USA, der Tennessee Valley Authority (TVA) berichtet.

Weitere Informationen und Hintergründen:

 

Tihange, Fessenheim: Eine tatenlose Bundesregierung und ausländische AKWs mit zweifelhafter Sicherheit

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag ein Exportverbot für Uranbrennstoffe auf den Weg bringen, damit AKWs im Ausland, deren „Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist“, nicht mehr aus den hiesigen Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgt werden. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, macht klar: Mehr als eine Absichtserklärung ist bislang nicht zustande gekommen. Es werden innerhalb der Regierung Gespräche mit einem „breiten Ansatz“ verfolgt, die „noch nicht abgeschlossen sind“. Fragen an die Organe der EU sind erst noch in Vorbereitung. Vor allem aber: Die Frage, wie viele AKWs im Ausland denn aus deutscher Sicht zweifelhaft sind, beantwortet die Bundesregierung einfach mal nicht!

Hubertus Zdebel: „Es ist einfach absurd: Die Bundesregierung will ein Uran-Brennstoff-Export-Verbot erreichen, damit AKWs im Ausland mit aus deutscher Sicht zweifelhafter Sicherheit nicht länger aus deutschen Fabriken in Gronau und Lingen beliefert werden. Meine konkrete Frage aber, wie viele solcher unsicherer AKWs es denn aus Sicht der Bundesregierung gibt, lässt sie einfach unbeantwortet.

Und auch sonst ist das, was die Bundesregierung angesichts der enormen Gefahren, die  von maroden AKWs wie Tihange in Belgien oder Fessenheim in Frankreich ausgehen, eher als absolute Tatenlosigkeit zu bezeichnen. Fragen an die Organe der EU zu einem Uran-Exportverbot sind nach eineinhalb Jahren Regierungszeit in Vorbereitung. Man fragt sich unwillkürlich, warum diese Fragen nicht längst gestellt wurden. Oder warum diese Fragen überhaupt gestellt werden müssen, denn die Vorgänger-Bundesregierung hatte immer betont, dass ein Exportverbot EU-rechtlich nicht möglich ist. Und ansonsten verfolgt die Regierung einen ‚breiten Ansatz‘, die Gespräche darüber sind ’noch nicht abgeschlossen‘. Mit einer Politik, die die berechtigten Sorgen der Menschen vor den Gefahren der Atomenergie in den Grenzregionen zu Belgien und Frankreich ernst nimmt, hat das absolut nichts mehr zu tun.“

Die Frage und Antwort hier im Original (PDF):

Bei wie vielen Atomkraftwerken und Reaktorblöcken im europäischen Ausland ist nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit die „Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft“, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zu einem rechtssicheren Weg zu
kommen, damit „Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion nicht in Anlagen … zum Einsatz kommen“, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist (www.bmu.de/meldung/bmu-informiert-ueber-den-export-von-brennelementen/)?

Der Koalitionsvertrag enthält folgende Aufforderung: „Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit
aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen.“

Zur Erfüllung dieses Prüfauftrags sind Gespräche unter den betroffenen Ressorts auf Arbeitsebene aufgenommen worden, die einen breiten Ansatz verfolgen und noch nicht abgeschlossen sind. Dabei sind auch die Vorgaben des europäischen Rechts für die Ausgestaltung von Exportregelungen zu beachten. Letztlich sind für eine abschließende Klärung solcher Fragen die Organe der EU berufen. Hierzu werden entsprechende Fragestellungen an die Kommission vorbereitet.

Umweltausschuss: GroKo-Fraktionen lehnen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken und Uran-Export-Verbot ab

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am vergangenen Mittwoch (22. Februar) im Umweltausschuss des Bundestages Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen sowie für ein Exportverbot von Uranbrennstoffen in ausländische AKWs abgelehnt. Voraussichtlich Mitte März – zum Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima – wird sich der Bundestag mit den Anträgen im Plenum befassen.

Hubertus Zdebel, Mitglied im Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Der Atomausstieg in Deutschland ist zwar beschlossen, aber nicht umfassend vollzogen. Immer noch sind die Uranfabriken vom Atomausstieg ausgenommen. Das muss dringend korrigiert werden. Unser Antrag zielt daher auf eine völlige Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefabrik in Lingen ab. Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE, dass Exporte von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt werden müssen. Es ist eine schizophrene Situation, dass von Deutschland aus Anlagen im Ausland mit Kernbrennstoffen versorgt würden, zum Beispiel die Atomkraftwerke Tihange und Doel (Belgien), die die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedrohen.“

Zdebel verwies im Ausschuss auch auf die zusätzliche Brisanz, dass die Urananreicherungstechnologie, die in Gronau praktiziert werde, zur Herstellung von Atomwaffen geeignet sei.

Einem Antrag der Grünen für eine Atomgesetznovelle zur Stilllegung der Uranfabriken stimmten Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss zu.

Ebenso unterstütze die Linke einen Antrag der Grünen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sicherheitsheits-Bewertung für die Risikoreaktoren Tihange und Doel in Belgien (PDF) nicht wie neulich geschehen abzusenken.

Zdebel erinnerte für die Fraktion DIE LINKE daran, dass die Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sommer/Herbst 2018 die bisherige Sicherheitsbewertung der fraglichen Atomkraftwerke in der Weise korrigiert habe, dass sie eine vorrübergehende Abschaltung der Reaktorblöcke zur Klärung weiterer Sicherheitsfragen nicht mehr für erforderlich halte, und sei damit von der Linie ihrer Amtsvorgängerin abgewichen.

Anlass für diese Kurskorrektur sei eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission (RSK). Die RSK-Stellungnahme gebe jedoch keine Begründung für diese neue Bewertung.  Dies sei sehr gut in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN herausgearbeitet worden. Der Vorsitzende der RSK habe erklärt, dass diese Stellungnahme keine Bestätigung der Unbedenklichkeit der fraglichen Reaktoren darstelle.

Insgesamt sei daher die Kurskorrektur der Bundesregierung nicht nachvollziehbar. Zumindest die vorübergehende Abschaltung sei der richtige Weg, um alle Sicherheitsbedenken gewissenhaft überprüfen zu können.

Andere renommierte Gutachter – wie z.B. INRAG im November 2018 (http://www.inrag.org/publications-and-meetings/stellungnahme-tihange-november-2018) – haben darauf verwiesen, dass es keinen Grund für eine Neubewertung der Sicherheit in Tihange und Doel durch das BMU gäbe.

 

Atommüll Schacht Konrad: Standortentscheidung für Bereitstellunglager noch in diesem Jahr

Noch in diesem Jahr will die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) den Standort für das neue Atommüll-Bereitstellungslager für den Schacht Konrad festlegen. Das bestätigt die Bundesregierung auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE. Bedeutsam für diesen Standort sei ein Gleisanschluss und er darf nicht weiter als 150-200 Kilometer vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt sein, so die Bundesregierung.

Dazu erklärt Hubertus Zdebel: „Weil in Sachen Atommülllagerung fast nichts so funktioniert, wie sich Bundesregierung und zuständige Behörden und Unternehmen das vorstellen, soll nun ein weiteres Atommülllager entstehen. Anlass sind die enormen zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Schacht Konrad in Salzgitter, der als Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall ausgebaut wird. Derzeit wird gehofft, dass es 2027 soweit sein soll, bis der unterirdische Ausbau abgeschlossen ist.

Die Verzögerungen von mehr als zehn Jahren führen dazu, dass sich der Atommüll an den AKW-Standorten auftürmt. Auch dort müssen neue Zwischenlager gebaut werden. Bislang hält sich die Bundesregierung bedeckt, wo denn das neue Zwischenlager für den Schacht Konrad entstehen soll.

Mit der Vorgabe, `nicht weiter als 150-200 Kilometeter von Salzgitter entfernt´ könnte es an einen Standort in Niedersachsen genausogut wie in Thüringen, Hamburg oder NRW errichtet werden. Auch Ilsenburg in Sachsen-Anhalt war von Medien jüngst wegen des vorhandenen Gleisanschlusses genannt worden.

Klar ist nur: Dieses neue Atommülllager soll nicht in Salzgitter gebaut werden, weil dann die vorhandene Genehmigung für den Schacht Konrad geöffnet werden müsste und dann wieder Klagen möglich wären. Das aber wäre für den Ausbau im Schacht vermutlich das endgültige Aus, denn schon jetzt gibt es massive und begründete Zweifel, ob Konrad heutigen Endlageranforderungen noch gerecht werden könnte. So wird wieder einmal beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen rumgetrickst, anstand mit offenen Karten zu spielen und die Bürger*innen umfassend zu beteiligen.“

Frage und Antwort der Bundesregierung als PDF:

Frage 57 – Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: „Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entscheidung für einen Standort für das in § 3 Absatz 3 Satz 3 des Entsorgungsübergangsgesetzes erwähnte „Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“, die im Schacht Konrad in Salzgitter dauerhaft unterirdisch gelagert werden sollen, getroffen werden, und kann die Bundesregierung bestätigen, ob ein Standort für ein solches Bereitstellungslager weder in Niedersachsen noch in Nordrhein-Westfalen sein wird?“

Antwort: „Das Zentrale Bereitstellungslager soll als Eingangslager für das Endlager Konrad die Einlagerung der Abfallgebinde im Endlager zeiteffizient durchführen können. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beabsichtigt, in diesem Jahr eine Entscheidung über den Standort für das Bereitstellungslager Konrad zu treffen.

Die unabhängige Entsorgungskommission des Bundes hat in einer Stellungnahme sicherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Zentrales Bereitstellungslager herausgearbeitet.

Neben den sicherheitstechnischen Anforderungen gibt es einige logistische Anforderungen: Der Standort sollte höchstens etwa 150 bis 200 Kilometer vom Schacht Konrad entfernt sein. Es sollte zudem ausreichend Platz im und vor dem Lagergebäude für Transporte, Rangierfahrten und Inspektionen geben. Der Standort sollte möglichst  bereits über einen Schienenanschluss verfügen.“

Bundesregierung prüft Maßnahmen für Sonderwirtschaftszonen im Rheinischen Revier und in der Lausitz

In der Fragestunde am Mittwoch (13.02.2019) wollte der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Terminus „Sonderwirtschaftszone“ interpretiert, der im Abschlussbericht der Kohlekommission mehrfach in den Projektlisten für NRW und die Lausitz auftaucht. Außerdem fragte er, welche konkreten Maßnahmen nach Kenntnis und unter Beteiligung der Bundesregierung geplant seien.

Die schriftliche Antwort: „Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen so-wie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Eine typische Wischiwaschi-Antwort der Bundesregierung, die aber definitiv keine Absage an Sonderwirtschaftszonen ist. Was zunächst als eine unscheinbare Maßnahme unter vielen erscheint, sollte stark zu denken geben. Mit der Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ist der weiteren Aushöhlung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrechts Tür und Tor geöffnet. Es handelt sich hierbei um eine neoliberale Deregulierungsstrategie, die DIE LINKE ablehnt.

Die mündliche Frage (Nr. 38) und die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (pdf):

„Wie interpretiert die Bundesregierung den Terminus „Sonderwirtschaftszone“, der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mehr-fach Verwendung findet, und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang damit vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass der Bund in zwei Fällen explizit als „zuständiges Ressort“ genannt wird (www.kommission-wsb .de/WSB/Redaktion/DE/Down-loads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwan-del-und-beschaeftigung pdf, Seiten 132, 140, 159, 171)?“

Die Antwort der Bundesregierung:

„Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einschließlich der Projektlisten sorgfältig und wird zeitnah auf die Umsetzungsfragen eingehen. Die Begriffe „Sonderwirtschaftszone“ bzw. „Sonderfördergebiete“ finden auf Seite113 des Abschlussberichts und im Anhang als Bestandteil der Projektvorschläge der vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen Verwendung. Als Sonderwirtschaftszone gelten allgemein Gebiete, die räumlich abgegrenzt sind und in denen gesonderte Regelungen zur Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten gelten. Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen sowie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

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