Langfristige oberirdische Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Entsorgungskommission empfiehlt Leitlinien

Wie geht es weiter mit der langfristigen oberirdischen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll, nachdem klar ist, dass ein Endlager für dieses strahlende Atomerbe noch für viele Jahrzehnte nicht zur Verfügung stehen wird? Die ehemals für 40 Jahre geplante oberirdische Zwischenlagerung könnte nun auch über 100 Jahre andauern. Umweltverbände fordern, die verlängerte Zwischenlagerung kritisch zu überprüfen und dabei nicht nur die Risiken einer „oberirdischen Laufzeitverlängerung“ auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch Terror- und Kriegsrisiken in die Sicherheitsbetrachtungen einzubeziehen. Gleichzeitig fordern sie eine erweiterte Bürgerbeteiligung. Die zuständigen Stellen bereiten sich derzeit darauf vor, die erforderlichen Neu-Genehmigungen für die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus auf den Weg zu bringen. Dazu wird auch der Bundestag Stellung nehmen müssen, fordert das Atomgesetz. Außerdem stehen neue Genehmigungen für die Lager in Brunsbüttel und Lubmin an, möglicherweise auch in Jülich. Nachdem der Umweltverband BUND zuletzt im Juni 2023 auf „aktuelle Probleme und Gefahren“ aufmerksam gemacht hat, hat die vermeintlich unabhängige Entsorgungskommission (ESK), Beratungsgremium der Bundesregierung in Sachen Atommüll, auf seiner 109. Sitzung als Empfehlung „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“ verabschiedet. Von Terror und Krieg und den damit verbundenen Gefahren ist keine Rede. Handlungsbedarf besteht auch, weil die Bundesrepublik aufgrund von EU-Anforderungen ein neues „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) vorlegen muss. Dazu muss das Bundesumweltministerium in 2024 etwas mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Tisch legen und aufzeigen, wie Deutschland in den nächsten Jahrzehnten den weiteren Umgang mit dem Atommüllerbe sicherstellen will.

  • Die ESK sowie die beiden weiteren Kommissionen, die die Bundesregierung vermeintlich unabhängig beraten, die Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie die Strahlenschutzkommission (SSK), geraten immer wieder in den Verdacht, befangen und den Interessen der Atomenergie verpflichtet zu sein oder gar den Anforderungen der Bundesregierung zu folgen. Zuletzt sorgte eine Stellungnahme der ESK zum Standort Würgassen für den Bau eines sogenannten Logistikzentrums für das im Schacht Konrad geplante Endlager für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle für entsprechende Kritik. Siehe auf umweltFAIRaendern.de: Zentrales Atommülllager Würgassen – Gefälligkeitsgutachten und politische Vorgaben – Massive Kritik an BMU und BGZ. Auch die HNA hatte darauf im Dezember verwiesen (hier). Dabei geriet auch Iris Graffunder in die Schusslinie. Sie war lange beim KIT in Karlsruhe tätig, hatte auch in Lubmin mit dem Rückbau der Atomanlagen zu tun und war lange Mitglied in der ESK (siehe direkt hier die PM des KIT und direkt hier bei umweltFAIRaendern, jeweils als PDF). Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 als eine der Geschäftsführerinnen berufen und wird seitdem nicht mehr auf der Seite der ESK als Mitglied genannt. Auf der Seite der ESK fehlt seit Anfang 2024 jeder Hinweis auf ihre bisherige Mitgliedschaft, auch ihr Profil ist dort kommentarlos gelöscht (Abfrage 8.1.2024). Siehe dazu unten mehr. Aktuell könnte auch Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert in die Kritik geraten. Sie war zunächst beim Öko-Institut, dann Geschäftsführerin bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und ging dann zur Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH – JEN. In dieser Funktion ist sie als Geschäftsführerin derzeit dabei, den Transport von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus vorzubereiten. Möglicherweise war sie als ESK-Mitglied auch an der Entwicklung der Leitlinien beteiligt. Siehe auch hier zu einer Personalie, an der Michael Sailer, ehemals Öko-Institut, Berater des BMU und später bei der BGE beteiligt war. Siehe hier: Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Hintergrund zum Thema:

Die genannte Stellungnahme für Leitlinien der ESK sind hier Online als PDF verfügbar. Außerdem hier auf umweltFAIRaendern.de. Darin stellt die ESK zunächst fest: „Die Leitlinien beziehen sich auf eine zeitlich befristete Aufbewahrung der o. g. Inventare mit dem Ziel einer nachfolgenden Endlagerung und berücksichtigen dabei die Vorgaben des Atomgesetzes [1]. Weil über das zugehörige Endlagerkonzept und dessen Realisierung gegenwärtig noch nicht entschieden ist, kann der konkret benötigte Zeitraum für die Zwischenlagerung nicht benannt werden. In den Leitlinien sind die sicherheitstechnischen Anforderungen deshalb so formuliert, dass die konkrete Nachweisführung für den jeweils im Genehmigungsverfahren beantragten Zeitraum erfolgt. Hierbei können die bisher für einen genehmigten Aufbewahrungszeitraum von 40 Jahren vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehende Zeiträume sind ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. zum Langzeitverhalten von Werkstoffen und Komponenten der Behälter und Inventare unter den lagerspezifischen Beanspruchungsbedingungen) zu erbringen.“ (Seite 3f)

Auf den über 30 Seiten der Empfehlung geht die ESK zwar auch auf „Einwirkungen von außen“ ein. Nach dem Punkt 9.1. (Einwirkungen von Innen), heißt es auf Seite 19: „9.2 Einwirkungen von außen …. „Zufälliger Flugzeugabsturz und Explosionsdruckwelle sind in der Regel auslegungsüberschreitende Ereignisse. Hierzu sind ausgehend von den Lastannahmen aus den RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren für Flugzeugabsturz [20] und der BMI-Richtlinie für den Schutz von Kernkraftwerken gegen Druckwellen [21] bzw. aus standortspezifischen Ermittlungen und von den eingelagerten Radionuklidinventaren sowie deren Freisetzungsverhalten Maßnahmen zur Schadensreduzierung bei Flugzeugabsturz und von außen auftreffenden Druckwellen zu betrachten. Dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Schadensauswirkung ist dann genügt, wenn auch bei diesen Ereignissen die unter realistischen Randbedingungen ermittelten radiologischen Auswirkungen einschneidende Maßnahmen des Katastrophenschutzes nicht erforderlich machen. Die Reduzierung der Schadensauswirkungen bei Flugzeugabsturz und Druckwellen kann entweder allein durch die Behälter oder durch die Kombination mit dem Lagergebäude erreicht werden.“

Offenkundig liegen zwischen den Anforderungen der Bürgerinitiativen und Umweltverbänden und deren Fachleuten sowie den Vertreter:innen der ESK Welten, was zu einer umfassenden Betrachtung in Sachen Sicherheit und Sicherung gehört. Berücksichtigt werden muss dabei: Die ESK diskutiert „technische“ Sicherheit und vielleicht Einwirkungen durch Klimafolgen wie Hochwasser, nicht aber die Sicherung der Anlagen, die von internen und externen Angriffen ausgeht. Dieser Bereich, bei dem Geheimdienste und entsprechende Stellen mitzureden haben, ist ein Feld, dass der öffentliche Debatte nahezu vollkommen entzogen ist/wird. Die Ereignisse um die Anschläge von 911 und zuletzt die Kriegsereignisse in der Ukraine zeigen jedoch, dass jenseits solch technischen Risiken eben auch „zivilisatorische“ Risiken enorm sind – ohne dass diese in der Atomdebatte bislang offiziell als besondere Bedrohungssituation anerkannt wird. Staatlich wird dies unter dem Kürzel SEWD gefasst, zu der eine „Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe)“ existiert.

Auch z.B. die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und andere staatliche Stellen oder Organisationen sind dabei, zu prüfen, wie sich die (technischen) Probleme und Risiken bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Die damit verbundenen Forschungsprogramme sind allerdings auch in der Kritik. Die BGZ hatte zuletzt ein neues, überarbeitetes Forschungskonzept vorgelegt (dort findet sich auch eine neue Broschüre, in der das Forschungsprogramm der BGZ dargestellt wird (PDF)) (auch direkt hier) und im November ein (kostenpflichtiges) Fachforum in Berlin durchgeführt. Hier die PM dazu.

Dokumentation:

Die Mitglieder-Liste der ESK am 8.1.2024 – https://www.entsorgungskommission.de/de/esk

Die ESK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich. In der ESK sollen die Fachgebiete vertreten sein, die für die sachverständige Beratung des BMUV erforderlich sind. Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die ESK so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Die ESK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Das BMUV bestellt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitgliedschaft in der ESK ist ein persönliches Ehrenamt. Die ESK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Mitglieder der ESK

Prof. Dr. Barbara ReichertVorsitzUniversität Bonn – Institut für Geowissenschaften
Prof. Dr. Horst GeckeisStellv. VorsitzKarlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen
Dr. Claudia SchauerStellv. VorsitzTÜV SÜD Industrie Service GmbH München
Dipl.-Phys. Detlef BeltzMitgliedTÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hannover
Dipl.-Ing. Katja DöscherMitgliedEnBW Kernkraft GmbH, Philippsburg
Prof. Dr. Thomas FanghänelMitgliedEuropäische Kommission, Joint Research Centre-JRC, Brüssel
Prof. h.c. Dr. Bernd GrambowMitglied
Dipl.-Ing. Bernd KaiserMitgliedPreussenElektra GmbH, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-HerbertMitgliedJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Dr. Jörg KaulardMitgliedBrenk Systemplanung GmbH Aachen
Dipl.-Ing. Julia Mareike NelesMitgliedÖko-Institut e. V.
Prof. Dr. Klaus-Jürgen RöhligMitgliedTechnische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld
Dr. Jens SchröderMitgliedGNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen
Dr. Florence-Nathalie SentucMitgliedGesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH

 

Hier eine „Sicherung“ vom 12. September 2023 von der der Seite https://web.archive.org/web/20231112003558/https://www.entsorgungskommission.de/de/esk , aufgerufen am 8.1.2024, mit Iris Graffunder:

Die ESK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich. In der ESK sollen die Fachgebiete vertreten sein, die für die sachverständige Beratung des BMUV erforderlich sind. Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die ESK so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Die ESK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Das BMUV bestellt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitgliedschaft in der ESK ist ein persönliches Ehrenamt. Die ESK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Mitglieder der ESK

Prof. Dr. Barbara ReichertVorsitzUniversität Bonn – Institut für Geowissenschaften
Prof. Dr. Horst GeckeisStellv. VorsitzKarlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen
Dr. Claudia SchauerStellv. VorsitzTÜV SÜD Industrie Service GmbH München
Dipl.-Phys. Detlef BeltzMitgliedTÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hannover
Dipl.-Ing. Holger BröskampMitgliedFreiberufliche Tätigkeit als beratender Ingenieur
Dipl.-Ing. Katja DöscherMitgliedEnBW Kernkraft GmbH, Philippsburg
Prof. Dr. Thomas FanghänelMitgliedEuropäische Kommission, Joint Research Centre-JRC, Brüssel
Dipl.-Ing. Iris GraffunderMitgliedKerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
Prof. h.c. Dr. Bernd GrambowMitglied
Dipl.-Ing. Bernd KaiserMitgliedPreussenElektra GmbH, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-HerbertMitgliedJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Dr. Jörg KaulardMitgliedBrenk Systemplanung GmbH Aachen
Dipl.-Ing. Julia Mareike NelesMitgliedÖko-Institut e. V.
Prof. Dr. Klaus-Jürgen RöhligMitgliedTechnische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld

Aufgerufen am 8.1.2024 von der Seite https://web.archive.org/web/20231111205850/https://www.entsorgungskommission.de/de/Graffunder /Sicherung vom 12. September 2023

Dipl.-Ing. Iris Graffunder
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
2020 – 2021Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
Technische Geschäftsführerin seit Mai 2020 und seit Januar 2021 Vorsitzende der Geschäftsführung
2009 – 2020EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Prokuristin, Leiterin der EWN-Betriebsstätte Karlsruhe, Stabstelle Endlagerungsmanagement, Aufbau der Koordinationsstelle KONRAD für die öffentliche Hand
2006 – 2009WAK Rückbau- und Entsorgungs- GmbH
Projektleiterin für den Rückbau der hochaktiven Bereiche in der WAK/VEK
1989 – 2006Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK)
Zunächst tätig im administrativen Strahlenschutz, danach Leitungsfunktionen im Bereich Abfallmanagement bei der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB), zuletzt Projektleiterin für den Rückbau des Schnellen Brutreaktors KNK
2001 – 2018Zusatzaufgabe:
Projektleiterin des Projekts „Entsorgung Kernbrennstoffe“ bis 2006 für FZK, danach für WAK (heute KTE), Rückführung der Kernbrennstoffe und Abfälle aus Wiederaufarbeitungsverträgen des ehemaligen FZK, vor allem aus Frankreich und Großbritannien

 

Fachliche Schwerpunkte
  • Rückbau
  • Konditionierung
  • Zwischenlagerung
  • Transporte
  • Genehmigungsverfahren
  • Strahlenschutz

 

Die Seite der ESK zu Beate Kallenbach-Herbert, aufgrufen am 8.1.2024 unter https://www.entsorgungskommission.de/de/node/4884

Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Seit 2021Technische Geschäftsführerin der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
2019 – 2021Kaufmännische Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE mbH
1998 – 2019Öko-Institut e.V., Darmtadt, ab 11.2009 Leiterin des Bereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit, zuvor Senior Researcher

Gremien

bis 12.2018Co-Vorsitzende der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) des BMU
Mitglied der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF)
10.2020 – 07.2021Vertreterin des Bundes im Stiftungsrat des Zukunftsfonds Morsleben (Stiftung zur Förderung der regionale Entwicklung im Landkreis Börde zum Ausgleich von Belastungen durch das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
Fachliche Schwerpunkte
  • Rückbau kerntechnischer Anlagen
  • Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle
  • Gestaltung und Optimierung von Prozessen, Abläufen und interdisziplinären Schnittstellen

Neubau AKW Hinkley Point: Kostendesaster – Atomenergie nicht zukunftsfähig

Das im Bau befindliche britische Atomkraftwerk Hinkley Point C entpuppt sich immer mehr als Kostenfalle. Nach massiv gestiegenen Baukosten wird nun deutlich, dass auch die Kosten für den erzeugten Strom deutlich höher liegen als ursprünglich angenommen. Dazu die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter:

„Atomenergie demontiert sich weiter selbst und wird dabei zu einem teuren Albtraum für Verbraucherinnen und Verbraucher, Staaten und Unternehmen. Nachdem sich zunächst die Kosten für den Bau des neuen Kernkraftwerks von 21 Milliarden auf rund 38 Milliarden fast verdoppelt haben, wird jetzt klar, dass das Kraftwerk auch sehr teuren Strom produzieren wird. Auf deutlich über 15 Cent pro Kilowattstunde schätzt das ‚Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien‘ die Kosten für den erzeugten Strom. Hinkley Point C wird damit die Strompreise in Großbritannien über Jahrzehnte nach oben schieben, sollte es überhaupt irgendwann mal ans Netz gehen. Der Ausstieg von Investoren spricht für sich. Und auch in Frankreich wurden aufgrund des maroden Kraftwerksparks die Haushalte mit Kostensteigerungen konfrontiert, weil der französische Staat die explodierenden Mehrkosten nicht mehr tragen kann. Von den Entsorgungskosten ganz zu schweigen.

Wind und Sonne produzieren dagegen größtenteils für deutlich unter zehn Cent pro Kilowattstunde, in Deutschland in den Vorweihnachtstagen aufgrund des starken Windes sogar wieder nahe und unter null Cent je Kilowattstunde. Diese Zeitfenster werden perspektivisch zunehmen. Der Atomausstieg in Deutschland war nicht nur aus Sicherheits- und Energiewirtschaftsgründen – Kraftwerke mit mehreren tausend Volllaststunden passen nicht mehr zu einem Erneuerbaren Stromsystem -, sondern auch aus finanziellen Gründen die richtige Entscheidung. Jetzt geht es darum, in Europa das gesamte Stromsystem auf die Bedürfnisse der Erneuerbaren Energien auszurichten. Förderungen von Atomkraft passen hier nicht mehr dazu.“

Atommacht vor Gericht: Klage zu Sicherheitsmängeln bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Gundremmingen

(Update) Noch steht das Urteil aus (siehe update*), aber Zweifel gibt es kaum, was die zuständige Kammer am Verwaltungsgerichtshof in München demnächst als Urteil verkünden wird. Sehr klar, so Prozeßbeobachter:innen, hat sich das Gericht auf die Linie der Beklagten eingelassen, also dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) sowie dem Betreiber für das Zwischenlager, der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Und die haben jüngst mit einer Atomgesetz-Novelle ihre Dominanz im Atomrecht (17. Atomgesetznovelle) noch einmal massiv gestärkt. Vor allen in Sachen Terrorschutz und Kriegsrisiken hat der Staat die Deutungshoheit und müssen selbst Gerichte zurückstehen. Wie ist es um die Sicherheit der Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente im Zwischenlager in Gundremmingen bestellt? Die Kläger sehen erhebliche Defizite. Der Atomstaat antwortet mit einer umfänglichen Front von Gutachtern, Fachleuten und Anwälten. David gegen Goliath ließe sich als Gleichnis zitieren. Raimund Kamm, einer der Vertreter der Bürgerinitiativen vor Ort in Gundremmingen und der Kläger Rudolf Wahl haben nach der mündlichen Verhandlung der Klage in München Stellungnahmen veröffentlicht.

*UPDATE 2024: Mit dieser PM des Verwaltungsgerichtshofs (PDF) ist das Urteil im April 2024 mitgeteilt worden. Das schriftliche Urteil des Gerichts ist hier zu finden. Hier ist das Urteil direkt als PDF zu finden.

Dokumentation Raimund Kamm: Der Atom-Goliath hat uns eine schwere Niederlage zugefügt – Bitte sagt nicht, was hast Du denn anderes erwartet

  • Rudolf Wahl, einer unserer fünf Kläger sowie langjähriger ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, hat einen Bericht über die Verhandlung geschrieben. Siehe hier als PDF zum download.

In unserer Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), war deutlich zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollen. Das Urteil dieses 22. Senats wird uns in einigen Wochen schriftlich zugestellt werden.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt. Auch wurde uns immer wieder vorgehalten, dass unsere Aussagen schon im Prozess im Jahr 2005 verbraucht worden seien.

Durch Vorgabe einer tiefdetaillierten Themenordnung, die die entscheidenden Punkte aussparte, vermied es das Gericht, über unsere Sorgen um die Gefahren des Gundremminger Atommülllagers sachgerecht zu diskutieren.

Unsere Sorgen vor der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen umging der Bay. VGH: 

  1. Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum –  die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt.
  1. Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen Urteil des Bay. VGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte der VGH argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  1. Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  1. Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Am 23.10.2010 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  1. Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  1. Übrigens: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung voll umfänglich an.

Weitere besorgniserregende Erkenntnisse wie Vorfälle stehen in unserem 34-seitigen Memorandum „Atom-Terrorgefahr“, das im Januar 2003 geschrieben und laufend fortgeschrieben wurde. Ich überlege, es auf unsere Webseite zu stellen und damit öffentlich zu machen.

Update Dokumentation Urteil PM:

per E-Mail München, 12. April 2024
Pressemitteilung
Pressesprecher: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 ORR Andreas Spiegel Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München
www.vgh.bayern.de

BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden

Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.

Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.

Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet

 

Uranfabrik Gronau: Aufrüstung von Fertigungskomponenten – Sicherheits-Ergebnisse im 1. Quartal 2024

Neben der Atomfabrik im emsländischen Lingen rüstet die ebenfalls vom Atomaussstieg ausgenomme Uranfabrik in Gronau ihren Maschinenpark zur Herstellung von Uranbrennstoff zum weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken auf. Dazu zählen umfangreiche Modernisierungen von Anlagenkomponenten, vor allem der UltraGas-Zentrifugen, in denen das spaltbare Uran235 für die Herstellung von Brennelementen angereichert wird. Doch auf ein entsprechendes Atomrechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach z.B. §7 Atomgesetz verzichtet die Grüne Aufsicht im zuständigen grün geführten Wirtschaftsministerium in NRW, weil es sich bei diesen Maßnahmen nach Aussagen einer Sprecherin nicht um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Außerdem teilte sie gegenüber umweltFAIRaendern mit, dass die alle zehn Jahre atomrechtlich vorgeschriebene Perodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein wird.

Die in Gronau befindliche Uranfabrik gehört zum URENCO-Konzern, der weitere solcher Anlagen in den Niederlanden, Großbritannien und den USA betreibt. In den USA will URENCO sogar die Anreicherung der Uranbrennstoffe von bislang rund 5 Prozent Uran235 auf bis zu 10 Prozent erhöhen. Ein entsprechendes Genehmigungsverfahren für die Anlage in Nex Mexico ist bereits in Gang. Die Uranfabrik in Gronau ist besonders brisant, weil die Technik der Zentrifugenanreicherung grundsätzlich auch die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran möglich macht. Genau deshalb gibt es mit der Anreicherung im Iran diese weltweite Aufmerksamkeit. Nur strengste Kontrollen und internationale Verträge können einen militärischen Mißbrauch weitgehend ausschließen. URENCO erwartet, dass die Nachfrage nach angereichertem Uran aus westlichen Anlagen als Folge des russischen Kriegs in der Ukraine steigen wird. Auch die Inbetriebnahme eines bis zu 50.000 Tonnen strahlendem Uran fassenden Lagers ist in Gronau vorgesehen – siehe unten.

  • Zur URENCO gehört auch die teilweise in Jülich ansässige ETC. Als gleichberechtigter Partner ist ein französischer Atomkonzern zur Hälfte an der Enrichment Technology Company beteiligt. Dieses Unternehmen ist zentral für die Forschung, Entwicklung und Herstellung der für die Urananreicheurng erforderlichen Zentrifugen. Diese Technik unterliegt strengster Geheimhaltung, weil sie als sogenannte „Dual-Use“ Technik immer auch zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran genutzt werden kann. Auch die ETC ist offenbar im Aufschwung. Allerdings geht es dabei nicht nur um das bisherige „Atomgeschäft“, sondern auch die Herstellung von Komponenten für die Weltraumtechnik und das deutsch-französische Ariane-Programm. So werden Berichten zufolge z.B. Tanks als Komponenten für die Raketen hergestellt. Siehe z.B. hier Aachener Zeitung

Zu diesem Themenkomplex wollte sich die Atomaufsicht im Düsseldorfer Ministerium nicht äußern: „Die atomrechtliche Aufsicht in NRW erstreckt sich lediglich auf die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG), deren Betreiberin die Urenco Deutschland GmbH (Urenco D) ist. Zu internationalen Entwicklungen des Urenco-Konzerns findet kein regelmäßiger Austausch statt. Uns sind keine Pläne der Urenco D bekannt, den derzeit genehmigten maximalen Anreicherungsgrad zu erhöhen.“

Wörtlich teilte die Pressestelle des Wirtschaftsministerium zur laufenden PSÜ außerdem mit: „Die umfangreichen Betreiberunterlagen befinden sich – unter Hinzuziehung von Sachverständigen – weiter in der Prüfung. Die Prüfung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.“

Unter anderem das Öko-Institut in Darmstadt ist an der Bewertung der zahlreichen Gutachten beteiligt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem für die nukleare Sicherheit wichtigen Verfahren an keiner Stelle vorgesehen und sind vom grünen Atom-Ministerium in NRW auch nicht auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Auf Nachfragen von umweltFAIRaendern hatte das Ministerium mit Blick auf die in Gronau anstehenden Nachrüstungen und Modernisierungen bereits Ende Oktober mitgeteilt: „Da es sich beim Austausch von Zentrifugen in der UAG nicht um wesentliche Änderungen im Sinne des Atomgesetzes handelt, wird der Austausch im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren gemäß den Vorgaben der durch die Atomaufsicht unter Hinzuziehung von Sachverständigen geprüften Betriebsdokumentation durchgeführt. Die Instandsetzung verläuft im Rahmen genehmigungskonformer Maßnahmen. Insofern bedarf es hier keines Genehmigungsverfahrens mit einer entsprechenden Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel des Austauschs von Zentrifugen ist es, einem Rückgang bei der jährlichen Uran-Trennarbeit (UTA/a) entgegenzuwirken. Die UAG wurde für eine maximale Uran-Trennarbeit von 4.500 t UTA/a genehmigt.“

 

Ministerium bestätigt Weiterbau für Atommüll-Endlager im Schacht Konrad

Nach einer zwei Jahre dauernden Prüfung hat das Umweltministerium in Niedersachsen Umweltverbänden und der AG Schacht Konrad mitgeteilt, dass das geplante Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in Salzgitter weitergebaut werden kann. Damit erteilte der zuständige Grüne Minister Meyer dem Ansinnen der Verbände auf Widerruf bzw. Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses eine Absage. Seit Jahren verzögert sich der Ausbau im Schacht Konrad immer wieder und die Kosten steigen weiter an. Aus Sicht der Umweltverbände ist das ein Warnhinweis, dass die Sicherheitsanforderungen im Erzbergwerk Konrad unzureichend und der Standort für die Landzeitsicherheit nicht geeignet ist.

Auch aus Sicht der Landesregierung bestehen offenbar weiterhin Mängel. Meyer selbst benannte die fehlende Rückholoption sowie der fehlende Alternativenvergleich, wie er bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle „State of the Art“ ist. Die Grüne Fraktion im Landtag Niedersachsen forderte trotz der Entscheidung von Meyer, eine „Neubewertung des Standorts Konrad“. Die Verbände werden nun prüfen, ob sie in einem weiteren Schritt Klage einreichen, um eine Inbetriebnahme des ungeeigneten Endlagers noch zu stoppen. Gerade in Niedersachsen ist das Desaster des Atommülllagers im Salzstock ASSE II bedeutsam: Das Lager droht durch eindringendes Wasser einzustürzen.

Ein geplanten Eingangslager für den Betrieb des Schacht Konrads in Salzgitter ist in der letzten Woche vom Bundesumweltministerium gestoppt worden. In Würgassen, fast 200 Kilometer von Salzgitter entfernt, sollte aufgrund neuerer Planungen ein solches Groß-Atommülllager entstehen. Das hatte in der Dreiländer-Region zwischen Hessen und Niedersachsen in NRW für erhebliche überparteiliche Proteste gesorgt.

Dokumentation: 1. Niedersachsen Umweltministerium – 2. PM der AG Schacht Konrad und anderer. 3. Statement Britta Kellermann, Grüne Fraktion Niedersachsen.

Schacht Konrad muss sich weiteren Sicherheitsüberprüfungen stellen

Umweltminister Meyer überreicht Umweltverbänden nach juristischer und fachlicher Prüfung vorläufigen Bescheid zu geplantem Endlager für radioaktive Abfälle

PI 128/2023

Das geplante Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall Schacht Konrad in Salzgitter sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen und Proteste, nicht nur in der Region. Bekanntermaßen sieht die rot-grüne Landesregierung den Bau und die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad kritisch, da es keine Rückholoption und auch keine vergleichende Endlagersuche gibt.

Schacht Konrad wurde jedoch 2002 genehmigt und alle Rechtsmittel dagegen waren erfolglos. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses Konrad gestellt. Das Ergebnis der Prüfung der drei Antragsteile auf Widerruf, Rücknahme und Baustopp, hat Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer den Antragstellern am (heutigen) Dienstag in seinem Ministerium persönlich mitgeteilt. Die Anträge auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Forderung auf Einstellung weiterer Baumaßnahmen wurden vom Umweltministerium nach umfangreicher Prüfung vorläufig abgelehnt. Dies sei als „Ergebnis der rein rechtlichen Prüfung eines Verwaltungsvorgangs zu bewerten“, so der Minister, „denn an die Aufhebung einer bereits erteilten Genehmigung sind sehr hohe Hürden geknüpft.“

Bei seinem Vor-Ort-Besuch hatte Meyer den Antragstellern „eine zügige Entscheidung noch in diesem Jahr“ versprochen, nachdem der Antrag im zuständigen Umweltministerium streng nach Recht und Gesetz und sorgfältig geprüft wurde. „Diese Zusage halten wir ein, so dass für den Antragsteller endlich eine Entscheidung vorliegt, die den Rechtsweg eröffnet. An unserer kritischen politischen Haltung zum Endlager Konrad ändert das nichts. Ebenso ist die Entscheidung kein Blankoscheck für die Sicherheit“, so Meyer.

Im Rahmen der von Niedersachsen durchgesetzten Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜSIKO) müssen die Planungen ständig überprüft und angepasst werden. „Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten“, so der Minister. „Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren notwendig.“ Hohe sicherheitsrelevante Bedeutung haben unter anderem die Fragen zu Radionukliden in der Gasphase sowie der Transport von Kolloiden oder Gas-Fracks im Wirtsgestein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der zweiten von vier Phasen der ÜSIKO ist für Ende 2024 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt.

„Wir werden bei der Sicherheit ganz genau hinschauen“, so Minister Meyer. „Der Antrag der Umweltverbände auf Rücknahme der Genehmigung musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil die Frist abgelaufen war. Der Antrag auf Widerruf wurde umfangreich auch in der Sache geprüft, war jedoch ebenfalls abzulehnen, da zum Beispiel nur Punkte geprüft werden konnten, die sich seit 2002 durch Änderungen an den Planungen wesentlich verändert hatten. Eine erneute Sachprüfung der Genehmigung war in dem Verfahren nicht möglich.“

Mit Übergabe des vorläufigen Bescheides können die Antragsteller jetzt innerhalb einer achtwöchigen Anhörungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Im Anschluss wird jede Stellungnahme nochmals intensiv und umfänglich geprüft, damit am Ende ein endgültiger Bescheid steht. Ein Bündnis – bestehend aus den beiden Naturschutzverbänden, der Stadt Salzgitter, IG Metall, Landvolk und der AG Schacht Konrad ­– unterstützt den Antrag und fordert eine grundlegende Neubewertung des Projekts nach den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen sowie den unverzüglichen Baustopp des Endlagers. „Für mich bleibt es aber dabei: Die Sicherheit muss oberste Priorität bei der Entscheidung haben, ob das Endlager Konrad in Betrieb geht, so haben wir es in Niedersachsen auch im Koalitionsvertrag festgelegt“, so Meyer. „Daher ist es gut, dass die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers für radioaktive Abfälle erfolgt. Diese Ergebnisse werden dann auch in unsere Entscheidung einfließen.“ Bei dieser vom Bund beauftragen Überprüfung wird durch Sachverständige überprüft, welche neuen Erkenntnisse sich zwischen 2002 und 2022 in Bezug auf das Endlager ergeben haben.

Außerdem verweist der Minister darauf, dass bei Schacht Konrad die Einlagerung auf etwa 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle begrenzt ist. „Insbesondere mit Blick auf die Rückholung der Abfälle aus der Asse und auf weitere Müllmengen aus dem Abriss niedersächsischer Atomkraftwerke brauchen wir ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe“, so Meyer. „Darum drängt Niedersachsen beim Bund auch darauf, diesen Aspekt bei der bundesweiten Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle zu berücksichtigen – vor allem, um die Zwischenlager an den jetzigen Standorten nicht zur Dauereinrichtung werden zu lassen. Nach dem Atomausstieg müssen sich Politik und Gesellschaft deutlich intensiver um die ungelöste Endlagerfrage kümmern.“

2. PM der AG Schacht Konrad, des BUND und des Nabu Niedersachsen:

19.12.2023 Gemeinsame Presseerklärung von BUND und NABU und dem
Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD:

BUND und NABU prüfen weitere juristische Schritte

Zweieinhalb Jahren haben BUND und NABU Niedersachsen gemeinsam mit dem Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD auf ein Ergebnis für den von ihnen eingereichten Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht Konrad beim Niedersächsischen Umweltministerium gewartet. Heute teilte Umweltminister Meyer den Umweltverbänden und Bündnispartnern in Hannover mit, dass er beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.

Das Bündnis zeigt sich enttäuscht von der Ablehnung und kündigt eine sorgfältige Prüfung des Bescheides an.

„Es ist äußerst bedauerlich, dass Minister Meyer den Antrag wohl ablehnen will“, erklären Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND-Landesverbandes, und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen. „Schacht Konrad ist und bleibt als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ungeeignet. Radioaktive Abfälle in eine alte Eisenerzgrube zu bringen, ohne Rückholbarkeit oder Reversibilität zu gewährleisten und ohne genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, ist unverantwortlich gegenüber künftigen Generationen. Die heute gehörten Begründungen des Ministers konnten unsere erheblichen Zweifel nicht ausräumen.“ Rechtsanwältin Dr. John ergänzt: „Wir werden den vorläufigen Bescheid jetzt erst einmal gründlich prüfen und gemeinsam mit unseren Mandanten entscheiden, ob wir zu gegebener Zeit Rechtsmittel einlegen werden.“

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Der Rat der Stadt Salzgitter hat schon vor drei Jahren beschlossen, juristische Schritte gegen einen ablehnenden Bescheid des Ministers politisch und finanziell zu unterstützen. Es ist bedauerlich, dass wir diese Karte jetzt wohl ziehen müssen, aber wir sind gerüstet. Und wir wissen, dass die ganze Region zwischen Harz und Heide hinter uns steht.“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: „Wir haben dem Minister die Tür gezeigt, durch die er hätte gehen können, um nach Würgassen die nächste milliardenschwere Fehlinvestition zu verhindern. Jetzt wird die Auseinandersetzung wohl in die nächste Runde gehen müssen. Dann wird weiter das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch den Umbau eines alten und maroden Schachtes zu einem Atommülllager verschwendet. Aber am Ende wird Schacht KONRAD doch nicht in Betrieb gehen, da sind wir uns sicher.“

Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Vom kritischen Blick auf KONRAD, von dem im Koalitionsvertrag zu lesen steht, war heute nicht viel zu bemerken. Dennoch geht die Auseinander-setzung unvermindert weiter, nun auch wieder juristisch. Am Ende wird KONRAD an der Realität scheitern. Zurzeit gäb´s ja noch nicht mal was einzulagern.“

Selbst die wenigen bereits fertig konditionierten Abfallgebinde in den Zwischenlagern sind aufgrund von Verbesserungen beim Grundwasser- und Trinkwasserschutz für eine Einlagerung in Schacht KONRAD gesperrt. Jedes einzelne Fass, jeder Container muss noch einmal angefasst werden, um die Zulassung eventuell zu erhalten. Das ist laut Bundesregierung „zeitintensiv und ein konkretes Abschlussdatum kann aktuell nicht zuverlässig benannt werden.“

Weitere Informationen:
Vertreter*innen der Verbände und des Bündnis Salzgitter stehen im Anschluss an die Unterrichtung durch den Umweltminister am 19.12. vor dem Niedersächsischen Umweltministerium für Fragen zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Dr. Tonja Mannstedt, Landesgeschäftsführerin BUND Niedersachsen: (0171) 359 86 76

Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen: (0171) 625 95 27
petra.wassmann@nabu.de

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter:
Simone Kessner, Pressesprecherin der Stadt Salzgitter, Tel. (05341) 839 33 95 oder (0160) 908 122 59

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter: Tel. (0160) 533 01 88

Ludwig Wasmus, Vorstand Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: Tel. (0151) 261 579 05

3. Britta Kellermann, Grüne Fraktion Niedersachsen

Statement:Grüne für Neubewertung des Standorts Konrad

Umweltminister Christian Meyer hat seine Entscheidung zu den Anträgen auf Widerruf beziehungsweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses zu Schacht Konrad bekannt gegeben. Danach kann der Bau des Atommülllagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll weitergehen. Dazu sagt Britta Kellermann, atompolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Wir sehen den Bau des Endlagers im Schacht Konrad weiterhin kritisch. Die Erfahrungen aus der Asse zeigen, dass die Rückholbarkeit der Abfälle möglich sein sollte. Das ist im Schacht Konrad nicht der Fall. Da der Schacht Konrad ohnehin nicht alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufnehmen kann, die im Rahmen des AKW-Rückbaus und der Rückholung der Asse-Abfälle anfallen werden, halten wir einen Baustopp bei Schacht Konrad weiterhin für sinnvoll.

Wir sprechen uns für eine Neubewertung des Standorts Konrad und einen transparenten und lernenden Endlagersuchprozess für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aus. In diesem Zusammenhang sollte eine Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erarbeitet werden und dann Grundlage für ein eigenes Standortauswahlverfahren sein.

×