Sing doch Vogel sing: 4. Oktober – Auf nach Gorleben! Lied vom Lebensvogel

Es summt, so still, so leise, so unterschätzt, so mächtig, nach so vielen Jahren: Sing doch Vogel, sing: Lied vom Lebenvogel. Gemeinsam, für alle die, die mit uns gekämpft haben, die nicht mehr dabei sein können. Und weil wir weiter kämpfen werden! Sing doch Vogel! Atomstaat stoppen! Am 4. Oktober. Es bleibt dabei: Auf nach Gorleben! Gorleben soll leben – Gorleben ist überall!

4. Oktober 2020 – Lauter & bunter Treck zum Bergwerk mit allem was rollt – Sammelpunkte: 11.00 Uhr in Gorleben & Gedelitz – Im Anschluss Kundgebung vor dem Bergwerk.

Walter Mossmann – Lied vom Lebensvogel

Der Song mit Akkorden als PDF.

Da, wo die Elbe raus kommt aus dem Zaun
Der unter Strom steht und schießt
Da, wo die Elbe ’n Zaun lang durch die grüne Stille fließt
Wo hinterm Deich der Wald liegt, auf Wiesen steh’n ein paar
Kühe rum mit Milchgesicht, auch Vögel sind noch da –
Der Wiedehopf, der Kranich und Familie Adebar –
Dort fahr‘ ich hin und bin doch kein Tourist!
Ich bin auch nicht der Erste, vor mir ist dort eine Bande zugereist
Die auf die grüne Stille und die bunten Vögel scheißt –
Sehr feine Herrn im Anzug mit Computerblick
Für die ist alles Leben ein unbehau’nes Stück
Aus dem man blanke Münze schlägt – Zerstörung bleibt zurück
Der Tod, der heutzutag‘ Entsorgung heißt!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
Sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Ein Giftmüll soll versteckt werden im Salz der Erde unter dem Land
Und für die Giftfabrik braucht es ein leeres Land am Rand!
Die Mafia hat gebetet um ein‘ Boden ohne Wert
Der liebe Gott hat das Gebet der Mafia erhört
Sein Feuer hat paar Wälder hinter Gorleben zerstört –
Mein Gott, kam der gelegen, dieser Brand!

Der Rauch hat sich verzogen, kein Kläger und kein Richter ist nicht da –
So geht es eben, wenn der Biedermann Brandstifter war!
Doch viele Leute haben den Zusammenhang geschnallt
Wir trafen uns das erste Mal im verbrannten Wald
Und haben angeklagt die herrschende Gewalt
Und Asche trug da jeder heim im Haar!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Schaut euch mal zwischen Gorleben und Gartow diesen Platz heute an:
Mensch, tut das gut, zu seh’n, was unsereins aufbauen kann!
Da lag verkohltes Holz, wo jetzt die kleinen Bäumchen sind
Schau in der Luft die Räder, die fangen sich den Wind
Und auf dem großen Spielplatz spürt auch jedes Kind:
Die Lebenslust ist Grund für Widerstand!
Ein Paragraphenreiter, so eine Lügensau, sagt und jetzt
Wir hätten ein Gesetz von wegen ‚Landschaftsschutz‘ verletzt!
Ein Spielplatz für die Kinder stört die Landschaftsharmonie
Hingegen passt ‚harmonisch‘ die Plutoniumindustrie
In das geschützte Land! – So redet die Bürokratie
Und macht aus den Gesetzen ein Geschwätz!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
Sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Sie trommeln uns die Ohren voll, sie wären unaufhaltsam
Und trotzdem, mein‘ ich, kommt es auch auf unser Zutun an!
Wann explodiert im DWK-Büro ein Wespennest?
Wann kommt bei Nacht abhanden, was nicht niet- und nagelfest
Auf den Baustell’n rumliegt? – Alles schon mal dagewest!
Mit Witzen fängt die Sabotage an!
Ach ja, wir seh’n seit Kalkar, wie sie ihren Polizeistaat probier’n
Und trotzdem werden wir, wenn es not tut, demonstrier’n –
Wir schreien uns’re Lieder in die Friedhofsruh‘!
Jetzt braucht es warme Kleider und feste, schnelle Schuh
Noch sind die Straßen offen, bald stopfen wir sie zu –
Wenn wir’s nur wollen, wir können sie blockier’n!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
Sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

Da, wo die Elbe rauskommt aus dem Zaun, der unter Strom steht und schießt
Da, wo die Elbe ’n Zaun lang durch die grüne Stille fließt
Steht vierunddreißig Jahre, viel zu lange schon
Eine zerbroch’ne Brücke als Sinnbild der Region
Wo rechts und links vom Wasser verwandte Menschen wohn‘
Für die der Fluss so breit wie’n Weltmeer ist!
Da denk‘ ich an den Oberrhein, die Grenze zwischen Wyhl und Marckolsheim –
Warum soll so’n Zusammenschluss hier ausgeschlossen sein?
Die Herren in Ost und West spielen mit uns ein schlimmes Spiel –
Schau, unter unsern Füßen brennt derselbe heiße Müll
Und doch sind uns die Nachbarn drüben fremd, ‚das Land ist still‘
Noch ist es still, noch ist es still!

So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!
So sing doch, Vogel sing, dass Gorleben lebt
Dass dort der Totengräber seine eig’ne Grube gräbt!

München, wir haben ein Problem: Endlagersuche? Ab sofort ohne Gorleben!

Gorleben, der vor über 40 Jahren willkürlich und politisch festgelegte Standort für ein Atommüllendlager für hochradioaktiven Strahlenabfall ist Geschichte. Im künftigen Verfahren für die Suche nach einem Endlager für diese Abfälle wird der Standort Gorleben – aufgrund einer wissenschaftlichen Bewertung der „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) auf der Grundlage des Standortauswahlgsetzes (Wikipedia) – keine Rolle mehr spielen. Das steht im „Zwischenbericht Teilgebiete“. Damit haben vor allem die Bayern ein Problem, die bereits im Koalitonsvertrag geregelt hatten, dass die Erben von Franz Josef Strauß (CSU) für die Endlagerung der von ihm maßgeblich verursachten Probleme unter gar keinen Umständen in Frage kommen.

Jahrzehntelang hatte die Anti-Atom-Bewegung die politische Festlegung und die wissenschaftliche Willkür für den Standort Gorleben kritisiert. Gorleben war in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre als Atommülllager festgelegt worden, weil im damaligen „Zonenrandgebiet“ zur DDR kaum Widerstand erwartet wurde. Vor allem aber: Ein Gericht hatte den Weiterbau des Atomkraftwerks in Brokdorf nach massiven Protesten aus der Bevölkerung untersagt, solange die Frage des weiteren Umgangs mit dem durch den Betrieb anfallenden Atommüll ungeklärt wäre. Um das Atomprogramm mit vielen weiteren AKWs durchzusetzen, musste in aller Eile ein Atommüllendlager her. Die Antwort der damaligen Bundesregierung aus SPD/FDP gemeinsam mit dem niedersächischen Ministerpräsident Ernst Albrecht von der CDU war Gorleben! Der Spiegel berichtet jetzt: Gorleben wird kein Endlager. 

Am Montag vormittag ab 9.15 Uhr wird auf der Homepage der BGE der Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Gorleben wird dann nicht mehr Teil des anschließenden Auswahlverfahrens sein.

Anschließend werden bei der Bundes-Pressekonferenz Olaf Bandt (update: Antje von Broock, Bundegeschäftsführerin hatte übernommen) für den BUND, Martin Donat für dich BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg und Jochen Stay von ausgestrahlt zu dem Zwischenbericht und dem weiteren Verfahren Stellung nehmen.

Nach einer Informationsveranstaltung Mitte Oktober 20202 in Kassel soll dann die Teilgebietekonferenz nach dem Standortauswahlgesetz als Format der Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2021 starten. Problem: Die Planung der Atommüllbehörde BaSE verkürzt trotzt Corona die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wegen der Bundestagwahl im September 2021.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte sich bis 2013 mit Gorleben und der Frage befasst, wie es zur Standortentscheidung für ein sogenanntes „Erkundungsbergwerk“ – das einzige – in Gorleben kam. Der PUA zeigte, wie aktuelle und „lebendig“ der Gorleben-Konflikt war und ist.

Die Linksfraktion hatte diese Bewertung zum PUA Gorleben vorgelegt: Verfälscht, versäumt, verladen – Untersuchungsausschuss Gorleben – Bilanz politischer Fehlentscheidungen (PDF).

Der PUA war grad erledigt, da startete nach der Katastrophe von Fukushima und der doppelten Kehrtwende von einem wenig ambitionierten rot-grünen Atomausstieg über eine Laufzeitverlängerung für Atomstrom von der CDU/CSU und FDP zum erneuten leicht verschärften Atomausstieg und einem wenig später gestarten „Neustart“ der „Endlager“suche auf einer vermeintlich „weißen Landkarte“.

Immer haben Anti-Atom-Initiativen und Verbände wie der BUND den Finger in der Wunde gehabt, auf die Schönfärberei, Verharmlosung und Verheimlichung in Sachen Atomkraftwerke und ihre ökologischen und auch militärishen Interessen/Risiken.

Und über viele viele Jahre haben Bürger*innen gegen das und „die da oben“ gestritten, für mehr Demokratie, für Umweltschutz, für ein „anderes Leben“ und gegen eine politische Ordnung, in der wirtschaftliche und politische Interessen an und für eine mächtige Atomindustrie (Euratomvertag) Vorrang bekommen.

Nun hat eine Bundesgesellschaft eine Entscheidung getroffen, die die Politik und das Parlament bislang nicht treffen konnten …

 

 

Jede Menge Müll für die örtliche Deponie beim AKW-Rückbau Grafenrheinfeld

Die Arbeiten zum Rückbau des AKW Grafenrheinfeld sind im Gange. Den Stand der Dinge teilt E.on/Preußen Elektra hier mit. Alle bestrahlten Brennelemente sollen noch in diesem Jahr in Castoren verpackt ins benachbarte Zwischenlager. (Siehe hier samt Fotos in der Mainpost vom November 2019). Beim Rückbau fallen unterschiedliche Arten von radioaktiven Abfällen und belasteten bzw. kontaminierten Stoffen an. Eigentlich war vorgesehen, dass Landrat und Bürger*innen miteinander Wege verabreden, wo und wie auch die gering belasteten Rückbau-Abfälle mit erhöhten Schutzstandards deponiert werden können. Im Gespräch war sogar, eine gemeinsame Deponie für alle derartigen Reststoffe aus den Rückbau bayerischer Atommeiler zu errichten. Das aber ist offenbar vom Tisch.

Der BUND im Kreis Schweinfurt und das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft erfuhren entgegen anderer Absprachen aus der Zeitung, wo die Rückbau-Abfälle deponiert werden sollen. Die Mainpost schreibt über „KKG-Bauschutt: Offenheit versprochen, Tatsachen geschaffen„. Sauer sind die fränkischen Atomkraftgegner*innen auch, weil z.B. in Schleswig-Holstein nach Protesten höhere Schutzstandards erreicht werden konnten, schreibt die Mainpost. Diese Chance hat die Kommunalpolitik nun vergeben. Zuvor hatte die Zeitung berichtet: „1850 Tonnen Schutt aus dem KKG landen auf der Rothmühle„. Über eine Protstkundgebung berichtet der BR.

  • Zuvor hatte der BR mitgeteilt: „Bis das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (Lkr. Schweinfurt) weitgehend abgerissen sein wird, werden rund 1.850 Tonnen unverstrahlter Schutt auf der Landkreis-Deponie landen. Das teilte der Ausschuss für Abfallwirtschaft des Schweinfurter Kreistages mit.“ Unverstrahlt aber heißt nicht unbedingt ohne Radioaktivät. Sehr gering belastete Abfälle dürfen nach deutschem Recht unterhalb bestimmter Werte deponiert werden.
  • Alles über das AKW Grafenrheinfeld auf umweltFAIRaendern.
  • Über das Freimessen und gering kontaminierte Abfälle auf umweltFAIRaendern.

Was geschieht mit dem Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums?

Was geschieht mit dem (radioaktiven) Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums? Darüber informiert der gemeinsam vom HZG und der Dialoggruppe verfasste aktuelle Newsletter. Seit Jahren läuft ein konsensorientierter Dialogprozess zur Stilllegung der alten Atomforschungsanlagen in Geesthacht, östlich von Hamburg. Der erfolgreiche Prozess führte inzwischen zur Nachahmung: Auch in Berlin zur Stilllegung des dortigen Forschungsreaktors ist ein ähnlicher Begleitprozess auf den Weg gebracht worden. Die Genehmigung für den beantragten Rückbau ist bislang nicht erteilt. In dem neuen Newsletter informierten die Dialogpartner über die Anforderungen beim Abbau von Atomanlagen und der Entsorgung von Reststoffen und radioaktiven Abfällen zwischen verschiedenen Entsorgungswegen. Beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums fallen insgesamt ca. 39.000 Tonnen an. Hierüber wurde in den letzten Monaten in der Dialoggruppe intensiv diskutiert. Den Stand der Diskussionen und weiterführende Informationen finden Sie hier bei der HZG oder in dieser PDF. Auch die Lüneburger Anti-Atom-Initiative LAGATOM informiert auf ihrer Seite.

Dokumentation:

Newsletter „HZG im Dialog“ – Juli 2020

Was geschieht mit dem Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums?

Grundsätzlich ist bei dem Abbau von Atomanlagen und der Entsorgung von Reststoffen und radioaktiven Abfällen zwischen verschiedenen Entsorgungswegen zu unterscheiden. Beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums fallen insgesamt ca. 39.000 Tonnen an. Hierüber wurde in den letzten Monaten in der Dialoggruppe intensiv diskutiert. Um den Stand der Diskussionen in diesem Newsletter darstellen zu können, werden die Definitionen der verschiedenen Wege der Entsorgung hier noch einmal aufgeführt:

Herausgabe

Grundsätzlich kann es sich hierbei um Stoffe handeln, die weder aktiviert noch kontaminiert sind und uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Jedoch ist die „Herausgabe“ nicht gesetzlich definiert. Wann und wo ist eine Herausgabe also möglich?

Wenn Regelungen oder Umstände existieren, die eine Kontamination oder Aktivierung von betrachteten Stoffen unmöglich machen und gemacht haben. Dies könnte zum Beispiel für Lampen, Rasenschnitte oder für Mobiliar aus dem Überwachungsbereich gelten.

„Von Seiten des Betreibers ist hierfür eine nachvollziehbare und plausible Argumentationskette hinsichtlich der Kontaminationsfreiheit aufzubringen, die in ihren Grundbehauptungen durch Unterlagen gestützt wird (Betriebshistorie)“, so das MELUND. „Weiterhin sind grundsätzlich beweissichernde Messungen durchzuführen, die die dargelegte Argumentationskette bestätigen.“

Uneingeschränkte Freigabe

Bei der „uneingeschränkten Freigabe“ werden die Reststoffe durch einen Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen und können danach uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Stoffe können nur dann uneingeschränkt freigegeben werden, wenn durch Messungen nachgewiesen wurde, dass deren Aktivität die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe nicht überschreitet.

Spezifische Freigabe

Eine weitere Option ist die „spezifische Freigabe“. Hierbei handelt es sich um Reststoffe, die einer konventionellen Deponie oder Verbrennungsanlage zugeführt werden müssen, wenn sie die in der Strahlenschutzverordnung hierfür festgelegten Freigabewerte nicht überschreiten. Das bedeutet, dass durch ihre Freigabe für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 0,01 Millisievert (10 Mikrosievert) im Kalenderjahr auftreten kann.

Die spezifische Freigabe beinhaltet die Freigabe von festen oder flüssigen Stoffen zur Beseitigung, von Gebäuden zum Abriss und von Metallschrott zur Rezyklierung (Wiederverwertung). Zum jetzigen Zeitpunkt kann man davon ausgehen, dass auch im HZG die „spezifische Freigabe“ genutzt wird; in welchen Bereichen und Mengen dies der Fall sein kann, ist jedoch noch nicht entschieden.

Entsorgung als radioaktiver Abfall

Nicht wiederverwertbare und nicht freigebbare Materialien müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bei den Stilllegungsabfällen handelt es sich um Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zur Verfügung steht.

Bevor die anfallenden radioaktiven Abfälle in ein Zwischen- oder Endlager abgeliefert werden, müssen sie entsprechend behandelt (konditioniert) werden. Feste Abfälle werden zum Beispiel kompaktiert, um das Abfallvolumen zu reduzieren. Flüssige Abfälle werden in feste Produkte überführt, etwa durch Trocknung / Eindampfung oder Zementierung. Beim Transport der konditionierten Abfälle in ein Zwischenlager müssen die gesetzlichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Zur Beförderung müssen für alle radioaktiven Stoffe spezielle Transportbehälter und Verpackungen verwendet werden.

Von den ca. 39.000 Tonnen Gesamtabbaumasse, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen, entfallen ca. 10.000 t auf die Herausgabe und Freigabe aus Bereichen, in denen nicht mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, ca. 27.400 t auf den Entsorgungsweg Freigabe. Etwa 1.600 t werden als radioaktive Abfälle anfallen.

Mengenabschätzung von Reststoffen und radioaktivem Abfall, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen (in 1000 t) - Beschreibung: Toretndiagramm: 10 Freigabe, 27,4, Herausgabe und Freigabe (aus Bereichen, i denen nicht mit Radioaktiven Stoffen umgegangen wurde), 1,6 Rafioaktiver Abfall

Mengenabschätzung von Reststoffen und radioaktivem Abfall, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen (in 1000 t)

Der HZG-Dialog hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit verschiedenen Aspekten der Freigabe beschäftigt.

Im ersten Schritt stand dabei die Frage im Raum, ob der zeitnahe Abriss der Gebäude wirklich notwendig ist oder ob es aus Sicht des Strahlenschutzes nicht sinnvoll sein könnte, diese noch einige Jahrzehnte stehen zulassen, bis eine mögliche Strahlenbelastung abgeklungen ist.

Um diese Frage zu beantworten, ließ das HZG in mehreren Gutachten die Option eines Einschlusses oder Teileinschlusses der Anlage prüfen. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass es baustatische und sicherheitstechnische Gründe gibt, die diese Varianten nicht sinnvoll erscheinen lassen.

Eine anlagenspezifische Prüfung hat belegt, dass es keine Alternative zum Abriss der Anlage gibt. In einem zweiten Schritt setzte sich die Begleitgruppe mit dem Verfahren auseinander, mit dem Betreiber, Gutachter und Aufsichtsbehörde sicherstellen wollen, dass die vorgegebenen Werte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Auch hier wurde externer, unabhängiger Sachverstand hinzugezogen.

Die Begleitgruppe ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass das Verfahren so angelegt ist, dass keine Stoffe mit einer höheren Kontamination versehentlich in die Freigabe gehen. Insbesondere konnte die Sorge ausgeschlossen werden, dass hier durch Vermischung unterschiedlicher Chargen die Grenzwerte eingehalten werden.
Das Restrisiko, dass durch individuelle Fehler entstehen könnte, wird durch den überwiegenden Einsatz von Eigenpersonal und das Vier-Augen-Prinzip minimiert.

Nach Einschätzung der Begleitgruppe ist das Vorgehen des HZG so angelegt, dass die Werte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden und keine höher kontaminierten Abfälle über die Freigabe das Gelände verlassen.

Dessen ungeachtet wird von der Begleitgruppe darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grenzwerte unter Experten umstritten sind. Kritisiert wird hier vor allem, dass die Wirkung von Niedrigstrahlung nicht abschließend erforscht wurde und dass die Grundlage für die Ableitung des 10µSiv-Konzeptes veraltet sei. Die Zweifel an der Gültigkeit der Grenzwerte bleiben bestehen.

Hier würde sich die Begleitgruppe eine Anpassung der Gesetzgebung auf Bundesebene wünschen, die in Teilen auch eine weitere Erforschung der Auswirkung von Niedrigstrahlung voraussetzen würde.

In der weiteren Diskussion hat sich für den Begleitprozess gezeigt, dass es notwendig ist, die unterschiedlichen Freigabepfade getrennt zu betrachten. Nach intensiver Diskussion und mit Unterstützung zweier Sachverständiger ist die Begleitgruppe zu der Überzeugung gekommen, dass von Abfällen aus Anlagenbereichen, in denen während des Forschungsbetriebes nicht mit offener Radioaktivität gehandhabt wurde, keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Dennoch schreiben die Verfahrensvorschriften für diese Abfälle – sicherlich zu recht – Kontrollmessungen vor. HZG sichert zu, diese im laufenden Rückbau vorzulegen. Diese Zusage bewertet die Begleitgruppe positiv.

Gegen die Herausgabe von Abfällen aus Bereichen, in denen nicht mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wurde, hat die Begleitgruppe keine Vorbehalte. Gemäß Abschätzung von HZG beträgt dieser Anteil ca. 10.000 t.

Für die Abfälle, die über das Freigabeverfahren entsorgt werden sollen, gibt es noch keinen abschließenden Konsens zwischen Begleitgruppe und HZG. Einig ist man sich darüber, dass hier eine standortnahe Lösung gefunden werden sollte. Ein Transport der Abfälle „quer durch die Republik“ sollte ausgeschlossen werden. Bedenken bestehen vor allem gegen die Entsorgung eines Teils des Bauschutts über das normale Bauschuttrecycling ohne weitere Dokumentation.

Über den Umgang mit dem Freigabemüll gibt es bisher noch keinen Konsens. HZG ist durchaus bereit, hier über alternative Lösungen zu diskutieren, soweit sich diese im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Bei den spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfällen stehen für die Begleitgruppe weiterhin die Fragen im Raum, ob „normale“ Bauschuttdeponien ausreichenden Schutz und Abschirmung vor der – wenn auch geringen – Strahlung bieten können. Aktuell sehen die Pläne des MELUND für die spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfälle unter anderem die Deponie in Wiershop vor. Relativ neu liegt in diesem Zusammenhang eine Studie über die Eignung der Deponie vor. Diese Ergebnisse sollten der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Der HZG Dialog wird sich hier in die Diskussion aktiv mit einbringen.

 

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