AKW Brokdorf: Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ausgeschleust

Nach dem Herausheben eines Castor-Behälters beim Endladen von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Nasslager im AKW Brokdorf war vor einigen Wochen festgestellt worden, dass das Ladegeschirr fehlerhaft angelegt worden war. Die Entlade-Kampagne, mit der der hochaktive Atommüll vom AKW Brokdorf in das benachbarte Zwischenlager transportiert werden soll, wurde unterbrochen, um zu prüfen, ob der Behälter bzw. die Tragzapfen Schaden genommen haben. Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilt die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel jetzt mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) keine Fehler feststellen konnte. Daher wurde der Behälter nunmehr aus dem AKW Brokdorf ausgeschleust und zur Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in das Lager hinterm Elbdeich transportiert. Weder der AKW-Betreiber PreussenElektra, noch die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein oder die BGZ hatten von dem Abschluss der Prüfungen und der Einlagerung im Zwischenlager die Öffentlichkeit oder Presse informiert. (Foto: Einlagerung eines Castor-Behälters aus dem AKW Brokdorf in das Zwischenlager der BGZ, April 2023)

Wörtlich teilte die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein auf die Anfrage von umweltFAIRaendern vom 18. September mit: „Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat ihre Prüfungen abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine sicherheitstechnischen Bedenken hinsichtlich der abweichenden Handhabung am Tragzapfen bestehen. Die Betreiberin hat kurzfristige Maßnahmen zur Vorkehrung gegen Wiederholung umgesetzt (Überarbeitung von Arbeitsunterlagen sowie Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern). Nach Prüfung der Abhilfemaßnahmen durch Sachverständige hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Fortsetzung der Abtransportkampagne freigegeben. Der Behälter wurde ausgeschleust und ordnungsgemäß in das Zwischenlager verbracht.“

Das Ministerium ergänzte auf Nachfrage: „Die Freigabe zur Fortsetzung der Abtransportkampagne wurde am 10.09.2023 durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde erteilt. Der Behälter wurde am 12.09.2023 ausgeschleust und in das Zwischenlager verbracht.“

AKW Brokdorf nach Castor-Zwischenfall: Räumung hochradioaktiver Brennelemente vorerst gestoppt

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)

Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“

Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.

Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“

Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?

Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.

Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher  im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“

Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.

Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive  Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“

AKW Brokdorf: Castor falsch aufgehängt!

Im AKW Brokdorf ist es beim Hantieren eines Castor-Behälters für hochradioaktive Brennelemente im Abklingbecken zu einem Störfall gekommen. Offenbar ist der über 100 Tonnen schwere Behälter falsch in das Ladegeschirr des Krans eingehängt worden. Darüber informieren die Atomaufsichtbehörde in Schleswig-Holstein und PreußenElektra als Betreiber des inzwischen stillegelegten Reaktors. Die Handhabungen mit den bestrahlten Brennelementen finden neben dem Reaktordruckbehälter im sogenannten Abklingbecken unter Wasser statt. Der Behälter wird dabei in den Sicherheitsbehälter eingeschleust und per Kran auf den Boden des Beckens abgesenkt, um unter Wasser befindliche Brennelemente einzuladen. Ein Absturz in dieses Becken mit Brennelementen könnte gravierende Sicherheitsrisiken zur Folge haben, die auch zu radioaktiven Freisetzungen führen würden, sollten Brennelemente dabei Schaden nehmen. (Foto: BGZ) Welche weiteren Schritt unternommen werden, um die Ursache und Folge des fehlerhaften hantierens zu klären ist unklar. Schon im letzten Jahr hatte es in Brokdorf einen Störfall beim Hantieren mit Brennstäben gegeben. Die Castor-Behälter mit den Brennelementen werden nach der Beladung in das benachbarte Zwischenlager transportiert. Dieses Lager wird von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben.

Die Presserklärung von PreussenElektra ist hier:

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern

20. Juli 2023

Das Kernkraftwerk Brokdorf hat seinen Leistungsbetrieb am 31. Dezember 2021 beendet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb.

Am vergangenen Freitag wurde nach dem Herausheben eines CASTOR®-Behälters aus dem Beladebecken eine Verformung an einer Hebeeinrichtung festgestellt.

Eine Lagerschale, die zum Schutz des Tragzapfens des CASTOR®-Behälters dient und Teil der Hebeeinrichtung ist, wies eine Verformung auf. Grund für diese Verformung war eine unsachgemäße Handhabung der Hebeeinrichtung.

An dem Tragzapfen des betroffenen CASTOR®-Behälters, der von außen an den Behälterkörper angeschraubt ist und als Anschlagpunkt für die Hebeeinrichtung dient, wurden verschiedene Prüfungen durchgeführt. Diese zeigten keinerlei Auffälligkeiten und somit keine Beeinträchtigung für die Handhabung des Behälters.

Auf den sicheren Nachbetrieb der Anlage ergaben sich keine Auswirkungen.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ fristgerecht angezeigt.“

Die Pressemitteilung der Atomaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein ist hier online:

Kernkraftwerk Brokdorf: Fehlerhaftes Anheben eines Transport- und Lagerbehälters

Letzte Aktualisierung: 20.07.2023

BROKDORF/KIEL. Im Kontrollbereich des Kernkraftwerkes Brokdorf ist ein mit Brennelementen beladener Transport- und Lagerbehälter beim Herausheben aus dem Lagerbecken fehlerhaft an einem Kran angeschlagen worden. Beim Anschlagen wird der Transport- und Lagerbehälter am Kran befestigt, um anschließend aus dem Lagerbecken gehoben werden zu können. Die für das Anschlagen des Behälters an den Kran verwendete Traverse lag während des Heraushebens aus dem Lagerbecken an einer Seite des Behälters nicht korrekt an. Es sind keine Beschädigungen an der Abschirmung des Behälters entstanden. Radiologische Auswirkungen für die Bevölkerung hat es nicht gegeben. Der Behälter wurde in einen sicheren Zustand überführt und die  Fortführung der Beladekampagne angehalten. Der entsprechende Lastanschlagspunkt am Behälter wird nun eingehend auf seine weitere Tragfähigkeit überprüft.

Die Preussen Elektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen

Hintergrund:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken und werden von dort aus zur Vorbereitung des Abbaus chargenweise in Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® verpackt und in das Standortzwischenlager verbracht.

 

Neue Zeiten und Demokratie: Atomstrom in der Bundesrepublik Deutschland ist Geschichte

Im Verlaufe des 15. April 2023 werden in den drei letzten bundesdeutschen Atomkraftwerken alle notwendigen Schritte durchgeführt, um nach und nach die Reaktoren mit den hochradiaoktiven Brennelementen herunterzufahren. Um Mitternacht muss die Kettenreaktion nach dem Atomgesetz abgebrochen sein. Kontrollstäbe, Bor-Anreicherung im Wasser und viele Maßnahmen, die die Kettenreaktion abbremsen, die Stromerzeugung wird immer weiter runterfahren: Dann wird, nach vielen vielen Krisen und Konflikten, Atomstromerzeugung in der Bundesrepublik Geschichte sein. Demokratie hat einen unglaublichen Erfolg erzielt: Der Aussstieg aus einer der gefährlichsten Technologie, die nicht nur mit der Atombombe verbunden ist, sondern mit Super-GAU, mit Tschernobyl und Fukushima und vielen vielen kleineren und nicht so kleinen Katastrophen, die in der Wahrnehmung nicht unbedingt überall ankamen, ist von unten, von einer gesellschaftlichen sozialen solidarischen Bewegung erreicht. Allerdings: Es gibt noch viel mehr zu tun!

Wackersdorf, Kalkar, Hanau, Brokdorf, Gorleben, natürlich Wyhl und an vielen vielen anderen Orten wie Gronau und Lingen, wie Grohnde, Grafenrheinfeld und Gundremmingen. Es war auch die AntiAKWBewegung, die dafür sorgte, dass die Sicherheitsanforderungen für die Atomkraftwerke immer weiter erhöht wurden, um die Wahrscheinlichkeit einer nuklearen Katastrophe von globalem Ausmaß zu verhindern. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn vor allem wirtschaftliche Interessen zum Zuge gekommen wären. Aber es war immer klar: Diese Form der Schadensbegrenzung hat seine Grenzen und kann nicht immer gelingen.

Deshalb: No Future für diese Technik, wenn wir Future haben wollen. Und dann war ja noch der Atommüll! Ungelöst! Grund genug, zu sagen: nicht alles was wir können, müssen wir auch tun. Die Atomenergie ist so ein Fall: Militärisch oder zur Stromerzeugung – sie hat immer das Potential zur Katastrophe!

Gegen sehr mächtige wirtschaftliche und politische Interessen in Staat und Konzernen hat sich eine gesellschaftliche Kraft durchgesetzt, die keine ökonomischen Interessen oder gar Geld hatte: Es ging um ökologische Grundlagen, um Demokratie und Mitsprache für Alle – und es ging um Verantwortung und nachfolgende Generationen. Die Klimakatastrophe ist eine Medaille mit zwei Seiten: der Atomenergie auf der einen und der fossilen Energie auf der anderen. Beides Formen der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen! Gut, das Deutschland den atomaren Wahnsinn abschaltet. Es bleibt genug Atommüll übrig. umweltFAIRaendern.de

BUND ist Partner von ICAN, der internationalen Kampagne für ein Verbot von Atomwaffen, wie er von den Vereinten Nationen in Kraft gesetzt wurde. Deutschland muss den Vertrag unterzeichnen!

Bayern: Hochradioaktiver Atommüll – Einlagerung von Castoren im Zwischenlager bei Isar2 genehmigt

Die zuständige Bundesbehörde hat die Einlagerung von weiteren sieben Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll für das Zwischenlager am AKW Isar in Bayern genehmigt. Dieser brisante Atommüll kommt aus Sellafield in Großbritannien, wo er im Auftrag der hiesigen AKW-Betreiber – auch bayerischen – bei der Plutoniumabtrennung (sogenannte Wiederaufarbeitung) aus deutschen Brennstäben angefallen ist. Entsprechend internationaler Verträge hatte sich die Bundesrepublik verpflichtet, diese Abfälle aus der Plutoniumabtrennung wieder zurückzunehmen. In Bayern streiten vor allem CSU und sogenannte „Freie Wähler“ für eine Laufzeitverlängerung des AKW Isar 2 – wollen aber mit dem angefallenen Atommüll „besser“ nichts zu tun haben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung als ungeeignet für die Atommüllendlagerung erklärt.

Ein erster Rücktransport derartiger in Glas eingeschweißter Atomabfälle war bereits vor einiger Zeit in das Zwischenlager Biblis erfolgt. Auch zum Zwischenlager nach Brokdorf sollen noch derartige Castor-Transporte folgen. Vergleichbare Abfälle, allerdings aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague, sollen auch noch ins Zwischenlager nach Philippsburg gebracht werden. Seit Jahren ist es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei den Rücktransporten gekommen. Genehmigungen für den Transporte von Castoren aus Sellafield nach Niederaichbach liegen noch nicht vor. Der Transport wird per Schiff vermutlich über Nordenham und dann per Schiene an die Isar gehen.

Im Zuge der Laufzeitverlängerungsdebatte der Regierung CDU/CSU und FDP und der Katastrophe von Fukushima 2009/2011 zeigte sich dann: Die Atomenergie ist in Deutschland am Ende, ein Endlager in Gorleben nur mit Gewalt durchsetzbar. Die Erkenntnis, dass Atomenergie auch in hochindustriellen Staaten wie Japan nicht kontrollierbar ist und die vielen breit getragenen Großdemonstrationen und Widerstandsaktionen der Anti-Atom-Bewegung  führten schließlich zum Neustart bei der Endlagersuche, in der Gorleben schließlich sogar als ungeeigneter Standort ausgeschlossen wurde.
Um den Neustart überhaupt auf den Weg zu bringen, hatte das Bundesland Niedersachsen zugestimmt, dass Gorleben im Verfahren bleiben könne, wenn nicht weiterer hochradioaktiver Atommüll ins Zwischenlager transportiert würde. Dem hatte auch das Bundesland Bayern zugestimmt.

Sieben Castor-Behälter mit in Glas verpacktem hoch radioaktivem Abfall dürfen nach Medienberichten nun laut erteilter Genehmigung ins das Zwischenlager in Niederbayern. Die Genehmigung habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, teilte die BGZ, die  Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, mit. Ein Transporttermin stehe noch nicht fest.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der BGZ zur Einlagerungsgenehmigung: 

Zwischenlager Isar: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

NIEDERAICHBACH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Isar aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Isar sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Der Leiter des Zwischenlagers Isar, Markus Luginger, ergänzt: „Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Isar gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.“ Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Isar, erläutert: „Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor.“ Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Mirbeth deutlich und ordnet ein: „Der meiste Kernbrennstoff wurde aus niedersächsischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Niedersachsen wurden demnach auch 108 CASTOR-Behälter zurückgeführt.“ Mirbeth weiter: „Fast ebenso viel Material wurde aber auch aus bayerischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Bayern wurde allerdings bislang kein einziger CASTOR-Behälter transportiert.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Isar. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Hintergrund

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, so beispielsweise vor rund 500 Bürger*innen in Niederaichbach. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/“

 

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