Einlagerung genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll per Castor-Transport von Sellafield (GB) nach Brokdorf

Während die AKWs nun seit einem Jahr abgeschaltet sind, ist der dabei entstandene Atommüll bislang nur von einer Zwischenlösung zur nächsten unterwegs. Unmittelbar drohen über 150 Castor-Transporte per LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus. Doch weitere Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll stehen an: Insgesamt sieben Castor-Behälter mit verglasten Abfällen aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield werden wohl 2025 im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden. Einen entsprechenden Antrag der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) genehmigt. Die Castoren werden mit einem bewaffneten Spezialschiff über die Nordsee und die Elbe transportiert und vermutlich über den Hafen von Brunsbüttel per LKW nach Brokdorf angeliefert. Die dafür erforderliche Transportgenehmigung ist noch nicht erteilt. (Foto: BGZ)

Die Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind überaus brisant. Neben den Unfallrisiken und einer Freisetzung der enormen Radioaktivität sind derartige Transporte nach den Anschlägen von 911 in den USA Anfang der 2000er Jahre immer mehr in den Focus auch für Terroranschläge gerückt. Insbesondere mit dem Anwachsen des islamistischen Terrors. Zuletzt hat der Krieg Russlands gegen die Ukraine die Risikolage noch mal deutlich verschärft. Als Konsequenz aus diesen neuen erhöhen „zivilisatorischen“ Risiken für Atomanlagen und Transporte haben staatliche Stellen in Verbindung mit den Nachrichtendiensten Maßnahmen zu weiterem Schutz der Anlagen (Gebäude etc.) unternommen und auch die Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang vor allem mit den Transporten von hochaktivem Material erhöht. Da diese einer strikten Geheimhaltung unterliegen, abgesichert durch eine entsprechende Regelung im Atomgesetz und anderen Bestimmungen, ist für die Bevölkerung kaum noch abschätzbar, wie die Risikolage tatsächlich ist. Auch Gerichten ist es durch die Atomgesetzänderung nicht möglich, die staatlichen Abwehr- und Schutzmaßnahmen in der Sache zu prüfen. Wenn Behörden Sachlagen als Geheimschutz erklären, ist die Prüfung für Gerichte und Bürger:innen nicht mehr möglich.

  • Alles zum Thema Atomgesetz und SEWD auf umweltFAIRaendern. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich der staatliche Anti-Terrorschutz für Atomanlagen.

Der brisante plutoniumhaltige Atommüll ist bei der Verarbeitung von verbrauchten Brennelementen aus bundesdeutschen Atommeilern in Sellafield angefallen. Mit enormen Kosten und extremen Sicherheitsrisiken wurden das beim Reaktoreinsatz neu entstandene Plutonium und Uran-Reste chemisch abgetrennt. Weil es keine Endlagerungsmöglichkeiten für diesen brisanten Atommüll gab (und bis heute nicht gibt), wurden bis 2005 abgebrannte Brennstoffe vermeintlich wiederaufgearbeitet, um Zeit für eine dauerhafte Möglichkeit zur (End)Lagerung zu finden. Rücktransporte von solchen bei der Aufarbeitung bundesdeutscher Atombrennstäbe entstandenen hochaktiven Abfällen sind bereits nach Biblis ins dortige Zwischenlager erfolgt. Weitere Transporte aus Sellafield nach Brokdorf und Isar/Ohu in Bayern stehen noch an. Außerdem kommen HAW-Abfälle auch aus Frankreich (La Hague) für das Zwischenlager nach Philippsburg.

Ende April 2024 hatten Grüne von der Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Die BGZ hatte über diesen Besuch per PM berichtet. Siehe gleich unten als Dokumentation. Die PM der Grünen (danke für den Hinweis) ist ebenfalls unten als Dokumentation zu finden.

In der PM der Grünen Abgeordneten Ulrike Täck werden weder die noch anstehenden Castortransporte aus Sellafield angesprochen, noch mögliche Mängel oder Defizite. Immerhin steht gleich um die Ecke von Brokdorf das BAUGLEICHE Zwischenlager Brunsbüttel, dem ein Urteil des OVG Schleswig die Betriebsgenehmigung entzogen hat. Bis heute wird das benachbarte Zwischenlager ohne die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen betrieben.

Alles zum Thema Brunsbüttel Zwischenlager und OVG-Urteil auf umweltFAIRaendern.de

BaSE informiert über den Stand und die Genehmigungen für das Zwischenlager in Brokdorf hier.

Dokumentationen:

1. BGZ: Zwischenlager Brokdorf: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

BROKDORF – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Brokdorf aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Brokdorf sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Jonas Wingert, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Brokdorf.

Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Brokdorf gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest. Für die Rückführung ist zudem eine Beförderungsgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragen wird.

Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Jonas Wingert deutlich. Nach Abschluss der Rückführung würden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

Achtzehn weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Brokdorf. Bei den Behältern, die aus Sellafield nach Brokdorf kommen werden, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Philippsburg eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallverursacher, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet. Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort in Brokdorf. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

BROKDORF – Ulrike Täck MdL hat gemeinsam mit einer Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Dort wurden die Besucher*innen von der BGZ über die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle und die Planungen zur verlängerten Zwischenlagerung am Standort informiert.

Bei einem Gang durch das Zwischenlager erläuterten Vertreter der BGZ, wie die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in Brokdorf gewährleistet wird. Am Standort sind derzeit 57 CASTOR-Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf eingelagert. Zudem informierten die Vertreter der BGZ über die Vorbereitungen auf die verlängerte Zwischenlagerung. „Wir werden die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle auch über die kommenden Jahrzehnte gewährleisten“, betonte BGZ-Sprecher Jonas Wingert mit Blick auf den größeren Zeitbedarf bei der Endlagersuche. Dazu habe die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm aufgelegt, auf dessen Grundlage die Behälter und Inventare untersucht werden.

„Die Sicherheit basiert auf einem robusten Konzept mit einer umfassenden Überwachung und positiven Erfahrungen aus einem jahrzehntelangen, störungsfreien Betrieb der Zwischenlager,“ erläuterte Wingert weiter. Die BGZ werde rechtzeitig eine neue Genehmigung für das Zwischenlager Brokdorf beantragen und dabei die Öffentlichkeit umfassend beteiligen.

Nach der Besichtigung erklärte Ulrike Täck MdL: „Als Grüne Landtagsfraktion übernehmen wir Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Gemeinsam mit unseren Aktiven vor Ort bekam ich heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung. Wir sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.“

Ulrike Täck ergänzt weiter: „Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft allerdings 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird aber frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass die BGZ sich bereits seit 2017 auf diese verlängerte Zwischenlagerung mit einem Forschungsprogramm vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.“

Hintergrund:

Die Genehmigungen für die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle sind in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Brokdorf läuft im Jahr 2047 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) frühestens in den 2040er-Jahren mit der Benennung eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle rechnet. Dann wird es noch mehrere Jahrzehnte dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

3. PM der Grünen Fraktion im Landtag SH: Es ist unsere Verantwortung, keinen weiteren Atommüll zu produzieren

Bei einem Gang durch das Zwischenlager Brokdorf erhielt eine Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg Einblicke, wie die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) die radioaktiven Abfälle in 57 CASTOR-Behältern sicher zwischenlagert. Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Vergangene Jahrzehnte der Nutzung von Atomkraft hinterlassen uns Tausende Tonnen strahlenden Mülls, der über 30.000 Generationen hinweg in einem Endlager sicher entsorgt werden muss. Der Standort dafür wird aber noch gesucht. Daher wird der Atommüll derzeit in Standortzwischenlagern verwahrt.

Wir alle haben Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Wir Abgeordneten und unsere Aktiven vor Ort bekamen heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung und sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.

Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird allerdings frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass sich die BGZ bereits seit 2017 mit einem Forschungsprogramm auf diese zweite Zwischenlagerung vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.

Es ist unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen nicht noch mehr Atommüll zu produzieren. Das bedeutet, weder Laufzeiten von Atomkraftwerken zu verlängern, noch neue Meiler zu bauen, egal welchen Typs oder welcher Größe. Die Last der Ewigkeitskosten ist schon jetzt übermenschlich. Es ist erfreulich, dass der Bundesparteitag der FDP nun offensichtlich auch erkannt hat, dass Atomkraft zu langsam, zu teuer und zu gefährlich ist und daher dem Antrag auf Wiedereinstieg in die Atomkraft eine Absage erteilt hat.

Immer wieder wird John Lennon erschossen – oder war es immer schon Trump?

Da stimme ich irgendwie John Irving zu. In seinem Roman „Sessellift“; ein Roman über mindestens ein halbes Jahrhundert, aber irgendwie mehr – verdammt viel inside USA – und nicht objektiv, aber ein gutes Amerika, eines für Demokratie und gegen Krieg. Eins mit Westeuropa, in vielen Teilen ohne Frankreich, und vielen Nazis in west.bundesdeutscher Macht. John Irving, Freund von Günther Grass. Eine USA für Verständigung und Toleranz. Auch Grass, nach Erfahrung. Und eingewoben in viel zu viele Verbrechen, BRD, und USA – für die Vietnam nur eines, und ein Wendepunkt ist. Und auch ein Schlüssel, mit dem der Zweite Weltkrieg, der Deutsche Faschismus und der folgende Kampf gegen die Sowjetunion im Kalten Krieg fortgesetzt wurde: Ausbeutung zum eigenen Wohlstand! Viele haben WiderSprochen – und Veränderung versucht. In den Metropolen. Und anderswo und anders, als vielleicht gedacht. Grausame Kriege entlang der „Blockkonfrontation“ zwischen Sowjetunion und … China und Nato auf beiden Seiten des Atlantics. Das muss aufhören. Warum Trump John Lennon erschossen haben könnte? Vielleicht könnte John Irving das erklären? Imagine, …

Video über Invidious, Datenschutz für Youtube – https://yt.artemislena.eu/watch?v=QfgVhE1M6ns

Langfristige oberirdische Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Entsorgungskommission empfiehlt Leitlinien

Wie geht es weiter mit der langfristigen oberirdischen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll, nachdem klar ist, dass ein Endlager für dieses strahlende Atomerbe noch für viele Jahrzehnte nicht zur Verfügung stehen wird? Die ehemals für 40 Jahre geplante oberirdische Zwischenlagerung könnte nun auch über 100 Jahre andauern. Umweltverbände fordern, die verlängerte Zwischenlagerung kritisch zu überprüfen und dabei nicht nur die Risiken einer „oberirdischen Laufzeitverlängerung“ auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch Terror- und Kriegsrisiken in die Sicherheitsbetrachtungen einzubeziehen. Gleichzeitig fordern sie eine erweiterte Bürgerbeteiligung. Die zuständigen Stellen bereiten sich derzeit darauf vor, die erforderlichen Neu-Genehmigungen für die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus auf den Weg zu bringen. Dazu wird auch der Bundestag Stellung nehmen müssen, fordert das Atomgesetz. Außerdem stehen neue Genehmigungen für die Lager in Brunsbüttel und Lubmin an, möglicherweise auch in Jülich. Nachdem der Umweltverband BUND zuletzt im Juni 2023 auf „aktuelle Probleme und Gefahren“ aufmerksam gemacht hat, hat die vermeintlich unabhängige Entsorgungskommission (ESK), Beratungsgremium der Bundesregierung in Sachen Atommüll, auf seiner 109. Sitzung als Empfehlung „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“ verabschiedet. Von Terror und Krieg und den damit verbundenen Gefahren ist keine Rede. Handlungsbedarf besteht auch, weil die Bundesrepublik aufgrund von EU-Anforderungen ein neues „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) vorlegen muss. Dazu muss das Bundesumweltministerium in 2024 etwas mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Tisch legen und aufzeigen, wie Deutschland in den nächsten Jahrzehnten den weiteren Umgang mit dem Atommüllerbe sicherstellen will.

  • Die ESK sowie die beiden weiteren Kommissionen, die die Bundesregierung vermeintlich unabhängig beraten, die Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie die Strahlenschutzkommission (SSK), geraten immer wieder in den Verdacht, befangen und den Interessen der Atomenergie verpflichtet zu sein oder gar den Anforderungen der Bundesregierung zu folgen. Zuletzt sorgte eine Stellungnahme der ESK zum Standort Würgassen für den Bau eines sogenannten Logistikzentrums für das im Schacht Konrad geplante Endlager für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle für entsprechende Kritik. Siehe auf umweltFAIRaendern.de: Zentrales Atommülllager Würgassen – Gefälligkeitsgutachten und politische Vorgaben – Massive Kritik an BMU und BGZ. Auch die HNA hatte darauf im Dezember verwiesen (hier). Dabei geriet auch Iris Graffunder in die Schusslinie. Sie war lange beim KIT in Karlsruhe tätig, hatte auch in Lubmin mit dem Rückbau der Atomanlagen zu tun und war lange Mitglied in der ESK (siehe direkt hier die PM des KIT und direkt hier bei umweltFAIRaendern, jeweils als PDF). Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 als eine der Geschäftsführerinnen berufen und wird seitdem nicht mehr auf der Seite der ESK als Mitglied genannt. Auf der Seite der ESK fehlt seit Anfang 2024 jeder Hinweis auf ihre bisherige Mitgliedschaft, auch ihr Profil ist dort kommentarlos gelöscht (Abfrage 8.1.2024). Siehe dazu unten mehr. Aktuell könnte auch Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert in die Kritik geraten. Sie war zunächst beim Öko-Institut, dann Geschäftsführerin bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und ging dann zur Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH – JEN. In dieser Funktion ist sie als Geschäftsführerin derzeit dabei, den Transport von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus vorzubereiten. Möglicherweise war sie als ESK-Mitglied auch an der Entwicklung der Leitlinien beteiligt. Siehe auch hier zu einer Personalie, an der Michael Sailer, ehemals Öko-Institut, Berater des BMU und später bei der BGE beteiligt war. Siehe hier: Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Hintergrund zum Thema:

Die genannte Stellungnahme für Leitlinien der ESK sind hier Online als PDF verfügbar. Außerdem hier auf umweltFAIRaendern.de. Darin stellt die ESK zunächst fest: „Die Leitlinien beziehen sich auf eine zeitlich befristete Aufbewahrung der o. g. Inventare mit dem Ziel einer nachfolgenden Endlagerung und berücksichtigen dabei die Vorgaben des Atomgesetzes [1]. Weil über das zugehörige Endlagerkonzept und dessen Realisierung gegenwärtig noch nicht entschieden ist, kann der konkret benötigte Zeitraum für die Zwischenlagerung nicht benannt werden. In den Leitlinien sind die sicherheitstechnischen Anforderungen deshalb so formuliert, dass die konkrete Nachweisführung für den jeweils im Genehmigungsverfahren beantragten Zeitraum erfolgt. Hierbei können die bisher für einen genehmigten Aufbewahrungszeitraum von 40 Jahren vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehende Zeiträume sind ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. zum Langzeitverhalten von Werkstoffen und Komponenten der Behälter und Inventare unter den lagerspezifischen Beanspruchungsbedingungen) zu erbringen.“ (Seite 3f)

Auf den über 30 Seiten der Empfehlung geht die ESK zwar auch auf „Einwirkungen von außen“ ein. Nach dem Punkt 9.1. (Einwirkungen von Innen), heißt es auf Seite 19: „9.2 Einwirkungen von außen …. „Zufälliger Flugzeugabsturz und Explosionsdruckwelle sind in der Regel auslegungsüberschreitende Ereignisse. Hierzu sind ausgehend von den Lastannahmen aus den RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren für Flugzeugabsturz [20] und der BMI-Richtlinie für den Schutz von Kernkraftwerken gegen Druckwellen [21] bzw. aus standortspezifischen Ermittlungen und von den eingelagerten Radionuklidinventaren sowie deren Freisetzungsverhalten Maßnahmen zur Schadensreduzierung bei Flugzeugabsturz und von außen auftreffenden Druckwellen zu betrachten. Dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Schadensauswirkung ist dann genügt, wenn auch bei diesen Ereignissen die unter realistischen Randbedingungen ermittelten radiologischen Auswirkungen einschneidende Maßnahmen des Katastrophenschutzes nicht erforderlich machen. Die Reduzierung der Schadensauswirkungen bei Flugzeugabsturz und Druckwellen kann entweder allein durch die Behälter oder durch die Kombination mit dem Lagergebäude erreicht werden.“

Offenkundig liegen zwischen den Anforderungen der Bürgerinitiativen und Umweltverbänden und deren Fachleuten sowie den Vertreter:innen der ESK Welten, was zu einer umfassenden Betrachtung in Sachen Sicherheit und Sicherung gehört. Berücksichtigt werden muss dabei: Die ESK diskutiert „technische“ Sicherheit und vielleicht Einwirkungen durch Klimafolgen wie Hochwasser, nicht aber die Sicherung der Anlagen, die von internen und externen Angriffen ausgeht. Dieser Bereich, bei dem Geheimdienste und entsprechende Stellen mitzureden haben, ist ein Feld, dass der öffentliche Debatte nahezu vollkommen entzogen ist/wird. Die Ereignisse um die Anschläge von 911 und zuletzt die Kriegsereignisse in der Ukraine zeigen jedoch, dass jenseits solch technischen Risiken eben auch „zivilisatorische“ Risiken enorm sind – ohne dass diese in der Atomdebatte bislang offiziell als besondere Bedrohungssituation anerkannt wird. Staatlich wird dies unter dem Kürzel SEWD gefasst, zu der eine „Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe)“ existiert.

Auch z.B. die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und andere staatliche Stellen oder Organisationen sind dabei, zu prüfen, wie sich die (technischen) Probleme und Risiken bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Die damit verbundenen Forschungsprogramme sind allerdings auch in der Kritik. Die BGZ hatte zuletzt ein neues, überarbeitetes Forschungskonzept vorgelegt (dort findet sich auch eine neue Broschüre, in der das Forschungsprogramm der BGZ dargestellt wird (PDF)) (auch direkt hier) und im November ein (kostenpflichtiges) Fachforum in Berlin durchgeführt. Hier die PM dazu.

Dokumentation:

Die Mitglieder-Liste der ESK am 8.1.2024 – https://www.entsorgungskommission.de/de/esk

Die ESK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich. In der ESK sollen die Fachgebiete vertreten sein, die für die sachverständige Beratung des BMUV erforderlich sind. Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die ESK so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Die ESK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Das BMUV bestellt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitgliedschaft in der ESK ist ein persönliches Ehrenamt. Die ESK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Mitglieder der ESK

Prof. Dr. Barbara ReichertVorsitzUniversität Bonn – Institut für Geowissenschaften
Prof. Dr. Horst GeckeisStellv. VorsitzKarlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen
Dr. Claudia SchauerStellv. VorsitzTÜV SÜD Industrie Service GmbH München
Dipl.-Phys. Detlef BeltzMitgliedTÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hannover
Dipl.-Ing. Katja DöscherMitgliedEnBW Kernkraft GmbH, Philippsburg
Prof. Dr. Thomas FanghänelMitgliedEuropäische Kommission, Joint Research Centre-JRC, Brüssel
Prof. h.c. Dr. Bernd GrambowMitglied
Dipl.-Ing. Bernd KaiserMitgliedPreussenElektra GmbH, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-HerbertMitgliedJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Dr. Jörg KaulardMitgliedBrenk Systemplanung GmbH Aachen
Dipl.-Ing. Julia Mareike NelesMitgliedÖko-Institut e. V.
Prof. Dr. Klaus-Jürgen RöhligMitgliedTechnische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld
Dr. Jens SchröderMitgliedGNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen
Dr. Florence-Nathalie SentucMitgliedGesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH

 

Hier eine „Sicherung“ vom 12. September 2023 von der der Seite https://web.archive.org/web/20231112003558/https://www.entsorgungskommission.de/de/esk , aufgerufen am 8.1.2024, mit Iris Graffunder:

Die ESK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beruft die Mitglieder der Kommission für eine Berufungsperiode von bis zu drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich. In der ESK sollen die Fachgebiete vertreten sein, die für die sachverständige Beratung des BMUV erforderlich sind. Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, soll die ESK so besetzt sein, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Die ESK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Das BMUV bestellt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitgliedschaft in der ESK ist ein persönliches Ehrenamt. Die ESK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Mitglieder der ESK

Prof. Dr. Barbara ReichertVorsitzUniversität Bonn – Institut für Geowissenschaften
Prof. Dr. Horst GeckeisStellv. VorsitzKarlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen
Dr. Claudia SchauerStellv. VorsitzTÜV SÜD Industrie Service GmbH München
Dipl.-Phys. Detlef BeltzMitgliedTÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hannover
Dipl.-Ing. Holger BröskampMitgliedFreiberufliche Tätigkeit als beratender Ingenieur
Dipl.-Ing. Katja DöscherMitgliedEnBW Kernkraft GmbH, Philippsburg
Prof. Dr. Thomas FanghänelMitgliedEuropäische Kommission, Joint Research Centre-JRC, Brüssel
Dipl.-Ing. Iris GraffunderMitgliedKerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
Prof. h.c. Dr. Bernd GrambowMitglied
Dipl.-Ing. Bernd KaiserMitgliedPreussenElektra GmbH, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-HerbertMitgliedJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Dr. Jörg KaulardMitgliedBrenk Systemplanung GmbH Aachen
Dipl.-Ing. Julia Mareike NelesMitgliedÖko-Institut e. V.
Prof. Dr. Klaus-Jürgen RöhligMitgliedTechnische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld

Aufgerufen am 8.1.2024 von der Seite https://web.archive.org/web/20231111205850/https://www.entsorgungskommission.de/de/Graffunder /Sicherung vom 12. September 2023

Dipl.-Ing. Iris Graffunder
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
2020 – 2021Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)
Technische Geschäftsführerin seit Mai 2020 und seit Januar 2021 Vorsitzende der Geschäftsführung
2009 – 2020EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Prokuristin, Leiterin der EWN-Betriebsstätte Karlsruhe, Stabstelle Endlagerungsmanagement, Aufbau der Koordinationsstelle KONRAD für die öffentliche Hand
2006 – 2009WAK Rückbau- und Entsorgungs- GmbH
Projektleiterin für den Rückbau der hochaktiven Bereiche in der WAK/VEK
1989 – 2006Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK)
Zunächst tätig im administrativen Strahlenschutz, danach Leitungsfunktionen im Bereich Abfallmanagement bei der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB), zuletzt Projektleiterin für den Rückbau des Schnellen Brutreaktors KNK
2001 – 2018Zusatzaufgabe:
Projektleiterin des Projekts „Entsorgung Kernbrennstoffe“ bis 2006 für FZK, danach für WAK (heute KTE), Rückführung der Kernbrennstoffe und Abfälle aus Wiederaufarbeitungsverträgen des ehemaligen FZK, vor allem aus Frankreich und Großbritannien

 

Fachliche Schwerpunkte
  • Rückbau
  • Konditionierung
  • Zwischenlagerung
  • Transporte
  • Genehmigungsverfahren
  • Strahlenschutz

 

Die Seite der ESK zu Beate Kallenbach-Herbert, aufgrufen am 8.1.2024 unter https://www.entsorgungskommission.de/de/node/4884

Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Seit 2021Technische Geschäftsführerin der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
2019 – 2021Kaufmännische Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE mbH
1998 – 2019Öko-Institut e.V., Darmtadt, ab 11.2009 Leiterin des Bereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit, zuvor Senior Researcher

Gremien

bis 12.2018Co-Vorsitzende der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) des BMU
Mitglied der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF)
10.2020 – 07.2021Vertreterin des Bundes im Stiftungsrat des Zukunftsfonds Morsleben (Stiftung zur Förderung der regionale Entwicklung im Landkreis Börde zum Ausgleich von Belastungen durch das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
Fachliche Schwerpunkte
  • Rückbau kerntechnischer Anlagen
  • Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle
  • Gestaltung und Optimierung von Prozessen, Abläufen und interdisziplinären Schnittstellen

AKW Brokdorf: Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ausgeschleust

Nach dem Herausheben eines Castor-Behälters beim Endladen von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Nasslager im AKW Brokdorf war vor einigen Wochen festgestellt worden, dass das Ladegeschirr fehlerhaft angelegt worden war. Die Entlade-Kampagne, mit der der hochaktive Atommüll vom AKW Brokdorf in das benachbarte Zwischenlager transportiert werden soll, wurde unterbrochen, um zu prüfen, ob der Behälter bzw. die Tragzapfen Schaden genommen haben. Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilt die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel jetzt mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) keine Fehler feststellen konnte. Daher wurde der Behälter nunmehr aus dem AKW Brokdorf ausgeschleust und zur Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in das Lager hinterm Elbdeich transportiert. Weder der AKW-Betreiber PreussenElektra, noch die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein oder die BGZ hatten von dem Abschluss der Prüfungen und der Einlagerung im Zwischenlager die Öffentlichkeit oder Presse informiert. (Foto: Einlagerung eines Castor-Behälters aus dem AKW Brokdorf in das Zwischenlager der BGZ, April 2023)

Wörtlich teilte die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein auf die Anfrage von umweltFAIRaendern vom 18. September mit: „Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat ihre Prüfungen abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine sicherheitstechnischen Bedenken hinsichtlich der abweichenden Handhabung am Tragzapfen bestehen. Die Betreiberin hat kurzfristige Maßnahmen zur Vorkehrung gegen Wiederholung umgesetzt (Überarbeitung von Arbeitsunterlagen sowie Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern). Nach Prüfung der Abhilfemaßnahmen durch Sachverständige hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Fortsetzung der Abtransportkampagne freigegeben. Der Behälter wurde ausgeschleust und ordnungsgemäß in das Zwischenlager verbracht.“

Das Ministerium ergänzte auf Nachfrage: „Die Freigabe zur Fortsetzung der Abtransportkampagne wurde am 10.09.2023 durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde erteilt. Der Behälter wurde am 12.09.2023 ausgeschleust und in das Zwischenlager verbracht.“

AKW Brokdorf nach Castor-Zwischenfall: Räumung hochradioaktiver Brennelemente vorerst gestoppt

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)

Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“

Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.

Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“

Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?

Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.

Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher  im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“

Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.

Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive  Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“

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