Hochradioaktive Endlagerung: Bundestags-Anhörung über Anforderungen an die Sicherheit

Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag am 29. Juni eine Anhörung zu den Verordnungen über die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle durchgeführt. Der Deutsche Bundestag informiert über die zweistündige Sitzung per Video und mit einem Bericht über die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen. Bis Anfang September hat der Bundestag nach dem Standortauswahlgesetz Zeit, Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung zu verlangen. Über das Thema informiert auch der Endlagerdialog.de. Das Nationale Begleitgremium informiert hier. Eine vorherige Anhörung für die allgemeine Öffentlichkeit haben Bürgerinitiativen und der BUND im September letzten Jahres aus Protest gegen das Vorgehen des Bundesumweltministeriums abgebrochen. Das Ministerium verlängerte daraufhin die Einwendungsfrist.

Siehe auch:

Weitere Informationen: Stellungnahmen und Vorträge der geladenen Sachverständigen

Dokumentation des Berichts des Deutschen Bundestages:

Die von der Bundesregierung vorgesehenen nächsten Verfahrensschritte bei der Endlagersuche sind bei Experten trotz mancher Kritik im Detail überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Dies wurde am Montag, 29. Juni 2020, bei einer öffentlichen Video-Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich.

Es ging dabei um die Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Konkret waren zwei Verordnungen der Bundesregierung dazu im Zusammenhang mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) angesprochen, die als Artikel 1 und 2 die „Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ der Bundesregierung bilden (19/19291).

Verordnungen der Bundesregierung

In den Verordnungen der Bundesregierung geht es darum, die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager zu konkretisieren, das der Bund einrichten muss. Sie regeln die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlgesetz.

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das StandAG geregelt: In drei aufeinanderfolgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager infrage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde.

Diese Sicherheitsuntersuchungen fänden im Anschluss an den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) statt, der für das dritte Quartal 2020 angekündigt sei, schreibt die Bundesregierung weiter. Haushaltsausgaben seien durch die Verordnung für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

„Entwürfe stehen im Einklang mit dem StandAG“

Für Jörg Mönig von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) stehen die Verordnungsentwürfe im Einklang mit dem StandAG. Sie seien im Standortauswahlverfahren anwendbar. Bestimmte Wirtsgesteine würden nicht gegenüber anderen benachteiligt. Die Vorgehensweise sei zur Bewertung des Einschlusses der radioaktiven Abfälle angemessen. So seien die Dosiswerte als Indikatoren für den sicheren Einschluss angemessen und im internationalen Vergleich sehr niedrig.

Laut Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper enthält der Referentenentwurf eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Normgestaltung halte er dennoch für zulässig und größtenteils sogar notwendig. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hielten sich sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch ihrer jeweiligen Bedeutung in einem vertretbaren Rahmen. Da sie einer objektiven Auslegung zugänglich seien, lasse sich ihr Inhalt im Einzelfall jedenfalls auf dem Rechtsweg letztgültig bestimmen. Somit bleibe ein transparentes Verfahren gewährleistet.

„Eine Million Jahre Überlebensdauer“

Der Diplom-Physiker Jan-Christian Lewitz setzte sich dafür ein, dass alle hochtoxischen Abfälle, die endgelagert werden, gleich zu behandeln seien – egal, ob es sich um chemotoxische oder radiotoxische Stoffe handle. Die getrennte Betrachtung sei nicht systematisch. Er setzte sich für einen wirklich einheitlichen Ansatz für alle Enddeponien ein.

Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig von der Technischen Universität Clausthal machte klar, dass es ein zentrales Ziel der Verordnung sei, Anforderungen zu formulieren, die ein Endlager zu erfüllen hat – unabhängig davon, in welchem Wirtsgestein es errichtet wird. Bei Auswahlverfahren im Rahmen von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sei mithin unter anderem zu ermitteln, welches Einschlussvermögen die Endlager an den zur Wahl stehenden Regionen oder Standorten hätten und wie integer und robust die jeweiligen Barrierensysteme wären. Teile des Systems sollten schließlich eine Million Jahre überleben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit

Für Dr. Michael Mehnert von der Plattform endlagerdialog.de sind die Verordnungen in der vorgelegten Fassung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen weitgehend akzeptabel. Die Gültigkeitsdauer sei indes zu begrenzen. Die Verordnungen müssten spätestens mit der Entscheidung über die Standortregionen zur übertägigen Erkundung novelliert werden. Laut StandAG müssten Verordnungen spätestens alle zehn Jahre überprüft werden. Die Novellen seien, wohl ab 2024, entsprechend den Empfehlungen der Endlagerkommission unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Prof. Dr. Armin Grunwald vom Nationalen Begleitgremium (NBG) setzte sich dafür ein, dass in zukünftigen Verfahren die umfassende Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit eine zentrale Rolle einnehmen sollte. Dazu gehöre insbesondere die Wahrung angemessener Fristen, damit die Personen, die nicht am Verfahren beteiligt und somit nicht mit Fach- und Hintergrundwissen ausgestattet seien, genügend Zeit zur Einarbeitung bekämen. Dem Verfahren solle gesamtgesellschaftlich Vertrauen entgegengebracht werden. (fla/lbr/29.06.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Steffen Kanitz, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
  • Jörg Mönig, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)
  • Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt
  • Jan-Christian Lewitz, Diplom-Physiker
  • Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig, Technische Universität Clausthal, Institut für Endlagerforschung
  • Dr. Michael Mehnert, endlagerdialog.de
  • Prof. Dr. Armin Grunwald, Nationales Begleitgremium (NBG)

Hochradioaktive Endlagerung: Bundestags-Anhörung über Anforderungen an die Sicherheit

Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag am 29.Juni eine Anhörung zu den Verordnungen über die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle durchgeführt. Der Deutsche Bundestag informiert über die zweistündige Sitzung per Video und mit einem Bericht über die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen. Bis Anfang September hat der Bundestag nach dem Standortauswahlgesetz Zeit, Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung zu verlangen. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten Dr. Michael Mehnert vom Endlagerdialog als Sachverständigen benannt. Das Nationale Begleitgremium informiert außerdem hier.

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

Die kommerzielle Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist auf dem Weg, Geschichte zu werden. Angesichts der Preisentwicklungen wird das Ende der Atomreaktoren ökonomisch nur noch von Staaten aufgehalten, die in der einen oder andere Weise militärische Ambitionen mit dieser Technik verknüpfen. Was aber bleiben wird, sind enorme Mengen radioaktiver Abfälle aller Art, mit denen sich – ob sie wollen oder nicht – künftige Generationen noch rumschlagen und technologisches Know-How bereit halten müssen, um die enormen Gefahren soweit möglich zu kontrollieren. Der Atommüllreport befasst sich mit diesen Problemen und hat jetzt eine spannende und überaus informative Video-Veranstaltungs-Reihe unter dem Titel „Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen“ aufgelegt. UmweltFAIRaendern.de dokumentiert das Programm hier:

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Doch der Ausstieg ist noch lange nicht das Ende der Geschichte. Einerseits werden in Gronau und Lingen noch angereichertes Uran und Brennelemente für den Export hergestellt, andererseits bleibt das Problem mit den strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomenergienutzung.

Wie kann der Atommüll über mindestens 1 Million Jahre sicher gelagert werden? In einer Online-Veranstaltungsreihe des Atommüllreports erfahren Sie von ausgewiesenen Expert*innen Wissenswertes über die Wirkung radioaktiver Strahlung, die Probleme bei der Atommülllagerung und der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager. Anhand der existierenden Projekte ASSE II, Schacht KONRAD und Gorleben wird deutlich, wie es nicht funktioniert. Weitere Themen sind die Zwischenlagerung, der Uranabbau und die Kosten der Atommülllagerung.

Die Online-Veranstaltungsreihe startet am 5. August 2020 und findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Sie können an einzelnen Terminen teilnehmen, später in die Reihe einsteigen oder jede Veranstaltung besuchen und so einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten des Themas erhalten. Bitte melden Sie sich für jede Veranstaltung einzeln über den jeweiligen Anmeldelink an. Dann erhalten Sie entsprechende Zugangsdaten sowie weitere technische Hinweise.

Termine:

05.08.2020 Strahlung und Strahlenwirkung
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-05-08-2020(at)atommuellreport.de

12.08.2020 Atommüll in Deutschland – ein Überblick
Ursula Schönberger, Politologin und Projektleiterin Atommüllreport
anmeldung-12-08-2020(at)atommuellreport.de

19.08.2020 Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Thomas Dersee, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
anmeldung-19-08-2020(at)atommuellreport.de

26.08.2020 Atommüll-Lager per Gesetz: Kritischer Blick auf die Standortsuche für hochradioaktiven Müll
Jochen Stay, .ausgestrahlt e.V.
anmeldung-26-08-2020(at)atommuellreport.de

02.09.2020 ASSE II – Wie kann die Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingen?
Silke Westphal, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-02-09-2020(at)atommuellreport.de

09.09.2020 Was wird aus Gorleben? Umgang mit dem bisherigen Standort im Endlagersuchverfahren
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
anmeldung-09-09-2020(at)atommuellreport.de

16.09.2020 Aktuelle Probleme und Gefahren bei Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle
Dipl.-Phys. Oda Becker
anmeldung-16-09-2020(at)atommuellreport.de

23.09.2020 Schacht KONRAD – Irrweg einer verfehlten Endlagerpolitik
Carsten Kawka, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-23-09-2020(at)atommuellreport.de

30.09.2020 Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Institut für Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West
anmeldung-30-09-2020(at)atommuellreport.de

07.10.2020 Interpretation von Studien und Statistiken
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-07-10-2020(at)atommuellreport.de

14.10.2020 Uran – tödlicher Bodenschatz
Juliane Dickel, Leiterin Atom- und Energiepolitik, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
anmeldung-14-10-2020(at)atommuellreport.de

21.10.2020 Gefährlicher Atommüll aus Forschungseinrichtungen
Dr. Hauke Doerk, Umweltinstitut München e.V.
anmeldung-21-10-2020(at)atommuellreport.de

Rückholung Atommüll ASSE II: Zu langsam – Protokoll einer Anhörung

Kritik an den schleppend laufenden Arbeiten zur Rückholung der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem von unkontrollierten Wassereinbrüchen bedrohten Atommüllendlager ASSE II gibt es von allen Seiten. Auch LINKE Bundestagsabgeordnete hatten wiederholt eingefordert, dass Behörden und Betreiber ihre Arbeiten intensivieren müssten. Die Probleme bei der Rückholung der ASSE-Abfälle waren jüngst auch Thema einer Anhörung im Bundestag, deren Wortprotokoll jetzt hier zum Download bereit steht (PDF).

Nach der Anhörung gab es weitere Kritik. Anlass war der längst überfällige Rückholplan, der eher als eine Art Rückholskizze zu bewerten ist. Selbst die Aufsichtsbehörde Base hat daran Kritik geäußert und die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aufgefordert, die Planungen zu konkretisieren. Auch aus den Reihen des neustrukturierten Begleitprozesses mit Kommunalen und Bürger-Vertreter*innen – ASSE-2-Begleitgremium (A2B) – gibt es Forderungen, dass die notwendigen Tätigkeiten intensiver vorangebetrieben werden müssten, der Betreiber sich effektiver um die erforderlichen Genehmigungen bemühen müsse und vor allem das Bundesumweltministerium seine Leitungs- und Lenkungsaufgaben endlich aktiver wahrnimmt. Auch die Wissenschaftler*innen der Arbeitsgemeinschaft Optionenvergleich (AGO), die den A2B unterstützen, hat die bisherigen Vorlagen der BGE bemängelt.

Atommüll – Corona – Bundesamt und Bürgerbeteiligung: Bürgerinitiative gegen behördlich geplante Großveranstaltung

Wohin mit den hochradiaoktiven Abfällen? Gorleben? Oder anderswo? Ein neues Suchverfahren ist angelaufen und für den Herbst soll nun eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung starten, wenn die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) ihren sogenannten „Teilgebiete-Bericht“ vorlegt, in dem diejenigen Regionen benannt werden, die möglicherweise irgendwann am Ende eines Prüfverfahrens zum Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden. Jede Menge Zündstoff und Aufregung. Soviel wäre wohl sicher.

Nur: Wie genau soll so eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Desaster Gorleben aussehen? Was brauchen Bürger*innen, Verbände und Kommunen für so eine Veranstaltung, damit nicht in fünf Sekunden eins, zwei, drei, viele neue Gorleben entstehen? Damit eng verbunden die Frage: Wann startet man das?

Dazu hat es schon VOR Corona vom BUND oder auch dem Nationalen Begleitgremium (NBG) Kritik an der miserablen Vorbereitung durch das Atommüllbundesamt Base gegeben und beide hatten schließlich eine Verschiebung des bislang geplanten Termins gefordert. Die Reaktion des Bundesamts: Eine Beschleunigung des Verfahrens! Eine Einladung zum Mitmachen sieht vielleicht anders aus.

Jetzt aber unter dem Eindruck von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen geht eine solche Veranstaltung erst recht nicht. Doch meint dieses Bundesamt mit einem König als Präsidenten: Das lässt sich auch alles per Videokonferenz machen. Basta!

Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg fordert jetzt mit Klagedrohung, dass das zuständige Bundesamt endlich Einsicht zeigt und angesichs der enormen Bedeutung einer solchen Öffentlichkeits-Beteiligung einen besseren Rahmen – mit Bürger*innen, Verbänden und anderen – verabredet.

BI geht gegen behördlich geplante Großveranstaltung zur Endlagersuche im Herbst vor

Mit Hochdruck bereitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Fachkonferenz Teilgebiete vor, auf der die Ergebnisse der bisherigen Endlagersuche debattiert werden sollen. Dazu erstellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach Sichtung von Geodaten aus dem Bundesgebiet einen Zwischenbericht. Mit der für das Wochenende am 17./18. Oktober 2020 in Kassel geplanten ersten Fachkonferenz beginnt das formale öffentliche Beteiligungsverfahren, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt wurde.

Doch wie soll eine derartige Auftaktkonferenz, zu der das Bundesamt nach eigenen Angaben „Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich“ erwartet, in Corona-Zeiten sicher und ohne Infektionsrisiko stattfinden? Wie kann sichergestellt werden, dass bei dem seit Jahrzehnten hoch umstrittenen Thema wirklich alle Interessierten teilnehmen können und niemand aus Angst vor einer Infektion mit COVID-19 von der Teilnahme absieht?

Vorsorglich hat sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) daher anwaltlich beraten lassen. Ein Schreiben des Berliner Rechtsanwalts Dr. Philipp Schulte wurde heute (23. Juni) an die Umweltministerin Svenja Schultze adressiert. Im Ergebnis heißt es dort:

„Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, das BASE anzuweisen, die lt. Mitteilung vom 22.5.2020 für den 17. und 18.10.2020 in Kassel geplante erste Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9 StandAG) angesichts der derzeitigen COVID-19 Pandemie um mindestens sechs Monate zu verschieben.“

Dieser Schritt ist aus Sicht der BI dringend geboten, um die gem. § 5 Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerinnen und Bürger sind danach ausdrücklich als „Mitgestalter“ in das Verfahren zur Endlagersuche einzubeziehen – nicht bereits zu Beginn des Standortauswahlverfahrens zu unterlaufen.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt dazu: „In der aktuell vorherrschenden COVID-19 Pandemie ist eine gefahrlose, physische Teilnahme an der Fachkonferenz mit vielen Menschen unmöglich. Daher ist zu befürchten, dass Menschen, insbesondere Angehörige von Risikogruppen, wegen der akuten Ansteckungsgefahr, die gerade bei großen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen besteht, von einer Teilnahme abgehalten werden. In der aktuell vorherrschenden Situation kann eine Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober nicht dem gesetzlichen Zweck entsprechend durchgeführt werden.“

Laut Konzeptpapier des BASE sollen „die Räumlichkeiten so organisiert [sein], dass sie Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich abdecken. Gleichzeitig werden die Teilnahme und die Beteiligung über digitale Formate ermöglicht und integraler Bestandteil der Fachkonferenz sein. Insgesamt sollen die Termine der Fachkonferenz inhaltlich aufeinander aufbauen.“

Sollte die Teilnehmerzahl vor Ort nun wegen der COVID-19 Pandemie beschränkt werden, verstößt dies gegen die Anforderung des StandAG. Der mögliche Verweis auf digitale Formate ist für eine tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Diskussion und Austausch völlig ungeeignet.

„Am Bildschirm lässt sich vielleicht passiv eine Diskussion verfolgen, der aktive diskursive Austausch und Dialog mit anderen ist hierbei -gerade bei der zu erwartenden Teilnehmendenzahl- unmöglich. Wer aber Verantwortung übernehmen will, mitreden und mitbestimmen will, muss bei der Konferenz physisch anwesend sein.“

Die von dem StandAG angestrebte Beteiligung lasse sich daher überhaupt nur dann erreichen, wenn die Menschen ohne Angst vor Ansteckung mit COVID-19 zusammenkommen und sich an der Konferenz beteiligen können.

Hierzu Rechtsanwalt Schulte: „Bei der derzeit für Oktober geplanten Fachkonferenz ist eine sichere Teilnahme freilich nicht ansatzweise möglich. Der Hauptübertragungsweg des Virus sind Aerosole, die sich in geschlossenen Räumen längere Zeit in der Luft halten können (vgl. RKI Steckbrief mwN).“

Schließlich wird die Umweltministerin auch an ihre Fürsorgepflicht für die mit der Durchführung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE und der bundeseigenen Firma BGE erinnert. Auch diese würden in dem Fall, dass sie dienstlich verpflichtet werden, eine solche Massenveranstaltung durchzuführen, einer unvertretbaren Gefährdung ausgesetzt.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt, wie das weitere Vorgehen aussehen müsste:

„Angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie halten wir daher eine Verschiebung der ersten Fachkonferenz für unausweichlich. Nach unserer Einschätzung könnte der gem. § 9 Abs. 1 StandAG mit Beginn der Fachkonferenz vorzulegende Zwischenbericht des Vorhabenträgers im Oktober zunächst ohne weitere Erörterung veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit kann diesen dann zur Kenntnis nehmen und sich auf die später durchzuführende Fachkonferenz vorbereiten. Die gem. § 9 Abs. 2 StandAG vorgesehene Erörterung im Rahmen der Fachkonferenz sollte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Pandemie durch einen Impfstoff unter Kontrolle ist, nachgeholt werden.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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