Atomwaffenfähig und überflüssig: Forschungsreaktor Garching voller Atommüll

Der Atomforschungsreaktor Garching kommt nicht aus den Schlagzeilen. Zuletzt ein Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität. Nebenbei die Feststellung, dass der Reaktor für die bei seiner Genehmigung propagierte Hilfe in der medizinischen Therapie gar nicht zum Einsatz kommt, Probleme mit der Brennstoffversorgung angesichts von Terrorgefahren und entgegen der Genehmigung immer noch atomwaffenfähige hochangereicherte Brennelemente im Einsatz. Der Bund Naturschutz in Bayern will daher wegen illegalem Betrieb einer Atomanlage die Bayerische Staatsregierung zur Stilllegung des Forschungsreaktors zwingen. Als wäre das nicht genug, ersäuft der Reaktor trotz zahlreicher Stillstände an seinem eigenen Müll. Der soll jedoch nicht in Bayern zwischengelagert bleiben, sondern quer durch die Republik nach Ahaus in NRW. Ein Genehmigungsverfahren, damit die hochradioaktive Atomwaffen-Fracht per LKW mit über 100 Tonnen schweren gepanzerten Spezialfahrzeugen auf die gefährliche Reise gehen kann, sind gestellt, teilt der Betreiber, die TU München (TUM) laut einem Bericht des Donaukuriers mit.

Zu den geplanten Atomtransporten heißt es dort: „Unabhängig von der Klage könnte dem FRM II bald eine erneute Zwangspause drohen – wegen eines Engpasses im Abklingbecken. Dort sind aktuell 47 der 50 Plätze besetzt. Bedeutet: Nur drei Brennelemente, von denen jedes 60 Tage lang im Einsatz ist, können noch gelagert werden. Um neuen Platz zu schaffen, sollen ausgebrannte Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Aktuell laufe das Genehmigungsverfahren, berichtet die FRM-II-Sprecherin. Wann die ersten Castortransporte durch Garching rollen werden, lasse sich indes noch nicht sagen. Atomgegner im westfälischen Ahaus und in Garching haben jedoch schon jetzt Proteste angekündigt.“

Angesichts des wachsenden Drucks zaubern die Betreiber nun in Sachen der umstrittenen waffenfähigen Brennelemente und der beklagten Genehmigung Meldungen aus dem Hut, mit denen wohl nach den Versäumnissen der letzten zehn Jahre Bewegung in der Sache signalisiert werden soll. Als „Pionierarbeit“ kündigt der Betreiber für die Zukunft den „Prototyp eines neuen Brennstoffs“ an. Siehe gleich im Anschluss die Dokumentation einer PM von der Homepage der TUM.

Dokumentation: Pionierarbeit: Prototyp eines neuen Brennstoffs

Dort sind auch einige Fotos zu sehen!

Fortschritte bei der Herstellung eines niedriger angereicherten Brennstoffs mit monolithischem Uran-Molybdän: Technische Universität München (TUM) und Framatome arbeiten gemeinsam an der Entwicklung eines neuen Brennstoffs. Die ersten Prototypen werden Anfang 2021 hergestellt und sollen 2022 bereits in Produktion gehen.

Die Zusammenarbeit zwischen Framatome und TUM wurde im November 2019 beschlossen. Der Vertrag sieht ein gemeinsames Pilotprojekt zur Fertigung des monolithischen U-Mo-Brennstoffs mit einer Anreichung von 19,75% mit dem französischen Brennelemente-Fertiger Framatome vor. Es beinhaltet die Entwicklung einer Pilot-Fertigungslinie sowie damit die Herstellung von Brennstoffplatten für Bestrahlungsversuche. Diese Versuche sind zentraler Bestandteil der Qualifizierung dieses neuen Brennstoffs speziell für Forschungsreaktoren wie den FRM II in Europa.

Erste Ergebnisse für 2022 erwartet

Die Pilot-Fertigung wird am neuen Forschungs- und Entwicklungslabor von Framatome, dem „CERCA Research and Innovation Laboratory“, in Romans-sur-Isère in Frankreich aufgebaut. Sechs Spezialisten formen das Projektteam, darunter je ein Ingenieur und ein Doktorand der TUM. Der TUM-Doktorand wird ab Sommer 2020 direkt bei Framatome vor Ort an der Pilot-Fertigungslinie arbeiten. Diese wird bereits Anfang 2021 in Betrieb gehen und ab dem Jahr 2022 Brennstoff für Bestrahlungsversuche und die Qualifizierung liefern. In der Anfangsphase werden bestimmte
Teilschritte noch aus den Laboren der TUM zugeliefert.

Zusammenarbeit mit Belgien und Frankreich

Diese Bestrahlungsversuche unternehmen TUM und Framatome im Rahmen europäischer Projekte, an denen auch die französische CEA, das französische Forschungsinstitut ILL und das belgische Nuklearforschungszentrum SCK CEN beteiligt sind. „Die Entwicklung dieses Brennstoffs ist ein großer Schritt nach vorne, mehrere internationale Teams forschen seit Jahren an dieser Aufgabe. Der Erfolg dieses Projekts wird weltweit von großer Bedeutung sein“, sagt Prof. Dr. Peter Müller-Buschbaum, wissenschaftlicher Direktor des FRM II.

Weltweit profitieren andere Forschungsreaktoren

Der monolithische U-Mo-Brennstoff eröffnet nicht nur dem FRM II, sondern Forschungsreaktoren weltweit, neue Möglichkeiten zur Umrüstung auf niedrigere Anreicherung. „Wir bieten den Forschungsreaktoren einen alternativen Weg, wie sie den hohen Neutronenfluss für Forschung, Industrie und Medizin erhalten und gleichzeitig aber die Anreicherung des Brennstoffs senken können”, sagt Francois Gauché, Direktor von Framatome-CERCA.

Sobald dieser Brennstoff mit niedriger angereichertem Uran – idealerweise mit Anreicherung unter 20% – qualifiziert und industriell verfügbar ist, können Forschungsreaktoren wie der FRM II mit der Umrüstung beginnen.

Weitere Informationen:
Die Umrüstung des FRM II

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Weniger Atomgefahren: Auch AKW Fessenheim Block 2 geht endgültig vom Netz

Auch der zweite Block des französischen Uralt-Atommeilers Fessenheim nahe der deutschen Grenze wird nun endgültig abgeschaltet. Laut Ankündigungen des Betreibers EDF geht der 880 MW-Reaktor am 29. Juni um 23.30 Uhr endgültig vom Netz. Der Block 1 war bereits am 22. Februar abgeschaltet worden. Der für den Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) kommentiert:

„Endlich! Die endgültige Stilllegung von Fessenheim ist eine längst überfällige und gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen auf beiden Seiten den Rheins. Die Atomgefahren sind nicht aus der Welt, aber mit der Abschaltung von Fessenheim ist das Risiko atomarer Reaktor-Explosionen ein gutes Stück kleiner geworden. Es braucht weiter politischen Druck, damit Frankreich den Atomausstieg forciert und die Energiewende in der Europäischen Union auf Basis von Wind und Sonne deutlich verstärkt und intensiviert wird.“

Weiter sagte der Abgeordnete: „Man kann die Atomstrahlung nicht abschalten. Aber es muss jetzt schnellstens dafür gesorgt werden, dass die hochradioaktiven Brennelemente aus den wenig gesicherten wassergekühlten Lagerbecken entfernt und in Castor-Behälter gepackt werden. Auch das würde für die Menschen in der Umgebung von Fessenheim einen erheblichen Sicherheitsgewinn bringen.“

AKW Brokdorf: Stilllegungs-Antrag online – längere Auslegungsfrist gefordert

Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für die erst Ende 2021 anstehende Stilllegung des AKW Brokdorf völlig unnötig unmittelbar vor den Sommerferien gestartet. Damit wird die ohnehin unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eingeschränkt und erschwert. Die Initiative „Brokdorf Akut“ hat deshalb in einem Schreiben das von den Grünen geführte Atomministerium jetzt aufgefordert, die zweimonatige Auslegungsfrist der Antragsunterlagen – gerade auch mit Blick auf die zusätzlichen Corona-Einschränkungen – zu verlängern. Die Antragsunterlagen und dazugehörige Gutachten und Berichte sind jetzt online verfügbar.

Am 8.6.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stilllegung des AKW Brokdorf in der Wilsterschen Zeitung bekannt gemacht. Die Auslegung der Antragsunterlagen ist demnach für die Zeit vom 15.6. bis einschließlich 17.8.2020 vorgesehen. Es kann „aufgrund von aktuellen örtlichen Bestimmungen“ eine telefonische Voranmeldung für die Einsichtnahme erforderlich sein. Diese „Bestimmungen“ werden nicht näher benannt. Es soll die Möglichkeit geben, die Antragsunterlagen auch auf elektronischem Weg anzufordern.

In einem Schreiben von Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an die Kieler Atomaufsicht wird kritisiert: „Wegen der Corona-Pandemie und der Sommerferien ergeben sich für die EinwenderInnen erhebliche Einschränkungen bei der Erarbeitung ihrer Einwendungen, und das Organisieren eines unter den Initiativen abgestimmten Vorgehens ist erheblich erschwert.“ Die Initiative fordert die Atomabteilung auf, die Frist für die Einwendungen zu verlängern.

Die Initiative hat eine Mustereinwendung angekündigt, mit der interessierte Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Kritik in das Genehmigungsverfahren einzubringen und bei einem späteren Erörterungstermin Sicherheitsmängel oder andere Probleme beim geplanten Rückbau des Atommeilers zu kritisieren.

In einer ersten Reaktion bemängelt die Initiative, dass der Betreiber PreussenElektra/E.on die Ableitung von radioaktiven Aerosolen und Edelgasen über den Kamin in gleicher Höhe wie für den Leistungsbetrieb beantragt. (Sie wurden in keinem Jahr ausgeschöpft). Auch für die radioaktiven Einleitungen in die Elbe werden die gleichen Werte wie für den Leistungsbetrieb beantragt. Auch diese Werte wurden im Leistungsbetrieb in keinem Jahr ausgeschöpft. Diese Antragswerte sind umso unverständlicher als für den Rückbau des AKW Brunsbüttel erheblich abgesenkte Ableitungen für den Rückbau festgesetzt wurden, merkt Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an.

Hinrichsen weiter: „Der Betreiber hat es mit dem Rückbau besonders eilig: Der soll stattfinden, obwohl sich nach dem Abschalten noch 750 Brennelemente im Kompaktlager befinden werden (das sind gut 40 Castorbehälter). Und es gibt noch ca. 300 defekte Brennstäbe, die in Köchern in Castorbehälter eingestellt werden müssen. Als weitere Probleme durch den Rückbau sind schon jetzt zu nennen: Durch die Nähe zum AKW sind die AnwohnerInnen von radioaktivem Staub und Baulärm betroffen. Im Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gibt es keine heiße Zelle. Dabei sollen noch sieben weitere Castoren aus Sellafield im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden.“

Das mit Brokdorf baugleiche Zwischenlager in Brunsbüttel verfügt nach einem Urteil des Oberveraltungsgerichts wegen fehlender Sicherheitsnachweise bis heute über keine ausreichende Betriebsgenehmigung.

UmweltFAIRaendern hatte über den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits hier informiert:

Dokumentation: Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat sich zum Stilllegungsantrag für das AKW Brokdorf und den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert.

(Hinweis: in dem o.g. Text habe ich darauf verwiesen, dass MELUND am 6. Juni um 10.30 Uhr noch keine Ankündigung online hatte. Warum nun eine solche Ankündigung mit Datum 5. Juni online ist, kann ich nicht sagen. Möglicherweise stammt die PM, mit der MELUND die Medien zunächst per Mail oder Fax informierte vom 5. Juni und ist mit diesem Datum aber erst später online gestellt worden?)

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf startet – Energiewendeminister Albrecht: „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf sind ein Meilenstein für unser Land“

KIEL. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR) rücken näher: Die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde startet für dieses Vorhaben des PreussenElektra-Konzerns und das damit zusammenhängende geplante Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Montag (8. Juni) das öffentliche Beteiligungsverfahren mit der förmlichen Bekanntgabe der Vorhaben.

Im Rahmen des Atomausstiegs haben Stilllegung und Abbau gerade des Kernkraftwerks Brokdorf für viele Menschen eine ganz besondere Bedeutung. Die Auseinandersetzungen um Brokdorf prägten über Jahrzehnte die Geschichte der Atomenergie in Deutschland. Wenn dieses Kapitel der Geschichte sich jetzt seinem Ende zuneigt, ist das ein Meilenstein für die Energiewende“, sagte Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht mit Blick auf den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erklärt, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren über mehrere Jahre erstreckt. Parallel läuft ein Genehmigungsverfahren zu dem Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH), in welchem solche beim Abbau anfallende Stoffe bis zur Abgabe an ein Endlager zwischengelagert werden sollen. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und ggf. auch Einwendungen gegen die Vorhaben zu erheben.

Ursprünglich sollte der Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen vertieft und diskutiert werden können, bereits im Oktober 2020 stattfinden. Wegen der derzeitigen Prognoseunsicherheiten im Zusammenhang mit Covid-19 hat das Ministerium nun aber entschieden, den Termin zu verschieben. Nach gegenwärtigem Planungsstand soll der Erörterungstermin im Februar 2021 durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass für einen Erörterungstermin mit potentiell vielen Teilnehmern klare räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen bestehen müssen und die Entwicklung hierfür aktuell zu sehr im Fluss ist. Der konkrete Termin wird gesondert bekannt gegeben.

Die Unterlagen zu den Genehmigungsanträgen können ab dem 15. Juni für zwei Monate bei der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe, der Amtsverwaltung Wilstermarsch in Wilster und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel, Adolf-Westphal-Str. 4, eingesehen werden. Es handelt sich dabei unter anderem um die Genehmigungsanträge. Darüber hinaus werden zu jedem der beiden Vorhaben eine Kurzbeschreibung, ein detaillierter Sicherheitsbericht sowie ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht ausgelegt. Die Unterlagen sind ab dem 15. Juni außerdem unter folgendem Link abrufbar:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/R/reaktorsicherheit/brokdorf
Fachberichte.html

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH) gestellt. Auch dieses Verfahren wird öffentlich bekannt gegeben. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig. In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß UVPG werden für folgende Schutzgüter die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.

Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen, die die Genehmigungsanträge gestellt haben, wird dann die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Auch ein Austausch mit Behörden und Sachverständigen ist möglich.

Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurde bereits während des noch laufenden Leistungsbetriebes beantragt, damit möglichst bald nach dessen Beendigung mit der Stilllegung begonnen werden kann. Ein Unterschied zu den sonstigen Stilllegungsverfahren in Schleswig-Holstein liegt aufgrund des derzeit noch laufenden Leistungsbetriebes insbesondere darin, dass sich zu Beginn der Stilllegung noch Brennelemente im Kernkraftwerk befinden werden. Das MELUND als Genehmigungsbehörde wird im weiteren Verfahren auf die damit zusammenhängenden Aspekte ein besonderes Augenmerk legen.

In der TBH sollen die schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die beim Abbau anfallen und auf dem Kraftwerksgelände vorbehandelt werden, vorübergehend aufbewahrt werden, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Das Bundesendlager Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Niedersachsen wird voraussichtlich nicht vor 2027 zur Verfügung stehen.

Für die hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Brokdorf gibt es bereits ein Standort-Zwischenlager, das von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben wird.

Die Opfer der Atomindustrie – Ein Fallbericht über kranke Arbeitnehmer in Deutschland

Über drei ehemalige Beschäftigte, die möglicherweise durch ihre Tätigkeiten beim Rückbau von Atomanlagen durch eine Strahlenbelastung erkrankten, hatte umweltFAIRaendern bereits berichtet. Unter dem Titel „Die Opfer der Atomindustrie – Ein Fallbericht über kranke Arbeitnehmer in Deutschland“ haben  Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme und Roland Wolff nun einen umfassenden Bericht auf dem Inernetportal „Offene Akademie“ (PDF) veröffentlicht. Bislang wird den Beschäftigten, die u.a. am Rückbau der Siemens-Plutoniumfabrik in Hanau beteiligt waren, die Anerkennung ihrer Krebserkrankungen als berufsbedingt verweigert. Die Berufsgenossenschaften bestreiten einen Zusammenhang. Der Bundestag hatte jüngst Änderungen bei der Anerkennung von Berufserkrankungen beschlossen (siehe auch Ärzteblatt), die von den Linken kritisiert wurden (PDF).

Kundgebung am 22. Juni auf dem Staufenplatz in Münster: Atomtransporte der URENCO von Gronau nach Russland stoppen!

Offenbar steht für den 22. Juni der nächste Uranmüllexport von der Gronauer Urananreicherungsanlage der URENCO nach Russland an. DIE LINKE. Münster ruft zur Protestkundgebung am 22. Juni um 11 Uhr auf dem Staufenplatz im Erphoviertel in direkter Nähe zur Bahnstrecke auf.

In einer gemeinsamen Erklärung haben LINKE-Ratsherr Heiko Wischnewski und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der LINKEN Bundestagsfraktion, ihre Kritik an den aktuellen Atomtransporten des Urankonzerns URENCO erneuert und gleichzeitig scharfe Kritik an der Bundesregierung und der Landesregierung NRW geübt:

„Es ist unverantwortlich, dass URENCO selbst in Corona-Zeiten nicht auf die Uranmüll-Schiebereien mit radioaktivem, hochgiftigem Uranhexafluorid von Gronau über Münster und Amsterdam quer durch Europa nach Russland verzichtet. So etwas sollte man den ohnehin schon belasteten Menschen in dieser Zeit nicht zusätzlich zumuten.

Diese Transporte sind obszön: Das Anreicherungsunternehmen URENCO, an dem die deutschen Energiekonzerne RWE und E.ON zu einem Drittel beteiligt sind, schickt als Wertstoff deklariertes, abgereichertes Uran zur vermeintlichen Wiederanreicherung nach Russland. Faktisch aber geht es darum, große Mengen von Uranmüll dauerhaft in Russland billig zu entsorgen.

Es ist skandalös, dass die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW diesem Treiben einfach nur tatenlos zusehen. Gleiches gilt für die in Münster direkt gewählten CDU-Bundes- und Landtagsabgeordneten.

Es braucht endlich ein umfassendes Uran-Export-Verbot und die Uranfabriken in Gronau und in Lingen müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen und stillgelegt werden. DIE LINKE hat das wiederholt von der Bundesregierung gefordert.“

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