DIE LINKE fordert Grüne NRW-Ministerin auf: Koalitionsvertrag einhalten! Keine unnötigen gefährlichen Atomtransporte

Die Linke NRW hat am Montag in einem Brief die zuständige Grüne Landes-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur aufgefordert, die unnötigen und gefährlichen Atomtransporte von hoch radioaktiven Abfällen aus Jülich nach Ahaus – wie im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart – abzusagen. Die Grüne Ministerin habe es in der Hand, die vom Land erteilte Räumungsverfügung für das Atommülllager in Jülich zurückzunehmen, nachdem klar ist, dass frühere Bedenken wegen mangelnder Erdbebensicherheit nicht mehr bestehen. Die Linke Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler, der Landessprecher Sascha H. Wagner sowie der Ex-Bundestagsabgeordnete und Atomexperte der Partei, Hubertus Zdebel, verweisen auch auf Gutachten, die die enormen Gefahren durch die Atomtransporte aufzeigen. Über 150 Atommüll-Behälter sollen per gepanzerten LKW von Jülich über Straßen und Brücken nach Ahaus ins dortige Zwischenlager rollen. Auch dieses Lager zeige Mängel, so die Linke. Der BUND hat angekündigt, gegen die Genehmigung der Atomtransporte zu klagen. Letztes Wochenende demonstrierten erneut über 200 Atomkraftgegner*innen in Ahaus gegen Atomgefahren, die bisherige Politik von Bundes- und Landespolitik. Sie stellen damit eine aktive außerparlamentarische, gesellschaftliche Kraft dar, ohne eigene wirtschaftliche Interessen und mit Blick auf die Gesundheits- und Umweltgefahren der Atomenergienutzung. (Bild – KI: „ein fotorealistisches bild von einem gepanzerten LKW mit 16 Achsen und einer Schutzhaube auf dem Anhänger mit radioaktiven Gefahrenhinweisen auf einer Straße am Stadtrand“)

Atomkraftgegner*innen fordern schon seit rund 10 Jahren auf die gefährlichen Atomtransporte zu verzichten und stattdessen in Jülich ein verbessertes Zwischenlager zu errichten. Selbst der Bürgermeister in Jülich hatte diese Variante für die bessere erklärt, – also den Atommüll in seiner Stadt zu belassen. Dafür gibt es in NRW auch Vorbereitungen, ein Gelände stehe zur Verfügung. Allerdings müsste das Bundesforschungsministerium, größter Teilhaber (gemeinsam mit der Landesregierung NRW) der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich, Finanzmittel freigeben, heißt es aus dem NRW-Wirtschaftsministerium. Auch ein Genehmigungsverfahren für eine verlängerte Interimslagerung in Jülich ist beantragt. Mit der soll ein rechtlicher Rahmen für die Vorort-Lagerung geschaffen werden.

Für den erforderlichen Terrorschutz würden dann weiterhin temporäre Maßnahmen – wie bereits seit über zehn Jahren in Jülich und z.B. auch in Lubmin bei Greifswald und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein oder in Gorleben (und Ahaus?) – sorgen müssen. Allerdings: Ob die Sicherung gegen Terroranschläge im Zwischenlager Ahaus trotz einiger Nachrüstungen tatsächlich gegenüber der weiteren Lagerung in Jülich ein Sicherheitsgewinn darstellten würde, ist nicht – jedenfalls nicht öffentlich bekannt – von Betreibern oder Behörden untersucht bzw. veröffentlicht worden.

Sollte die zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der 152 Atomtransporte – BASE – die erforderliche Genehmigung für die ORANA (Hanau, im Auftrag für den Betreiber in Jülich, die JEN) erteilen, müssten noch die erforderlichen Schutzmaßnahmen von Polizei und Sicherheitsbehörden vorbereitet und organisiert werden. Bei vergleichbaren Atomtransporten mit hoch radioaktiven Atomfällen per Castor-Behälter sind bundesweit schon mal so 8 – 10.000 Personen mit der Sicherung auch gegen Terrorangriffe im Einsaz.

Bedeutsam ist aber auch, ob die Genehmigungsbehörde BASE – wie Orano es im Spätsommer letzten Jahres beantragt hat – den Sofort-Vollzug anordnet – oder nicht. Der Konflikt – siehe gleich unten – geht schon seit – genau genommen – weit über zehn Jahre zurück. Nur mit Blick auf die letzten 10 Jahre wäre es kaum Nachvollziehbar, warum es nun auf einmal besonders dringlich wäre, die Transporte durchzupeitschen und damit vollendete Tatsachen für eine mehr als fragwürdige Lösung zu schaffen.

Der Landesverband NRW des BUND hat Klage gegen eine Transportgenehmigung für die Risiko-Transporte angekündigt und entsprechend Anwälte eingeschaltet, die gegenüber den Bundes- und Landesbehörden vorstellig geworden sind. Sollte BASE einen eigentlich nicht begründbaren Sofort-Vollzug erteilen, würde das Bedeuten, dass die LKWs mit ihrer Strahlenfracht rollen können. Der BUND müsste im Eilverfahren vor Gericht beantragen, diesen Sofort-Vollzug aufzuheben. Im schlimmsten Fall kann es dann passieren: Nach Jahren stellt ein Gericht im Hauptsacheverfahren fest, dass die Klage des BUND berechtigt war – und also die Genehmigung fehlerhaft. Dann hätten die Transporte nie stattfinden dürfen – befinden sich aber trotzdem am nicht zulässigen Ort. Im Fall des Atommülls in Jülich eine Farce, da der Sicherheitsgewinn einfach nicht öffentlich nachvollziehbar wäre.

Der unsägliche Streit über den Umgang mit dem Atommüll in Jülich ist ein Paradebeispiel für den nuklearen Unsinn und die vielen ungelösten Probleme mit der sogenannten „Entsorgung“. Statt in Jülich zügig ein neues Lager zu bauen, wollten Betreiber, SPD und CDU in NRW und Teile der Bundesregierung (FDP) jahrelang den Atommüll sogar in die USA transportieren. Das scheiterte, weil die Risiken vor allem mit Bezug auf die Terrorabwehr als zu groß eingeschätzt wurden. Fast alles im Umfeld dieser Atomtransporte ist brisant und unterliegt strikter Geheimhaltung. Ein Grund dafür: Die kugelförmigen Spezial-Brennelemente sind nicht nur hoch radioaktiv, sondern auch atomwaffenfähig mit Uran 235 angereichert.

Dokumentationen:

Die Linke Landesverband Nordrhein-Westfalen, Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldorf

17. Februar 2025
Pressemitteilung

Die Linke in NRW an Ministerin Mona Neubaur: „Verhindern Sie die drohenden Atomtransporte von Jülich nach Ahaus!“
Die Linke in NRW hat Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) in einem offenen Brief aufgefordert, die unnötigen und gefährlichen
Atomtransporte von Jülich nach Ahaus zu verhindern.

Dazu erklärt die Landessprecherin der Partei, Kathrin Vogler: „Wir Linken fordern, wie viele Menschen, Initiativen und Verbände in NRW, auf die gefährlichen und unnötigen Transporte von Jülich nach Ahaus zu verzichten. Deswegen haben wir einen Brief an die zuständige Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur geschrieben und sie aufgefordert, den NRW-Koalitionsvertrag bezüglich des Atommülls in Jülich endlich umzusetzen und zu verhindern, dass Brennelemente nach Ahaus transportiert werden.

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben CDU und GRÜNE den Menschen in NRW versprochen, sich für eine Minimierung von Atomtransporten einzusetzen und für die in Jülich lagernden Brennelemente die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich voranzutreiben. Davon ist bisher nichts zu sehen. Vielmehr liegt Frau Neubaur seit Januar der vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erstellte Entwurf der Transportgenehmigung der Jülicher Brennelemente nach Ahaus vor.

Da die NRW-Atomaufsicht dem Wirtschaftsministerium unterliegt, ist sie als zuständige Ministerin gefordert, die unverzügliche Räumungsanordnung für das
Jülicher Zwischenlager umgehend aufzuheben. Schon seit 2022 ist klar, dass die Erdbebensicherheit im Jülicher Zwischenlager entgegen früherer Annahmen doch gegeben ist. Das bestätigt auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Damit ist der Hauptgrund entfallen, warum 2014 die unverzügliche Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet worden war.

Vorliegende Gutachten zeigen ferner, dass eine kurzfristige Ertüchtigung des bestehenden Jülicher Castor-Lagers und eine langfristige Lagerung in einem möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau möglich sind. Hinzukommt, dass das Ahauser Zwischenlager nur eine Genehmigung bis 2036 hat und keine langfristige, maximale Sicherheit für den hochbrisanten Atommüll bietet.“
Die Linke fordert, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben muss.

Aus ihrer Sicht gibt es keine Sicherheitsgründe für die Anordnung eines Sofortvollzugs zur Durchsetzung derart gefährlicher Atomtransporte nach Ahaus. Vogler betont: „Das wäre absurd, nachdem der Atommüll nun seit Jahren in Jülich lagert.“

Die Räumungsverfügung für das Zwischenlager Jülich müsse daher endlich aufgehoben werden. Dafür sei die Atomaufsicht in NRW zuständig. Der Appell der Linken an die grüne Wirtschaftsministerin lautet: „Frau Ministerin, Sie haben es jetzt in der Hand, sich an die Buchstaben des NRW-Koalitionsvertrages zu halten und die unnötigen und gefährlichen
hochradioaktiven Transporte von Jülich nach Ahaus zu stoppen!“

2 . Hier der Brief als Dokumentation:

Die Linke Nordrhein-Westfalen
Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldorf

An
Mona Neubaur
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW

via E-Mail

Düsseldorf, den 17. Februar 2025

Verhindern Sie die drohenden Atomtransporte von Jülich nach Ahaus!

Sehr geehrte Frau Ministerin,
in der Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN in NRW für die Jahre 2022 bis 2027 heißt es wörtlich: „Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.“

Wie Sie wissen, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster im Dezember 2024 entschieden, dass die 152 Castorbehälter mit 300 000 hochradioaktiven Brennelementen aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich im Zwischenlager in Ahaus eingelagert werden dürfen, und damit eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners abgewiesen.

Am vergangenen Mittwoch, 12. Februar 2025 haben Sie im Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags in Düsseldorf zudem berichtet, dass Ihnen seit Januar der vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erstellte Entwurf der Transportgenehmigung der Jülicher Brennelemente nach Ahaus vorliegt.

Insofern wird es höchste Zeit, dass Sie den NRW-Koalitionsvertrag bezüglich des Atommülls in Jülich endlich umsetzen und den Plan einer Verbringung der Brennelemente nach Ahaus verhindern. Wir Linken fordern wie viele Menschen, Initiativen und Verbände in NRW auch, auf die gefährlichen und unnötigen Transporte von Jülich nach Ahaus zu verzichten.

Da die Atomaufsicht in NRW dem Wirtschaftsministerium unterliegt, fordern wir Sie als zuständige Ministerin auf, dass Sie die unverzügliche Räumungsanordnung für das Jülicher Zwischenlager umgehend aufheben.

Wie Sie wissen, ist schon seit 2022 klar, dass die Erdbebensicherheit im Jülicher Zwischenlager entgegen früherer Annahmen doch gegeben ist. Das bestätigt auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Damit ist der Hauptgrund entfallen, warum 2014 die unverzügliche Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet worden war. Diese Anordnung durch die NRW-Atomaufsicht diente vor allem als vorrangiges Argument für den Abtransport der 152 Castoren nach Ahaus. Die gefährlichen Castor-Transporte quer durch NRW
haben also nun noch weniger als bisher eine Berechtigung.

Vorliegende Gutachten zeigen ferner, dass eine kurzfristige Ertüchtigung des bestehenden Jülicher Castor-Lagers und eine langfristige Lagerung in einem möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau möglich sind. Wir Linken fordern, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben muss.

Hinzu kommt, dass das Ahauser Zwischenlager nur eine Genehmigung bis 2036 hat und keine langfristige, maximale Sicherheit für den hochbrisanten Atommüll bietet. So kommt eine von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt jüngst in Auftrag gegebene Studie der renommierten Sicherheitsexpertin für Atomanlagen, Dipl.-Phys. Oda Becker, zu dem Ergebnis, dass das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Ahaus nicht ausreichend gegen gezielte Angriffe geschützt ist. Aus unserer Sicht gibt es keine Sicherheitsgründe für die Anordnung eines
Sofortvollzugs zur Durchsetzung derart gefährlicher Atomtransporte nach Ahaus mit der Transportgenehmigung. Das wäre absurd, nachdem der Atommüll nun seit Jahren in Jülich lagert.

Die Räumungsverfügung für das Zwischenlager Jülich muss daher endlich aufgehoben werden. Dafür ist die Atomaufsicht in NRW zuständig. Sie haben es jetzt in der Hand, sich an die Buchstaben des NRW-Koalitionsvertrages zu halten und die unnötigen und gefährlichen hochradioaktiven Transporte von Jülich nach Ahaus zu stoppen!

Wir meinen, dass die Menschen in unserem Bundesland von Ihnen eine klare Antwort vor den Bundestagswahlen erwarten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler / Sascha H. Wagner / Hubertus Zdebel

Eine Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit und Klima – FÜR ALLE: DIE LINKE Rede von Heidi Reichinnek zur Situation in Deutschland am 11.02.25

Was viele vielleicht nicht bedenken oder nicht wissen. Im Bundestag reden – vor allem – die kleinen Fraktionen und Parteien – wenn sie nicht in der Regierung sind – immer gegen die Uhr! Die Redezeiten im Bundestag und in Landtagen sind maximal reguliert! Jede Sekunde ist Macht – und Politik und vielleicht auch Medienpräsenz.“Großstadtjournalisten“ kennen das, außerhalb von Berlin ist das weniger bekannt. Ist aber brutal, dieses Reden gegen die Zeit. Umso viel viel mehr beeindruckender, diese Rede von Heidi Reichinnek für DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Das unmittelbar an der Grenze zu Deutschland am Rhein gelegene AKW Leibstadt soll nach dem Willen des Schweizer Umweltdepartments über eine Laufzeit von 40 Jahren hinaus in Betrieb bleiben. Ein Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität hätte vor allem in Baden-Württemberg erhebliche Auswirkungen für Mensch und Umelt. An für eine solch lange Betriebsdauer vorgesehene internationale Rechtsstandards wollen sich die Schweizer Behörden aber nicht halten. Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Internationales Recht (Espoo und Aarhus Konvention) fordert in Fällen von AKW-Betriebszeiten über 40 Jahre hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem bereits Anfang 2024 anwohnende Bürger:innen auf beiden Seiten der Grenze die Einhaltung dieser Rechtsstandards mit anwaltlicher und Unterstützung  der Schweizer Energiestiftung, Greenpeace und dem Trinationalen-Atom-Schutzverband wurde heute eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. (Foto: Wladyslaw Sojka – www.sojka.photo)

Die Anwohnenden und ihre Unterstützenden haben heute auf einer Pressekonferenz umfangreich zu den Hintergründen informiert und die Klage begründet. Dazu haben Sie eine eigene Internetseite eingerichtet, in der der Ablauf der bisherigen Schritte gegenüber der zuständigen Atombehörde mitsamt den Dokumenten veröffentlicht sind. Seit dem Sommer 2024 prüft man auch im Bundesumweltministerium, dass die Schweiz die entsprechenden Anforderungen der internationalen Abkommen nach Espoo etc. einhält und hat dies auch gegenüber dem zuständigen Umwelt-Departement mitgeteilt. Auch das Umweltministerium in Baden-Württemberg hatte sich dahingehend geäußert, ein Verfahren nach Espoo durchführen zu wollen. Dafür allerdings muss die Schweiz ein solches Verfahren eröffnen. Weil das aber bislang unterblieben ist, wird nun das Schweizer Umwelt-Departement verklagt.

  • Einen Überblick gibt es in dieser Praesentation_Prozess_Leibstadt (PDF), die bei der Pressekonferenz gezeigt wurde. Beachte dazu die weiteren Links unten!! Die anonymisierte Klageschrift ist hier als PDF online.
  • Eva Stegen hat hier einen interessanten Artikel veröffentlicht: „Kernige Wahl-Versprechen: Das glauben sie selbst nicht!“ Der Text ist beim Kulturjoker online.

Dokumentation:

«Prozess Leibstadt»: Anwohnende ziehen AKW vor Gericht

Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, des Trinationalen Atomschutzverbands TRAS und von Greenpeace Schweiz

Fünfzehn Personen haben eine Beschwerde gegen das AKW Leibstadt und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie sie heute an einer Medienkonferenz bekannt gegeben haben. Für den Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt, der Mitte Dezember 2024 Tatsache geworden ist, verlangen sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und demokratische Mitsprache. Dazu verweisen sie auf internationale Abkommen, die die Schweiz zu einer grenzüberschreitenden UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichten.

Das AKW Leibstadt ging nach 40 Jahren Betriebszeit am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Beschwerdeführenden wohnen alle in der näheren Umgebung des AKW Leibstadt, einzelne davon auch auf der deutschen Seite des Rheins.

Vorgehen gegen Verzögerung und Ablehnung des Gesuchs

Im Februar 2024 wendeten sie sich mit einem Gesuch ans UVEK. Sie legten dar, warum das AKW Leibstadt nach internationalem Recht eine grenzüberschreitende UVP, unter Mitsprache der betroffenen Bevölkerung, durchführen muss, bevor es den Langzeitbetrieb aufnimmt (Espoo- und Aarhus-Konventionen). Als Anfang Dezember 2024 weder eine UVP noch ein Entscheid zum Gesuch vorlag, klagten die Anwohnenden wegen Rechtsverzögerung. Unterdessen hat das UVEK das Gesuch geprüft und abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Anwohnenden und machen dem AKW Leibstadt und dem UVEK den Prozess. Sie haben ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Mehr Transparenz und Klarheit gefordert

«Das AKW sei sicher, wird behauptet. Aber wieso bekommen wir dann diese Jodtabletten für den Fall eines Super-GAUs?», fragt sich Anwohnerin Katleen De Beukeleer. Sie weiss nicht, wie sie diese Wiedersprüche ihrer Tochter erklären soll. Dass sich das AKW keiner UVP unterziehen will, kommt nicht nur ihr verdächtig vor. Die Anwohnenden bestehen daher auf einer ehrlichen, transparenten und öffentlichen Untersuchung, die aufzeigt, welche Folgen der Weiterbetrieb dieser alternden Hochrisiko-Technologie für Mensch und Umwelt hat.

Gefahr über die Grenze hinaus

«Das AKW Leibstadt steht gleich an der Grenze. Die schwerwiegenden Folgen eines Störfalls würden den Süddeutschen Raum bis weit nach Norden betreffen», verdeutlicht Anwohner Hans Eugen Tritschler, der auf der deutschen Seite des Rheins wohnt. «Wegen solchen Gefahren für Mensch und Umwelt existieren diese internationalen Vereinbarungen, an die sich auch die Schweiz halten muss. Sie verpflichten das AKW Leibstadt zur UVP, und zwar auch dann, wenn das einen gewissen Aufwand darstellt und die Ergebnisse vielleicht nicht die sind, die sich die Betreiber wünschen», betont Tritschler.

Weitere Informationen:

Jules Verne und die Reise zum Mond, David Bowie Life on Mars

Es ist die Möglichkeit von Träumen. Von Hoffnungen. Die Sache mit der Demokratie. Eine hauchzarte Idee! Keine Deals. Offen und FAIR. Gemeinwohl. Für Alle. Nicht für einige. Es ist so viel, was passieren muss, damit Menschen dies können. Alle Menschen! Faschismus ist keine Meinung. Faschismus ist ein Verbrechen.

oder so, als Original

Ziggy Stardust – All The Yound Dudes …

oder

oder

Joan. Paul. The Boxer

Atommüll und Öffentlichkeitsbeteiligung – wie geht das?

Endlagersuche ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Das funktioniert nicht und führt vor allem zu Protest und Widerstand. (Gorleben etc.) Natürlich ist es schwer genug, einen dauerhaft möglichst sicheren Ort für den tödlichen Atomabfall zu finden. Umso gründlicher und intensiver sollte geklärt werden, wie eine erfolgreiche Endlagersuche aussieht, die in der Bevölkerung angenommen werden kann und die Probleme vernünftig behandelt, statt neue aufzubauen. UmweltFAIRaendern veröffentlicht immer wieder sozialwissenschaftliche Texte, die sich mit dem Atommüll, staatlichem Handeln und wirtschaftlich interessierten Akteuren und auch den vor allem sicherheitsorientierten Initiativen und Verbänden in diesem Handlungsfeld befassen. Achim Brunnengräber befasst sich nun mit der Frage, ob eine Beschleunigung der Endlagersuche für hochaktiven Atommüll durch oder auf Kosten der Beteiligung funktioniert.

Hintergrund ist, dass die Endlagersuche auch nach ihrem Neustart erneut aus dem Planungsrahmen läuft. Nachdem Gorleben gescheitert ist, scheitert nun auch die vom Bundestag anvisierte Frist, mit der ein Standort für ein solches Endlager für hochaktive Abfälle Anfang der 2030er Jahre gefunden und Anfang der 2050er Jahre in Betrieb gehen soll. Vermutlich erst um das Jahr 2080 herum könnte es nach neuen Erkenntnissen zur Inbetriebnahme eines Lagers kommen, für welches mit einer Einlagerungsdauer von rund 50 Jahren gerechnet wird.

Solange bleibt das gefährliche Zeug in oberirdischen Lagern, die ehemals nur für 40 Jahre geplant waren. Seit Jahren fordern Anti-Atom-Kreise daher, alle Arten von Atommülllagerung in die öffentliche Debatte einzubeziehen, wenn es um einen möglichst sicheren Umgang geht. Das wurde von Behörden bzw. Bundesregierung meist abgeblockt. Auch die Grünen im Umweltministerium, wo nicht nur der Atommüll staatlich verwaltet wird und ja sogar „Umwelt- und Verbraucherschutz“ drauf steht, hat kaum etwas vorgelegt. Das Nationale Begleitgremium (NBG) sucht derzeit nach Wegen, wie das anders laufen könnte.

 

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